Mit der Entscheidung des Landtages in seiner letzten Sitzung, den Gesetzentwurf, über den wir eben beraten haben, nicht an den Finanzausschuss zu überweisen, gab es einen groben Verstoß gegen § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung; denn Gesetzentwürfe, die zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, gelten stets auch als an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit der offiziellen Ablehnung des Überweisungsantrags hatte der Finanzausschuss keine Möglichkeit mehr, sich beschlussmäßig mit diesem Problem zu befassen. Wir konnten lediglich nach § 29 Abs. 5 der Geschäftsordnung beteiligt werden, indem wir noch eine Stellungnahme zu finanzrelevanten Teilen abgaben. Das aber entspricht nicht der Aufgabe und dem Anliegen des Finanzausschusses.
Insofern bitten wir alle Fraktionen, künftig darauf zu achten, dass wir alle finanzrelevanten Anträge und Gesetzentwürfe auch an den Finanzausschuss überweisen. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Wir sollten im Ältestenrat generell noch einmal darüber sprechen, wie bei solchen Angelegenheiten zu verfahren ist. Rechtens war eine solche Entscheidung. Der Landtag kann im Einzelfall immer anders entscheiden. Aber wenn das so angesprochen wird, wird der Ältestenrat diese Frage sicherlich noch einmal zu erörtern haben.
Meine Damen und Herren! Es ist viel gesprochen worden. Jetzt wird abgestimmt. Es geht zunächst um den Beratungsgegenstand unter Tagesordnungspunkt 6 a in der Drs. 5/1330. Das ist der Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes.
Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1357. Darüber stimmen wir zuerst ab. Wer stimmt dieser Änderung zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich fasse jetzt, wenn niemand widerspricht, einiges zusammen, und zwar alle selbständigen Bestimmungen in der unveränderten Fassung der Beschlussempfehlung.
Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE stimmen dagegen. Damit sind die selbständigen Bestimmungen so beschlossen worden.
Dann kommen wir zur Gesetzesüberschrift und gleichzeitig zum Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt beidem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE und die FDP-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz beschlossen worden.
Jetzt kommen wir zu dem unselbständigen, zu diesem Gesetz gehörenden Entschließungsantrag, Ihnen in der Drs. 5/1362 vorliegend. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit ist dieser Entschließungsantrag beschlossen worden.
Wir kommen zu dem Beratungsgegenstand unter Tagesordnungspunkt 6 b, zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Drs. 5/1314. Wer stimmt dieser zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Jetzt kommen wir zum Beratungsgegenstand unter Tagesordnungspunkt 6 c, zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/1308 und dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/1356. Die Ausschussüberweisung ist beantragt worden. Wer stimmt der Überweisung zu? Damit wäre der Änderungsantrag gleich mit überwiesen. - Das sind offenbar alle. Dann ist das so beschlossen. Ich nehme an, die Überweisung in den Bildungsausschuss und in den Finanzausschuss kombiniert. Dann sind wir damit fertig. - Ja, bitte.
Die Überweisung bitte auch in den Innenausschuss, weil der Änderungsantrag auch die Kommunalisierung behandelt.
Dann stimmen wir jetzt noch einmal über die Überweisung zur Mitberatung in den Innenausschuss ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist auch das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen hat der Landtag in der 35. Sitzung am 28. Februar 2008 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Verwirklichung der Ziele des von der Landesregierung am 27. März 2007 beschlossenen Personalentwicklungskonzeptes Sachsen-Anhalt 2007 bis 2020. Der Gesetzentwurf sieht einen besonderen Altersteilzeitzuschlag zur Erhöhung der Attraktivität des Altersteilzeitmodells und ein befristetes Vorruhestandsmodell für Beamtinnen und Beamte der Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes vor.
Darüber hinaus dient das Gesetzesvorhaben dem Ziel der beamtenrechtlichen Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Schaffung der erforderlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer zentralen ärztlichen Untersuchungsstelle für die unmittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richter.
Im Übrigen implementiert der Gesetzentwurf die Altersteilzeitzuschlagsregelung in das Landesbesoldungsgesetz und trägt Korrektur- bzw. Klarstellungsbedürfnissen in einzelnen Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes Rechnung.
Der Innenausschuss befasste sich in der 37. Sitzung am 3. April 2008 erstmals mit diesem Gesetzentwurf und beschloss, eine Anhörung durchzuführen.
Diese Anhörung, zu der neben den kommunalen Spitzenverbänden auch Vertreter bzw. Vertreterinnen verschiedener Gewerkschaften eingeladen wurden, fand in der 38. Sitzung am 24. April 2008 statt. Zur Anhörung wurde auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen.
Der Stenografische Dienst des Landtages stellte den beteiligten Ausschüssen die Niederschrift über diese Anhörung kurzfristig zur Verfügung, sodass sich der Innenausschuss bereits in der 39. Sitzung am 8. Mai 2008 erneut mit dem Gesetzentwurf befassen konnte. Mit 8 : 0 : 3 Stimmen wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Finanzausschuss verabschiedet.
In der 39. Sitzung, die ich eben schon erwähnte, bat der Innenausschuss die Landesregierung, über den Krankenstand sowie den Einsatz von Polizeibeamten zu berichten. Daraufhin wurden dem Ausschuss für Inneres mit Schreiben vom 3. Juni 2008 eine Stellungnahme sowie der zweite Gesundheitsbericht für die Landespolizei Sachsen-Anhalt 2008 übermittelt.
Der Finanzausschuss als mitberatender Ausschuss befasste sich in der 53. Sitzung am 4. Juni 2008 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung an,
Der Innenausschuss befasste sich in der 40. Sitzung am 12. Juni 2008 ein weiteres Mal mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 5. Juni 2008. Er folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und nahm den Formulierungsvorschlag für eine sprachliche Änderung an.
Die Fraktion DIE LINKE legte dem Innenausschuss einen Änderungsantrag vor, der Änderungen in Artikel 1 und 2 vorsah. Dieser Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Innenausschuss verabschiedete mit 8 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/1327 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Meine Damen und Herren! Eine kleine Zwischenbemerkung: Nach unserer Zeitplanung liegen wir etwa eine Dreiviertelstunde zurück. Wir haben heute noch einen schönen Sommerabend zu erwarten. Es wäre auch wünschenswert, dass wir unser Programm heute schaffen würden; denn morgen ist das Programm auch bis 18 Uhr geplant und diesen Plan wollen wir nicht sehr stark überschreiten.
Wir sollten uns bemühen, die eine oder andere Rede vielleicht zu kürzen bzw. auf das eine oder andere bei den nachfolgenden Punkten zu verzichten. Die parlamentarischen Geschäftsführer werden darauf mit Sicherheit angesprochen werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser Ansage ist es natürlich schwierig. Aber ich will dennoch mit Ihrem Einverständnis ein paar Sätze zu dem nicht ganz unwichtigen Gesetzesvorhaben sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages und zur Änderung anderer beamtrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen - ein irre spannender Titel. Dem Grunde nach sind zwei wesentliche Inhalte in dem Gesetz als Regelungsbedarf festgestellt:
Erstens. Wir wollen einen höheren, und zwar um 5 Prozentpunkte höheren Altersteilzeitzuschlag einführen.
Zweitens. Wir wollen ein Frühpensionierungsmodell mit einer Reihe von versorgungsrechtlichen Begleitregelungen einführen und dieses soll befristet gelten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Maßnahmen sollen einen wirksamen Beitrag zu der notwendigen Anpassung des Stellen- und Personalbestandes im Bereich der Landespolizei leisten und damit auch zur Konsolidierung des Landeshaushalts insgesamt beitra
gen. Angesichts der Attraktivität der vorgesehenen Regelungen bin ich fest davon überzeugt, dass dies auch gelingen wird. In der Polizei wartet man darauf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl im Zuge der Beratungen im Innenausschuss als auch im Rahmen der Sitzungen der Enquetekommission zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt habe ich deutlich gemacht - ich möchte das heute hier auch wiederholen -, dass diese vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit und zur Frühpensionierung nicht allein, das heißt nicht als isolierte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung betrachtet werden dürfen, sondern dass sie gleichzeitig Elemente im Gesamtkonzept zur Personalentwicklung bei der Landespolizei darstellen.
Dieses Konzept muss einen angemessenen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung - dafür gibt es fiskalische und auch demografische Ursachen - und einer erforderlichen planvollen Entwicklung des deutlich überalterten Personalkörpers der Landespolizei herstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Aufgabenumfang der Landespolizei wird sich ungeachtet des Bevölkerungsrückganges in den nächsten Jahren nicht vermindern, sondern eher erhöhen. Das heißt, wenn wir den Personal- und Stellenabbau so vollziehen, dann führt dies zu einer weiteren Aufgabenverdichtung. Insbesondere werden die Regelungen, die wir jetzt beabsichtigt haben, dazu führen - das ist etwas, das für einen Personalkörper durchaus von Bedeutung ist -, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugsdienstes vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Umso wichtiger ist es deshalb, zeitnah und in dem erforderlichen Umfang junge, gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzustellen, um somit schrittweise die Altersstruktur unseres Personalkörpers zu verbessern und damit auch die Zukunftsfähigkeit unserer Landespolizei zu gewährleisten.
Grundlage dafür bieten das Personalentwicklungskonzept 2007 bis 2020, das die Landesregierung im März 2007 auf den Weg gebracht hat, und auch der darin enthaltene Einstellungskorridor. Durch diese Grundentscheidung für einen stabilen Korridor neuer Einstellungen wird eine planvolle und strukturierte Personalentwicklung hin zu einem - im Vergleich zu heute - leistungsfähigeren und auch verjüngten Personalkörper eröffnet, der den im gleichen Zuge beschlossenen Abbau des Planpersonals erst verkraftbar macht.