Protokoll der Sitzung vom 26.06.2008

Ich habe noch einmal die gleiche Frage wie vorhin an den Kultusminister. Da Sie nicht nur in der Schule waren, sondern auch lange im Haushaltsausschuss gesessen haben, wissen Sie auch, dass ein Gesetz normalerweise ausweisen muss, wie Mehraufwendungen finanziert werden. Das steht in unserer Landesverfassung. Es ist nach wie vor unklar, woher die Gelder, die jetzt für die Schulen in freier Trägerschaft mehr benötigt werden, finanziert werden sollen. Was ist Ihre Auffassung als Fraktionsvorsitzender der CDU zu diesem Punkt?

Ich denke, man muss die Frage in zwei Teile untergliedern, zum einen nach dem gesetzlichen Anspruch für die entsprechenden Zahlungen. Die gesetzliche Grundlage für die Zahlungen an Schulen in freier Trägerschaft geben wir letztlich mit Beschluss und Verkündung dieses Gesetzes. Das ist ausreichend für den Haushalt. Insofern geht das Gesetz etwaigen Haushaltsansätzen vor. Ich denke, das ist unstrittig. Das ist die richtige und wichtige Aussage.

Die zweite Aussage ist - - Diese trifft in gewisser Weise auch den Finanzminister, der schon überlegen muss - -

(Minister Herr Bullerjahn: In gewisser Weise!)

- Nicht allein, aber die Hauptverantwortung für den Haushalt hat nun einmal der Finanzminister. Er muss im Rahmen des gesamten Haushaltsvollzugs versuchen, den Haushalt zu steuern, und muss einschließlich der beabsichtigten Nettokreditaufnahme, die wir nicht mehr vorhaben, und den anderen Haushaltsansätzen mit den Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben insgesamt hinkommen. Ob die Steuerung dann endgültig über den Einzelplan 07 erfolgt, über den Gesamthaushalt oder über den berühmten Einzelplan 13, bei dem alle meinen, dass dort noch etwas herauszuholen wäre, das ist mit dem Beschluss des Gesetzes nicht festgelegt. So sind auch die Spielregeln im Land SachsenAnhalt.

Eines ist klar: Wir spielen nicht mit dem Geld und deshalb haben wir auch nicht „Wünsch dir was“ in dieser Veranstaltung gemacht, sondern wir haben überlegt, was für die Schulen in freier Trägerschaft notwendig ist, weil ein Anspruch darauf besteht - wir meinen auch einen Anspruch nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt -, und was im Rahmen unserer Gesamtverantwortung im Land Sachsen-Anhalt an gesetzlichen Veränderungen möglich und notwendig ist. Ich glaube, wir haben diesbezüglich vernünftig entschieden.

Im Übrigen will ich noch einen Irrtum ausräumen, den ich nicht im Raum stehen lassen möchte. Wir finanzieren die Schulen in freier Trägerschaft nicht nach Kassen

lage, sondern wir schaffen eine klare gesetzliche Grundlage und diese wird dann erfüllt. Allerdings ist die Setzung schon das Gesetz. Das machen wir heute im Parlament.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. Bitte schön.

Herr Präsident, ich habe keine Nachfrage, sondern eine Kurzintervention, weil der Vorsitzende der CDU gerade gesagt hat, wir würden hier nicht „Wünsch dir was“ machen.

Doch, genau das tun Sie, zwar nicht, indem Sie sagen, was die Schulen in freier Trägerschaft bekommen sollen. Dabei gehen Sie tatsächlich einen sehr konservativen Weg. Aber auf der anderen Seite machen Sie einfach die Augen zu und sagen nicht, wir als Parlament stellen uns der Verantwortung nach unserer Landesverfassung und sagen, woher dieses Geld kommen soll. Das ist „Wünsch dir was“.

Das ist genau der Vorwurf, den wir uns ansonsten immer wieder anzuhören haben, wenn wir mit irgendwelchen Vorstellungen kommen. Frau Klein hat es gerade wieder einmal zu hören gekriegt nach dem Motto: Das ist Populismus.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass unsere Landesverfassung vorsieht, dass man, wenn man eine Mehrausgabe hat, sagen muss, mit welchen Mitteln aus dem Landeshaushalt diese gedeckt werden soll. Davon weichen Sie hierbei ab. Ich muss ganz ehrlich sagen: Bei der Summe, über die wir reden, wäre das nicht nötig gewesen. Deshalb empfinde ich das als einen außerordentlich besorgniserregenden Weg.

(Beifall bei der FDP)

Das war keine Frage, aber immerhin. - Jetzt ist Herr Höhn an der Reihe.

Herr Kollege Scharf, zunächst zur Richtigstellung: In Bezug auf die Kosten der Schülerbeförderung ist im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch das Ministerium nicht detailliert vorgetragen worden.

(Herr Schröder, CDU: Im Ausschuss für Landes- entwicklung und Verkehr!)

- Ja, das ist doch gut. Aber wir reden über das Schulgesetz. Wenn wir über die Kostenfrage reden, nehme ich einmal in Anspruch, dass der Bildungsausschuss auch ein Recht darauf hat, das zu hören.

(Herr Schröder, CDU: Wir haben einen Land- tagsbeschluss!)

Meine Frage ist aber eine andere. Sie haben eben auf die Frage von Frau Dr. Hüskens noch einmal erklärt, wir ändern die Gesetzesgrundlage; damit muss es erfüllt und haushalterisch untersetzt werden. Meine Frage ist, wo Sie den grundsätzlichen Unterschied zur Frage der Schülerbeförderung sehen.

Wir haben auf der einen Seite die Situation, dass wir heute - so nehme ich es einmal an - die Gesetzesgrundlage für die freien Schulen mit rückwirkenden haushalterischen Auswirkungen verändern, zu denen die Landesregierung bisher nicht erklärt hat, wie sie das finanzieren will. Auf der anderen Seite haben wir einen Änderungsantrag meiner Fraktion zur Schülerbeförderung, der die Gesetzesgrundlage für das nächste Jahr ändert und wozu der Finanzminister schon öffentlich erklärt hat: Es ist finanzierbar.

Können Sie mir bitte erklären, welche Herangehensweise aus Ihrer Sicht solider ist?

Herr Kollege Höhn, ich denke, Sie haben jetzt absichtlich falsch zitiert. Ich habe den Finanzminister nicht so verstanden,

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Ja!)

dass er schon die genauen finanziellen Lasten und die genauen finanziellen Möglichkeiten der Refinanzierung dargelegt hat. Vielmehr hat er gemeinsam mit dem Minister für Raumordnung und Verkehr öffentlich den politischen Willen dargelegt: Das Kabinett übernimmt jetzt ernsthaft die Aufgabe, einen Lösungsvorschlag für dieses Problem bis zum Ende des Jahres zu erarbeiten, der dann - das ist wichtig - im Zusammenhang mit den Beratungen über den nächsten Doppelhaushalt auch finanziell genau beraten und untersetzt wird.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Genau so war das!)

Ich denke, diese Reihenfolge ist richtig und wichtig. Bei der Dimension, die wahrscheinlich bei der Schülerbeförderung auf uns zukommt, wäre jedes andere Herangehen unverantwortlich.

Wenn Sie uns jetzt vorwerfen, dass wir hier und heute nicht die genaue Finanzierung der Kostensteigerungen bei den Ausgaben für die Schulen in freier Trägerschaft beschließen, dann kann ich dazu nur sagen: Solange wir keinen neuen Doppelhauhalt beschließen, muss das im Rahmen des Haushaltsvollzugs geleistet werden. Wir stellen uns vor, dass diese Aufgabe zu leisten ist. Allerdings - das habe ich wirklich freimütig zugegeben - ist das eine schwierige Aufgabe für den Finanzminister. Aber der Finanzminister - mit dem haben wir auch gesprochen - hat gesagt, er stellt sich dieser Aufgabe, weil es ein wichtiges, richtiges und notwendiges Gesetz ist. Dann setzen wir das auch um. Das ist in meinen Augen seriös.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Scharf - Meine Damen und Herren! Jetzt hat als Nächster Herr Minister Daehre um das Wort gebeten, um als Mitglied der Landesregierung eine Erklärung abzugeben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, die dann vielleicht wieder zu Interpretationen in der Presse führen, will ich noch einmal deutlich sagen, dass wir im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in

der letzten Woche in Anwesenheit aller Fraktionen erklärt haben, was es für eine Belastung für den Landeshaushalt bedeutet, wenn die Kosten für die Beförderung aller Schüler in Sachsen-Anhalt vom Land übernommen werden.

Für die Schüler, die an einem Gymnasium sind - jetzt nehmen Sie die Zahlen nicht auf die Kommastelle genau, weil ich sie im Moment nicht schriftlich vorliegen habe -, würden Kosten zwischen 4 Millionen € und 4,5 Millionen € entstehen. Weiterhin kommen die WalldorfSchulen - das ist auch mit aufgeschlüsselt - mit einem unbedeutenden Beitrag hinzu; das ist auch auf die Walldorf-Schulen übertragen worden.

Zudem haben wir die berufsbildenden Schulen. Das ist der größte Anteil. Bei den berufsbildenden Schulen kommen wir auf eine Größenordnung zwischen 10 Millionen € und 11 Millionen €.

Wenn man das alles zusammenzählt, kommen wir auf eine Größenordnung von ca. 15 Millionen €. Ich sage ca. 15 Millionen €, weil - ich will gar nicht über die Kreise lamentieren; das hat Herr Scharf dankenswerterweise schon gesagt - die Zuarbeiten sehr mühsam waren. Wir können aber konstatieren, dass wir über 15 Millionen € reden. Wir waren uns mit dem Finanzminister einig.

Ich darf noch hinzufügen, dass wir natürlich nicht so mutig sind, den Kultusminister herauszulassen. Auch der Kultusminister hat seinen Beitrag dazu geleistet. Er wird das sicherlich aus seinem Haushalt finanzieren.

(Beifall bei der CDU - Lachen bei der FDP)

Dafür bekomme ich sogar Beifall. Damit hatte ich gar nicht gerechnet.

Aber wieder zum Ernst des Themas zurück. Wir werden uns im Kabinett darüber verständigen.

(Minister Herr Bullerjahn: Das Protokoll kriege ich jetzt mal, ja?)

Herr Gallert, ich gehe natürlich davon aus, dass die Mitglieder des Ausschusses Ihrer Fraktion - zwei Kollegen Ihrer Fraktion waren in der Ausschusssitzung in der letzten Woche anwesend - Sie über die Zahlen informieren; denn ich habe noch eines gesagt: Die hochverehrte Kollegin Mittendorf hat eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort ist auf dem Wege zu ihr. Sie ist von uns schon herausgeschickt worden. Ich habe dazu gesagt, dass diese Antwort mit an das Protokoll kommt. Deshalb habe ich nicht alle einzelnen Zahlen vorgelesen, sondern nur die beiden Zahlen, die ich eben genannt habe.

Darum schwanken wir nicht zwischen 10 Millionen € und 20 Millionen €. Im Übrigen könnte ich ganz leicht sagen: Wir haben immer gesagt, die Belastungen werden zwischen 10 Millionen € und 20 Millionen € liegen. Nun sind wir bei 15 Millionen € angekommen. Also liegt das statistisch genau in der Mitte.

Aber nochmals: Das war ein schwieriger Prozess. Mit dieser Größenordnung müssen wir rechnen, wobei die berufsbildenden Schulen den größten Anteil ausmachen.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, es liegt in Ihrer Hand, eine weise Entscheidung zu treffen. Die Landesregierung wird einen Vorschlag unterbreiten. Diesbezüglich sind wir uns in der Koalition so etwas von einig. Das wollte ich noch einmal gesagt haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Bevor wir abstimmen, hat Frau Dr. Klein als Vorsitzende des Finanzausschusses noch einmal um das Wort gebeten. Ich halte es für gerechtfertigt, wenn wir über Geld reden, dass der Finanzausschuss noch einmal das Wort bekommt.

Aber vorher haben wir noch die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Quedlinburg sowie ukrainische Studentinnen und Studenten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg auf der Südtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses möchte ich eine Richtigstellung zur Berichterstattung bzw. eine Kritik zum Verhalten des Landtages vorbringen.

Mit der Entscheidung des Landtages in seiner letzten Sitzung, den Gesetzentwurf, über den wir eben beraten haben, nicht an den Finanzausschuss zu überweisen, gab es einen groben Verstoß gegen § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung; denn Gesetzentwürfe, die zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, gelten stets auch als an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.