In der Regel war es so, dass mit dem Kommunal-Kombi oder Kombilohnmodellen Personen unterstützt worden sind. Vorhin korrigierte Frau Dirlich das Ganze. Es geht nicht um Kombilohn, sondern um Kommunal-Kombi.
- Kein Problem. - Wir haben den Kombilohn gehabt. Beim Kombilohn war es so, dass ein Arbeitsplatz in einem Unternehmen für einen Unternehmer gefördert wurde. Im Gegensatz dazu bilden wir mit dem KommunalKombi, der vom Bund, vom Land und vom Landkreis bzw. den Städten oder freien Trägern getragen wird, quasi einen neuen Arbeitgeber. Es werden neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt.
Ich denke auch, dass das, was wir im Land SachsenAnhalt machen wollen, nämlich Elemente der Bürgerarbeit in den Kommunal-Kombi einzubringen, durchaus seine Wirkung haben wird.
Über die Bundes- und Landesrichtlinie sind Sie ja durch meine Vorredner informiert worden. Herr Minister Haseloff hat ausführlich dazu referiert.
Der Landesregierung und dem Parlament möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken, dass sie den Landesanteil beim Kommunal-Kombi trotz knapper Kassen genehmigt haben. Ich denke auch, es ist für die Landkreise zu leisten, einen Anteil von 70 € aufzubringen. Dennoch kann es sein, dass wir in Sachsen-Anhalt an finanzielle Grenzen stoßen.
Die Fraktion DIE LINKE hat nun einen Antrag eingebracht, dem ich entnehme, dass auch sie dem Grunde nach mit den geltenden Landesregelungen leben kann. Die Möglichkeit, den kommunalen Anteil durch Städte, Gemeinden und Dritte aufzubringen, ist nach den Ausführungsbestimmungen vorhanden. Die Möglichkeit ist also durchaus da. Insofern kann einer der Anstriche in Ihrem Antrag als erledigt angesehen werden.
Die Ausdehnung des Kommunal-Kombis auf andere Altersgruppen halte ich für falsch. Mir und meiner Fraktion ist es wichtig, der problematischen Altersgruppe der über 50-Jährigen, die schon lange ohne Arbeit sind, eine Chance auf dem kommunalen Arbeitsmarkt zu geben und so eine Brücke bis zur Rente zu bauen.
Es kann aber nicht sein, dass wir Menschen, die noch 15 Jahre und länger arbeiten wollen und sollen, über diesen Weg fördern. Dafür stehen andere Programme und Eingliederungshilfen - Sie kennen sie alle - zur Verfügung.
Eines der Einstellungshemmnisse ist bekanntlich das Alter. Jüngere Arbeitsuchende haben eher eine Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu bekommen als ältere. Daher war es auch richtig, sich beim Kommunal-Kombi auf diese Gruppe zu konzentrieren. Das ist nicht nur eine Folge der knappen Kassen, sondern eben auch der Verantwortung, die wir für ältere Menschen tragen.
Angesichts beschränkter finanzieller Mittel können nicht alle Wünsche erfüllt werden. Aber wir haben alle gelernt, mit Kompromissen zu leben. Deshalb wollen wir mit diesem Programm jene bedenken, deren Beschäftigungssituation am schwierigsten ist.
Auch die Nichtleistungsempfänger sind für mich ein großes Problem. Aber ich hoffe, dass wir eine andere Möglichkeit finden werden, um für diese Gruppe bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu initiieren bzw. die Unterbringung auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Aus den genannten Gründen möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Linksfraktion nicht
- Frau Hampel, Entschuldigung - entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Es wird meine Reden in Zukunft erheblich verkürzen, wenn Sie jedes Mal darauf hinweisen, dass ich darauf achte, dass bestimmte Untergrenzen beim Einkommen nicht unterschritten werden.
Herr Franke, ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mehr, der FDP das Prinzip der Arbeitsmarktpolitik zu erklären. Ich weiß, dass Arbeitsmarktpolitik teuer ist. Aber ich sage Ihnen eines: Ihre Vorschläge kommen die ganze Gesellschaft teuer zu stehen.
Unser Antrag verschiebt das Finanzvolumen des Landes nicht, Herr Minister. Wir haben ausdrücklich nicht in dieses Finanzvolumen eingegriffen. Frau Hempel hat deutlich gemacht, sie hatte erwartet - -
dass sie erwartet hatte, wir würden höhere Landeszuschüsse verlangen. Das haben wir ausdrücklich nicht getan. Das Finanzvolumen wird also durch unseren Antrag nicht verändert. Es wird auch kein Eingriff in die Förderfälle vorgenommen, weil wir im ersten Punkt davon ausgehen, dass der Landeszuschuss gezahlt wird und dass er ausnahmsweise für unter 50-Jährige gezahlt werden kann.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn der Prüfauftrag positiv beschieden würde und man auch noch diese Menschen hineinnehmen würde, weil man dann gucken müsste, ob der Bund mitmacht, weil er kostenneutral rechnet und durch Nichtleistungsempfängerinnen keine Einsparungen erzielen würde. Das wäre in der Tat die einzige Ausnahme.
Dass Dritte auch mitfinanzieren dürfen, haben die Kreise offenbar so nicht verstanden. Deshalb halte ich es nach wie vor
für richtig, das klarzustellen. Deshalb werbe ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über die Drs. 5/1204 ab. Eine Überweisung war nicht beantragt worden. Also folgt eine Direktabstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Einbringerinnen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher auch in diesem Hohen Hause unbestritten, dass die Arbeitsmarktzahlen der letzten Monate Anlass zu Optimismus geben. Allein im März 2008 sind sie gegenüber März 2007 erneut um 1,5 Prozentpunkte gesunken. Das sind immerhin 617 000 Menschen weniger in der Arbeitslosigkeit.
Die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt auf einem hohen Niveau. In allen Betrieben, in denen ich allein in den letzten drei Wochen gewesen bin, wurde ausgeführt, dass man dringend Arbeitskräfte sucht. Das ist trotz der einen oder anderen Eintrübung am konjunkturellen Horizont weiterhin ein gutes Zeichen. Der Bundeswirtschaftsminister redet sogar von Vollbeschäftigung. Das mag noch ein weiter Weg sein. Auf jeden Fall ist es ein ehrbares Ziel.
all das, was ich bis jetzt gesagt habe, trifft ziemlich uneingeschränkt zum Beispiel auf Süddeutschland zu - auf Ostdeutschland sehr viel weniger. Selbst jemandem, der sich die Zahlen nur flüchtig ansieht, fällt auf, dass die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland weiterhin und beständig mehr als doppelt so hoch ist wie in Westdeutschland, 14,4 % zu 6,8 %. Wenn man das einmal herunterbricht, so ist in Thüringen als bestem Land im Osten eine Arbeitslosenquote von 12,6 % und im schlechtesten WestFlächenland Nordrhein-Westfalen eine Arbeitslosenquote von 8,8 % zu verzeichnen. Der Abstand zwischen dem schlechtesten Land in Ostdeutschland, nämlich Mecklenburg-Vorpommern, mit einer Arbeitslosenquote von 15,6 % und dem besten südwestdeutschen Land, nämlich Baden-Württemberg, mit einer Arbeitslosenquote von 4,3 % beträgt mehr als 11 Prozentpunkte; es ist das 3,6-Fache.
Das heißt, wenn man das sehr komprimiert ausdrückt, es gibt auf und insbesondere für den ostdeutschen Arbeitsmarkt noch viel zu tun. Ich glaube, wir sind uns alle in diesem Haus darin einig, auch in Anlehnung an den vorherigen Tagesordnungspunkt, dass alle Arbeitsmarktpolitik dazu nur einen kleinen Anteil leisten kann, sei sie aktiv, wie sie in diesem Hause und auch von dieser Regierung betrieben wird, oder passiv, wie es vielleicht die FDP gern tun möchte.
Meine Damen und Herren! Ostdeutschland ist - das stimmt genauso wie die schlechten Zahlen, die ich eben vorgetragen habe - in den vergangenen Jahren wirtschaftlich vorangekommen. Aber es gibt immer noch entscheidenden Nachholbedarf. Wir sind uns einig, dass der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit nur durch weiteren wirtschaftlichen Aufbau zu erreichen ist. Nur so kann die Arbeitsplatzlücke geschlossen werden.
Wir brauchen zusätzliche und vor allem zukunftssichere Arbeitsplätze. Arbeitsplätze, die auch die nächsten konjunkturellen Dellen überleben und nicht gleich wieder wegbrechen. Das heißt, wir brauchen dringend neue Ansiedlungen, also neue Unternehmen, die sich vor Ort engagieren.
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung Ostdeutschlands kommt neben den Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe vor allem die Investitionszulage zum Tragen. Mit ihr gleichen wir die vorhandene Eigenkapitalschwäche aus. Das ist besonders wichtig für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das ist ganz besonders wichtig für die Unternehmen hier in Ostdeutschland.
Die Investitionszulage ist ein relativ unbürokratisches Verfahren und setzt sehr wichtige Anreize für Investitionen. Die Investitionszulage kommt Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen sowie auch dem Beherbergungsgewerbe zugute.