Protokoll der Sitzung vom 26.06.2008

(Beifall bei der SPD, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Fikentscher. - Nun hat DIE LINKE das Schlusswort. Frau Knöfler, bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei der peinlichen Berührung und dem In-sich-Hineinschmunzeln anfangen. Ich habe nicht bewertet, wie ich die Anfrage beim Lesen empfunden habe. Ich habe nicht geschmunzelt; ich war einfach sauer, weil ich das gefragt habe, was ich wissen wollte, und auf die Fragen keine Antworten gekommen sind. Herr Robra hat es eben auch noch einmal deutlich gemacht: Es wird etwas gemacht, aber keiner sagt, was wie wann gemacht wird.

Herr Kosmehl, meine Anfrage beruht nicht nur darauf, dass ich bereits viele Jahre im Petitionsausschuss tätig bin. Vielmehr haben wir uns die Mühe gemacht, uns in dem Verein für Petitionen in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der FDP, der SPD, der CDU und in den Ländern, in denen DIE LINKE in den Parlamenten vertreten ist, auch der LINKEN zusammenzusetzen. Wir haben überlegt: Was könnten wir hinterfragen, um im Landtag deutlich zu machen und zu thematisieren, was eine Petition, was ein Bürgeranliegen ist? Müssten wir nicht die öffentliche Debatte führen? Müssten wir uns nicht noch mehr engagieren? Könnte der Seismograf, der dann ausschlägt, wenn stets sehr viele Petitionen zu einem Thema kommen, dazu führen, dass es ein Erdbeben gibt? Sollten wir dieses Erdbeben verhindern?

Also, wir haben uns parteiübergreifend inhaltlich mit der Sache befasst. Aber DIE LINKE hat diese Anfrage in die Parlamente eingebracht, unterschiedlich abgewogen. Nicht eine Anfrage gleichermaßen lautend, sondern man hat generell abgewogen, wo Schwerpunkte gesetzt worden sind. Warum sollten wir nicht statistisches Material haben?

Ich habe auch festgestellt, dass es sinnvoll wäre, wenn die Landesregierung Anfragen so beantworten würde, dass ein Werk entsteht, mit dem man etwas beginnen und anfangen kann und das eine Aussage darüber trifft, was bei uns im Land Sachsen-Anhalt aufgrund von Peti

tionsinhalten und Beschwerden, die an uns herangetragen werden, passiert.

Auf die einzelnen Anfragen wollte ich im Detail nicht eingehen. Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie es alle getan haben. Ich weiß auch, dass alle diese Anfrage gelesen haben, weil uns alle Petitionen ständig berühren.

Was könnte anders werden? Wie könnten wir intensiver mit Petitionen umgehen? Bedarf es eines Ministeriums, in das Beschwerden fließen?

Natürlich könnte ich überlegen: Welches Instrument wäre dienlich? Welches Instrument ist ein einzelner Beauftragter und hat er gegebenenfalls ein Haus hinter sich, das Angelegenheiten, Petitionen und Beschwerden bearbeitet? - Ein Bürgerbeauftragter.

Wir haben gleichzeitig einen europäischen Bürgerbeauftragten; wir haben einen europäischen Petitionsausschuss. Wir könnten durchaus überprüfen - das war der Sinn der Anfrage -: Reicht der Petitionsausschuss aus? Hat er die erforderlichen Mittel? Kann er zum Bürger gehen und fragen? Kann er Bürgersprechstunden durchführen? Kann er Vor-Ort-Termine machen? Kann er mündliche Petitionen aufnehmen? Kann er mit dem Bürger kommunizieren? Oder gilt das steife System: Du musst eine Petition schriftlich einreichen; sie muss unterschrieben werden; sie geht an das Ministerium.

Es war der Sinn der Anfrage zu prüfen, ob es anderer Instrumente bedarf. Das war der Sinn, der Veränderungsbedarf, das Sich-Einmischen, Herr Kosmehl. Ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie gleich in das Portal geschaut haben.

Das ist ja durch die Anfrage deutlich geworden: Es wurde gefiltert, es wurde mit Sachen beantwortet, die wir im Petitionsausschuss alle kennen. Es wurden noch einmal die Gesetze und Grundlagen zitiert. Aber sonderlich hilfreich war es nicht.

Wenn erreicht wurde, dass wir nicht nur heute darüber reden, sondern ernst nehmen, was Bürgerinnen und Bürger bewirken und bewegen können, ernst nehmen, was uns Bürgerinnen und Bürger vortragen, und als Politiker selbst hinterfragen, ob gegebenenfalls Gesetze geändert werden müssen, dann ist es die Anfrage wert gewesen, dann ist es die Debatte wert gewesen. Dann haben wir ein Stück weit den Bürgerinnen und Bürgern gezeigt: Wir nehmen eure Anliegen, eure Petitionen ernst und verändern gegebenenfalls Politik, wenn sie euch schadet. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank für das Schlusswort, das Ihnen zustand, und vielen Dank für die Diskussion insgesamt.

Wir sind damit am Ende der Aussprache. Beschlüsse zu diesem Thema werden entsprechend unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 4, dem letzten vor der Mittagspause:

Fragestunde - Drs. 5/1328

Meine Damen und Herren! Es liegen drei Kleine Anfragen vor. Frage 1 wird von der Abgeordneten Frau Barbara Knöfler von der Fraktion DIE LINKE zum Neubau der Justizvollzugsanstalt in Burg gestellt. Frau Justizministerin Professor Dr. Kolb wird darauf antworten. Sie haben - Gott sei Dank - schon wieder das Wort.

Herr Präsident, ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass ich schon wieder das Wort habe und dass Sie es mir erteilt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. War in der Bauplanung der Justizvollzugsanstalt Burg die Warmwasserversorgung für die Hafträume geplant und vorgesehen?

2. Wenn ja, aus welchen Gründen wurde davon abgesehen, und welche Umbaumehrkosten sind dadurch entstanden?

Vielen Dank für Ihre Frage. - Jetzt erteilte ich der Frau Ministerin das Wort zur Beantwortung. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Knöfler, die Kleine Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Es ist richtig, in der ursprünglichen Planung war eine Warmwasserversorgung in den Hafträumen vorgesehen. - Nun zu den beiden Fragen.

Zu Frage 2: Der Verzicht auf die Warmwasserversorgung erfolgte, um Einsparpotenzial für Änderungsnotwendigkeiten zu erzeugen, das sich erst nach Vertragsabschluss herausgestellt hat. Es ging insbesondere um die Forderung der Landeskirchen, einen größeren Gottesdienstraum einzurichten.

Der Gottesdienstraum war nach den Planungen für die JVA im Eingangsbereich vorgesehen und entsprach nicht den Vorstellungen der beiden Kirchen. Vonseiten der Landesregierung bestand die Notwendigkeit, auf diese Forderung einzugehen. Wir sind durch den so genannten Gefängnisseelsorgevertrag vom 24. März 1994 gehalten, das Einvernehmen mit den Kirchen in derartigen Fragen, also bei der Einrichtung von Gottesdiensträumen in den Justizvollzugsanstalten, herzustellen.

Durch den Verzicht auf die Warmwasserversorgung in den Hafträumen konnte ein Einsparvolumen in Höhe von 142 489 € generiert werden. Das entsprach in etwa den Mehrkosten, die sich aus der Umgestaltung des Seelsorgebereichs ergeben haben und die insgesamt 150 000 € betragen. Das hat sich dadurch nahezu kompensiert. Das Übrige ist dann durch anderweitige Einsparungen ausgeglichen worden.

Die Entscheidung, so zu verfahren, ist am 14. März 2008 durch die Projektlenkungsgruppe der drei beteiligten Ressorts, also des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, des Finanzministeriums und des Justizministeriums, einstimmig getroffen worden. Im Ergebnis hat der Verzicht auf die Warmwasserversorgung also keine Mehrkosten bewirkt, sondern nur eine Umschichtung der Kosten innerhalb des Projektes, sodass wir uns

nach wie vor in dem entsprechenden Finanzierungsrahmen für die JVA Burg bewegen.

Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Warmwasserversorgung in Hafträumen auch in neuen Justizvollzugsanstalten keineswegs Standard oder gesetzlich vorgeschrieben ist. So ist beispielsweise in Thüringen jüngst eine JVA in Tonna in Betrieb genommen worden, in der ebenfalls keine Warmwasserversorgung in den Hafträumen vorhanden ist.

Es ist natürlich gewährleistet, dass die Gefangenen in besonderen Bereichen warm duschen können und die persönliche Hygiene vornehmen können. Im Haftraum gibt es einen Wasserkocher, sodass sich jeder auch im Haftraum Tee oder Kaffee kochen kann. Wir gehen davon aus, dass durch den Verzicht auf die Warmwasserversorgung in den Hafträumen keine Nachteile für die Gefangenen entstehen. Für das Land entsteht insoweit ein Vorteil, als sich dadurch die Betriebskosten in der Folge reduzieren werden. - Herzlichen Dank.

Schönen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung. - Es gibt zwei Nachfragen, einmal von Frau Knöfler und zum anderen von Herrn Henke. Ich lasse jetzt die beiden Fragen nacheinander stellen. Dann können Sie beide im Komplex beantworten, Frau Ministerin.

Frau Ministerin, ist es richtig, dass Burg ein Modellprojekt werden soll? Ist es richtig, dass vorgesehen ist, dass in dieser JVA nur Männer untergebracht werden, auch Langzeitstraftäter aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt? Und ist es richtig, dass Männer ein Bedürfnis haben, sich jeden Tag zu rasieren?

Ich habe mir jetzt Folgendes vorgestellt: Ich habe kein warmes Wasser in der Zelle und muss mich rasieren. Das hat zur Folge, wenn jeder einzeln in Hafträumen untergebracht ist, dass ein Bediensteter aus dem Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes die Zelle aufsuchen muss, den Insassen aus dem Haftraum herausholen muss, um ihn in den Duschraum zu begleiten, wo er sich rasieren kann, und ihn dann wieder zurückbringen muss. Das ist ein Mehraufwand, könnte ich mir vorstellen. Oder ist angedacht, dass ich mir mit dem Wasserkocher das Wasser warm mache, um mich dann zu rasieren? Einfach mal ein ganz praktischer Aspekt.

Eine zweite Frage: Sie sprachen von Einsparungen. Interessant sind auch die Umbauplanungskosten, die dadurch entstanden sind. Wie hoch waren die Umbauplanungskosten? - Danke.

Herr Henke, schließen Sie Ihre Frage an. - Sie haben keine Frage mehr? Dann kann Frau Ministerin antworten.

(Herr Henke, DIE LINKE: Doch, eine!)

- Na gut, dann fragen Sie doch. Dann kann Frau Ministerin auch darauf antworten.

Frau Ministerin, ich wollte eigentlich erst Ihre Antwort abwarten, da meine Frage einen anderen Themenkomplex betrifft.

Frau Ministerin, es handelt sich hierbei um ein PPP-Projekt für das Land Sachsen-Anhalt. Im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wurde uns in der letzten Woche die Auskunft gegeben, dass es sich hierbei letztlich um eine Funktionalbeschreibung der Bauleistung gehandelt habe. Konkret sind Bauqualität und Ausstattungsbeschreibungen festgelegt worden. In der letzten Woche wurde mir auf Anfrage vom Landesbetrieb Bau und von einem Vertreter der Projektgruppe ausdrücklich bestätigt, dass es dort keine Änderungen gegeben hat.

Insoweit meine Frage, wie jetzt Ihre Antwort einzuordnen ist und konkret inwieweit die Nichtwarmwasserversorgung in den einzelnen Unterbringungsmöglichkeiten Bestandteil dieser BQA gewesen ist.

Frau Ministerin, bitte.

Zunächst zu den praktischen Fragen. Der Alltag in der Haftanstalt ist sehr detailliert gegliedert. Die tägliche Körperpflege ist Bestandteil des Tagesablaufes. Ich gehe davon aus, dass dann, wenn die Betroffenen duschen, sie gleichzeitig auch die Möglichkeit haben, sich in den Duschräumen mit warmen Wasser zu rasieren. Eine Alternative wäre vielleicht, sich mit dem Wasserkocher Wasser warm zu machen, um sich zu rasieren.

Der Umstand, dass infolge der Umplanung höhere Planungskosten entstanden sind, ist mir nicht bekannt. Wir haben mit dem MLV und dem Landesbaubetrieb einen bestimmten Betrag für die Abgeltung der Leistungen, die für die Planung erbracht worden sind, vereinbart. Meines Wissens ist daraus kein Mehrbedarf entstanden. Ich werde aber konkret nachfragen.

Zu der Frage von Herrn Henke. Es ist richtig: Im Vertrag sind die einzelnen Leistungen im Allgemeinen beschrieben. Im Vertrag gibt es auch eine konkrete Beschreibung, die darlegt, wo dieser Seelsorgeraum ursprünglich angebunden werden sollte. Im Verlauf der Realisierung des Bauprojektes hat sich herausgestellt, dass die Kirchen mit der Lage und mit der Größe des Seelsorgeraumes sehr unzufrieden waren.

Wir haben dann im Rahmen der praktischen Umsetzung der Planung versucht, hierfür eine Lösung zu finden, damit alle Beteiligten zufrieden sind. Die Lösung war die Verlagerung des Seelsorgeraumes in einen anderen Bereich. Dies war mit entsprechenden Mehrkosten in Höhe von 150 000 € verbunden, die dadurch kompensiert worden sind, dass eine Warmwasserversorgung nicht realisiert worden ist. - Danke.

Vielen Dank für die Beantwortung. - Weitere Fragen sehe ich nicht.

Wir kommen zur Frage 2. Sie betrifft die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung und wird von dem Abgeordneten Herrn Grünert von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Die Antwort wird die Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe geben. Bitte schön. Sie haben das Wort.