Wir haben in der letzten Sitzung beschlossen, die Aufgabenorientierung ab dem Jahr 2010 anzugehen. Für die CDU-Fraktion wird es das zentrale Anliegen im Zusammenhang mit dem Thema Kommunalfinanzen sein, gemeinsam zu überlegen, wie man die mittelfristige Finanzplanung, die Aufgabenorientierung und die Finanzausstattung auf eine Basis stellen kann, die mittelfristig tragfähig ist.
Das werden, denke ich, spannende und intensive Diskussionen werden. An diesem Punkt muss man sagen: Ich denke, im Kontext der Mehrheitsfindung, wie er im Bundesrat erfolgt ist, müssen wir das an dieser Stelle zur Kenntnis nehmen. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Das derzeit geltende Gemeindefinanzreformgesetz beauftragt den Bundesgesetzgeber, den geltenden vorläufigen Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf einen fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssel umzustellen.
Der Bundestag hat mit seiner Zustimmung zum Entwurf des neuen Gemeindefinanzreformgesetzes diesen Auftrag erfüllt. Nach dem bisher geltenden Gesetz verblieben unter den neuen Bundesländern 15 % des Gemeindeanteils der Umsatzsteuer und wurden dort nach verschiedenen Gewichtungen im Verteilungsschlüssel an die Gemeinden verteilt. Dabei wurde das Gewerbesteueraufkommen sowie die Zahl der Sozialversicherungspflichtigen am jeweiligen Ort - gewichtet nach dem örtlichen Gewerbesteuerhebesatz - herangezogen.
Der Gesetzentwurf hebt die Vorabzuteilung der 15 % für die neuen Länder auf und somit die unterschiedliche Behandlung von neuen und alten Bundesländer und fügt als weitere Schlüsselkomponente die Höhe der örtlichen Beschäftigungsentgelte ein. Der Gesetzentwurf greift bei seinen Schlüsselkomponenten auf das Gewerbesteueraufkommen, auf die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und auf die sozialversicherungspflichtigen Entgelte - letztere beiden noch gewichtet nach dem Hebesatz der Gewerbesteuer - zurück.
Ich halte es für eine grundsätzlich gute Idee, die gemeindliche Umsatzsteuerbeteiligung wirtschaftsbezogen zu gestalten und den Wettbewerb unter den Gemeinden zu fördern. Ich halte es auch für richtig, eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik von Gemeinden zu belohnen, zumal die jetzt vorgesehenen Komponenten auch auf eine gewisse qualitative Unterscheidung der Unternehmen und ihrer Belegschaft abzielen.
So sehr der neue Verteilungsschlüssel Gemeinden mit hohem Gewerbesteueraufkommen und vielen und/oder gut bezahlten Beschäftigten in der Wirtschaft belohnt, so sehr bestraft er Gemeinden, die über diese Dinge nicht verfügen. Hier müssen Instrumentarien entwickelt werden, die dafür sorgen, dass solche „armen“ Gemeinden ihre Aufgaben weiterhin erfüllen können und lebensfähig bleiben.
In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen den Gesetzentwurf zur Gemeindefinanzreform der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2004 ans Herz legen, der Lösungen für dieses Dilemma aufzeigt. Denn der große Nachteil des neuen Verteilungsschlüssels ist die weiterhin sinkende Planungssicherheit für solche Gemeinden, deren Gewerbesteueraufkommen und deren Beschäftigtenzahlen besonders großen konjunkturellen Schwankungen unterworfen sind. Denn abgesehen von den normalen Konjunkturschwankungen, die allein durch die Erhebung der Gewerbesteuer alle Gemeinden treffen, werden die Gemeindefinanzen zukünftig vielleicht noch mehr von Unternehmensentscheidungen bis hin zu Tarifabschlüssen beeinflusst.
Beim im Bundesrat zur Entscheidung vorliegenden breit diskutierten Gesetzentwurf zur Gemeindefinanzreform handelt es sich um einen Kompromiss. Demzufolge ist es die Variante, dem die meisten Länder und die kommunalen Spitzenverbände zustimmen konnten. Dass Sachsen-Anhalts Gemeinden insgesamt nach heutiger wirtschaftlicher Lage im Vergleich zur alten Berechnung Mindereinnahmen erzielen, war vorauszusehen; denn
auch hier wird die Sonderfinanzierung der neuen Bundesländer ähnlich wie beim Solidarpakt in den nächsten zehn Jahren zugunsten einer Gleichbehandlung aller Bundesländer zurückgefahren.
Dass eine Umstellung des Verteilungsschlüssels erfolgen würde, war gesetzlicher Auftrag, dass er bundeseinheitlich ist, können wir nach 18 Jahren Wiedervereinigung durchaus begrüßen, und dass Gemeinden, die sich um ihre Wirtschaftsansiedlungen bemühen, dafür auch belohnt werden, finden wir richtig. Dass die Berechnung der Verteilung immer noch zu großen Teilen über die Gewerbesteuer erfolgt, hätte man mit einem neuen konjunkturunabhängigeren Gemeindefinanzierungssystem vermeiden können. Doch dafür fehlte den aktuellen Mehrheiten im Bundestag wohl der Mut.
Wir entziehen unseren Gemeinden erneut Finanzmittel und setzen sie noch größeren Konjunkturschwankungen aus. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion diesen Kompromiss zulasten unserer Kommunen ab.
Mit Sicherheit nicht. - Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Natürlich möchte auch ich die Zeit nicht in die Länge ziehen. Inhaltlich ist alles gesagt worden. Ich möchte nur noch zwei, drei Dinge anmerken.
Nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel sind wir in Sachsen-Anhalt, im Osten noch bevorteilt worden. Das wird nun nach den Kriterien, nach dem neuen Schlüssel bis zum Jahr 2018 in vier Schritten angepasst - also nicht sofort; das ist eine faire Maßnahme -, sodass insgesamt nachher ein endgültiger und bundeseinheitlicher Verteilungsschlüssel für alle gelten wird.
Sie haben es gesagt, Frau Dr. Klein: Der Antrag, der von verschiedenen Ländern, auch von Sachsen-Anhalt, unterstützt wurde, die Hebesatzgewichtung zu streichen, hat leider keine Mehrheit gefunden. Dies hätte uns natürlich auch Entlastungen gebracht. Das heißt, es wären dann nicht 17 % gewesen, sondern weniger.
Aufgrund der Tatsache, dass es von allen insgesamt ein Kompromiss ist, der über die Jahre und Monate hinweg gefunden wurde - sowohl der Bund als auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf diesen Weg geeinigt -, gibt es jedoch auch für unsere Fraktion Grund genug zu sagen, wir sollten diesen Antrag ablehnen und im Bundesrat dafür stimmen. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es aus meiner und unserer Sicht im Jahr 2018, also 28 Jahre nach dem Zusammenschluss beider deutschen Staaten, mit gravierenden Unterschieden irgendwann einmal genug sein muss.
Ich denke, wir haben auf dem Weg der Anpassung an bundeseinheitliche Regelungen und der Normalisierung Sachsen-Anhalts viele wichtige Schritte getan, zum Bei-
spiel die Neuverschuldung auf null zu setzen. Ich denke, auf diesem Weg sollten wir weiter voranschreiten. Davon wird uns dieses Achte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes nicht unbedingt abhalten. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Zum Abschluss der Debatte erhält noch einmal Frau Dr. Klein das Wort, sofern sie das möchte. - Sie möchte es nicht. Damit ist die Debatte abgeschlossen.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1329 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragssteller und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 19 ist beendet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Hochschulmedizingesetz wurde vor drei Jahren ein erster Schritt getan, um die Medizinischen Fakultäten und die Universitätsklinika in Halle und Magdeburg umzugestalten und damit auf der einen Seite auf die zunehmend neue Form der Finanzierung der Krankenhausstruktur über die DRG sowie auf der anderen Seite natürlich auch auf die Herausforderungen, die sich bei der Ausbildung junger Medizinerinnen und Mediziner stellen, zu reagieren.
In diesem Gesetz ist eine ganze Reihe von neuen Punkten enthalten gewesen. Die damalige Koalition hat an dieser Stelle durchaus Innovation bewiesen und hat neben der Wahl der Anstaltsstruktur mit ihren Aufsichtsgremien und Ähnlichem, bei der es schwierig war, sich einzuarbeiten - ich glaube aber, wir waren sehr erfolgreich -, eine damals innovative Form der Finanzierung gewählt, die den Bedarf der einzelnen Fakultäten zukünftig bestimmen soll, nämlich das Kostennormwertverfahren.
Jenes Verfahren erfordert für seine Umsetzung - das ist damals seitens des Gesetzgebers auch vorgesehen worden - eine Verordnung, um genaue Kriterien festzulegen. Es gibt deutschlandweit einige Modelle, mit denen versucht worden ist, den Kostennormwert entsprechend zu bestimmen.
Ich glaube bis zum heutigen Zeitpunkt noch, dass es für unsere medizinischen Fakultäten notwendig ist, dieses Verfahren anzuwenden; denn es hat verschiedene Folgen:
Zum einen steht die Frage der gerechten Finanzierung, die sich nicht je nach Haushaltslage ändert; im Moment finanzieren wir entsprechend der Haushaltslage.
Zum anderen stellt sich die Frage nach der Festlegung der Zahl von Studienplätzen, also danach, wie viel Studienplätze es in den einzelnen Fakultäten gibt; denn wir haben es an der Universität Halle wiederholt erlebt, dass zusätzliche Aufnahmemöglichkeiten durch Klagen geschaffen wurden, was die Umsetzung durch das Lehrpersonal äußert schwierig macht.
Es ist sehr wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Studierenden die bestmöglichen Bedingungen vorfinden und dass letztlich qualifizierte Mediziner für unser Land ausgebildet werden. Wir hören in der Diskussion immer wieder - wir erleben es auch in unseren Wahlkreisen -, dass bei der Nachbesetzung von Arztpraxen ein Problem besteht. Das ist letztlich eigenes Personal, das zukünftig auch dazu dienen wird, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Deswegen haben wir an dieser Stelle eine besondere Verantwortung, die weit über das hinausgeht, was ansonsten die übliche Ausbildung im universitären Bereich betrifft.
Auf der anderen Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat der Gesetzgeber zum damaligen Zeitpunkt vorgesehen, dass das Gesetz zu evaluieren sei. Dieser Passus ist nach der Befassung im Kabinett vom Parlament aufgenommen worden. Das heißt, an dieser Stelle ist es ein ureigenes Recht, welches wir uns gesetzt haben, von der Verwaltung einen Bericht über die Funktionsweise zu erhalten.
Bei dieser Berichterstattung geht es nicht nur um bestimmte Passagen und Fakten, sondern es geht darum, das Gesetz zu evaluieren. Das ist sicherlich ein Vorgang, der schwierig in der Umsetzung sein wird. Deswegen ist es umso interessanter, hier auch die Ergebnisse zu hören. Diese Pflicht ist im Gesetz auf Ende dieses Jahres festgelegt. Es ist doch eigentlich zu erwarten, dass sich die Landesregierung nach Recht und Gesetz richtet.
Nichtsdestotrotz haben wir jetzt im Ausschuss erfahren, dass der Wissenschaftsrat erst jetzt mit der Evaluierung beginnt, sodass die Landesregierung uns nach ihrer gegenwärtigen Zeitplanung den Bericht über die Evaluierung dieses Gesetzes noch nicht erstatten kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer einmal im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen, mit den Ärztinnen und Ärzten und den Studenten spricht, stellt fest, dass vielleicht doch das eine oder andere nachjustiert werden müsste und dass man vielleicht auch über die zukünftige Struktur noch einmal nachdenken muss. Deswegen ist es umso wichtiger, Ruhe in die Institutionen zu bringen, die Evaluierung zeitnah durchzuführen und dementsprechend auch den Bericht zu erhalten und zu sagen: Das bleibt so, das wird fortgesetzt, oder andere Dinge werden geändert.
Wir erleben hier offenkundig zum zweiten Mal, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, Recht und Gesetz umzusetzen, sondern den Zeitplan hinausschiebt. Sie möchte das eine Verfahren, wie gesagt, noch nicht umsetzen, und hier kommt die Evaluierung nicht pünktlich. Ich meine, wir sollten gerade deshalb, da dieser Passus durch den Landtag in das Gesetz hineingekommen ist, darauf achten, dass die Landesregierung Recht und Ge