Protokoll der Sitzung vom 26.06.2008

Grundlage dafür bieten das Personalentwicklungskonzept 2007 bis 2020, das die Landesregierung im März 2007 auf den Weg gebracht hat, und auch der darin enthaltene Einstellungskorridor. Durch diese Grundentscheidung für einen stabilen Korridor neuer Einstellungen wird eine planvolle und strukturierte Personalentwicklung hin zu einem - im Vergleich zu heute - leistungsfähigeren und auch verjüngten Personalkörper eröffnet, der den im gleichen Zuge beschlossenen Abbau des Planpersonals erst verkraftbar macht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat vor wenigen Wochen, nämlich am 27. Mai 2008, beschlossen, die erst für die Jahre 2012 und danach vorgesehene Einstellung von 100 Anwärterinnen und Anwärtern in das Jahr 2008 vorzuziehen. Diese Maßnahme - ich will das an dieser Stelle nochmals ausdrücklich begrüßen - sollte durch die sich aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens von Beamtinnen und Beamten aus dem aktiven Dienst - egal ob durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit oder durch die Inanspruchnahme der Frühpensionierungsregelung - ergebenden Auswirkungen abgemildert werden, und zwar indem schneller als zunächst geplant junge Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugs ihren Dienst antreten können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen notwendigen und sinnvollen Baustein sowohl einer Konsolidierung unseres Haushaltes als auch einer guten Fortentwicklung des Personalkörpers unserer Landespolizei darstellt, damit diese auch künftig ihre Aufgaben erfüllen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einen zweiten Aspekt des Gesetzentwurfes ansprechen, der in der Anhörung zumindest von den Verbänden vorgetragen worden ist. Auch als Kommunalminister will ich ausdrücklich Stellung beziehen zu der Verlagerung der nach den beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen ärztlichen Untersuchungen durch Amtsärztinnen und Amtsärzten auf die zentrale ärztliche Untersuchungsstelle. Ich will deutlich machen, dass dies nicht mit einer kritischen Betrachtung der Arbeit der Amtsärztinnen und Amtsärzte der Landkreise und kreisfreien Städte einhergeht. Im Gegenteil: Deren Aufgabe wird ausdrücklich geschätzt. Ich will das an dieser Stelle auch sagen.

Fakt ist aber auch, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Landtages aufgrund einer Empfehlung des Landesrechnungshofes im Jahr 2005 die Landesregierung aufgefordert hat, die amtsärztlichen Untersuchungsstellen zu zentralisieren. Angesichts der relativ geringen Zahl von Beamtinnen und Beamten im Landesdienst außerhalb der Polizei ist der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses für mich durchaus nachvollziehbar. Eine zentrale Stelle verfügt über vielfältige Erfahrungen in Bezug auf die unterschiedlichen Verwaltungsbereiche und auch in Bezug auf die Belastungen der Beamtinnen und Beamten.

Gern werde ich meine polizeiliche Untersuchungsstelle als Dienstleister für alle Ressorts der Landesverwaltung zur Verfügung stellen. Dort kann auf ein bewährtes System von Diagnose, Prävention und Rehabilitation zurückgegriffen werden. Ich bin mir sicher, dass mit der vorgesehenen Maßnahme tatsächlich allen gedient ist, dem Dienstherrn, den Beamtinnen und Beamten sowie letztlich auch den Steuerzahlern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Herr Präsident, ich habe gut zwei Minuten eingespart.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der LINKEN - Herr Steinecke, CDU: Prima!)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. Wenn wir diese zwei Minuten für jeden Redner hochrechnen, dann bekommen wir einiges zusammen. Aber es darf an der Sachlichkeit und am Inhalt der Debatte nicht gespart werden. - Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kosmehl. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister Hövelmann, zwei Minuten eingespart. Ich glaube, Sie hätten weitere vier Minuten sparen können, wenn Sie die Pressemitteilung, die Sie veröffentlich haben, nicht vorgelesen hätten, sondern nur den letzten Teil zum amtsärztlichen Bereich vorgetragen hätten. Das ist in der Pressemitteilung tatsächlich nicht enthalten gewesen. Dann hätten wir uns das erspart.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in der Debatte aus der Sicht der FDP-Fraktion noch einmal einige Punkte sagen.

Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir halten beide Instrumente, Altersteilzeit wie auch Frühpensionierung, für Elemente, die notwendig und sinnvoll sind und auf die die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unseres Landes zu Recht gewartet haben. Es sei ihnen vergönnt, diese nach langer Dienstzeit auch in Anspruch zu nehmen.

Herr Minister, wenn Sie sagen, wegen der Attraktivität der Angebote gehen Sie davon aus, dass sie auch angenommen werden, dann birgt das allerdings eine gewisse Gefahr in sich, die wir während der gesamten Beratung immer wieder angesprochen haben, nämlich dass wir die Befürchtung haben, dass wir ein echtes Problem bekommen, wenn wegen der Attraktivität alle diejenigen das Angebot in Anspruch nehmen würden, die dafür infrage kämen.

Leider ist es dem Innenministerium nicht gelungen, unsere Zweifel zu zerstreuen und zu belegen, dass das Vorgehen handhabbar ist. Im Gegenteil: Sie werden irgendwann einmal die Notbremse ziehen und sagen: Ab heute 14 Uhr wird kein Antrag mehr genehmigt. Dann müssen die Leute einfach weiterarbeiten, auch wenn sie es genauso verdient haben, wie derjenige, der seinen Antrag um 13.55 Uhr genehmigt bekommen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das halten wir nicht für zielführend. An dieser Stelle hätten wir uns gewünscht, dass Sie sich mehr Gedanken gemacht hätten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Hövelmann, ich vermisse noch immer ein Personalentwicklungskonzept für die Polizei. Sie haben in den Ausschussberatungen gesagt, es wurde zunächst darauf verzichtet, weil Sie ein Personalentwicklungskonzept der Landesregierung haben. Aber Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es die spezifischen Eckdaten in der Polizei notwendig machen, auch langfristig ein Entwicklungskonzept für den Personalkörper der Polizei vorzulegen, auch im Hinblick auf die Stellenpyramide, auf die Frage, wie sich das entwickeln soll, und die Frage, welche Laufbahnveränderungsmöglichkeiten es gibt. Auch hierzu liegen Vorschläge der Gewerkschaften auf dem Tisch. Darüber muss man sich unterhalten.

Ich finde auch, das sollte man nicht in ein allgemeines Personalentwicklungskonzept des Finanzministers integrieren. Vielmehr sollte man, ohne dass sie sich widersprechen, etwas eigenes für den Personalkörper der Polizei machen. Diese Aufgabe, Herr Minister, haben Sie für die Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen machen. Erstens möchte ich auf ein Gespräch Bezug nehmen, welches die FDPFraktion mit dem Herrn Finanzminister vor einigen Tagen geführt hat. Es stehen unter Umständen weitere Veränderungen an. Die Zielzahl von 20 Vollbeschäftigtenäquivalenten, VZÄ, auf 1 000 Einwohner, die die Landesregierung im Personalentwicklungskonzept vereinbart hat, reicht unter Umständen nicht aus. Daher wird schon einmal darüber diskutiert, diese auf 19 VZÄ zu reduzieren. Das bedeutet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir mehr Stellen abbauen müssen. Das betrifft in erster Linie die personalintensiven Personalkörper, nämlich Schule, also Kultus, genauso wie die Polizei.

Deshalb, Herr Minister, finde ich es mehr als nur bemerkenswert, wenn Sie Ihre Pressemitteilung vom heutigen Tag mit den Worten überschreiben: „Der Einstellungskorridor muss Bestand haben“. Was heißt das? Heißt das, dass Sie keinen weiteren Abbau zulassen? Das haben Sie aber so noch nicht gesagt. Die Chance hätten Sie gerade gehabt, dazu etwas zu sagen; Sie haben es aber nicht getan.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle ganz klar sagen: Die FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt steht dazu, dass Personal auch im Bereich der Polizei abgebaut werden muss. Wir haben das in der vierten Wahlperiode eingeleitet. Wir halten aber den rigorosen und uns zu weitgehenden Personalabbau, den Sie vorhaben und den Sie mittragen, Herr Minister des Innern, für falsch.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb fordere ich Sie auf: Erheben Sie Ihre Stimme auch gegenüber dem Finanzminister, auch gegenüber der Öffentlichkeit und nicht nur in nichtöffentlichen Ausschusssitzungen, dass Sie für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt kämpfen, für genügend Polizisten auf unseren Straßen, für genügend Sicherheit auf unseren Straßen.

Ich bitte Sie einfach darum, Herr Minister: Kämpfen Sie für die Polizei! Wir brauchen eine gut ausgestattete und vor allen Dingen personell gut besetzte Polizei. Altersteilzeit, Frühpensionierung ja, aber die Polizei muss trotzdem noch stellenmäßig so ausgestattet sein, dass sie genügend Möglichkeiten hat, ihre Aufgaben wahrzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kosmehl, möchten Sie eine Frage von Herrn Kollegen Gallert beantworten? - Herr Gallert, bitte fragen Sie.

Herr Kosmehl, ich bin ein bisschen irritiert, weil ich bisher, auch in der Enquetekommission Personalentwicklung, immer mitbekommen habe, dass die Zielstellung 20 Vollzeiteinheiten pro 1 000 Einwohner von der FDP ausdrücklich mitgetragen worden ist. Diesen Eindruck hatte ich zumindest immer.

Dann frage ich Sie jetzt einmal, nachdem Sie sich so vehement für die Polizeistärke eingesetzt haben: Wie ist denn die Verständigung in Ihrer Fraktion zu dieser politischen Zielstellung der Landesregierung? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die nach oben korrigieren wollen?

Herr Gallert, wir sind der Auffassung, dass eine Zielzahl von 20 VZÄ je 1 000 Einwohner angemessen ist. Das heißt jedoch nicht, dass in der Binnenverteilung die jetzigen Verteilungsquoten, denen der Innenminister zugestimmt hat, indem er im Kabinett das Personalentwicklungskonzept angenommen hat, so kommen müssen.

Das heißt konkret: Die Landesregierung hat festgelegt, es soll 5 500 Stellen im Polizeivollzugsdienst geben. Dann sagt der Innenminister in den Ausschusssitzungen, er möchte gern 6 200; das hielte er für angemessen. Das ist auch notwendig, weil aufgrund einiger Fak

toren wie der Häufigkeit von Unfalltoten und der Kriminalitätsentwicklung eine wesentlich höhere Belastung des Polizeikörpers in Sachsen-Anhalt als in anderen vergleichbaren Flächenländern West vorhanden ist. Das heißt, wir haben hier schon eine Differenz zwischen dem, was die Landesregierung beschlossen hat, nämlich 5 500, und dem, was der Innenminister haben will, nämlich 6 200.

Mich hat überrascht, dass der Finanzminister offensichtlich schon weiter denkt und sagt, 20 VZÄ pro 1 000 reichten nicht mehr aus. Das heißt, wir müssten auf 19 gehen. Das hat zur Folge, dass die Gesamtzahl der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt weiter reduziert werden soll, was natürlich, wenn man denselben Verteilungsmechanismus wie bisher zugrunde legt, auch bedeutet, dass es weniger Polizei geben wird.

Wir tragen aber schon die 5 500 nicht mit. Ich habe ja gesagt, der Abbau bei der Polizei ist in der vierten Wahlperiode eingeleitet worden. Den tragen wir auch weiterhin mit. Aber der ging niemals davon aus, dass es 5 500 sein werden.

Deshalb warnen wir davor, wenn jetzt schon, bevor die erste Stufe überhaupt umgesetzt ist, gleich eine Folgestufe gezündet und gesagt werden soll, es soll noch weiter heruntergehen. Das halten wir nicht für sachgerecht, weil wir eine personell stark besetzte Polizei in SachsenAnhalt brauchen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun wird Herr Borgwardt für die CDU-Fraktion sprechen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihrer Empfehlung folgen. Nachdem bereits der Innenminister und auch der sehr verehrte Kollege Kosmehl fast inhaltsgleich noch einmal dieselben Argumente vorgetragen haben wie in der ersten Beratung, möchte ich nicht näher darauf eingehen, sondern möchte namens meiner Fraktion erklären, dass wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses vollinhaltlich zustimmen.

Ich möchte aber gern die Gelegenheit nutzen, kurz auf den Änderungsantrag einzugehen, der heute noch gekommen ist. Liebe Fraktion DIE LINKE, es ist Ihr Änderungsantrag, Herr Gallert. Die Änderungen in Artikel 1 sind aus unserer Sicht abzulehnen, weil die Einrichtung einer zentralen Untersuchungsstelle auf einer Empfehlung des Landesrechnungshofes beruht - der Minister ist schon kurz darauf eingegangen -, der wir folgen.

Die Änderungen in Artikel 2 haben uns ein paar Schwierigkeiten bereitet. Ich habe vorhin in der Pause versucht, das Innenministerium dazu zu konsultieren, weil wir nicht genau wissen, was Sie wollen. Soweit wir das in der Kürze der Zeit überblicken und verstanden zu haben glauben, meinen wir, dass auch diese abzulehnen sind. Einmal geht es dabei um die konfessionell gebundenen Abgeordneten - Entschuldigung, Polizisten.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

- Herr Gallert, ich hoffe, dass die Zahl, die Ihre Fraktion in den Raum gestellt hat, wie wenig angeblich konfes

sionell gebunden sind, auf die Abgeordneten nicht zutrifft. Gleichwohl soll dahin gehend später im Rahmen einer umfangreichen Novellierung eine Änderung im Landesbesoldungsgesetz erfolgen. Frau Dr. Klein, das ist uns so gesagt worden.

Was für uns gänzlich nicht nachvollziehbar ist - aber vielleicht können Sie uns nachher noch aufklären -, ist, was die Änderungen unter den Nrn. 4 bis 6 materiell, substanziell bedeuten sollen. Wir konnten daraus auch nach Konsultationen mit dem Innenministerium keinen nachvollziehbaren Gewinn ziehen. Deswegen werden wir das ablehnen.

Wir bitten, wie vorhin von mir erwähnt, um die Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Nun erteile ich Frau Dr. Klein das Wort, um für die Fraktion DIE LINKE zu sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Borgwardt, ich hoffe, ich werde Ihnen einige Aufklärung geben können.

Aber zunächst eine grundsätzliche Bemerkung. Ja, die Altersteilzeitregelung für Polizeivollzugsbeamte wird auch von uns grundsätzlich begrüßt. Die vorgeschlagenen Instrumente sind sozial verträglich und werden sicherlich auch gut angenommen werden. Allerdings gab und gibt es aus unserer Sicht nach wie vor einige offene Probleme und auch Bedenken, die in den Diskussionen in den zurückliegenden Monaten nicht ausgeräumt worden sind und die uns sicherlich auch - insbesondere in der Enquetekommission - weiter bewegen werden.

Angesichts der angestrebten Personalentwicklung im Bereich der Polizei ist es aus unserer Sicht äußerst problematisch, den Ländervergleich hinsichtlich der Polizeidichte statt einer aufgabenbezogenen Betrachtung heranzuziehen. Selbst im Benchmark-Gutachten von Herrn Seitz, das nicht gerade zärtlich mit uns umgegangen ist, wurde dieser Posten ausgeklammert.

Das Innenministerium rechnet damit, dass mindestens 1 500 bis 1 600 Polizeibeamte einen Antrag auf Altersteilzeit stellen werden. Der so genannte Personalüberhang beträgt 1 200. Damit kommen wir wirklich zu dem Problem, auf das auch Herr Kosmehl eingegangen ist. Es entsteht zum einen eine Lücke, und zum anderen geht es um die Frage der Gleichbehandlung der Bediensteten aus einem Ressort; von den Bediensteten anderer Ressorts will ich gar nicht reden.

Der in Artikel 1 Nr. 10 neu angefügte Absatz 4 des § 120, wonach Beamte der Laufbahnen des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes auf Antrag in den Ruhestand gehen können, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, wurde auch von allen Anzuhörenden kritisch hinterfragt. Lediglich in einigen wenigen Fällen, in denen die Stelle nicht durch einen anderen Polizeibeamten zu besetzen ist, kann der Ruhestand verweigert werden. Hier wird es dann wohl Einzelfallentscheidungen und möglicherweise auch Klagen geben.

Zum Einstellungskorridor hat Herr Kosmehl auch unsere Position vertreten. Hier kommen wir wahrscheinlich auch