Protokoll der Sitzung vom 12.09.2008

Deshalb ist meine Frage, wie es sein kann, dass Sie hier heute sagen, wir wollen das - es soll auch zu qualitativen Verbesserungen kommen; diesbezüglich stimme ich Ihnen völlig zu -, wir auf der anderen Seite aber gestern gehört haben, dass wir davon ausgehen, dass das Ganze um 40 Millionen € preiswerter wird.

Auch das habe ich in meiner Einbringungsrede bereits gesagt. Ich habe gesagt, dass ich den Ansatz, dass es um 40 Millionen € kostengünstiger wird, allein aufgrund der steigenden Fallzahlen nicht mitragen kann und wir als Sozialpolitiker der SPD deshalb eine dringende Überlegung hinsichtlich dieses Postens in der mittelfristigen Finanzplanung fordern.

(Ministerin Frau Dr. Kuppe: Der Finanzminister hat gesagt, dass er das bis zum Ende des Jahres prüft! - Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

In diesem Zusammenhang ist noch ein Punkt abzuarbeiten, nämlich die immer währende Diskussion, dass das Prinzip „ambulant vor stationär“ einen sofortigen Abbau von Plätzen in der stationären Versorgung bedeutet. Ich habe in den letzten Tagen Gerüchte gehört, die im Land herumwabern, dass unser Antrag dazu dienen sollte, die Heime zu schließen. Das ist mitnichten so. Ich sage an dieser Stelle ganz ausdrücklich, dass ich auch aufgrund meiner eigenen 15-jährigen praktischen Erfahrung in der Behindertenhilfe felsenfest davon überzeugt bin, dass ein Stück Heim immer bleibt. Das ist nun einmal so.

Fünftens. Ein Stück Sozialagentur bleibt auch immer. Selbst wenn wir es schaffen, die Einzelfallentscheidung bis auf wenige Fälle auf die Kommunen zu übertragen und die Sachbearbeitung im Stück und aus einer Hand kommunal erledigen zu lassen, bleibt ein Teil von Verpflichtungen, die die Sozialagentur in welcher Organisationsform auch immer als Stück überörtlicher Sozialhilfeträger zu erledigen hat.

Das sind die landesweiten Planungen, der Abschluss von Rahmenverträgen und Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen

und in Zukunft - das hoffe ich sehr - zunehmend mit Trägern von Diensten und Dienstleistern, also nicht so sehr Einrichtungen, sondern individuelle Leistungsangebote.

(Frau Dr. Hüskens, FDP, spricht mit Herrn Wol- pert, FDP)

Als Letztes - - Frau Dr. Hüskens, hallo!

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Wir können zuhören und reden!)

- Ach ja, multitaskingfähig. Ich weiß.

Die Frage, was passiert mit unserem Antrag bzw. mit dem Ergebnis der Prüfungen. Selbstverständlich werden wir über die Ergebnisse im Ausschuss diskutieren wollen. Selbstverständlich werden wir eine Berichterstattung einfordern, und wenn es quartalsweise ist. Das haben wir uns felsenfest vorgenommen. Das soll in den Ausschüssen geschehen. Wo denn sonst?

Selbstverständlich wollen wir in den Prozess alle Beteiligten und die Betroffenen einbeziehen. Das kann ich aus meiner Mitarbeit im Behindertenbeirat sagen, in dem ich regelmäßig um 15 Uhr nachmittags immer noch sitze, während andere Kollegen kurz nach 11 Uhr schon weg sind.

In diesem Sinne bitte ich Sie ganz herzlich, stimmen Sie unserem Antrag zu. Es ist wirklich höchste Zeit. Wenn es Sie denn überzeugt: Es geht um die Interessen der Betroffenen. Und wir können unseren Haushalt einigermaßen im Lot behalten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Gibt es noch eine Frage? - Bitte, Frau Dr. Hüskens.

Ich habe noch eine Frage zum Verfahren. Frau Späthe, Sie haben gesagt, wir wollen uns im Sozialausschuss sogar quartalsweise darüber berichten lassen. Wollen wir das jetzt beschließen oder wollen Sie das im Rahmen von Selbstbefassungen machen?

Ich bin da leidenschaftslos. Wir können das jetzt beschließen, wenn es Sie denn beruhigt. Wenn Sie das brauchen, können wir den Antrag durchaus ergänzen.

(Herr Gürth, CDU: Nein!)

Auf der anderen Seite kriegen wir das auch im Rahmen der Selbstbefassung hin.

(Herr Gürth, CDU: Genau!)

Ich war so naiv zu glauben, es wäre in diesem Hohen Hause überflüssig. Das tut mir leid.

Es müsste sich dann um einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag handeln, den jemand stellt.

(Herr Gürth, CDU: Nicht notwendig!)

Im Übrigen ist das eine Angelegenheit des Ausschusses.

Meine Damen und Herren! Da eine unterschiedliche Abstimmung in Aussicht gestellt worden ist, lasse ich auch getrennt abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1371 ab. Es ist eine Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer stimmt dem zu?

(Zuruf: Nein!)

Ich wiederhole: Beantragt wurde, auch diesen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in mehrere Ausschüsse zu überweisen. Über diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen. Es geht erst einmal um die grundsätzliche Frage, ob überweisen werden soll. Wer stimmt dem Überweisungsantrag zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Deswegen stimmen wir jetzt über den Antrag selbst ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Antragsteller und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag so beschlossen worden.

Jetzt stimmen wir über die Überweisung des Antrags der LINKEN in der Drs. 5/1462 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die FDP-Fraktion und der Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 13 beendet.

Wir haben nach jetziger Berechnung eine halbe Stunde zeitlichen Rückstand. Ich schlage vor, dass wir die halbe Stunde dadurch halbieren, dass wir eine Mittagspause von nur einer Dreiviertelstunde Dauer einlegen. Wenn Ihnen das recht ist, werden wir um 14.45 Uhr die Sitzung fortsetzen. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.58 Uhr.

Wiederbeginn: 14.46 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Unesco-Welterbeliste

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1446

Ich bitte nun Herrn Gebhardt, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 16. November 1972 verabschiedete die 17. Generalkonferenz der Unesco in Paris das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, uns allen besser bekannt als Welterbekonvention. Es trat am 17. Dezember 1975 in Kraft und seither sind 185 Staaten diesem Übereinkommen beigetreten.

Die Leitidee der Welterbekonvention war die Erwägung, dass Teile des Kultur- und Naturerbes von außergewöhn

licher Bedeutung sind und deshalb als Bestandteil des Welterbes der gesamten Menschheit erhalten werden müssen. - Das ist die Kerndefinition.

Alle originären Kunstwerke sind einmalig. Trotzdem kennt, glaube ich, jeder von uns einige wenige Bilder, Bauwerke oder Naturflecken, bei deren Nennung jeder sofort im Prinzip das gleiche Bild oder auch die gleiche Erinnerung im Kopf hat. Individuelle Nuancen kommen dann erst später. Solche außergewöhnlichen Werke oder Gebiete sind Menschheitserbe und sollen geschützt werden als Kultur- und Naturerbe für heute und für künftige Generationen.

Das ist eine kluge, eine humanistische Idee, die unser aller volle Unterstützung hat. Ich denke, da kann man, auch wenn nicht so viele im Saal sind, in unser aller Namen sprechen.

(Herr Tullner, CDU: Das stimmt!)

Was ist aber tatsächlich außergewöhnlich? - Dieses Kriterium hat eine eigene Geschichte seit Inkrafttreten dieser Welterbekonvention. „Einmalig“ und „außergewöhnlich“ stehen sich oft gegenüber und werden mit jeder Entscheidung der Unesco-Fachgremien weiter spezifiziert. Einmalig ist jedes Kunstwerk, aber ist es deshalb auch automatisch außergewöhnlich?

Gegenwärtig stehen 878 Kultur- und Naturerbestätten aus 145 Staaten auf der Welterbeliste der Unesco, 679 Kulturdenkmale und 174 Naturerbestätten.

(Herr Tullner, CDU: So viele?)

25 Eintragungen in der Welterbeliste gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. In Deutschland gibt es 33 Unesco-Welterbestätten. Elf weitere Kultur- und Naturgüter sollen von der Bundesrepublik zur Aufnahme in die Welterbeliste im Zeitraum bis 2010 angemeldet werden.

Das Land Sachsen-Anhalt stellt vier Einträge in die Welterbeliste. Das sind bekanntlich die Altstadt von Quedlinburg mit Stiftskirche und Schloss, die Luther-Gedenkstätten in der Lutherstadt Eisleben und der Lutherstadt Wittenberg, das Dessau-Wörlitzer Gartenreich und das Bauhaus.

Mit diesen Welterbestätten wird verstärkt - und das auch völlig zu Recht - im kulturtouristischen Bereich geworben. Sie sind wichtig für unser Bundesland als Kulturland. Sie sind Magnete für Besucherinnen und Besucher Sachsen-Anhalts.