Protokoll der Sitzung vom 25.01.2008

ner bei der Schulprogrammarbeit unterstützen. Das Kompetenzzentrum könnte außerdem ein Internetportal für Bildung für nachhaltige Entwicklung im Land SachsenAnhalt - sprich: die Öffentlichkeitsarbeit und die Bündelung aller Aktivitäten - übernehmen.

Die guten Erfahrungen, von denen ich sprach, existieren nach meiner Kenntnis besonders umfangreich am Landesinstitut für Lehrerfort- und -weiterbildung. Da dessen Sprecher sowieso die Moderation am Runden Tisch hat, da von dort aus ohnehin hohe Aktivitäten auf die Schulen und auf die anderen Partner des Landes ausstrahlen und da dort sehr viele Beispiele für Projekte mit sehr überzeugender Dokumentation und hervorragender Durchführung entstanden sind, die auch für Schulprojekte und für die schulinterne Lehrerfortbildung von interessierten Schulen gut angenommen werden, könnte ich mir vorstellen, dass solche guten Erfahrungen für ein Kompetenzzentrum, das ich mir als kleineren Kern des Runden Tisches vorstellen könnte, übernommen werden. Übrigens ist das Lisa auch der Anlaufpunkt für die zwölf Multiplikatoren für Bildung für nachhaltige Entwicklung im Land.

Ich denke, wir könnten von hier aus für all das, was dort geleistet wurde, einmal ein Dankeschön absenden, natürlich auch an alle anderen Partner im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Sie sind vorhin von Frau Wernicke schon alle aufgezählt worden. Ohne sie und ihren Einsatz hätten wir wahrscheinlich bei dem Programm „Transfer 21“ nicht einen so großen Erfolg.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bitte Sie deshalb darum, unserem Änderungsantrag, der in meinen Augen der weiter gehende ist, zuzustimmen. Ich betone: Er hat zwei Schwerpunkte, einmal die Zielrichtung „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ - diese ist jetzt durch den anderen Änderungsantrag übernommen worden - und die Schaffung eines Netzwerkes, gewissermaßen als Spinne im Netz, eben nicht nur dieses große Netzwerk.

Einer Überweisung in die Ausschüsse verschließen wir uns nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns dem anschließen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Fiedler. - Nun spricht noch einmal Herr Stadelmann. Bitte.

Ich möchte es ganz kurz machen. Ich habe leider nicht so ganz verstanden, wie Ihr Abstimmungsverhalten nun sein soll. Aber das werden wir in der Abstimmung gleich sehen.

Wie Herr Bergmann schon sagte: Wir wollten Ihnen mit unserem Antrag eigentlich die Gelegenheit geben, dass Sie nicht unbedingt etwas ablehnen müssen, was mit der Umweltbildung zu tun hat.

Deswegen hat Herr Kley auch die - - Jetzt ist er gar nicht anwesend.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich wollte nur in Richtung von Herrn Kley sagen: Natürlich wissen wir, dass wir das auch anders hätten machen

können. Aber das ist gestern im Gespräch so entstanden.

Ich will auch noch sagen: Frau Fiedler, das waren alles gute Ideen. Herr Bergmann hat auch einiges vorgetragen. Lassen Sie die Landesregierung doch erst einmal vorstellen, was sie getan hat bzw. was sie vorhat noch zu tun. Ich denke, daraus werden sich im Nachhinein noch einige Anträge ergeben. Wir werden das Thema mit dem heutigen Antrag nicht beenden. Dazu ist es viel zu weitführend.

Ich habe noch eine Bitte sowohl an das Umweltministerium als auch an das Kultusministerium. Die Förderung für die Stelle, wo der Aktionsplan bisher auch mit Bundesmitteln unterstützt wurde, läuft aus. Wir sollten zusehen, dass wir, wenn wir ein Konzept entwickeln, nicht nur theoretische Sachen aufschreiben, sondern uns tatsächlich darum bemühen zu klären, wie wir die Arbeit dieser Stelle hinsichtlich des Aktionsplanes und des Runden Tisches fortsetzen können. Dazu muss es konkrete Hinweise und Möglichkeiten geben, wie mit dem Personal bzw. mit den Sachkosten usw. verfahren wird.

Ich bitte noch einmal um Zustimmung zu unserem geänderten Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stadelmann. - Zunächst ist zu klären: Frau Fiedler, war das ein Überweisungsantrag oder haben Sie nur gesagt, Sie könnten es sich vorstellen?

(Frau Fiedler, DIE LINKE: Es ist vorhin beantragt worden, dass es in die Ausschüsse überwiesen werden soll! Dann würden alle Anträge überwie- sen werden! - Frau Budde, SPD: Nein, sie wer- den direkt abgestimmt!)

- In dem Antrag steht, dass in diesen Ausschüssen berichtet werden soll. Ein Überweisungsantrag würde bedeuten, dass wir das ganze Bündel Papier in bestimmte Ausschüsse überweisen.

(Frau Fiedler, DIE LINKE: Dann direkt abstimmen!)

- Okay. Damit ist das geklärt. - Dann kommen wir zu den Anträgen selbst. Zunächst halte ich fest, dass die Antragsteller der CDU und der SPD noch eine kleine Änderung vorgenommen haben, und zwar wird in die Aufzählung der Ausschüsse auch der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit eingefügt. Das nehmen wir jetzt einfach so hin, ohne dass wir darüber abstimmen müssen.

Nun gibt es zwei Änderungsanträge. Da der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD von einer solchen Natur ist, dass es eigentlich auch eine neue Drucksache hätte geben können, lasse ich über diesen zuerst abstimmen. Das liegt am nächsten. Danach geht es weiter. Wer dem Änderungsantrag in der Drs. 5/1104 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die übrigen Fraktionen. Damit ist der ursprüngliche Antrag geändert worden.

Wir haben einen weiteren Änderungsantrag von der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1099. Halten Sie diesen Antrag aufrecht?

(Zuruf von der LINKEN: Ja!)

Dann stimmen wir darüber ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die

Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den soeben geänderten Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die beiden übrigen Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung

Klärung der Ansprüche auf Zahlung einer Verwendungszulage

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1071

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1102

Ich bitte zunächst für die antragstellende Fraktion Frau Dr. Paschke, die Einbringung des Antrages vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Zwischen Weihnachten und Neujahr, also kurz nach der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes, ereilte uns die Meldung in der Presse: Das Land schuldet den Beamten 75 Millionen €.

Nun kann man nicht - man sollte es auch nicht - jede Pressemeldung zum Anlass für eine Debatte oder für einen Antrag nehmen. Wir sind in dieser Frage jedoch der Meinung, dass das notwendig ist, und zwar aus drei Gründen:

Zum einen ist die Grundlage „75 Millionen €“ aus dem Finanzministerium selbst gekommen, also die Berechnung. So sagt es zumindest die Presse; das muss ich jetzt einräumen.

Zum anderen geht es tatsächlich darum, parlamentarisch die Ansprüche von Beamtinnen und Beamten sowie die Frage, wie viele es betrifft, abzuklären. Das ist für jeden Einzelnen wichtig.

Zum Dritten ist es auch wichtig, dass wir künftig nicht nur sagen, es ist spannend, wie die Verfahren ausgehen oder wie sie ausgegangen sind, sondern dass wir uns einmal Gedanken darüber machen - das wird in Punkt 2 des Antrags aufgegriffen -, wie wir zukünftig, wenn wir unser Dienstrecht ganz modern und souverän gestalten, mit diesem Fakt umgehen. Darauf komme ich aber noch zu sprechen.

Ich möchte eingangs schon darum bitten, dass wir versuchen, den Änderungsantrag mit unserem Antrag zusammen in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen zu überweisen.

Der erste Teil des Antrags zielt auf eine Berichterstattung. Das würde eine Direktabstimmung erforderlich machen. Aber wir haben in dieser Hinsicht noch andere Fragen zu klären, zum Beispiel die Frage einer Überweisung in die Enquetekommission, die nicht geht.

Des Weiteren sind wir sehr daran interessiert, über den Stand der Dienstreform insgesamt eine Berichterstattung zu bekommen. Uns interessiert aber auch ganz wesent

lich, wie die Landesregierung diese größere Verantwortung künftig angemessen zu honorieren vorhat.

Lassen Sie mich in ein paar Punkten darstellen, wie sich der Sachstand für uns gegenwärtig darstellt, wenngleich das nicht einfach war, weil man auf der einen Seite die Presse und auf der anderen Seite die komplizierte Rechtslage - so nenne ich es einmal - hatte.

Was ist eigentlich der gesetzliche Hintergrund? - Wir hatten bis zur Föderalismusreform in § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes die Regelung, dass einem Beamten, dem Aufgaben eines höheren Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen werden und der die Aufgabe ununterbrochen länger als 18 Monate wahrnimmt, eine so genannte Verwendungszulage gezahlt wird. Die Verwendungszulage ist die Differenz zwischen dem Grundgehalt aus seinem ursprünglichen Dienstposten und dem Grundgehalt auf dem Dienstposten, den er dann annimmt. In dem aktuell beschriebenen Fall wären es 200 €, wenngleich es aus unserer Sicht unterschiedlich ist.

Wie es vor der Föderalismusreform üblich war, ist bei uns der § 46 in das Landesbesoldungsgesetz übernommen worden. Nach der Föderalismusreform haben wir sozusagen als ersten Einstieg in dienstrechtliche Änderungen das Gesetz zur Änderung landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das war ein Artikelgesetz.

Ich bringe in Erinnerung - ich nenne es schon seit Längerem so -, dass es ein so genanntes Transrapidgesetz war. Es kam in der einen Landtagssitzung rein und in der anderen Landtagssitzung musste es sofort wieder raus; denn die Landesregierung hatte auf die Tube gedrückt, weil die Leute ihre Einmalzahlung bekommen sollten, was wir schon viel länger hätten beschließen können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aber das sei einmal dahingestellt. Jedenfalls hatten wir nicht genügend Zeit, §§ 45 und 46 - § 46 ist ja jetzt in Rede - richtig abzuklären.

Ich habe einmal in den Protokollen nachgelesen. Wir haben immer wieder gefragt: Wie viele betrifft es? Was steht zur Disposition? - Die Stellungnahme des DBB war, dass § 46 eigentlich ausgeweitet werden müsste, weil es so viele betrifft. Die Stellungnahme der Spitzenverbände war, dass man eine Übergangsregelung mit Bestandsschutz schaffen sollte.