Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Wir als Liberale hätten kein Problem damit gehabt, das auf der Basis des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE zu machen. Es hätte natürlich einer ganzen Reihe von Änderungen bedurft. Wir akzeptieren aber auch, wenn die Regierungsfraktionen sagen, dass sie hierzu einen eigenen neuen Gesetzentwurf einbringen wollten. Ich glaube, dass das auch nachvollziehbar ist.

Als Liberale werden wir bei der Kinderbetreuung alle vernünftigen Vorschläge unterstützen, die zu einer Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung führen. Das hat für uns Priorität. Darüber hinaus halten wir es angesichts des Ziels, das zum Beispiel mit dem Elterngeld auf Bundesebene verbunden ist, dass Eltern eine Elternzeit für die Betreuung ihrer Kinder nehmen sollen - oder in einer analogen Situation für die Pflege von Angehörigen -, auch für wichtig, dass künftig ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung existiert, wenn Familien, wenn Eltern, wenn Menschen in einer entsprechenden Situation sind.

Allerdings verkennen wir bei all dem nicht, dass es für uns finanzielle Grenzen gibt, weshalb wir nach wie vor zum Beispiel das Thema Kostenfreiheit des letzten Kindergartenjahrs mit sehr langfristiger Perspektive behandeln. Ich glaube, dass wir in unserem Gesetz über die Kinderbetreuung noch die eine oder andere qualitative Verbesserung vornehmen sollten, bevor wir tatsächlich zu der Frage kommen, ob wir allen Eltern die Betreuung ihrer Kinder kostenfrei stellen können.

Allerdings fand ich es etwas irritierend - ich erlaube mir, das zum Schluss noch zu sagen -, dass nun ausgerechnet von den Regierungsfraktionen das finanzielle Argument gebracht wurde, um den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

Wir hatten vorher gerade - ich habe es gestern schon einmal erzählt - die Diskussion über die Frage: Sieben Stunden Betreuung oder kostenloses Kindergartenjahr? Es hätte meiner Meinung nach ungefähr des gleichen Finanzvolumens bedurft, um das Ganze zu finanzieren.

Deshalb hätte ich mir schon gewünscht, dass wir eine inhaltliche Begründung dafür gefunden hätten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich glaube, es gibt Aspekte, in denen wir einfach unterschiedlicher Auffassung sind, in denen Sie anderer Auffassung sind als die Fraktion DIE LINKE. In diesem Bereich kann man sich jetzt tatsächlich nicht hinter dem Argument des fehlenden Geldes verstecken, sondern muss ganz klar und einfach sagen, was man inhaltlich möchte. Das haben wir getan. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kurze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der vielfältigen Debatten, die wir über die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt bereits geführt haben und vermutlich auch künftig noch führen werden, fällt es schwer, neue Aspekte in die Debatte einzuführen, über die wir noch nicht in der einen oder anderen Form diskutiert haben.

Bereits in der gestrigen Debatte über den Haushaltsplanentwurf 2008/2009 sind von den Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitikern die Auffassungen über eine bestmögliche Kinderbetreuung im Land ausgetauscht worden. Ich möchte mich daher in meiner Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE auf einige wenige Kernaussagen beschränken.

Anders als vom Herrn Kollegen Gallert in der gestrigen Haushaltsdebatte angeführt, halten wir die Finanzierung der von der LINKEN eingebrachten Gesetzesänderung für längerfristig nicht gesichert. Inhaltlich sind wir der Auffassung - auch das ist bereits gestern in der Haushaltsberatung angedeutet worden -, dass Bildung und Ganztagsanspruch in Kindertagesstätten nicht unverrückbar miteinander verknüpft sind. Es kann auch heute keine Rede davon sein, dass Kinder, die nur einen Anspruch auf eine fünfstündige tägliche Betreuung in einer Kindertagesstätte haben, von den Bildungsangeboten ausgeschlossen würden.

Im Sinne einer kindgerechten und altersangemessenen frühkindlichen Bildung ist es nicht erforderlich, dass Kinder den ganzen Tag in der Kita sind; denn Kinder in diesem Alter können nicht den ganzen Tag gebildet werden.

Natürlich verkennen wir nicht, dass es Kinder in unserem Land gibt, die aufgrund ihrer häuslichen Situation ein Ganztagsangebot benötigen. Ich will aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geltende Recht für diesen Kreis von Kindern eine Regelung enthält, die ihnen einen Ganztagsanspruch verschafft. Von dieser Möglichkeit wird vielleicht noch nicht überall im Land in dem wünschenswerten Umfang Gebrauch gemacht. Es darf aber keines gesetzlich verankerten Ganztagsanspruchs für alle Kinder, wenn Einzelfallhilfen gewährt werden können.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allgemeiner Konsens besteht darüber, dass die Bildung im letzten Kindergartenjahr verbessert werden soll,

damit die Kinder beim Eintritt in die Schule möglichst gleiche Startchancen haben. Auch wir wissen, dass die Zahl der Kinder, die bei der Einschulung Defizite aufweisen, zum Beispiel bei der Sprachausprägung oder der Konzentrationsfähigkeit, bedauerlicherweise steigt. Insbesondere diese Kinder müssen deshalb stärker gefördert werden, um ihre Schulfähigkeit mit dem Eintritt in die Schule zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Wenn wir an dieser Stelle nicht besser werden, dann haben diese Kinder keine Chance, dem Schulunterricht folgen zu können, mit all den bekannten Folgewirkungen, die daraus resultieren.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den Haushaltsplan 2008/2009 zusätzliche Mittel für weitere Bildungsangebote in Kindertagesstätten eingestellt. Damit sollen vorhandene Defizite bei Vorschulkindern ausgeglichen werden. Des Weiteren werden im Durchschnitt zwei Betreuungsstunden pro Einrichtung finanziert, die die Erzieherinnen für die Vor- und Nachbereitung der Bildungsangebote nutzen sollen. Sicherlich kann man bei dieser Frage, wenn wir die Tagesstruktur in der Einrichtung insgesamt verändern wollen, auch darüber nachdenken, wie dann die Tagesstruktur insgesamt mit den Bildungsangeboten zukünftig aussehen soll.

Dies ist ein Einstieg in die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Sachsen-Anhalt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sicherlich haben wir im bundesweiten Vergleich immer noch ein vorbildliches Kinderbetreuungsangebot in Sachsen-Anhalt. Allerdings schlafen auch die anderen Bundesländer nicht. Wir müssen daher bei der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsrechts in Sachsen-Anhalt aufpassen, dass wir nicht den Anschluss an die Entwicklung in anderen Bundesländern verpassen.

Natürlich bedauere ich es persönlich, dass es mit diesem Doppelhaushalt nicht gelungen ist, den Einstieg in das für die Eltern kostenlose Kindergartenjahr zu schaffen. Dieses Ziel bleibt dennoch auf unserer Agenda. Was Ländern wie dem Saarland und jüngst Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist, sollte auch uns möglich werden.

Es muss klar sein, dass die Defizite, die wir nicht bereits im Kindergartenalter beseitigen können, die Kinder fortlaufend während der gesamten Schul- und Ausbildungszeit weiter belasten werden. Perspektivisch werden uns die höheren Folgekosten im Land natürlich auch beeinflussen.

Daher ist es sicherlich angebracht, die Kinderbetreuung weiter zu verbessern, um diesen Defiziten entgegenzuwirken; denn die Kinder, die einmal in einer Förderschule sind, haben es schwer, aus dieser Förderschule wieder herauszukommen. Wenn sie am Ende in einer geschützten Werkstatt tätig sind, ist es sicherlich auch nicht das, was wir ihnen mit auf den Weg geben wollen; denn die Kinder haben mehr, haben Besseres verdient. Deshalb müssen wir an unserem System etwas verändern.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Gesetzentwurf weiterhin ab. Namens der CDUFraktion bitte ich daher um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Budde, SPD)

Danke, Herr Kurze. - Für DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau von Angern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich noch einmal in die Vergangenheit zurückblicken. Im Sommer 2007 kündigte die Sozialministerin an, eine Rückkehr zum Ganztagsanspruch anzustreben. Im Herbst 2007 beschloss die SPD auf ihrem Landesparteitag, dass sie genau dieses Ziel auch verfolgt. Die CDU reagierte damit, dass sie die Kostenfreiheit im letzten Kita-Jahr befürwortete und im Land haben will.

Ich denke, dass all diesen Dingen gemeinsam war, dass festgestellt worden ist: Es muss sich in der Kinderbetreuung etwas verändern und das Geld dafür ist auch da.

Ich denke, wir alle haben die Messlatte damals sehr hoch gelegt. Das war angesichts der im Land bestehenden Probleme auch angemessen. Aber was ist nun daraus geworden? - Ein Limbodance der CDU und der SPD unter der Messlatte hindurch.

Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes und dem zum Haushalt von der CDU und der SPD gefundenen Kompromiss haben wir eine wichtige Chance für das Land Sachsen-Anhalt vertan und unserer Ansicht nach auch dem Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse großen Schaden zugefügt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sie haben die Chance vertan, den ca. 77 000 in Armut lebenden Kindern in Sachsen-Anhalt zu helfen, die eben nicht vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren, die aber immer noch die wichtigste Ressource des Landes Sachsen-Anhalt sind. Die Antwort darauf kann eben nicht die Unterstützung von Suppenküchen sein.

Wir brauchen nachhaltige Lösungen. Es ist eben so, dass die CDU nach wie vor am gegliederten Schulsystem festhält und damit weiterhin soziale Differenzen zementiert.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Budde, SPD - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Sie haben der Politik einen Vertrauensschaden zugefügt. Sie haben sich damals sehr weit aus dem Fenster gelehnt, sehr geehrte Koalitionäre. Was ist dann passiert? - Ein Rückzug und der getroffene Kompromiss ist nicht einmal als halbherzig zu bezeichnen.

Wir hatten in diesem Land eine einmalige Chance; denn wir haben eine gesellschaftliche Mehrheit für einen Ganztagsanspruch.

Ja, es ist so: Das Klima im Land hat sich gegenüber der Zeit des Volksentscheids im Jahr 2005 geändert. Das ist in der Anhörung, die wir durchgeführt haben, ganz deutlich geworden.

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE, und von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE)

Frau Bull sagte es bereits: Die evangelische Kirche sprach sich in der Anhörung für eine ganztägige Zugänglichkeit für alle Kinder aus. Sie sagte, dass momentan Kinder ausgegrenzt und stigmatisiert werden. Für sie

bedeutet der Ganztagsanspruch für alle Kinder Chancengerechtigkeit, Bildungsrückstands- und Armutsprävention. Ja, Bildungsrückstandsprävention; denn Kitas sind Bildungseinrichtungen, sehr geehrte Frau Kollegin von der FDP-Fraktion, und es geht eben nicht allein um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund begrüßte den Gesetzentwurf, insbesondere weil er eine kindzentrierte Perspektive darstellte. Ebenso die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die Arbeiterwohlfahrt, letztere insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Pisa-Studie tatsächlich auch ernst genommen worden ist; denn dass, Herr Tullner, die soziale Herkunft großen Einfluss auf Bildungs- und Lebenschancen hat, ist keine Wahnvorstellung der LINKEN.

Die kommunalen Spitzenverbände haben, wie zu erwarten war, den Gesetzentwurf abgelehnt. Die Gründe wurden von Frau Bull bereits genannt.

Wenn ich noch einmal in die letzte Legislaturperiode zurückschaue, erinnere ich mich daran, dass der Ministerpräsident damals eine Wertedebatte begann. Viel herausgekommen ist dabei nicht. Aus meiner Sicht ist die momentan einzige deutliche Priorität, die die Landesregierung setzt, die Null, die sagenumwobene Null bei der Neuverschuldung. Aber ich denke, eine Null eröffnet eben keine Lebensperspektive für die Menschen in Sachsen-Anhalt.

(Herr Tullner, CDU: Aber Schulden wohl?)

Wir haben unsere Forderungen bezüglich der Kinderbetreuung im Finanzausschuss auch finanziell untersetzt. Wir haben Refinanzierungsquellen benannt. Sie können sich vorstellen, dass es auch in unserer Fraktion nicht leicht war, Prioritäten im Landeshaushalt zu setzen.

Ja, es wird auch in den nächsten Jahren schwierig, die Mittel für die Kinderbetreuung sicherzustellen. Aber ich denke, wenn wir die Mehrheit, die sich in der Gesellschaft momentan für den Ganztagsbetreuungsanspruch ausspricht, ernst genommen und uns gemeinsam auf diese Priorität verständigt hätten, dann hätten wir das Geld auch finden können. Dass für den Doppelhaushalt Geld da war, haben Ihre vielen schönen Änderungsanträge gezeigt.

Ich fasse also zusammen: Wir haben in der frühkindlichen Förderung eine Chance vertan. Parallel dazu haben wir den Verschiebebahnhof Bildungskonvent. Aus meiner Sicht haben sich damit die Kräfte aus der CDU und der SPD durchgesetzt, die die soziale Spaltung der Gesellschaft zementieren.

Das ist sehr schade. Aus meiner Sicht ist es ein Armutszeugnis der Landesregierung, insbesondere für die Kinder, die in Armut leben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DIE LINKE)

Danke, Frau von Angern. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Budde.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir, die Koalition, werden gemeinsam den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. In dieser Legislaturperiode wird es

aus meiner jetzigen Einschätzung heraus - das will ich auch so ehrlich sagen - keine Mehrheit dafür geben, zu dem alten Ganztagsbetreuungsanspruch für alle zurückzukehren, der eine Betreuung von zehn Stunden umfasst.

Als Vision, als Vorstellung mögen das viele von uns immer noch so sehen. Möglicherweise gibt es in anderen Zeiten, zum Beispiel gemeinsam mit der CDU, eine andere Mehrheit dafür. Das wage ich nicht einzuschätzen. Aber gegenwärtig muss ich so ehrlich sein und sagen, dass das in dieser Legislaturperiode aus meiner Sicht nicht möglich sein wird.