Meine Damen und Herren! Die Frage ist nicht, ob der Schutz von Kreditnehmern gewährleistet werden muss, sondern wie das geschehen soll. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorweg klarzustellen: Der Änderungsantrag zielt nicht darauf ab, infrage zu stellen, dass ein solcher Schutz von Kreditnehmern gewährleistet werden soll, sondern er zielt darauf ab zu verhindern, dass eine Bundesratsinitiative gestartet wird - wie es in Ihrem Antrag verlangt wird -, bevor wir darüber unterrichtet worden sind, ob diese Bundesratsinitiative überhaupt notwendig ist, weil zu dem Thema schon ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag läuft. Das ist der Unterschied zu Ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren! Die Verbesserung des Schutzes von Kreditnehmern ist seit einiger Zeit in den Medien und nun auch in der Politik ein heiß diskutiertes Thema. Es ist fraglich, ob in dieser Hinsicht tatsächlich
Gesetzeslücken bestehen oder ob die Diskussion darüber - zumindest in Teilen - durch die Medien dramatisiert worden ist.
Grundsätzlich möchte ich erst einmal festhalten, dass die Möglichkeit des Forderungsverkaufs von den Liberalen begrüßt wird, weil es ein legitimes Mittel der Betriebswirtschaft ist. Diese Möglichkeit besteht seit über hundert Jahren gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Deutschland ist damit nicht schlecht gefahren. Das Thema muss aber sehr differenziert behandelt werden.
Es gibt Mobiliarkredite und Immobiliarkredite, notleidende Kredite und solche, die ordentlich bedient werden, besicherte und unbesicherte, langfristige und kurzfristige, mit Zinsbindung und ohne Zinsbindung usw. Die Produkte auf dem Finanzmarkt sind vielfältig. Das ist gut so, weil es dem Verbraucher ermöglicht wird, ein auf ihn individuell zugeschnittenes Produkt zu finden, das er sich leisten und das er bezahlen kann.
Die Fälle, die in den Fokus des Interesses geraten sind - gerade auch der Fall, den Sie angesprochen haben -, betreffen die so genannten Häuslebauerkredite. Es handelt sich dabei um Immobiliarkredite, die durch eine Grundschuld besichert sind.
Diesbezüglich gibt es im deutschen Recht eine Besonderheit. Das BGB unterscheidet grundsätzlich zwischen den schuldrechtlichen und den sachenrechtlichen Verpflichtungen mit der Folge, dass der Kreditvertrag und die Grundschuldbesicherung zwei unabhängig voneinander gestaltete Leben erfahren. Während sich der Kredit durch Tilgung langsam vermindert, bleibt die Grundschuld in unveränderter Höhe im Grundbuch eingetragen.
Um diese beiden unterschiedlichen Werdegänge zu verbinden, vereinbart man eine so genannte Zweckbindung der Grundschuld. Dies wird nicht im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet: In dem Moment, in dem die Bank die Forderung mit der Sicherheit verkauft und diese Zweckbindungserklärung vergisst und auch der Kreditnehmer sie vergisst, bekommt der Käufer dieser Forderung einen Titel in die Hand, ohne dass er akzessorisch zu der tatsächlichen Schuld des Kredites ist. Dadurch kommt es bei der Vollstreckung zu einer ungerechtfertigten Bereicherung.
Meine Damen und Herren! Es ist jedoch nicht so, dass diesbezüglich eine Gesetzeslücke besteht. Gegen diese Art der ungerechtfertigten Bereicherung kann man sich mit einer Vollstreckungsklage wehren. Das ist also im deutschen Recht nicht vergessen worden.
Wenn man nun sagt, dieses muss verbessert werden, weil es dabei Diskrepanzen in zeitlicher Abfolge gibt und der Schaden, der daraus entsteht, teilweise nicht ersetzt wird, mag das richtig sein; aber dieses Instrument, bei dem die Sicherung und die schuldrechtliche Verpflichtung streng akzessorisch verbunden sind, gibt es im Gesetzesbereich. Das ist die Hypothek.
- Die ist von den Banken nicht unbedingt gewollt. Sie ist aber durchaus möglich. Sie ist allerdings nicht ganz so gut zu handeln wie die Grundschuld.
Meine Damen und Herren! Was jetzt im Bundestag behandelt wird - um das noch einmal klar zu machen -, ist der Grund dafür, dass wir sagen: Wir brauchen keine Bundesratsinitiative durch das Land.
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zielt ja genau auf die Frage ab, inwieweit man einem Häuslebauer durch die begleitenden Gesetze helfen kann. Es gibt zum Beispiel die Pflicht des Darlehensgebers zum Angebot eines nicht abtretungsfähigen Darlehensvertrages mit der Verpflichtung zu einem Folgeangebot.
Das betrifft Kredite, die eine Zinsbindung haben. Der Kreditvertrag endet zunächst nach zehn Jahren, obwohl mit dem Geld ein Haus bezahlt wird, das erst nach 25 Jahren vollständig abbezahlt ist. Die meisten Häuslebauer haben einen langfristigen Vertrag über 25 Jahre und eine Zinsbindung über zehn Jahre. Sie müssen nach dem Ablauf der Frist von zehn Jahren häufig neu über die Zinshöhe verhandeln, nicht aber darüber, ob sie einen weiteren Kredit bekommen.
Es gibt aber auch andere Ausgestaltungen. Solche Verträge - das muss ich dazu sagen - gehen die Kreditnehmer oft bewusst ein, weil sie zinsgünstiger sind. Sie sind allerdings mit dem Risiko verbunden, dass, wenn nach zehn Jahren das Haus nicht bezahlt worden ist, nicht weiter durch Kredite finanziert werden kann.
Gesetzliche Regelungen dahin gehend zu schaffen, dass man davor rechtzeitig warnt, ist ein gutes Ansinnen; aber die Entscheidung, das so zu gestalten, hat immer der Kreditnehmer getroffen. Wenn er in dieser Entscheidung vertragsbrüchig wird und den Kredit nicht zurückzahlt, dann ist es nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die Banken dazu zu verpflichten, diesen Schaden zu tragen. Vielmehr ist es die Pflicht des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass der derjenige, der im Vertrag etwas zusagt, seine vertraglichen Zusagen einhält. Das kann auch einmal ein Kreditnehmer sein, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Kredit zu bezahlen. Das ist zu bedenken.
Darüber, inwieweit in dieser Hinsicht tatsächlich eine Gesetzeslücke besteht, die ausgefüllt werden müsste, kann im Ausschuss diskutiert werden. Eine Bundesratsinitiative wäre jetzt, meine Damen und Herren, mit Sicherheit aber ohnehin verspätet, weil das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag bereits läuft. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Nur ganz kurz, Frau Präsidentin. - Es ist viel gesagt worden. Wir haben uns in den Koalitionsfraktionen extra darauf verständigt, dass zu diesem Thema keine Juristen reden; denn dann wird es in der Regel sehr kompliziert und intransparent.
Da man uns gelegentlich vorwirft, dass wir eine Sprache sprechen würden, die bei den Leuten draußen nicht immer ankomme, haben wir uns bemüht, diesen Antrag ein
wenig klarer und verständlicher, zugegebenermaßen auch ein wenig vereinfachter als sonst abzufassen.
(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das finden Sie sinnvoll? - Herr Kosmehl, FDP: Ob das sinnvoll war, Herr Tullner?)
- Das war eher Absicht. - Dank dem Kollegen Wolpert und auch dem Kollegen Henke haben wir heute alle am Rande noch lauernden Bedenken, Verfahren und Regelungsmechanismen erläutert bekommen. Ich denke, das können wir im Ausschuss vertiefen.
Herr Kollege Wolpert, unter Bezug auf das, was Sie in Ihrem Änderungsantrag ausgeführt haben, nämlich dass es keiner Bundesratsinitiative bedürfe, möchte ich darauf hinweisen: Wir wollen nicht, dass unser Land eine Bundesratsinitiative startet, sondern dass es sich in die Diskussion, die bereits durchgeführt wird, mit einbringt.
Deshalb fahren wir auf zwei Schienen. Wir wollen hier im Land abprüfen, inwieweit wir hierbei Handlungsbedarf haben, inwieweit wir uns hierbei überhaupt einbringen können. Parallel dazu geht es konkret um die Diskussion auf der Bundesebene, in die wir uns als Landesparlamentarier nur mittelbar einbringen können. Wir können nicht unsere Landesregierung darum bitten, sich darin direkt einzubringen. Ich weiß aufgrund von Gesprächen mit der Ministerin Frau Kolb, dass es schon Vorarbeiten gegeben hat.
Lieber Herr Henke, all das, was Sie gesagt haben, ist sicherlich sehr bedenkenswert. Sie hätten das durchaus in einem Änderungsantrag formulieren können. Ich denke, wir können das zum Teil im Landtag aufgreifen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir als Koalitionspartner vor allen Dingen die kleinen Leute in den Blick genommen haben. Sie haben sich eher zum Anwalt des Großkapitals und der wirtschaftlichen Unternehmen gemacht. Dort gibt es auch viel Regelungsbedarf und viele Problemlagen.
Ich will aber darauf hinweisen, dass wir nicht dazu kommen sollten, das Kind mit dem Bade auszuschütten; denn Sie haben eine globalisierungskritische Haltung zu Finanzmarktinstrumenten als solchen an den Tag gelegt. Ich denke, das ist zu viel des Guten. Wir bekennen uns zum freien Finanzmarkt nicht nur in Europa, sondern weltweit.
Wir müssen eben nur schauen, wie wir uns als kleines Sachsen-Anhalt in diesem großen Meer der Materie einbringen können. Ich denke, dazu erbringen wir einen Beitrag, indem wir den kleinen Leuten ein Signal geben. Darauf aufbauend können wir gern die in Rede stehenden Probleme, die Sie aufgezeigt haben, in den Blick nehmen.
Danke, Herr Tullner. - Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 5/1137 und 5/1146 ein. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Somit findet im Sinne des Antrages eine Direktabstimmung statt.
Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der FDPFraktion in der Drs. 5/1146 ab. Wer diesem Antrag zu
stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag in der Drs. 5/1137 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist
der Antrag angenommen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 11 erledigt. Wir sind am Ende der 35. Sitzung des Landtages angelangt.
Wie immer fangen wir morgen pünktlich um 9 Uhr an und treten dann in die Beratung über die Innovationspolitik ein. Ich wünsche Ihnen eine angenehme parlamentarische Begegnung.