Frau Ministerin, Sie können sich vielleicht vorstellen, dass sich für mich als Genthiner meine Zuneigung zu Ihrer Tätigkeit im Hinblick auf die endgültige Schließung des Gerichtsstandortes Genthin absolut in Grenzen hält. Ihre Amtsvorgängerin wurde, als sie sich den Standort angesehen hat, erst einmal darüber informiert, dass wir mittlerweile schon am elektronischen Grundbuch sind.
Sie haben eben in Bezug auf Gommern beschrieben, dass man dann durch Burg durchfahren müsse. Ich muss, um Angelegenheiten in Bezug auf Vereinsregister lösen zu können, die vorher im Amtsgericht Genthin angesiedelt waren, durch Genthin bis nach Stendal fahren. Das interessiert jetzt aber auch nicht weiter.
Die Möglichkeiten eines Neubaus und die Aufnahme der Außenstelle Genthin würden bedeuten, dass die Höhe der jetzigen Betriebskosten deutlich überstiegen würde. In Bezug auf die Nachnutzung war auch schon unter der Amtsführung von Frau Schubert die Polizei im Gespräch. Die Polizeistruktur hat sich auch geändert. Mittlerweile haben wir im ehemaligen VPKA auch den einen oder anderen Raum frei. Im Hinblick auf die Nachnutzung würde ich eine Wette mit Ihnen eingehen wollen.
Ich hätte mich gefreut, wenn dieser Beschluss aus dem Jahr 2000 der Verjährung unterläge. Die Amtsteilung zwischen dem Standort Burg und dem Standort Genthin zeigt laut Statistik, dass wir in Genthin sehr schnell arbeiten und auch bürgernah sind.
Wie ist Bürgernähe zu definieren, wenn man aus Schlagenthin jetzt durch Genthin nach Burg fahren muss? Dafür hätte ich von Ihnen gern eine Erklärung.
Diese Diskussion müssen wir heute nicht mehr führen; denn die Amtsgerichtsstrukturreform ist bereits im Jahr 2000 beschlossen worden. Genthin ist demnach nur eine Außenstelle.
Wir haben uns im Rahmen der Koalitionsvereinbarung verpflichtet, dass wir die Strukturreform aus dem Jahr 2000, die bis zum Jahr 2008 noch nicht überall umgesetzt worden ist, überall dort, wo es finanziell möglich ist, wo es sich rechnet und wo es wirtschaftlich ist, umsetzen.
Deswegen hat die Arbeitsgruppe, die sich mit der neuen Justizstrukturreform beschäftigt, auch diese Standorte in die Überprüfung einbezogen. Es hat mehrere Varianten bezüglich der Zusammenführung an einem Standort bzw. an zwei Standorten gegeben. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass die vorgeschlagene Variante der Zusammenführung am Standort Alte Kaserne die wirtschaftlichste Variante ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Fragen gibt es nicht. Wir kommen jetzt zu den Beiträgen der Fraktionen. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Frau Dr. Klein das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Antrag auf den Tisch bekommen, und als Finanzerin - Frau Fischer hat es gesagt -wusste ich nach einem halben Tag schließlich, worum es eigentlich geht. Ich habe auch mit meinen Kollegen viele Telefonate geführt, um herauszufinden, worum es eigentlich geht.
Ich weiß jetzt nach der Einbringung und nach der Rede von Frau Fischer, dass die Debatte über das Konzept der Nachnutzung nach wie vor notwendig ist; denn es scheint doch noch kein Nachnutzungskonzept zu geben.
Frau Minister, wenn ich das Jahr 2000 und das Jahr 2008 in Bezug auf unseren Umgang mit Mietverträgen und Immobilien betrachte, dann muss ich sagen, dass wir als Parlament in der Zwischenzeit eine ganze Menge gelernt und generell viel Lehrgeld bezahlt haben. Wir wissen, dass wir uns das heute sehr viel anders ansehen als damals.
Ich nehme das Beispiel Staßfurt: 25 Jahre Mietvertrag. Inzwischen klingeln alle Glocken. Das ist nicht mehr.
Ich war etwas darüber verwundert, dass Sie auf die Debatte in den Ausschüssen zur Gerichtsstrukturreform, die jetzt anläuft, verwiesen. Dort spielte das Problem
Burg und Genthin überhaupt keine Rolle. Ich habe alle Protokolle, die wir haben, durchgesehen; es taucht darin nicht auf. Damit müssen wir jetzt erst einmal umgehen.
Ich werbe nachdrücklich für den Alternativantrag der FDP-Fraktion, wobei der letzte Satz geändert werden muss; denn - damit haben Sie Recht - der letzte Satz ist falsch. Dort müsste stehen: Der Ausschuss für Finanzen entscheidet anschließend auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, ob der Beschluss des Landtages vom 6. April 2000 in der Drs. 3/37/2952 B für erledigt erklärt werden kann.
Das ist aus unserer Sicht die stringentere Form des Umgangs mit dieser Problematik. Ich weiß, dass die FDP diese Änderung auch übernehmen würde. Das hat sie schon signalisiert. - Ich habe es einmal für das Protokoll aufgeschrieben.
Ja, aber ich wollte es nur mitgeben. - Aus heutiger Sicht kann man den Beschluss für erledigt erklären, weil die Dinge, die darin angesprochen sind, inzwischen anders behandelt werden. Der Ausschuss für Finanzen hat die Möglichkeit, Sperren wieder aufzuerlegen.
Man muss in diesem Zusammenhang auch Staßfurt noch einmal aufrufen. Auch wenn der Mietvertrag bis zum Jahr 2020 läuft - dort ist das Zentrale Mahngericht untergebracht -, muss man sich rechtzeitig überlegen, ob es weiterhin dort bleiben soll. Wir zahlen dafür gegenwärtig 432 000 € Miete. Diese Miete ist seit 2000 - damals waren es rund 700 000 DM - gestiegen. Man muss überlegen, wie man langfristig damit umgeht. Ein Zentrales Mahngericht umzusetzen ist nicht innerhalb von zwei Jahren möglich. Diesbezüglich müsste man jetzt schon langfristig planen. Insofern muss man sich darüber Gedanken machen, wie wir generell damit umgehen.
Wie gesagt, ich plädiere für den Alternativantrag in der geänderten Fassung, die wir vorschlagen. Er ist stringenter und er entspricht der Praxis, die wir in den letzen Jahren geübt haben, also erst den Bericht und dann die Entscheidung, ob wir zustimmen oder nicht, dass er für erledigt werden kann. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Nun spricht für die CDUFraktion Herr Tullner. Herr Tullner, kann es sein, dass Sie das jetzt ein wenig überrascht?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, die Hitze hat mich ein weinig gelähmt. Ich hoffe das wieder gut machen zu können, indem ich sage: Es
Auch wir haben eine Diskussion mit unserem Kollegen Kurze geführt, der aus lokalspezifischer Sicht durchaus zu Recht Bedenken in die Diskussion eingebracht hat. Wir haben uns gleichwohl darauf verständigt, den Antrag mitzutragen.
Die Ministerin und die Kollegin Fischer haben alles gesagt, sodass ich im Interesse der Familienfreundlichkeit sage, die CDU beendet an dieser Stelle ihren Redebeitrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Fischer, wenn Sie mit Ihr Ohr leihen würden. - Danke schön.
Wenn es denn so wäre, wie Sie sagen, dass es darauf überhaupt nicht ankommt, weil nichts im Haushalt gesperrt ist, dann frage ich mich, warum Sie diesen Antrag einbringen.
- Nein, das haben Sie nicht. Ich glaube nämlich, dass Sie es nicht verstanden haben. Es geht auch nicht um die tatsächliche Amtsgerichtsstrukturreform; vielmehr geht es um einen rechtlichen Vorgang und den hat die Ministerin noch einmal angeführt.
Wenn man sich nicht sicher ist, dann muss man davon ausgehen, dass dieser Beschluss des Landtages Geltung hat. Dann dürfen Sie die Mittel eben nicht ausreichen, unabhängig davon, ob Sie sie im Haushaltsgesetz gesperrt haben oder nicht; dann gilt er nämlich daneben.
Dazu kenne ich Ihre Auffassung. Wenn ich darf, zitiere ich wörtlich - ansonsten bemühe ich mich, frei zu reden, aber dieses Zitat möchte ich verlesen -:
„Auch wir sind der Auffassung, dass der Umzug dieser Gerichte nach Burg bzw. Aschersleben erst dann infrage kommt, wenn zu den bisherigen Liegenschaften ein schlüssiges Nachnutzungs- bzw. Verwertungskonzept vorliegt.“
Wer war es? - Herr Brachmann. Er ist schon gar nicht mehr anwesend. Es war Ihr rechtspolitischer Sprecher.
Um es noch einmal klarzustellen: Der Landtag wollte damals, dass erst ein Nachnutzungskonzept vorgelegt wird und dann die Investitionen getätigt werden. Jetzt wollen Sie den Beschluss aufheben, um Rechtssicherheit zu schaffen. Sie wollen erst die Investitionen tätigen und dann gucken, was Sie mit der Nachnutzung anfangen. Wenn Sie so vorgehen, dann konterkarieren Sie Ihren eigenen Beschluss von damals.
Das ist Ihr gutes Recht. Ich denke jedoch, dass es wesentlich sauberer ist, wenn Sie sagen: Wenn dieser Beschluss noch Geltung hat, dann arbeiten wir ihn ab, und zwar ganz einfach in der Form, dass erst das Nutzungs
konzept dargelegt wird und wir dann diesen Antrag - dazu ist der Finanzausschuss berechtigt - erledigen. Das ist formal wahrscheinlich richtiger, als dann über eine Sperrung zu entscheiden, die es gar nicht gibt. Daher schließen wir uns gern dieser Auffassung an.
Frau Fischer, Sie können unseren Antrag auch gar nicht ablehnen; denn wenn Sie Ihrem Antrag zustimmen, dann kommt unser Antrag nicht mehr zur Abstimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Nun erteile ich noch einmal Frau Fischer das Wort, wenn Sie es denn wünscht. - Sie wünscht es nicht.
Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen nun über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1269 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die beiden anderen Fraktionen. Dann ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden und es wird über den Alternativantrag und den Änderungsantrag dazu nicht mehr abgestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 25 beendet.
Wir sind damit gleichzeitig auch am Ende der 21. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Der Herr Präsident beruft den Landtag zu seiner 22. Sitzungsperiode für den 26. und 27. Juni 2008 ein.