Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Eines ist doch wohl klar: Die Trassierung der Querverbindung hin zur A 39 westlich von Salzwedel - nicht die Frage Salzwedel - Havelberg - ist eine Problemstellung, die unabhängig davon gegolten hätte, ob die A 14 gebaut worden wäre oder nicht. Dieser Ausbau stand ohnehin zur Debatte. Deshalb müssen wir uns dazu sowieso positionieren. Das ist die fachliche Frage.

Aber wir können die ganze Geschichte der letzten 150 Jahre bei jedem Antrag, den wir zu einer sachlichen Debatte stellen, sozusagen von links und rechts aufrufen. Dann können wir auch noch die Frage stellen, ob man sich politisch überhaupt für Trassierungen interessieren soll. Das finde ich Klasse, Herr Wolpert: Sie sagen, der Landtag soll damit nicht beschäftigt werden. Aber Sie selbst sind in dieser Bürgerinitiative politisch aktiv.

Was denn nun? Soll sich die Politik in die Trassierung einmischen oder nicht? Wenn nicht, dann ersparen wir uns viele Anträge in solchen Zusammenhängen, die eben nicht nur von uns, sondern auch von anderen kommen. Dann müsste sich die Politik überall aus Trassierungen heraushalten. Dann hätten viele von uns eine Beschäftigung weniger.

Deshalb werden wir solche Anträge stellen und uns durch eine solche Argumentation auch nicht in die Ecke treiben lassen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen über die Drs. 5/934 ab. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte um das Kartenzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE.

(Lachen - Zurufe)

Wer ist dagegen? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

(Unruhe)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Erste Beratung

Verbesserung der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzes

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1003

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1027

Einbringerin des Antrages ist Frau Dr. Hüskens. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Augenblick steht die Vernachlässigung von Kindern, Kindes

misshandlung im Fokus. Wenn, wie in den letzten Wochen, entsprechende Fälle auftauchen, überschlagen sich Politiker auf allen Ebenen mit guten und gut gemeinten Vorschlägen. Es wird die Verfassung geändert, die Bundeskanzlerin macht Kindergipfel, Frau von der Leyen Pressemitteilungen. Es wird viel darüber nachgedacht, ob wir Gesetze ändern müssen.

Daran möchte ich mich heute explizit nicht beteiligen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Wir haben uns angewöhnt, immer darüber nachzudenken, was wir Neues machen können, und verlieren dabei völlig aus dem Auge, uns einmal die Behörden anzusehen, die das, was wir erfinden, dann umsetzen müssen. Das sind im Kinder- und Jugendschutz vor allen Dingen die Kommunen.

Wir wissen nicht erst seit der Sitzung des Unterausschusses Rechnungsprüfung, auf den Herr Bönisch heute schon einmal hingewiesen hat, dass es in unseren Landkreisen ganz offensichtlich erhebliche Probleme bei der Umsetzung unserer Gesetze gibt. Wenn ich richtig liege, liegt dies daran, dass dort nicht ausreichend Personal vorhanden ist und dass dort nicht ausreichend Geld zur Verfügung steht, um die gesetzlichen Normen, die wir im Laufe der vielen Jahre beschlossen haben, effektiv umzusetzen.

Jeder von uns, der sich schon einmal mit Ärzten, mit Erziehern unterhalten hat, ist auf folgenden Sachverhalt gestoßen: Da wird Ihnen vorgetragen, dass man Verdachtsfälle hat, in denen man der Meinung ist, dass Kinder von ihren Eltern vernachlässigt oder im Extremfall sogar misshandelt werden. Jeder Kinderarzt, jede Erzieherin kann Ihnen dann erzählen, dass man versucht habe, dies dem Jugendamt mitzuteilen, und eigentlich erwartet hätte, von dort eher ein Lob dafür zu hören, dass man gemeinsam versuchen würde, den Problemen nachzugehen und das Problem abzustellen.

Stattdessen, wird Ihnen erzählt, kommt das Jugendamt mit Sätzen wie: „Wollen Sie die Eltern unter Verdacht stellen? Das müssen Sie nachweisen.“ oder Ähnlichem.

(Herr Tullner, CDU: Das stimmt!)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kollegen in den Jugendämtern das nicht machen, weil sie es gern tun. Ich halte dies für eine klassische Abwehrhaltung einer Verwaltung, die schlichtweg mengenmäßig überfordert ist.

(Zustimmung von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Das muss für uns ein Anlass zur Sorge sein.

Beruhigen kann uns ein bisschen, dass der Rechnungshof im Unterausschuss Rechnungsprüfung, als er seine Fälle vorgetragen hat, berichtet hat, dass er bei den Landkreisen auf Überraschung und auf Verständnis für das Problem gestoßen ist, dass zum Beispiel Sozialarbeiter rausgehen, Familienbesuche machen, aber anschließend über diese Familienbesuche überhaupt keine Aktennotiz anlegen, das heißt, keinen Vorgang schaffen, und dass in den Landkreisen signalisiert wurde, dass man sich dieses Problems annehmen möchte. Dies spricht dafür, dass diese Praxis in den Landkreisen nicht aus bösem Willen stattfindet, sondern schlicht und ergreifend unter dem Spardruck, dem die Kreise in den letzten Jahren ausgesetzt sind.

Das heißt, wir haben als Land im Augenblick eine gute Situation, um mit in das Boot zu steigen, Gespräche zu

führen. Die Landkreise fusionieren. Noch ist der Stellenabbau nicht überall in Sack und Tüten.

Das heißt, wir haben jetzt eine Chance, auch darauf einzuwirken, dass die Effizienzraten, die man erwirtschaften möchte, nun nicht gerade in diesem Bereich erwirtschaftet werden, sondern dass wir vielleicht die Möglichkeit haben, den Kinder- und Jugendschutz - ich hoffe, dass wir alle der Meinung sind, dass dies gesamtgesellschaftlich richtig ist - stärker aus diesen Kreisfusionen herausgehen zu lassen, als es im Augenblick der Fall ist. Dazu müssen wir jetzt aber handeln.

Ich möchte dem Ganzen noch eine abschließende Bemerkung hinzufügen: Dazu muss auch die Landesregierung handeln. Denn ich fand es merkwürdig, als wir im Untersausschuss für Rechnungsprüfung über den Sachverhalt geredet haben, vom Sozialministerium zu hören, dass man dafür nicht zuständig sei. Das kann eigentlich nicht sein. Wenn vorgetragen wird, dass es in den entsprechenden Ämtern offensichtlich keine Aktenführung gibt und die Dienstaufsicht, die Fachaufsicht stark zu wünschen übrig lässt, dann würde mich das als zuständige oberste Landesbehörde beunruhigen und ich würde zumindest die Notwendigkeit sehen, Gespräche mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden zu führen.

Da kann ich nicht einfach hingehen und kann sagen: Was? Aktenführung ist nicht meine Angelegenheit; das ist Angelegenheit des Innenministeriums. - Das fühlte sich übrigens auch nicht zuständig, denn es war in der Sitzung gar nicht vertreten. Von daher haben wir an dieser Stelle ein Problem.

Daraus ergibt sich für mich Folgendes: Die Landesregierung muss erstens klären, wer dafür zuständig ist. Ich vermute einmal, dass die Landesregierung zuständig ist und das Sozialministerium und das Innenministerium hier gemeinsam an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen müssen und dies natürlich mit den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch besprechen müssen.

Zweitens müssen wir dringend feststellen, wo die Fehler im Handeln liegen. Ist es einfach die praktische Umsetzung von guten Gesetzen oder ist auch im gesetzlichen oder untergesetzlichen Rahmen das eine oder andere nicht richtig?

Drittens müssen wir natürlich sehen, welche Regelungen wir finden und treffen können, um diese Probleme sukzessive abzustellen.

Abschließend hoffe ich, dass dies alles sehr schnell geht. Denn ich habe gehört, dass die Landesregierung an einem entsprechenden Gesetz arbeitet. Dafür müssten die Punkte, die ich gerade genannt habe, eigentlich schon geklärt sein, sodass ich hoffe, dass wir in ein, zwei Monaten im Sozialausschuss über die Sachverhalte reden können. Denn in dem Bereich ist sicherlich eines gegeben, nämlich Zeitdruck. Denn wenn wir uns dabei Zeit lassen, dann läuft diese Zeit den Kindern weg, die für den Sachverhalt ganz sicherlich am wenigsten können.

Deshalb bitte ich Sie, dass wir in dem Punkt zu einer schnellen Beratung kommen, die an anderen Stellen gerne gefordert wird, dass wir dafür Sorgen tragen, dass diese Anträge zügig im Sozialausschuss beraten werden können, vielleicht schon bevor ein richtiger Gesetzentwurf eingebracht wird. Denn ich habe den Eindruck, wenn wir uns vorher über die Grundzüge einigen kön

nen, könnte die anschließende Beratung vielleicht schneller und etwas harmonischer über die Bühne gehen, als das in der letzten Zeit bei einer Reihe von anderen Gesetzen der Fall war. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Danke für die Einbringung, Frau Dr. Hüskens. Jetzt hat Sozialministerin Frau Dr. Kuppe um das Wort gebeten. Doch zuvor möchte ich bekannt geben, dass auf der Grundlage des § 57 der Geschäftsordnung des Landtages mit Zustimmung aller Fraktionen der Antrag unter Tagesordnungspunkt 18 - Innovationspolitik für Sachsen-Anhalt - auf die Sitzung im Januar 2008 vertagt worden ist. Damit können sich alle darauf einstellen. Jetzt hat Frau Ministerin Kuppe das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Es ist gut, dass sich der Landtag erneut mit dem Thema des Kinder- und Jugendschutzes befasst. Im Juni 2006 hat der Landtag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema beraten, damals insbesondere unter dem Aspekt, die gesundheitsbezogenen Instrumente besser zu nutzten. Damals hat die FDP-Fraktion diesen Antrag allerdings abgelehnt.

Jetzt bringen Sie einen Antrag ein, ausgelöst durch den Bericht des Landesrechnungshofes zu Ordnungsprüfungen in sechs von damals 21 Jugendämtern der Landkreise. Neben organisatorischen Mängeln wurde durch den Landesrechnungshof zum Beispiel auch die Tatsache festgestellt, dass bei einem Jugendhilfeträger keine einzige Pflegeelternakte vollständig war. So etwas ist natürlich untragbar. Der Landesrechnungshof nimmt eine Verallgemeinerung allerdings ausdrücklich nicht vor.

Ich denke, wir müssen in der Tat zweierlei beachten. Auf der einen Seite darf die örtliche Jugendhilfe nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, dass sie überhaupt nicht ordentlich arbeitet. Andererseits kann und wird angesichts der schlimmen Fälle von Kindesvernachlässigung, Misshandlung bis hin zum Tod niemand in Deutschland behaupten, dass auf allen Ebenen bereits das Optimale zum Schutz von Kindern und für Hilfen für Familien getan wird.

Die Jugendhilfe - das will ich nur noch einmal darstellen, Sie haben es in Ihrer Begründung auch angedeutet - ist eine verpflichtende Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das heißt, es handelt sich um eine Aufgabe, die die Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis erledigen.

Deswegen darf - auch das sage ich, Frau Dr. Hüskens - nicht suggeriert werden, dass das Land über die notwendigen Durchgriffsinstrumente gegenüber den kommunalen Jugendämtern verfügt, um auch dort einen Qualitätsmanagementprozess oder ein bestimmtes Qualitätsmanagement verpflichtend zu verordnen. Wir können anregen, wir können Empfehlungen geben und wir können natürlich auch verfolgen, wie die kommunale Ebene das umsetzt. Aber die kommunale Ebene muss im eigenen Wirkungskreis selbst handeln.

Mit dem seit Ende 2005 geltenden § 8a SGB VIII wurde das staatliche Wächteramt und die herausgehobene

Verantwortung des örtlichen Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung noch einmal verstärkt. Im Zuge der Umsetzung dieses mittlerweile berühmten § 8a SGB VIII hat die Landesregierung ihre Aktivitäten noch einmal verstärkt und viele Maßnahmen in Gang gesetzt.

Nicht anlassbezogen wegen schwerer Verfehlungen, sondern weil ich es für wichtig halte, dass wir kontinuierlich Gremien im Land haben, habe ich im Dezember 2006 den Expertenrat „Allianz für Kinder“ ins Leben gerufen, der die Landesregierung in den Fragen zur Verbesserung des Kinderschutzes berät und ein Netzwerk auf Landesebene darstellt. Dieses Expertengremium unter dem Vorsitz von Herrn Professor Dr. Körholz vom Klinikum der Martin-Luther-Universität in Halle setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Jugendämter, der Gesundheitsämter, der Krankenkassen, der medizinischen Seite, der Hebammen, der Polizei, der Justiz, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Beratungsstellen und der Wissenschaft zusammen.

Die Allianz hat in diesem Jahr in drei Arbeitsgruppen an Themen gearbeitet, die für den Kinderschutz von zentraler Bedeutung sind. Das sind die Arbeitsgruppen „Frühe Hilfen durch Familienhebammen“, „Früherkennungsuntersuchungen“ und „Erkennen von Gewalt an Kindern“. Die zuletzt genannte Arbeitsgruppe hat die Leitfäden für das Erkennen von Gewalt an Kindern und Jungendlichen für Ärzte und für das Personal in Kindertagesstätten und in der Schule, das aus den Jahren 1999 bis 2001 stammte, überarbeitet. Die Arbeitsgruppe „Früherkennungsuntersuchung“ beschäftigt sich mit der verbindlichen Einführung von Früherkennungsuntersuchungen und mit deren qualitativer Verbesserung. Sie hat auch am Entwurf eines Kinderschutzgesetzes für Sachsen-Anhalt mitgewirkt.

Dieser Gesetzentwurf, der demnächst in die Ressortabstimmung gehen soll, sieht unter anderem die notwendigen Vernetzungen zwischen Jugendämtern, Gesundheitsdiensten und anderen Institutionen vor. Er nimmt Berufsgruppen, die in regelmäßigem Kontakt mit Kindern und Familien stehen, in die Pflicht, notwendige Schutzmaßnahmen für gefährdete Kinder einzuleiten, und verstärkt den Kinderschutz, beispielsweise auch in Kindertagesstätten über die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften. Es wird ein verbindliches Einladungssystem für Vorsorgeuntersuchung geregelt.

Mir ist dieser gesetzliche Ansatz deshalb so wichtig, weil die Jugendhilfe an sich keinen systematischen Zugang zu Säuglingen und Kleinkindern hat. Dieser Zugang kann über diesen Weg erschlossen werden.

Die dritte Arbeitsgruppe begleitet das erfolgreiche Modell „Familienhebamme“, das schon in der letzten Legislaturperiode gestartet ist. Wir haben zurzeit 23 solcher Familienhebammen in Sachsen-Anhalt arbeiten. Die nächste Welle der Ausbildung wird im kommenden Jahr fortgesetzt.