Wir werden das Thema nicht aus den Augen verlieren und wir werden im Umweltausschuss mit Sicherheit auch die Frage nach der fachlichen und rechtlichen Hilfestellung stellen. Aber warum Sie das gestrichen haben, ist eigentlich nicht einsichtig. Nichtsdestotrotz wird uns das nicht an unserer Arbeit hindern. - Danke.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl sich der Landtag, insbesondere der Umweltausschuss, in den letzten Jahren mehrmals mit den Trink- und Abwasserzweckverbänden beschäftigt hat, lädt dieses Thema natürlich immer zu Diskussionen ein, und zwar schon deshalb, weil „offensichtlich“ ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Höhen der Beiträge, Gebühren und Entgelte etwas nicht stimmen kann.
Dies nimmt die Presse von Zeit zu Zeit immer wieder genüsslich auf, und den einen oder anderen Bürger nagt dann der Zweifel, ob denn das, was die für das bisschen Wasser und Abwasser haben wollen, recht ist. Der Zweifel wird größer, je weiter oben man sich in der einen oder anderen Tabelle wiederfindet.
Leider, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, erwecken Sie auch in Ihrem Antrag, obwohl dieser vom Grundsatz her sicherlich gut gemeint ist, diesen Eindruck von Ungerechtigkeit, Schlamperei, Unvermögen und Unredlichkeit.
Genau deshalb möchte ich zuallererst festhalten, dass die Ehrenamtlichen in den Zweckverbandsversammlungen eine wichtige und auch eine gute Arbeit leisten. Wenige Ausnahmen - ich betone: wenige Ausnahmen - bestätigen an dieser Stelle die Regel.
Im Weiteren gilt es, noch einmal deutlich zu machen, wie es auch Vorredner schon betonten, dass die Wasserver- und Abwasserentsorgung eine gemeindliche Aufgabe ist und in der Hoheit der Gemeinden ist. Die Kommunalaufsicht, der Staat und das Land haben hierbei, im wahrsten Sinne des Wortes, grundsätzlich nur die Aufsicht.
Das heißt, unter anderem fällt die Fortentwicklung der Abwasserbeseitigungskonzepte zuallererst in die Zuständigkeit der Gemeinden und der Zweckverbände. Dabei stellt sich die Situation für jeden Aufgabenträger anders dar. Gedacht sei dabei nur an die strukturellen Verhältnisse, die geografische Lage und die politischen Vorgaben der Gemeinden.
Eine Ursachenforschung bezüglich der Preisunterschiede kann jedoch helfen, insbesondere auch in Bezug auf die demografische Entwicklung mögliche Maßnahmen zur Optimierung aufzuzeigen. Ich bin sicher, dass die Aufgabenträger, die Zweckverbände, die Erkenntnisse aus einer solchen Analyse aufnehmen und in ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen werden.
Insofern muss man wohl keine Zweifel daran haben, dass die Handlungsfähigkeit unserer Zweckverbände langfristig gesichert ist, was nicht damit gleichzusetzen ist, dass es nun überhaupt keine Probleme gibt bzw. geben wird. Jedoch ist es geübte Praxis, dass die Kommunalaufsicht - damit komme ich wieder auf diese zurück - bei Problemen Hilfestellung gibt und in konkreten Einzelfällen entscheidet, ob und, wenn ja, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insofern wäre aus unserer Sicht eine Berichterstattung hierzu nicht zielführend.
Eine Bemerkung zu der Begründung in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der LINKEN, sei mir noch gestattet. Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, wie Sie zu der folgenden Feststellung kommen - ich zitiere -:
Meine Damen und Herren zu meiner ganz Linken, hier leben Sie einmal mehr an der Wirklichkeit vorbei.
(Zuruf von der LINKEN: Immer! - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Denken Sie sich doch einmal etwas Neues aus!)
Frau Ministerin Wernicke hat vorhin schon darauf hingewiesen, dass das Feld der zu betrachtenden Parameter nicht eingeengt werden sollte und die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung getrennt betrachtet werden müssen. Deshalb schlagen wir für Punkt 1 eine Fassung des Textes entsprechend unserem Änderungsantrag vor.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, wieder bei Ihnen sind wir bei der Frage, ob der Staat, ob das Land verpflichtet ist, für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in den Regionen unseres Landes zu sorgen. In Bezug auf diese Frage ist es sicherlich sinnvoll, sich kontinuierlich weiter mit diesem Thema sachlich auseinanderzusetzen. Dies würden wir gerne entsprechend dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in den Ausschüssen für Umwelt und Inneres tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht unterstellt - das hat auch die LINKE in ihrem Antrag nicht getan -, dass die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt werden soll, dass die kommunalen Mandatsträger nicht richtig arbeiten, wie auch immer. Das haben wir nicht unterstellt. Das würde auch nicht den Tatsachen entsprechen, die landauf, landab auch nachvollziehbar sind.
Wir haben aber unterstellt, und das zu Recht - das haben Sie in Ihrem Änderungsantrag herausgestrichen -, dass die Frage der Abwasserzielplanung eine ganz entscheidende ist, wenn es darum geht, ob man eine zentrale Verrohrung zulässt oder ob man aufgrund der demografischen bzw. der örtlichen Gegebenheiten eine dezentrale Abwasserbeseitigung ermöglicht. Diese Chance hat 1996 bestanden.
Nachdem nunmehr 90 % der Abwasseranlagen zentral verrohrt sind, ist die Möglichkeit, eine Alternative zu finden, natürlich sehr stark eingeschränkt. Deswegen ist es notwendig, dass man sich auch diese Abwasserbeseitigungsplanung noch einmal vornimmt.
Sicherlich hat der Kreistag dazu aus seiner Sicht eine Stellungnahme abzugeben. Das ist doch ganz normal. Auch die Regierungspräsidien haben in 1993 und 2004 - damals an das Landesverwaltungsamt - ihre fachlichen
Wir haben darauf hingewiesen, dass die Gebührenspreizung größer geworden ist. Das können Sie in der „Volksstimme“ vom 23. Januar 2008 nachlesen. Und dies trotz der Maßnahmen, die eingeleitet wurden. Die MUK hat dort Untersuchungen getätigt. Die Sanierungs- und Liquiditätshilfen wurden an einem Mindestverbrauch festgemacht. Das haben doch SPD und PDS damals gemeinsam ausgehandelt. Der Landtag hat es beschlossen. Deswegen gibt es die Sanierungs- und Liquiditätshilfen. Gleichwohl ist es so, dass die Schere nicht kleiner wird, sondern weiter auseinander geht. Das hat Ursachen, und diese Ursachen gilt es zu untersuchen.
Ich sage es einmal so: Die Kommunalaufsicht ist eine Passivbehörde. Sie wird erst dann tätig, wenn sie etwas feststellt oder sie angerufen wird. Sie muss aber viel mehr beratend und unterstützend agieren und Hilfestellung geben. Das passiert noch zu selten, gerade in den Fällen, in denen letztlich die Kuh noch nicht vom Eis ist. Es ist auch für den Bürger nicht nachvollziehbar, dass er dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt, aber auf die Gestaltung der Gebühren keinerlei Einfluss nehmen kann.
Das ist der nächste Punkt. Dazu gibt es im Kommunalabgabenrecht klare rechtliche Regelungen. Ich nenne Ihnen einmal zwei Beispiele.
In Bezug auf § 5 des Kommunalabgabengesetzes - Herr Kirschner ist anwesend; er hat es kommentiert - ist im Prinzip Folgendes passiert: Da wird gesagt, die Aufwendungen sind über die Gebühren auszugleichen. Nur dann, wenn das nicht geht, also im Ausnahmefall, ist ein Beitrag zu erheben. Gucken Sie sich die Situation an: Es wird landauf, landab in erster Linie ein Beitrag für den Anschluss erhoben; erst dann wird über Gebühren refinanziert. Es gibt einige Ausnahmen. Magdeburg zum Beispiel erhebt keinen einmaligen Anschlussbeitrag; dort wird es über die Gebühren refinanziert. Also auch an dieser Stelle klaffen der Gesetzestext und dessen Umsetzung ein Stück weit auseinander.
Das zweite Beispiel ist die Bürgerbeteiligung. Nach § 6 ist der Bürger rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor der Entscheidung der Gemeinde über eine beitragsauslösende Maßnahme sowohl über Art und Umfang als auch über die Höhe der Belastung durch Gebühren zu informieren. Fakt ist, dass ein Runderlass des Innenministeriums existiert, nach dem die Regelung in der Form festgezurrt worden ist, dass das dann zu geschehen hat, wenn die Vergabeentscheidung ansteht. Das hat aber das Gesetz nicht festgelegt. Nach dem Gesetz muss es dann geschehen, wenn der Gemeinderat darüber entscheidet. Das kann schon bei der Verabschiedung des Haushalts der Fall sein, weil darin die Mittel für die Kofinanzierung eingestellt werden. Das kann aber auch die konkrete Maßnahme im Einzelfall sein. Das heißt, hier ist die nächste Stelle, an der die Regelung im Gesetz und deren Auslegung auseinanderdriften.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Ich habe es nicht umsonst gesagt: Bezüglich der Rechnungsprüfung ist noch die Frage zu klären, ob zukünftig der Landesrechnungshof die Zweckverbände prüfen soll. Ich meine, dies diente auch der Rechtsicherheit der kommunalen Vertretungen in den Zweckverbänden; sie könnten
anhand der Rechnungsprüfung feststellen, ob man sich betriebswirtschaftlich in sauberem Fahrwasser befindet oder nicht. Ferner wären dem Lagebericht Hinweise entnehmen, wie einer drohenden Insolvenz bzw. einer misswirtschaftlichen Situation entgegengewirkt werden kann. Das sollte letztlich Gegenstand sein.
Wir unterstützen die Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt und für Inneres. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke. - Damit ist die Beratung beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zu Drs. 5/1192 neu und 5/1215 ein. Ich frage noch einmal nach, ob es tatsächlich um eine Überweisung der beiden Anträge geht; denn in den Anträgen geht es um eine Behandlung in diesen Ausschüssen. - Frau Schindler.
Das entspricht auch den Anträgen. - Dann lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der CDU und der SPD in der Drs. 5/1215 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über den soeben geänderten Ursprungsantrag in der Drs. 5/1192 ab. Wer der Drucksache in der geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag so angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.