Die dritte Arbeitsgruppe begleitet das erfolgreiche Modell „Familienhebamme“, das schon in der letzten Legislaturperiode gestartet ist. Wir haben zurzeit 23 solcher Familienhebammen in Sachsen-Anhalt arbeiten. Die nächste Welle der Ausbildung wird im kommenden Jahr fortgesetzt.
Die Arbeitsgruppe prüft weitere Möglichkeiten, Frühwarnsysteme zur frühzeitigen Identifizierung von problembelasteten Familien aufzubauen und Risikofamilien zu begleiten. Als Grundlage hierfür dient unter anderem auch das Projekt „Eltern AG“ zur Steigerung der Erziehungskompetenz unter der Federführung von Professor Armbruster von der Fachhochschule MagdeburgStendal, das wir vom Ministerium aus auch fördern. An einem weiterführenden Konzept zum Einsatz von Fami
Die seit Sommer 2007 an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin in Halle eingerichtete sozialmedizinische Ambulanz ist ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Diensten und Stellen. Diese sozialmedizinische Ambulanz bietet überregional auch Fachleuten über eine rund um die Uhr erreichbare ServiceHotline Unterstützung an.
In meinem Haus wird derzeit ein Empfehlungspaket zur Begleitung von Familien erarbeitet. Mit der Kompetenz des Expertenrates soll daraus ein Leitbild für den Schutz von Kindern und für frühe Hilfen für Familien entwickelt werden. Wichtige Säulen sind dabei Prävention bei Risiken, die in Familien auftreten können, übergreifende Begleitung von Risikofamilien, ein Frühwarnsystem zum Erkennen von Gefährdungen, das Wächteramt des Staates schärfen und den Schutz des Kindswohls übergreifend organisieren.
Ich denke, wenn wir das in einer breiten Diskussion erarbeiten, dann dürften sich solche Vorkommnisse und irritierenden Verhaltensweisen wie in Halle nicht wiederholen.
- Am Ende, bitte. - Ich sehe auch bundespolitisch noch Handlungsbedarfe. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2006 zwei Bundesratsinitiativen zu dem Thema befördert. Verbessert werden müssen noch die Vorsorgeuntersuchungen insbesondere hinsichtlich der Intervalle und der Inhalte. Daran arbeitet der gemeinsame Bundesausschuss derzeit. Es liegt aber noch kein Ergebnis vor.
Ich sehe auch die Notwendigkeit, den § 8 SGB VIII zu verändern und zu verbessern. Dazu können die Erfahrungen beitragen, die wir im Land haben. Und wir müssen über die Kinderrechte diskutieren. Ich bitte dabei um Ihrer aller Unterstützung.
Neben diesen unmittelbar auf die Sicherung des Kindswohls bezogenen Maßnahmen sei noch beispielhaft auf das dichte Netz von Beratungsstellen und auf den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Kinder-ElternZentren hingewiesen.
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII stellte sich auch für das Landesjugendamt die Aufgabe, die örtlichen Träger bei der Wahrnehmung des Kinderschutzes zu unterstützen, und zwar insbesondere durch Qualifizierungen und Schulungen. Im Jahr 2006 haben wir eine große Fachtagung zu diesem Thema durchgeführt. Im Jahr 2007 sind 831 Fachkräfte der Jugendarbeit über ihre Aufgaben nach § 8a in kostenlosen Vor-Ort-Veranstaltungen in allen Landkreisen informiert worden. Durch diese Schulungen wurden auch insbesondere die Fachdiskurse zwischen den öffentlichen und den freien Trägern in der Jugendhilfe angeregt. Für das Jahr 2008 sind weitere Vor-Ort-Schulungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten und Jugendämtern vorgesehen.
Mir ist es besonders wichtig, dass wir berufsbegleitend Kinderschutzfachkräfte mit dem Ziel ausbilden, am Ende ca. 1 000 derartige Kinderschutzfachkräfte sowohl in Kin
dertagesstätten als auch in Jugendämtern und in allen anderen Angeboten der Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt zur Verfügung zu haben. Wir brauchen diese Fachkräfte. Wir müssen sie ordentlich schulen. Dafür sind die Curricula entwickelt worden. Es gibt ein Zertifikat für diese Ausbildung.
Meine Damen und Herren! Wir sollten im Ausschuss dieses wichtige Thema insgesamt vertiefen. Dazu sollten wir den Antrag und den Änderungsantrag überwiesen. Ich schlage auch vor, dass wir den Vorsitzenden der Allianz für Kinder und andere Mitglieder des Expertenrates in den Ausschuss einladen und die übergreifende Diskussion führen. Das Thema ist es auf alle Fälle wert. Ich denke, wir sollten dann im Interesse der Verbesserung in unserem Land auf den Ebenen, die uns angehen, nämlich Land und Kommunen, zu einem guten Ergebnis kommen. - Danke.
Frau Dr. Kuppe, das, was Sie jetzt sehr umfangreich dargelegt haben, bezieht sich vor allen Dingen auf die Aktivitäten, die das Land unternommen hat. Ich bin zu wenig Fachpolitiker, um das wirklich einschätzen zu können. Aber es hat mich auch beeindruckt.
Aber ich glaube, das Problem, das wir in der Wirklichkeit in unserem Land haben, ist doch Folgendes. Wenn Kindergärten leider nicht ganz selten feststellen, dass Kinder in der Einrichtung sind, die offenbar Spuren von Misshandlungen oder von Fehlentwicklungen zeigen, dann gibt es wenig Handhabe, dagegen etwas zu tun. Die rufen dann beim Jugendamt an. Dann haben sie vielleicht Glück, dass die sich irgendwie kümmern. Am Ende kommt die Empfehlung dabei heraus, wechseln sie bitte den Kindergarten, weil ihnen der Kindergarten an der Stelle vielleicht nur schadet.
Oder sie werden zum Arzt geschickt. Der Arzt sagt ihnen, dadurch habe ich Probleme mit meiner Klientel. Ich hänge mich nicht so weit heraus. Vielleicht müsste ich noch klagen, als Zeuge vor Gericht erscheinen usw.
Da liegen doch die eigentlichen Probleme, die wir vor Ort haben. Wenn solche Fälle in die Öffentlichkeit kommen, wie wir es des Öfteren leider erleben müssen, werden wir wiederum in die Verantwortung gezogen. Ich denke, wir müssen die Verantwortlichkeit der kommunalen Träger und der freien Träger vor Ort noch sehr viel mehr schärfen. Wenn Sie das vielleicht noch mit in Ihr Konzept einbauen könnten, wären wir einen Schritt weiter. Denn das Land kann zwar in dieser Sphäre viel machen, aber die Wirklichkeit mit ihren Problemlagen treffen wir damit gar nicht.
In der Tat gehören diese verschiedenen Fassetten dazu. Das Land hat erst einmal diese Leitfäden überarbeitet und in verbesserter Fassung für die Kinderärztinnen und -ärzte und auch andere Arztgruppen herausgebracht. Selbst diese Fachgruppe, die von der Profession her
eigentlich schon geschult sein müsste, hat Schwierigkeiten, in jedem Fall Gewalt an Kindern rechtzeitig zu erkennen, das so einzuordnen und dann die entsprechenden Meldungen weiterzugeben.
Schwieriger ist es für die Erzieherinnen und Erzieher in Einrichtungen im vorschulischen Bereich. Im schulischen Bereich betrifft es die Lehrerinnen und Lehrer genauso. Die Leitfäden sollen auch mit Praxisbeispielen weiterhelfen, um anhand der Anzeichen entscheiden zu können, ob tatsächlich Gewalt vorliegt. Dann muss die Weitermeldung erfolgen und das Jugendamt muss einschreiten. Das ist das eine.
Aber die Qualität derjenigen, die in der Jugendarbeit tätig sind und dann vernetzt handeln müssen, spielt wie in vielen anderen Fällen natürlich die entscheidende Rolle. Wir haben jetzt so viel Wert darauf gelegt, dass das Landesjugendamt mit den Partnern diese Qualifizierungen durchführt, damit erst einmal Know-how und Sensibilität entstehen und man von einer gewissen Abschottung wegkommt.
Die verschiedenen Professionen haben in der Regel den Trend, ihr Feld allein beackern zu wollen, sich nicht reinreden lassen zu wollen und mit anderen nicht so gern zusammenzuarbeiten. Aber gerade in dem Feld, wo es um das Wohl des Kindes geht, müssen verschiedene Professionen, Ämter und Dienste zusammenarbeiten. Es soll auch Inhalt des Leitbildes und der gesetzlichen Regelung sein, dass es eine Verpflichtung zur Kooperation, eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit gibt. Das halte ich für unverzichtbar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es wirklich wichtig, dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht. Ich denke, die Ministerin hat in Bezug auf das sehr weit ausgeholt, was zurzeit im Land passiert und was noch kommen soll. Die Frage des Kindeswohls sollten wir wirklich im Blick behalten; denn wenn man sich Zahlen vor Augen hält, dann stellt man fest, dass drei Kleinkinder pro Woche an den Folgen von Misshandlungen sterben. Wenn man das auf das Jahr hochrechnet, dann ist das, was wir in den Zeitungen lesen, wirklich nur die Spitze des Eisbergs. Dagegen müssen wir etwas tun als Staat.
Die Ministerin hat auch angekündigt, dass wir in dieser Frage am Ende auch über Kinderrechte zu diskutieren haben. Ich möchte das natürlich auch ausdrücklich unterstützen. Ich würde mich im Großen und Ganzen mit meinen Ausführungen den Worten der Ministerin anschließen, ihr volle Unterstützung zusagen und damit meine Rede beenden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich halte es für richtig, notwendig und begrüßenswert, dass wir uns heute auf Initiative der FDP mit der Arbeit und vor allem mit dem Verbesserungsbedarf im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes auseinandersetzen. Ich verbinde mit dieser Debatte ausdrücklich die Hoffnung, dass sie keine Strohfeuerdiskussion wird.
Wir brauchen bei diesem Thema genau wie beim Umgang mit dem Rechtsextremismus langfristige und nachhaltige Lösungen, keinen staatlichen Aktionismus mit kurzer Halbwertszeit. Ein Hingucken ist auch im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes erforderlich. Ich weiß zwar nicht, ob das Landesbündnis für ein demokratisches und tolerantes Sachsen-Anhalt diese Arbeit auch noch in dem erforderlichen Maße gewährleisten kann. Aber dem Grunde nach halte ich die Wortwahl „hingucken“ auch bei dem heute zu behandelnden Thema für zutreffend.
Der von Ihnen gestellte Antrag, verehrte Kollegen der FDP, veranlasste meine Fraktion, einen Änderungsantrag zu stellen. Ich möchte Ihr Anliegen in der Sache nicht schmälern, jedoch greift Ihr Antrag deutlich zu kurz und lässt viele Problembereiche, die angegangen werden müssen, unbeachtet.
Ihr Antrag resultiert aus einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 2. November 2007, in der der Jahresbericht 2006 des Landesrechnungshofes diskutiert wurde. Der Landesrechnungshof hat seit dem Jahr 2005 Prüfungen bei sechs Kreisjugendämtern durchgeführt. Seine Kritik bezieht sich vorrangig auf formale Verstöße in der Arbeitsorganisation und Dokumentation. Diese Probleme müssen selbstverständlich umgehend - sofern noch nicht geschehen - in den Griff bekommen werden. Ein modernes Jugendamt kann sich eine mangelhafte Aktenführung und Dokumentation generell und insbesondere im äußerst sensiblen Bereich der Hilfeplanverfahren nicht erlauben.
Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde festgehalten, dass solche formalen Verstöße sehr schnell zu Problemen im Bereich der materiellen Jugendhilfe und unter Umständen auch zu Folgeschäden bei Kindern und Jugendlichen führen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss daher einstimmig, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihren Pflichten nachzukommen hätten, und forderte von der Landesregierung entsprechende Veranlassungen und einen Bericht bis zum 30. Juni 2008. Damit wird dem Anliegen der FDP-Fraktion aus unserer Sicht schon einmal entsprochen.
Das reicht unseres Erachtens aber nicht aus. Deshalb ist es meiner Fraktion wichtig, über das von der Landesregierung geforderte Konzept hinaus im Rahmen einer Berichterstattung weitere bedeutsame Punkte zu diskutieren - deshalb unser Änderungsantrag.
Lassen Sie uns in den von uns vorgeschlagenen, bewusst ausgewählten Ausschüssen über das der Jugendhilfe zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium reden. Lassen Sie uns über die Probleme reden, die das Jugendamt an der Türschwelle so genannter Risikofamilien hat. Die Mehrzahl der bekannt gewordenen tragischen Fälle von Misshandlungen oder Tötungen von Kindern waren den Jugendämtern im Vorfeld bekannt.
Im Übrigen kommen grundsätzliche Fragen der Reichweite des staatlichen Wächteramtes einerseits und der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte andererseits ins Spiel, ebenso der Zwiespalt zwischen Elternrechten und Rechten von Kindern und Jugendlichen - ein Zwiespalt, in dem die Jugendhilfe arbeitet und in dem sie sich ständig in Abhängigkeit vom Einzelfall neu orientieren muss.
Auch ein Überblick über die Umsetzung des Schutzauftrages nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist unseres Erachtens für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich. Ich denke, nicht überall wurden so detaillierte Verträge abgeschlossen und Meldebögen erarbeitet wie beispielsweise in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Letztlich gehört zu einer ehrlichen Analyse aus unserer Sicht auch, die Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung - dem zweitgrößten Ausgabenposten der kommunalen Jugendhilfe hinter den Ausgaben für die Kindertagesbetreuung - und die dahinter stehenden Gründe zu erfragen. In diesem Zusammenhang lassen sich auch neue Steuerungsmodelle der Jugendhilfe diskutieren, wie beispielsweise die so genannte Sozialraumorientierung.
Wichtig ist uns zudem die Thematisierung der personellen und finanziellen Ausstattung der Jugendämter. Lassen Sie uns einen ehrlichen Diskurs darüber führen, ob die zur Verfügung stehenden Ressourcen im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ausreichend sind und wie sie optimal genutzt werden können, ob und, wenn ja, an welchen Stellen Spielräume und Reserven bestehen oder ob die Jugendämter schon jetzt an ihre Grenzen stoßen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, das Thema Kinder- und Jugendschutz zieht quasi ein ganzes Bündel an Fragen und Problemen nach sich und verlangt vor allen Dingen Maßnahmen. Einen einfachen Vorschlag, wie zur Problemlösung Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, kann in jedem Fall niemand erwarten. Lassen Sie uns aber auch darüber und über den künftigen Umgang mit Früherkennungsuntersuchungen sowie über die erforderliche Sensibilisierung der Gesellschaft sachlich in den Ausschüssen reden.
Wie gesagt, meine Fraktion teilt das Anliegen in dem Antrag der Fraktion der FDP. Unserer Meinung nach muss dieses ernste Thema jedoch breiter angegangen werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau Dr. Hüskens hat ein Thema aufgerufen, das wir bei unserem Antrag zur Verbesserung der Vorsorge bereits behandelt haben. In einer Aktuellen Debatte - daran kann ich mich noch erinnern -, als es um Kindestötung ging, als der Fall Kevin in Hamburg hochgekommen ist,
habe ich in meinem Redebeitrag gesagt - das hat damals eine ziemliche Empörung verursacht -, dass man