Dann hat Herr Kley behauptet, die Schulen würden nur zu 80 % finanziert. Herr Kley, ich weiß nicht, wo Sie den Faktor 80 % hernehmen. Ich kann mich nur daran erinnern, dass Ihr vormaliger Finanzminister Paqué in einer Kabinettssitzung, in der ich als Fraktionsvorsitzender mit am Katzentisch saß, einmal vorgeschlagen hat, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft pauschal um 20 % zu kürzen.
Der hat damals kein Gutachten darüber gebraucht, wie hoch tatsächlich der Finanzbedarf ist. Nein, er hat pauschal eine Zahl genannt, in den Raum gestellt, die dann aber abgewendet worden ist.
(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das, was Sie jetzt er- zählen, aus nichtöffentlicher Sitzung, kann nie- mand kommentieren! Finden Sie das richtig?)
- Wenn Sie wollen, dann kann ich es auch noch einmal genauer spezifizieren. Mich ärgert es nur einfach, wenn man einfach die Bank wechselt und dann plötzlich solche Vorhaltungen hier in den Raum stellt, meine Damen und Herren.
Ich denke einmal, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus. Wenn diese Vorhaltung so nicht gekommen wäre, dann hätte ich mir diese Sätze an dieser Stelle ersparen können, meine Damen und Herren.
Die Formel ist, denke ich, relativ genau und bildet auch relativ genau das ab, was wir im staatlichen Schulwesen finanzieren müssen und was wir auch abbilden wollen bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.
Zur Frage der demografischen Entwicklung: Nach meiner Auffassung ist die Formel so angelegt, dass sie auch bei Änderungen in der Lehrer-Schüler-Relation, wie wir sie im Land Sachsen-Anhalt haben, weiter Gültigkeit besitzt; denn Sondertatbestände, die wir im Moment haben, weil wir ja einen Lehrerüberhang im staatlichen Schulwesen haben, bilden sich in dieser Formel nicht ab und führen nicht zu höheren Zahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft.
Insofern gehe ich davon aus, dass diese Formel demografiefest ist. Natürlich weiß ich auch, dass Gesetze nicht ewig währen. Alle Gesetze müssen nach ein paar Jahren noch einmal genau angeschaut werden. Ich vertraue aber erst einmal darauf, dass wir hiermit für die nächsten Jahre eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Schulen in freier Trägerschaft gelegt haben.
Im Übrigen gibt es immer noch die Vorschrift, dass die neuen Schülerkostensätze rückwirkend wirken, und falls sich herausstellen sollte, dass die festgelegten Schülerkostensätze die bisherigen unterschreiten, wird der höhere Satz gewährt. In meinen Augen wird das nach den Verbesserungen, die wir hier durchgeführt haben, wahrscheinlich ein rein theoretischer Satz sein. Ich gehe davon aus, dass alle Schulen in freier Trägerschaft künftig besser gestellt sein werden.
Nun läuft auch mir ein bisschen die Zeit davon. Deshalb will ich jetzt noch einmal kurz auf die Frage der Schülerbeförderung eingehen. Als Erstes möchte ich dazu sagen, dass ich gestern als Fraktionsvorsitzender auf der Pressekonferenz dazu schon kurz Stellung genommen habe, aber falsch zitiert worden bin. In dem Entschließungsantrag steht nicht - und das habe ich zumindest nach meiner Erinnerung auch nicht gesagt -, dass wir die Schüler an den Gymnasien und Berufsschulen von den Kosten der Schülerbeförderung entlasten und freistellen wollen.
Von den Berufsschulen steht nichts drin. Die Berufsschulen sind in dem Entschließungsantrag nicht aufgeführt. In den Berufsschulen gibt es eine besondere Situation. Darüber muss gegebenenfalls auch gesondert gesprochen werden.
Eines ist aber richtig und wichtig, und dessen müssen wir uns auch annehmen - darüber gibt es wahrscheinlich auch einen Konsens im Landtag -: Wenn wir schon sagen - jetzt nehme ich einmal einen Analogieschluss vor -, dass bei den Schulen in freier Trägerschaft keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern zulässig ist, dann müssen wir uns natürlich auch die Aufgabe auf den Tisch ziehen, dass auch beim Besuch weiterführender Schulen keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler aus finanziellen Gründen passiert.
Wie wir das aber genau machen, weil die Veranstaltung sehr viel Geld kostet, das ist eben nicht so einfach, wie sich das die eine oder andere Fraktion hier im Landtag von Sachsen-Anhalt vorstellt. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion auch nie gesagt, künftig freie Fahrt für alle, koste es, was es wolle. Das ist nicht unsere These. Wir müssen aber aufpassen, dass wir auf der einen Seite keine neue Bürokratie zur Bedürftigkeitsprüfung auf
bauen, auf der anderen Seite aber dort, wo Hilfen tatsächlich notwendig sind, diese geben, damit eben die Bildungschancen auch künftig für alle Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die weiterführenden Schulen - hierbei geht es um den Sekundarbereich II - gewährleistet sind. Deshalb hat die Landesregierung eine Aufgabe. Die ist nicht so einfach zu lösen, aber wir als Fraktionen können diese komplizierten Berechnungen auch nicht vornehmen.
Die Aufgabe, denke ich einmal, uns bis zum Jahresende anhand der vorgelegten Kriterien einen Vorschlag zu unterbreiten, ist ehrgeizig und anspruchsvoll. Das ist auch für den Finanzminister eine schwierige Aufgabe. Ich habe ihn auch nur so verstanden, dass er den politischen Willen entwickeln will und wird, zusammen mit den anderen Fachministern eine anerkannt notwendige Aufgabe im Land Sachsen-Anhalt einer entsprechenden Lösung, das heißt, auch einer finanziellen Lösung zuzuführen. Ich gehe davon aus, dass wir diese Aufgabe mit Augenmaß, aber tatsächlich auch mit dem, was notwendig ist, wahrnehmen werden.
Ich denke aber, dass wir alle darin einig sind, dass wir eine Qualitätsagentur im Land Sachsen-Anhalt brauchen, weil auch die Qualität der Veranstaltung Schule untersucht werden muss. Das soll keine neue Bürokratie sein. Das soll im Sinne einer Querschnittsaufgabe eine Organisation für das sein, was Schule leistet, wo sie Stärken hat, wo sie Schwächen hat. Das muss in gewisser Weise auch ein Stückchen von der Schulaufsicht unabhängig sein, weil man sonst vielleicht in einen Interessenkonflikt kommt. Wir gehen einmal davon aus, dass die Detailarbeit im Ausschuss noch einmal genau untersucht werden wird, sodass wir an dieser Stelle unsere Aufgabe erfüllen.
Zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion, zukünftig die Anstellungsverhältnisse bei den Schulträgern zu belassen. Das ist auf den ersten Blick eine verlockende These, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir bei den Veränderungen, die wir in den nächsten Jahren im Land Sachsen-Anhalt noch haben werden, gerade bei der großen Herausforderung der demografischen Entwicklung, die notwendigen Ausgleichsprozesse hinbekommen. Wenn es die Schulträger nicht allein hinbekämen, dann bekämen wir automatisch ein neues Problem. Wir würden dann unterschiedliche Qualitätsstandards der Schulen bei den unterschiedlichen Schulträgern haben, obwohl das alles staatlich verantwortet wäre. Dann würden wir uns auch im Land Sachsen-Anhalt wundern und wir könnten in diesem Prozess nicht mehr vernünftig steuern.
Ich bin in dieser Frage sehr zurückhaltend und ich gehe davon aus, dass es so schnell keinen Weg geben wird, die vollständige Personalhoheit an die Schulträger zu übergeben. Das können wir derzeit einfach nicht leisten, wenn wir die gleichwertigen Schulverhältnisse im gesamten Land Sachsen-Anhalt jetzt und in Zukunft garantieren wollen. - Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Kollege Scharf, ich hatte die Ehre, einigen Teilen der Beratung im Bildungsausschuss beizuwohnen. Ich will bezüglich der Qualität der Änderungsanträge, die die Koalitionsfraktionen zunächst im Ursprung vorgelegt haben, nicht sagen, wie viel diesbezüglich überarbeitet werden musste, um diese zu präzisieren.
Ich habe eine konkrete Frage zu § 16a, zu den wesentlichen Änderungen. Da die Koalitionsfraktionen der Auffassung waren, dies nicht leisten zu können, als Parlament festzulegen, was wesentliche Änderungen sind, sondern das per Verordnungsermächtigung dem Kultusministerium oder dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium, wie es korrekt heißt, zu überlassen, würde ich Sie gern fragen, was aus der Sicht der CDULandtagsfraktion wesentliche Änderungen sind, bezüglich deren Sie erwarten, dass das Kultusministerium in die Verordnung schreibt, was zukünftig Schulen in freier Trägerschaft zu übermitteln haben.
Herr Kosmehl, wir haben zum einen eine Präzisierung vorgenommen, indem wir gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Gesetzesvorschlag schon hineingeschrieben haben, dass sich die wesentlichen Änderungen beziehen auf die Höhe des Gehalts, die regelmäßige Pflichtstundenzahl, den Anspruch auf Urlaub oder die Kündigungsbedingungen. Damit ist schon einmal der Kreis festgelegt, der zu beurteilen ist, um zu sagen, was muss tatsächlich gemeldet werden, wenn es wesentliche Veränderungen gibt.
Nun habe ich mir sagen lassen - ich bin nicht der Jurist, das sind Sie -, dass die Frage, was zum Beispiel eine wesentliche Änderung bei der Höhe eines Gehaltes ist, gar nicht so einfach zu beantworten ist, sondern dass es durchaus passieren kann, dass ein Gericht auslegt, was wesentlich ist. Wir hätten nun die Möglichkeit gehabt, die Verordnungsermächtigung gar nicht zu geben. Dann hätten wir voll darauf vertraut, dass alle wissen, was wesentlich ist, und es niemand vor Gericht einer Überprüfung zuführt. Aber das wissen wir nicht, denn manche sind sehr klagefreudig. Nun geben wir dem Kultusministerium, ich sage einmal, eine zweite Chance, das Wort „wesentlich“ noch weiter zu präzisieren, sodass damit die Möglichkeit, wenn das jemand vom Gericht überprüfen lassen will, noch geringer wird. Belassen wir es einmal so an dieser Stelle.
Herr Scharf, mir geht es noch einmal um die Schülerbeförderung und deren Kosten. Es ist schon erstaunlich, wie kompliziert die Sache mit der Schülerbeförderung sein muss, wenn seit drei Jahren an den Konzepten für die Kostenbefreiung, wie wir sie wollen, oder die Kostenentlastung, wie Sie es wollen, gearbeitet wird.
Ich habe in der Presse gelesen, dass aus Regierungskreisen verlautbart wurde, es gebe Berechnungen, die besagen, dass es zwischen 10 und 20 Millionen € kosten würde. Nun mag dahingestellt sein, was Berechnun
gen wert sind, die eine Spannbreite zwischen 10 und 20 Millionen € als Ergebnis haben. Kennen Sie die Berechnungsgrundlagen und wissen Sie, wie die Landesregierung zu diesen Zahlen gekommen ist? Wie bewerten Sie die Erhebungen der Landesregierung zu den Kosten?
Herr Gallert, ich kann dazu nur sagen, dass die Landesregierung, weil wir sie in vielen Gesprächen mit uns gebeten haben durchzurechnen, was das eventuell kostet, schon erhebliche Mühe hatte, die Datenlage bei den Landkreisen abzufragen.
Man muss erst einmal sicher sein, dass man eine belastbare Datengrundlage hat. Dann muss man sich die entsprechenden Fallkonstellationen überlegen, die man hinterher regeln will. Ich habe vorhin deutlich gesagt: Es ist nicht die Auffassung der CDU-Fraktion, dass es am Ende der Beratung als Ergebnis eine Regelung geben muss, die da heißt: keinerlei Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II. Das müssen wir im Einzelnen durchrechnen, was die verschiedenen Modelle tatsächlich kosten würden.
Frau Dr. Klein hat vorhin so beharrlich nachgefragt, was das den Landeshaushalt kosten würde. Gerade bei der Frage der Schülerbeförderung, die schnell große Dimensionen annehmen kann, haben wir einfach die Verantwortung zu wissen, was wir beschließen. Bis jetzt weiß das noch niemand mit hinreichender Sicherheit, deshalb der Auftrag an die Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Kollege Scharf, Sie haben vorhin den Eindruck zu vermitteln versucht, dass Sie der Einzige wären, der das Gesetz exakt gelesen hätte. Dazu folgende Frage: Wo würden Sie den folgenden Absatz positionieren:
„Bei der Ermittlung des Personalkostenzuschusses für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter... wird jeweils ein Anteil von 80 v. H. der... an den entsprechenden öffentlichen Schulen je Schüler eingesetzten Vollbeschäftigteneinheiten zugrunde gelegt.“
Nein, Herr Kley. Ich sitze nicht im Bildungsausschuss, aber Sie sitzen im Bildungsausschuss. Ich denke einmal, das ist Ihnen hinreichend erklärt worden. Das resultiert sicherlich daraus, dass wir uns über den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Sachsen-Anhalt lange unterhalten haben und auch lan
ge über die Bedarfe unterhalten haben und dass wir nicht von 100 % im Land Sachsen-Anhalt ausgehen, die an dieser Stelle zukünftig notwendig sind. Deshalb ist es so, dass die Landesregierung hier einen Satz vorschlagen kann. Die Landesregierung hatte einen Satz von 75 % vorgeschlagen, im Ausschuss ist man schließlich auf 80 % gekommen. Das heißt aber nicht, dass das eine 80-prozentige Finanzierung ist.
Ich habe noch einmal die gleiche Frage wie vorhin an den Kultusminister. Da Sie nicht nur in der Schule waren, sondern auch lange im Haushaltsausschuss gesessen haben, wissen Sie auch, dass ein Gesetz normalerweise ausweisen muss, wie Mehraufwendungen finanziert werden. Das steht in unserer Landesverfassung. Es ist nach wie vor unklar, woher die Gelder, die jetzt für die Schulen in freier Trägerschaft mehr benötigt werden, finanziert werden sollen. Was ist Ihre Auffassung als Fraktionsvorsitzender der CDU zu diesem Punkt?