Protokoll der Sitzung vom 30.05.2008

die Besitzer übergroßer Grundstücke stärker heranziehen können, ist in der Anhörung auf Kritik gestoßen und findet auch bei Teilen der Koalitionsfraktionen keine Zustimmung. Es besteht Einvernehmen darüber, dass es nicht dabei bleiben soll, übergroße Grundstücke unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten zu privilegieren. So hatte die Rechtsprechung die bisherige Gesetzesregelung verstanden. Ein Kompromiss könnte so aussehen, dass die Privilegierung erhalten bleibt, soweit auf dem Grundstück nicht mehr als drei Wohneinheiten vorhanden sind, was einem Mehrgenerationenwohnen entspricht.

Es zeichnen sich also, meine Damen und Herren, Kompromisslinien ab, die es möglich machen werden, eine Beschlussempfehlung im Ausschuss zu beschließen und dann im Landtag dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

In den kommenden Jahren, meine Damen und Herren, wird es leider unvermeidbar sein, die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen weiter zu reduzieren. Wir müssen die Kommunen in die Lage versetzen, mit den weniger werdenden Mitteln auszukommen. Deshalb unterstütze ich nachdrücklich die Absicht der Landesregierung, die Kommunen zu entlasten.

Wenn sich nicht alle diese Absichten realisieren lassen, dann gilt der Satz: Das Bessere sollte nicht der Feind des Guten sein. Wenn wir nur einen Teil des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften verabschieden, ist das besser, als das Gesetz für erledigt zu erklären.

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Meine Bitte gerade auch an die FDP-Fraktion und an die Fraktion DIE LINKE ist: Lassen Sie uns noch einmal darüber nachdenken, was man zur Entlastung der Kommunen tun kann. Wenn Sie gute Ideen haben, dann sollten wir das aufgreifen. Wir können nach der Sommerpause in einer zweiten Beratung in dieses Gesetz noch etwas einfügen und wir sollten es im Herbst verabschieden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Rothe, es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. Würden Sie die beantworten wollen?

Jawohl.

Jawohl. Bitte.

Einmal, Herr Rothe, bin ich optimistisch, dass Sie in der Lage gewesen sind, den Entwurf des Sportfördergesetzes der FDP ganz zu lesen, und wissen, dass Sie jetzt einen Bereich sinnentstellend ausgenommen haben.

Ich habe aber auch an Sie noch einmal die Frage: Kann ich nach Ihren Ausführungen davon ausgehen, dass in der nächsten Innenausschusssitzung das Gesetz, Ihr Gesetz, auf der Tagesordnung sein wird und dass Sie es dann ohne den Sportparagrafen zur Mitberatung weitergeben werden?

Frau Dr. Hüskens, bis zur nächsten Beratung des Innenausschusses wird das nicht gelingen. Es sind fachlich schwierige Dinge und politisch schwierige Dinge. Ich habe Ihnen Ihre Frage beantwortet, bis wann ich hoffe, dass das Gesetz verabschiedet werden kann, nämlich mit Wirkung vom 1. Januar 2009.

Es gibt noch eine zweite Nachfrage vom Herrn Abgeordneten Borgwardt. Herr Rothe, wollen Sie auch wieder antworten? - Bitte schön.

Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden, sehr geehrter Herr Kollege Rothe. Sie haben eben gesagt, Sie seien gezwungen, die Finanzzuweisungen an die Kommunen insgesamt zu senken. Ist das richtig?

Das haben Sie richtig verstanden.

Sie meinen damit sicherlich alle Kommunen?

Ja.

Da bin ich aber gespannt.

Vielen Dank. - Weitere Nachfragen gibt es zu dem Beitrag nicht. Jetzt kommen wir zum letzten Debattenbeitrag. Der Abgeordnete Herr Kosmehl erhält noch einmal das Wort, wenn er möchte. Davon gehe ich mal aus.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich werde die Gelegenheit nutzen, eine lebendige Debatte im Parlament, die wir heute erleben, noch mit einem Schlusswort der FDP abzurunden.

(Herr Weigelt, CDU: Zu würzen!)

- Zu würzen, das kann sein.

(Herr Kolze, CDU, unterhält sich mit Minister Herrn Hövelmann an der Regierungsbank)

- Wenn mir der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion auch noch zuhören würde, wäre es vielleicht hilfreich für den Beratungsfortgang.

Meine Herren, hören Sie doch dem Debattenredner zu. Auch die Kollegen hier vorn würde ich gerne herzlich bitten zuzuhören. Herr Innenminister, vielleicht könnt ihr das nachher machen, wir sind doch gleich fertig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Rothe, Sie haben von einem Skandal ge

sprochen und haben mildernde Umstände für sich geltend gemacht, weil Sie in einer Koalition mit der CDU sind. Sehr verehrter Kollege Rothe, ich sage Ihnen zu: Wir Liberale werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Sie von der Last der Verantwortung zu befreien. Spätestens im Jahr 2011 wird es wieder eine bürgerliche Mehrheit in unserem Parlament geben,

(Beifall bei der FDP)

und die FDP wird regieren. Dann haben Sie diese Last nicht mehr. Wenn Ihnen das Warten bis dahin zu lang ist, biete ich Ihnen auch gerne an, im Innenbereich für Sie zukünftig in der Koalition zu verhandeln.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will abschließend nur zwei Bemerkungen machen. Vorausschauend, wie die Landesregierung in vielen Punkten ist, hat sie auch bei der Begründung zum Inkrafttreten des Gesetzes ausgeführt: Da es Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Kommunen hat, bietet sich als Termin für die Neuregelung der 1. Januar an.

Sie hat sinnvollerweise das Jahr nicht dahinter geschrieben, sodass man, Herr Madl, noch genügend Zeit hat, das vielleicht nicht der Diskontinuität anheim fallen zu lassen, aber zumindest einen Abschluss zu machen. Wenn es gelingen würde, das zu einem Jahresanfang zu machen, würde das sicherlich hilfreich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Madl, wir werden das aufgreifen, dass Sie das zur Alternative gestellt haben. Also, entweder Sie rufen es auf, wenn der Klärungsbedarf in der Koalition abgearbeitet ist, oder die FDP wird - das kann ich Ihnen schon heute ankündigen - beantragen, dass Sie das auf die Tagesordnung der nächsten bzw. der übernächsten Sitzung des Innenausschusses setzen.

Ich hoffe nur, dass Ihnen das dabei hilft, bei der Abarbeitung des Klärungsbedarfes innerhalb der Koalition eine Beschleunigung zu erwirken, sodass wir tatsächlich nicht wieder den Tagesordnungspunkt zwar auf der Tagesordnung haben, ihn aber dann absetzen. Wir wollen dann schon inhaltlich diskutieren. Ich bin gespannt, wie sich die Koalitionsfraktionen dann inhaltlich verhalten werden. Ich kann Ihnen zusichern, die FDP wird sich zu jedem Artikel inhaltlich in die Diskussion einbringen und bei der Abstimmung darüber sehr differenziert mit Zustimmung oder Ablehnung arbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit wurde dem Berichterstattungsverlangen entsprochen. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 21 beendet worden.

Wir können nun in die Mittagspause eintreten und sehen uns um 14 Uhr an dieser Stelle wieder.

Unterbrechung: 12.46 Uhr.

Wiederbeginn: 14 Uhr.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns wieder in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Aufgaben der Kommunen objektiv bewerten

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1266

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1295

Ich bitte nun Frau Dr. Hüskens, als Einbringerin das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 21. Juni 2005, also schon vor ein paar Jahren, hat das Thüringer Verfassungsgericht geurteilt, dass sich die Mindestfinanzausstattung der Kommunen durch das Land Thüringen an den wahrzunehmenden Aufgaben zu orientieren habe, um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung, Planungssicherheit und Kontinuität in der Haushaltsführung sicherzustellen.

Da die Formulierung in unserer Landesverfassung mit der des Landes Thüringen identisch ist, liegt es nahe, dass auch unser Landesverfassungsgericht einer ähnlichen Rechtsauffassung zuneigen würde, auch wenn es in seinen bisherigen Urteilen nicht explizit darauf hingewiesen hat.

Es besteht also Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf akzeptierte auch die Regierungskoalition und forderte im Koalitionsvertrag - ich zitiere -:

„Im Hinblick auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Finanzausgleich von 21. Juni 2005 soll eine objektive Ermittlung der tatsächlichen Kosten der Aufgabenerledigung durch die Kommunen und bei Aufgabenverlagerung durch die jeweilige staatliche Ebene als Grundlage für eine Neuausrichtung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) dienen...

Die Koalitionspartner vereinbaren deshalb eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes, die in zwei Schritten erfolgen soll...