Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

habe ich in meinem Redebeitrag gesagt - das hat damals eine ziemliche Empörung verursacht -, dass man

den Eindruck habe, Kinder- und Jugendhilfe würde in den Kommunen je nach Haushaltslage stattfinden.

(Herr Tullner, CDU: Das hat weniger mit der Haushaltslage zu tun, würde ich sagen!)

- Natürlich hat das etwas mit der Haushaltslage zu tun, weil alle diese Fälle der Vernachlässigung von Kindern, über die wir reden, die auch alle öffentlich bekannt geworden sind, Fälle sind, die dem Jugendamt bekannt waren - alle, auch die Fälle von verwahrlosten Kindern in Berlin, auch Kevin, auch alle anderen. Das hat in den Städten oder Ländern, in denen das passiert ist, dazu geführt, dass man umfangreiche Gesetze geschaffen hat.

Ich möchte dazu einen Fall aus unserem Land ergänzen, der heute noch nicht Thema war. Herr Tullner, ich bin nicht sicher, ob Sie Mitglied des Stadtrates Halle sind.

(Herr Tullner, CDU: Nein!)

- Aber Sie wohnen in Halle?

(Herr Tullner, CDU: Das stimmt! - Herr Gürth, CDU: Das kannst du ruhig zugeben!)

- Er kann es ruhig zugeben.

Ich meine, wodurch wir bundesweit noch zusätzlich in die Kritik gekommen sind: Das betrifft Halle, die Dienstanweisung Nr. 93. Das müssen wir hier doch einmal offen ansprechen. Dabei ging es nicht nur um die Frage, ob man eine stationäre Unterbringung nicht besser durch eine ambulante ersetzt, sondern Heimkinder sollten in ihre kaputten Familien zurückgeführt werden, weil man sich davon erhoffte, im Haushalt 2 Millionen € einzusparen. Die Dienstanweisung ist meines Wissens bisher noch nicht zurückgenommen worden.

(Frau Bull, DIE LINKE: Doch!)

- Sie ist nicht zurückgenommen worden, sondern wurde noch einmal zur Überarbeitung zurückgestellt.

(Frau Bull, DIE LINKE: Damit ist sie doch zurück- genommen worden!)

- Aber nach meinem Kenntnisstand soll sie genau mit dem gleichen Ansatz wieder eingebracht werden, nämlich dem der Haushaltskonsolidierung, aber nicht dem der fachlichen Verbesserung der Arbeit.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Darüber können wir noch einmal reden. Das macht aber auf jeden Fall deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe so auf die aktuellen Probleme, wie sie im Augenblick bestehen, nicht mehr entsprechend reagieren kann.

(Frau Bull, DIE LINKE: Ich wäre vorsichtig mit diesen Vorwürfen!)

- Ich denke, ich habe mich vorsichtig genug ausgedrückt. Ich denke einmal, dass Sie alle die E-Mails von verschiedenen Professoren in dem Umkreis erhalten haben, die sich viel härter ausgedrückt haben.

(Frau Bull, DIE LINKE: Eine!)

- Ich kenne zum Beispiel aber auch die des Vorsitzenden des Kinderschutzbundes Sachsen-Anhalt, der sich auch dazu geäußert hat.

(Frau Bull, DIE LINKE: Es geht um die Dienstan- weisung, nicht um das Konzept!)

- Ich habe bisher auch nur über die Dienstanweisung geredet, Frau Bull, nur über die Dienstanweisung Nr. 93. Ich habe nicht über das dahinter stehende Konzept gesprochen.

Ich will damit deutlich machen, dass die Kinder- und Jugendhilfe im Augenblick in eine Schieflage gekommen ist, weil die kommunalen Haushaltsmittel knapp sind, weil Haushaltskonsolidierungen anstehen und weil die Kommunen die Aufgaben nicht mehr so wahrnehmen können, wie sie es eigentlich sollten.

Deswegen werden wir heute einer Überweisung beider Anträge in den Sozialausschuss zustimmen. Mittlerweile gibt es in vielen Bundesländern auch Gesetzentwürfe für die Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, in denen insbesondere auch die Aufgaben der Jugendämter noch einmal dargestellt werden, die Fortbildungen und Qualifizierungen erwähnen, sodass man Probleme des Kindeswohls auch erkennen kann, und, was ich ganz wichtig finde, in denen frühe und rechtzeitige Leistungen formuliert werden und die insbesondere auf eines abzielen, nämlich auf die In-Obhut-Nahme von Kindern, die gefährdet sind.

Heute schrieb die überregionale Presse, dass die Bundesjustizministerin eine Erleichterung für die Herausnahme von Kindern aus betroffenen Familien schafft, indem bei den Gerichten nicht gleich eine Sorgerechtsentscheidung erwirkt werden und das Sorgerecht nicht gleich entzogen werden muss, sondern indem auch niederschwellige Hilfen angeordnet werden können, damit man ziemlich frühzeitig einschreiten kann.

Schließlich reden viele über lokale Netzwerke des Kinder- und Jugendschutzes in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daran anzuknüpfen ist, denke ich, der richtige Weg.

Wir müssen gucken, wie wir die Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich verbessern. Deswegen bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Vielleicht bekommen wir im Frühjahr aus dem Gesetzentwurf und den beiden Anträgen wirklich eine gemeinsame Konzeption in diesem Sinne hin. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD, und von Frau Brakebusch, CDU)

Danke, Frau Grimm-Benne. - Frau Dr. Hüskens, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz kurz, damit das nicht im Raum stehen bleibt: Frau Kuppe, bei dem Thema Vorsorgeuntersuchungen, das wir hier im Sommer unter dem Antrag der Koalition besprochen haben, haben wir nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken.

Ich habe inzwischen übrigens festgestellt, dass ich in diesem Zusammenhang in sehr gutem Einklang mit der SPD-Bundestagsfraktion stehe. Ich habe letztens bei „Anne Will“ Ihren Kollegen gesehen und mir überlegt, dass ich meine Position aufgrund dessen jetzt nicht überarbeiten werde. Ich halte sie nach wie vor für fundiert.

Ich halte wenig davon, dass man versucht, Wege zu gehen, bei denen man über die verfassungsrechtliche Hürde hinweg muss. Wenn man das signalisiert bekommt, halte ich es für sinnvoller, sich Instrumente auszusuchen, die verfassungsfest sind.

Ich warne immer davor, dass man diesen Weg geht und sich dann den Weg, den Frau Grimm-Benne gerade aufgezeigt hat, verbaut, sich nämlich einmal die Arbeit an der Basis anzusehen und zu prüfen, was dort wirklich im Argen liegt. Ich glaube - das habe ich allen Wortmeldungen auch entnommen -, dass wir alle solche Gespräche geführt und gesehen haben, dass das eine oder andere dort nicht funktioniert.

Ich würde mir wünschen, dass wir im Sozialausschuss einmal besprechen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir heute tatsächlich schon haben. Sie sagen, fachaufsichtlich kommen Sie nicht ran. Wir haben aber nach wie vor eine Kommunalaufsicht. Ich denke, dass auch diese verpflichtet ist umzusetzen, dass Kommunen rechtlich korrekt handeln. Das, was uns vorgetragen wird, hat meiner Meinung nach in einigen Fällen den rechtlichen Rahmen überschritten. Dann muss man tatsächlich sehen, welche Möglichkeiten wir haben.

Wenn wir das in diesem Zusammenhang mit diskutieren können und das früh im Jahr machen, dann glaube ich, dass wir dafür sorgen können, dass in den Kommunen trotz knapper Haushaltsmittel vielleicht das eine oder andere beim Kinder- oder Jugendschutz verbessert wird. Ich glaube, damit helfen wir den Kindern in unserem Land im Augenblick besser, als wenn wir versuchen würden, das Grundgesetz zu ändern. Denn das ist ein ziemlich dickes Brett; daran wird schon lange gebohrt. Ich glaube, bis das erfolgt sein wird, sind die meisten Kinder längst schulpflichtig oder aus der Schule heraus. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP, bei der LINKEN, von Herrn Kurze, CDU, und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. - Wir stimmen jetzt über die Drs. 5/1003 und die Drs. 5/1027 ab. Es ist eine Überweisung in den Sozialausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit sind die beiden Drucksachen in den Sozialausschuss überwiesen worden und wir beenden den Tagesordnungspunkt 21.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu den beiden letzten Tagesordnungspunkten.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20:

Beratung

Zur Kriminalstatistik bei rechtsextremistisch motivierten Straftaten

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/997

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1022

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Tiedge von der Fraktion DIE LINKE. Frau Tiedge, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 11. und 12. Dezember 2006 fand eine Dienstbesprechung des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt mit den Leitern der Zentralen Kriminaldienste der Polizeidirektionen statt, um im Rahmen der Qualitätskontrolle der Kriminaltaktischen Anfrage auf die Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität sowie die Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität hinzuweisen und darüber zu informieren, und das hauptsächlich mit dem Anliegen, in dieser Runde über bestehende Qualitätsmerkmale zu debattieren und eine möglichst einheitliche Verfahrensweise zu Erfassungsmodalitäten festzulegen.

Nun können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass in diesem Zusammenhang nicht auch die Verdreifachung der statistischen Zahlen in diesem Bereich im Jahr 2006 thematisiert wurde und eine Rolle spielte. Denn Sachsen-Anhalt sollte endlich weg vom Spitzenplatz bei den politisch motivierten Straftaten.

Im Dezember 2006 wurden vom Landeskriminalamt politisch motivierte Straftaten umgewidmet bzw. statistisch bereinigt, wie zum Beispiel der Handel mit Replikaten von SS-Uniformen, das Tätigen rassistischer Aussprüche oder das Schmieren eines Hakenkreuzes an öffentlich nicht so sichtbaren oder niedrigen Stellen.

Im Januar 2007 stellte ein Staatsschützer der Polizeidirektion Dessau fest, dass sich die Jahresendstatistik 2006 auf wundersame Weise verändert und sich die Fallzahlen reduziert hatten. Die Jahresendstatistik wies im Vergleich zum Vormonat November 2006 insgesamt plötzlich weniger politisch motivierte Straftaten auf, obwohl im Dezember 2006 derartige Straftaten ebenfalls zu verzeichnen waren. Es hätte eigentlich zu einem Aufwuchs kommen müssen. Doch weit gefehlt, eine Reduzierung stand zu Buche. Mathematische Unkenntnisse bzw. Rechenfehler führten hierbei sicherlich nicht zu diesem falschen Ergebnis.

Im Jahr 2007 wurde die Erfassung politisch motivierter Straftaten zugunsten der Erweiterung der Kategorie „Straftaten ohne explizite politische Motivation“ verändert. So wurden Hakenkreuzschmierereien oder das Singen des Horst-Wessel-Liedes als politisch unklare Delikte bagatellisiert, wenn der Täter noch nicht feststand und demzufolge dieser nicht bestätigen konnte, dass er ein Rechtsextremer ist.

Es wurde versucht, sich die Welt mittels einer unseriösen Erfassung und Bewertung von Straftaten schönzureden. Das ist nicht nur peinlich, das ist der eigentliche Skandal. Denn auf diesem Wege wird die eigentliche Gefahr von Rechts relativiert und werden rechtsextreme Straftäter noch ermutigt.

(Beifall bei der LINKEN)