Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

so Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/1102 vom 24. Januar 2008 als erledigt an.

Die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Innenausschuss bezog sich demnach auf Punkt 2 des Antrages der LINKEN, der in der vorliegenden Form dem Punkt 1 der Beschlussempfehlung in Drs. 5/1388 entspricht.

Die Beratung im Innenausschuss erfolgte am 12. Juni 2008. Hier wurden die Zahl der Fälle und die Erfolgsaussichten erläutert. Der Innenausschuss beschloss einstimmig die Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in unveränderter Fassung. Gleichzeitig erging mit einem Schreiben vom 18. Juni 2008 die Bitte an den Finanzausschuss, zu gegebener Zeit eine ergänzende Berichterstattung der Landesregierung zu den Eckpunkten der Dienstrechtsreform vorzusehen.

Am 2. Juli 2008 erarbeitete der Finanzausschuss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in Drs. 5/1388. Er griff hierbei die Anregung des Innenausschusses auf, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung als Punkt 2 zu finden ist. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Fischer. - Jetzt hat die Landesregierung die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Herr Minister Bullerjahn, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es schnell machen. Bevor ich auf diese Beschlussempfehlung eingehe, vorweg ein Hinweis zur weiteren Entwicklung dieser Geschichte.

Ich hatte im Ausschuss erklärt, dass wir ein gewisses Risikopotenzial haben. Ich hatte auch die Beträge genannt. Mittlerweile gibt es ein Urteil. Ich hatte damals den Ausschüssen berichtet, dass es in der Landesverwaltung mehr als 1 500 Anträge auf Zahlung einer Verwendungszulage gab.

Das Ende war noch nicht ganz absehbar. Ich hatte im Finanzausschuss auch betont, dass noch ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht offen war. Wir hatten gehofft, dass wir eventuell die Möglichkeit haben, eine Instanz weiter gehen zu können.

Mit Beschluss vom 18. Juni 2008 hat das Oberverwaltungsgericht aber entschieden und die Klage des Beamten auf Zahlung einer Verwendungszulage abgewiesen. Daraufhin schlummerten zwei Seelen in unserer Brust. Auf der einen Seite fanden wir das Ergebnis okay. Auf der anderen Seite war uns erneut die Möglichkeit genommen, eine Instanz weiter zu gehen. Dieses Ergebnis hatten wir auch nicht erwartet. Das gebe ich ehrlich zu.

Nach einer näheren Analyse der Entscheidung ist Folgendes festzuhalten - das haben die Juristen bei uns im Haus fixiert -: Die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal der vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung einer höheren Tätigkeit nach einer Wartezeit von 18 Monaten wird nicht aufgegeben. - Dies hatten wir uns zwar erhofft, aber die Klage wurde aus anderen Gründen abgewiesen.

Es werden in dem Beschluss jedoch die Tatbestandsmerkmale der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen

und der ununterbrochenen Wahrnehmung einer Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten derart präzisiert, dass viele Ansprüche rechtssicher abgelehnt werden können. Das heißt, sie erfüllen nicht die formalen Voraussetzungen.

Dies führt nach unserer Einschätzung dazu, dass nur ein Anteil von ungefähr 15 % bis 20 % der bisher gestellten 1 500 Anträge Aussicht auf Erfolg hat. Dadurch reduziert sich das finanzielle Risiko aus unserer Sicht derzeit auf 5 Millionen €. Mein Haus hat nach Kenntnis von dem Beschluss in einem Rundschreiben innerhalb der Landesverwaltung darum gebeten, künftig bei der Bearbeitung der Anträge das Urteil, also die Auffassung der Rechtsprechung, zu beachten. Das heißt, wir haben nunmehr eine andere Argumentationsmöglichkeit als vor dem Urteil.

Ich möchte kurz auf die beiden Punkte der Beschlussempfehlung eingehen. Eine auf längere Zeit oder auf Dauer ausgeübte Tätigkeit auf einem höheren Dienstposten kann durch eine Verwendungszulage nicht angemessen gewürdigt werden. Diese Vorschrift ist im vergangenen Jahr aufgehoben worden und wir wollen sie nicht wieder ins Leben zurückholen. Daher kann eine angemessene Würdigung nur eine Beförderung sein. Das ist die Diskussion, die ich heute früh bereits angesprochen habe. Die ist bisher stets an den haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen bzw. Zwängen gescheitert.

Wir hatten in den Haushaltsplan für die Jahre 2008 und 2009 erstmals einen Betrag von 10 Millionen € eingestellt. Wir wollen dies fortführen. Insofern denke ich schon, dass wir mit diesem Ansatz das Problem eher aus der Welt schaffen, als wenn wir es juristisch weiterhin vor uns herzutreiben.

In dem zweiten Punkt der Beschlussempfehlung werden wir aufgefordert, über die Eckpunkte der geplanten Dienstrechtsreform vor der Einbringung eines Gesetzentwurfes zu berichten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich über die Überlegungen zum Status- und Laufbahnrecht nicht aus erster Hand berichten kann; denn dafür ist mein geschätzter Kollege Hövelmann zuständig.

Zur Besoldung ist Ihnen sicherlich bekannt, dass wir eine Novelle erarbeiten wollen, welche die verschiedenen besoldungsrechtlichen Vorschriften aus dem Bundes- und dem Landesrecht zusammenfasst. Da auch geprüft wird, ob Vorschriften entbehrlich oder reformbedürftig sind, wird dies noch einige Monate dauern. Ich schätze einmal, das Ende des Jahres ist ein realistischer Zeitpunkt.

Dann werden das Innen- und das Finanzministerium, natürlich in der entsprechenden Reihenfolge, informieren können bzw. in den Ausschüssen Rede und Antwort stehen können. In den Ministerien müssen wir erst einmal einen belastbaren Entwurf erstellen, bevor wir in die Ausschüsse kommen und dort zerpflückt werden. Es soll schließlich Hand und Fuß haben. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Dr. Paschke, Sie haben eine Frage an den Minister. - Wollen Sie antworten?

Ich versuche es.

Bitte, Frau Dr. Paschke.

Herr Minister, könnten Sie bitte einmal sagen, wie viel wir schon bezahlt haben? Sie hatten von dem Risikopotenzial in Höhe von 5 Millionen € gesprochen. Es waren einmal 8 Millionen €. Das kann sich auch geändert bzw. reduziert haben. Wie viel haben wir denn schon bezahlt?

Das finde ich jetzt gemein. Ich habe bereits viele Zahlen im Kopf. Ich möchte meinem Ruf nicht noch weiter hinterher rennen, dass ich alle Zahlen im Kopf hätte. Ich reiche es nach. Sie wissen, ich habe dem Ausschuss einmal eine Negativliste zukommen lassen, in der alle Risiken zusammengefasst waren. Ich habe dafür gebetet, dass diese nicht im Mindesten eintreten. Wir reichen das nach.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Rothe. - Bitte schön, Herr Rothe.

(Herr Tullner, CDU: Er weiß es!)

Das wäre nicht schlecht.

Herr Minister, ist die Landesregierung bereit, Anträge von Beamten wohlwollend zu prüfen, die entsprechend ihrer konkreten Arbeitsleistung bezahlt werden wollen und deshalb den Wechsel in das Angestelltenverhältnis begehren?

Herr Rothe, wollen Sie mich jetzt aufs Glatteis führen?

(Minister Herr Hövelmann: Ja!)

Herr Hövelmann sagt ja und ich glaube ihm das auch. Die Landesregierung sagt ja.

(Herr Tullner, CDU: Das steht jetzt im Protokoll!)

Es wird alles wohlwollend geprüft. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Als erster Debattenrednerin erteile ich der Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Dr. Paschke, bitte schön. Ich erinnere noch einmal daran, dass eine Dreiminutendebatte vereinbart worden ist.

Für die drei Minuten bin ich sehr dankbar, Herr Präsident; denn es hieß, wenn es einstimmig ist, dann bräuchte man vielleicht gar keine Debatte zu führen. Allein die Informationen der Landesregierung waren schon wichtig. Aber ich muss auch sagen, dass man sich noch einmal verdeutlichen muss, welches harte Brett wir mit dieser Einstimmigkeit der Landesregierung aufgegeben haben, nämlich in Nr. 1 der Beschlussempfehlung, worin die Landesregierung beauftragt wird, bei den Gesetzes

initiativen dafür Sorge zu tragen, dass höhere Tätigkeiten angemessen vergütet werden.

Ich will in Erinnerung rufen, dass im Personalentwicklungskonzept aktuell ausgewiesen ist, dass wir derzeit 27 452 Beamte haben und dass der Finanzminister im Mai im Finanzausschuss erklärt hat, dass 21 400 Beamte derzeit eine höhere Tätigkeit ausüben. Wenn man jetzt nach Lösungen sucht, um das angemessen zu vergüten, dann muss man sich überlegen, was man alles machen kann. Das sind extrem harte Bretter und in Gänze werden wir das Ding nicht lösen können.

§ 46 des Landesbesoldungsgesetzes soll nicht wieder eingeführt werden. Es wäre eine Möglichkeit, dass man es ausdehnt, so wie es zum Beispiel der Beamtenbund gefordert hat. Über leistungsorientierte Besoldungselemente könnte man noch einmal nachdenken, da für den Tarifbereich ebenfalls ein Betrag von 10 Millionen € eingestellt worden ist. Einfach von der Netto- zur Bruttoveranschlagung überzugehen, würde Millionen kosten; das ist also auch nicht die Lösung.

Ich muss ehrlich sagen, ich überblicke im Moment nicht, ob in dem Referentenentwurf zum Besoldungsgesetz explizit Ansätze enthalten sind, an denen man erkennen kann, dass es nun in die Richtung geht, mit der die Landesregierung hier beauftragt wird.

Die Eckpunkte des Dienstrechtes wurden uns vorgestellt. Man muss einmal schauen - ich kann das noch nicht überblicken -, inwiefern die Landesregierung bereits bei diesen Entwürfen in diese Richtung marschiert.

Auf alle Fälle, um es noch einmal zu sagen, erledigen 21 400 von 27 452 Beamten höhere Tätigkeiten. Wir wollen das ändern. Ich bin für die nächsten Monaten gespannt. Ich habe mich vor diesem Hintergrund der gewaltigen Herausforderung des Punktes 1 der Beschlussempfehlung sehr gefreut, dass der Finanzminister im Finanzausschuss im Gegensatz zu einigen Mitgliedern des Finanzausschusses immer für diesen Punkt plädiert hat. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Wir kommen nun zum Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Tullner hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Thema, das uns über Wochen und Monate beschäftigt hat und vor dem wir einigermaßen ratlos standen, wie damit umzugehen sei, neigt sich einem vorläufigen parlamentarischen Ende zu, zumindest wenn man den Antrag betrachtet, allerdings nicht, wenn wir das Problem betrachten.

Ich denke, dass dieses Urteil, das neu für mich war, zumindest eine kleinere oder auch eine größere Linderung des Problems mit sich bringt, weil es den Kreis der Anspruchsberechtigten offenbar einschränkt. Ich kenne die Details und die schriftliche Begründung noch nicht.

Ein Restrisiko bleibt dennoch bestehen. Ich denke, wir haben im Bereich der Beamtenfür- und -vorsorge sowieso einiges nachzuarbeiten, wenn wir uns die Belastungen vor Augen führen, die die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren erlebt haben; ich nenne einmal das

Stichwort Weihnachtsgeld und andere Geschichten. Deswegen finde ich es gut, dass diese 10 Millionen € in einem regelmäßigen Rhythmus im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes vorgesehen sind. Wir sollten alles dafür tun, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie hingehören, nämlich bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den zahlreichen Behörden, in denen tagtäglich die Arbeit erledigt wird.

Was die parlamentarischen Beratungen angeht, sind wir, so denke ich, gespannt darauf, was die Dienstrechtsreform bringt. Wir haben bereits Grundpositionen hören können, aber der Entwurf selbst liegt uns noch nicht vor. Ich denke, wir müssen sehr viel Mühe und Kraft investieren, um an dieser Stelle etwas Vernünftiges hinzubekommen.

Es ist Länderkompetenz geworden. Wir haben es ja jetzt durch die Föderalismusreform I bekommen. Wir als Länder, die wir es dem Bund gegenüber damals begründet haben, wollen unsere Kompetenzen auch nutzen. Daher sollten wir durch Taten und nicht nur durch Worte glänzen. Deswegen freuen wir uns auf die Neuauflage des Themas im Rahmen der Änderung der Besoldungsordnung. Bis dahin, denke ich, können wir den Antrag entsprechend der Beschlussempfehlung, wie von Frau Fischer vorgetragen, verabschieden. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Tullner. - Für die FDP erteile ich jetzt Frau Dr. Hüskens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, ich könnte auf meine Redezeit von drei Minuten verzichten. Ich möchte aber gern die Gelegenheit nutzen, um etwas klarzustellen; denn ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Ausführungen des Finanzministers insoweit richtig verstanden habe.

Frau Fischer und Frau Dr. Paschke haben gerade noch einmal dargestellt, was unter Punkt 1, den wir heute wahrscheinlich einstimmig beschließen werden, steht, nämlich dass die Landesregierung beauftragt wird, im Rahmen der schon längerfristig angekündigten Gesetzesinitiative zum Dienstrecht für das Land und die Bediensteten praktikable Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wie die auf längere Zeit oder auf Dauer ausgeübte Tätigkeit auf höheren Dienstposten angemessen vom Dienstherrn gewürdigt werden kann. Wir haben um die Formulierung relativ lange gerungen. Frau Paschke hat auch darauf hingewiesen, dass der Finanzminister das im Ausschuss unterstützt hat.