Protokoll der Sitzung vom 12.09.2008

Aber sie haben Glück. Dieses Instrument wird ohnehin nicht greifen, weil der Finanzminister erklärt hat, das steht unter dem Vorbehalt, dass die Kommunen in Sachsen-Anhalt Steuereinnahmen haben, die mit denen im Westen vergleichbar sind. Wir haben gestern von Herrn Gallert gehört, dass im Westen rund 1 Milliarde € mehr eingenommen werden. Darin gebe ich ihm Recht: Das ist utopisch.

Also bleibt noch die Entschuldung. Es gibt ein Entschuldungsprogramm in Höhe von 500 Millionen € ab 2010 bis 2025.

(Minister Herr Hövelmann: 2014!)

- In dem Groß-Papier steht 2025. Aber selbst bis 2014 - - Lassen Sie es so sein.

Im Moment haben die Kommunen insgesamt Schulden in Höhe von 3 Milliarden € und Kassenkredite in Höhe von 1 Milliarde €. Die Landkreise haben allein im Jahr 2008 einen Fehlbetrag in Höhe von 264 Millionen € produziert, Tendenz gleichbleibend oder steigend.

Das heißt, wenn Sie mit der Entschuldung in Höhe von 500 Millionen € beginnen, dann sind bereits mehr als 500 Millionen € allein bei den Landkreisen wieder aufgelaufen. Also, die mittelfristige Finanzplanung über das Entschuldungsprogramm als Rettungsanker für die kommunalen Finanzen zu sehen, halte ich für ein Placebo.

(Zuruf von Frau Fischer, SPD)

Schauen Sie sich die Änderung des FAG an. Im Kern ist die Änderung des FAG, das kommen soll, eine einprozentige Verschiebung der Verteilungsmasse zugunsten der kreisfreien Städte. Das bedeutet 13 Millionen € weniger für die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisangehörigen Städte. Das heißt: Die Bemessungsbasis für die Kreisumlage der Kreise verringert sich. Von dieser FAG-Änderung ist eine Hilfe für die Kreise nicht zu erwarten.

Im Übrigen ist es ja eine Decke, die zu kurz ist. Ziehen Sie daran, um die Kreise zuzudecken, öffnen Sie ein Loch bei den kreisfreien Städten und bei den kreisangehörigen Kommunen. Ziehen Sie an der anderen Seite, kommen die Landkreise zu kurz.

Zuletzt noch das FAG in ferner Zukunft, aufgabenbezogen. Ja, Herr Innenminister, Sie haben Recht: Das FAG aufgabenbezogen festzuschreiben, das ist der richtige Weg.

Aber ich befürchte eines: Wir werden nämlich feststellen, dass die Landkreise dann, wenn sie die Aufgaben dargelegt und ihre Kosten analysiert haben, allein mit den ihnen übertragenen Aufgaben unterfinanziert sind und dass das Land nicht die Mittel hat, sie voll auszufinanzieren. Sie werden trotzdem sehen: Es wird nur die Mangelwirtschaft übrig bleiben.

Weil Herr Gürth so fröhlich nach einer Lösung gefragt hat: Die Lösung der Finanzprobleme liegt nicht in der Verteilung. Die Lösung der Finanzprobleme liegt allein darin, dass man Aufgaben findet, auf die man verzichten kann, sodass man Kosten einsparen kann.

(Beifall bei der FDP)

Dafür, meine Damen und Herren, fehlt jegliches Konzept. Insofern begrüße ich es, dass dieser Antrag in den Ausschuss kommt. Vielleicht können wir dort noch einmal etwas heranziehen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Wolpert. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schindler. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da ich den Reden des Ministers und meines Vorredners von der CDU-Fraktion keine weiteren inhaltlichen Dinge hinzuzufügen habe, gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das gestatte ich Ihnen, Frau Schindler.

(Zu Protokoll:)

Mit vorliegendem Antrag will die Fraktion DIE LINKE die finanzielle Situation der Landkreise in den Vordergrund rücken. Sie fordert die Vorlage eines Konzeptes mit Lösungsvorschlägen zu den Sitzungen der Ausschüsse für Finanzen und für Inneres im November 2008.

Schauen wir also auf die Landkreise. Zahlen möchte ich nicht noch einmal nennen; der Minister hat sie umfas

send dargestellt. Auch wenn die Finanzlage der Landkreise schwierig ist, gibt es durchaus positive Ansatzpunkte; der Minister hat es erwähnt. Eines sollte allerdings klar sein: Die Landkreise können im System der Kommunalfinanzen nicht isoliert betrachtet werden; denn ihre finanzielle Situation ist auch abhängig von der finanziellen Situation der Gemeinden.

Die Landkreise gehören wie die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden zur kommunalen Familie insgesamt. Und unseren Blick sollten und müssen wir deshalb auf die kommunale Familie insgesamt richten; denn die Finanzen der einzelnen Gebietskörperschaften sind voneinander abhängig.

Ich denke, ein Konzept, wie von Ihnen gefordert, das allein auf die Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise fokussiert und nur dazu kurzfristige Lösungsvorschläge unterbreitet, hilft hier nicht weiter. Ein solches Konzept muss notwendigerweise auch die Auswirkungen auf die finanzielle Situation der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden im Blick haben.

Deshalb kann ich hier nur unterstützen und noch einmal betonen, was der Minister gesagt hat: Es kommt nicht auf ein isoliertes Konzept an. Wichtiger ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes, das die Finanzen der kommunalen Familie insgesamt betrachtet und Vorschläge unterbreitet, wie deren Lage verbessert werden kann, damit sie öffentliche Aufgaben adäquat und nachhaltig für alle Bürger auf Dauer wahrnehmen kann.

Lassen Sie mich zum Zeitrahmen etwas sagen: Dass ein solches Konzept nicht von heute auf morgen zu erarbeiten ist, versteht sich angesichts der vielschichtigen Finanzbeziehungen von selbst. Sie fordern die Vorlage des Konzeptes bereits im November 2008. Ich denke, es bringt nichts, jetzt so kurzfristig ein Konzept vorzulegen - das insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bereits in Arbeit und verabredet worden ist.

Sicher ein nicht ganz einfacher Prozess, doch zeigt er, dass es grundlegender Überlegungen bedarf, die durchaus Zeit in Anspruch nehmen. Ziel ist es - und daran wird gearbeitet -, das System der Verteilung der Finanzausgleichsmasse so ausgewogen wie möglich zu gestalten und eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften zu gewährleisten.

Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang das von der Landesregierung geplante Entschuldungsprogramm für Kommunen ab dem Jahr 2010; denn auch hiermit wird ein Beitrag zur Verbesserung der Kommunalfinanzen insgesamt erreicht.

Betonen möchte ich noch einmal: Die finanzielle Situation der Landkreise ist untrennbarer Bestandteil der Diskussion der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes. Deshalb lassen Sie uns diesen Teilaspekt im Zusammenhang mit den Beratungen zu einem neuen FAG in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres diskutieren.

Ich beantrage daher die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres.

Für die Fraktion DIE LINKE kann Herr Grünert noch einmal sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben offensichtlich nicht richtig zugehört. Das, was Sie mir unterstellt haben, habe ich nicht gesagt. Sie können es gern in meiner Rede nachlesen. Ich weise diesen Vorwurf auch zurück.

Wenn Sie unbedingt ein Papier brauchen, dann kann ich Ihnen gern das Schriftstück Ihres Staatssekretärs, gerichtet an den Burgenlandkreis, mitgeben, in dem bezogen auf das ehrenamtliche Mandat genau diese Formulierung enthalten ist.

Zu der Frage der Kameralistik oder des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Nicht die Einführung ist das Problem; das Problem ist, dass eine Einführung vorgenommen wurde und dass diese eben nicht ausfinanziert ist. Sie wissen ganz genau, dass die Landkreise unterschiedliche Datenbanken, unterschiedliche Software und Hardware haben und dass die Angleichung zur Einführung allein aus der Kreisgebietsreform nicht ausgeglichen worden ist. Das ist das Problem.

Da nützt mir auch die schönste Berechnung und Darstellung der Doppik nicht, wenn ich im Prinzip auf der einen Seite eine Forderung neu aufmache, die natürlich kostenrelevant ist, auf der anderen Seite aber keine auskömmliche Finanzierung sichere.

Das ist der Grund dafür gewesen, dass die Landkreise die Mittel in Höhe von 20 Millionen € aus der Kreisgebietsreform eingeklagt haben, dass sie gesagt haben: Wir möchten diese durch den Zusammenschluss bedingten Kosten ersetzt haben. Das ist nicht passiert.

Ich habe bewusst auf die Gemeindegebietsreform abgehoben; denn dort hat man zumindest den Versuch unternommen und gesagt: Wenn ihr freiwillig zusammengeht, habt ihr die Möglichkeit, diese oder jene Mittel zu bekommen. Das könnte man auch bei den Landkreisen machen, das hat man aber - im Gegensatz zu 1994, wo es die so genannten Prämien für den Verlust der Kreissitze gab - nicht getan. Das heißt, hier haben wir ein Problem, das derzeit zwar gesehen wird, worauf aber nicht reagiert wird.

Jetzt noch einmal zu der Frage der so genannten Kurzfristigkeit. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir im vorigen Jahr - ich glaube, im Oktober - den Gesetzentwurf zur Änderung des FAG von der Landesregierung als Drucksache auf dem Tisch. Dann erfolgte die Beratung und während der Beratung wurde der Entwurf zurückgezogen.

Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, sechs Wochen seien zu kurz, um zumindest Ansätze für eine Darstellung zu finden, wie man insbesondere die Landkreissituation ändern könnte, ist ein Stück weit hanebüchen und geht auch am Ziel vorbei.

Das nächste Problem. Natürlich haben wir auch Lösungen, die wir in diesem Kontext gern in die Auseinandersetzung einbringen. Das ist eben nicht typisch für den Vorschlag der LINKEN, Herr Gürth. Bisher habe ich von Ihnen nur Zwischenrufe gehört, die weder substanziell noch geistig auf der Höhe waren; denn auch bei Ihnen fehlen letztlich entsprechende Vorschläge, gerade in diesem Bereich. Das will ich Ihnen auch mal sagen. Sie sitzen auch im Landkreis und haben zumindest zugelassen, dass Ihr ehemaliger Landkreis nicht gerade vor Glück geglänzt hat.

Wir haben Vorschläge und diese würden wir auch gern einbringen. Aber bisher erfolgte eine Offenlegung Ihrer Vorstellungen nicht.

(Herr Gürth, CDU: Haben Sie jetzt einen Vor- schlag oder nicht?)

Wir hatten gestern eine Zusammenkunft, in der uns angekündigt wurde, dass es jetzt einen Kompromiss zwischen CDU und SPD geben soll. Ich lese in der heute herausgegebenen Pressemitteilung des Herrn Innenministers, dass noch in diesem Jahr eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes kommen soll.

(Herr Gürth, CDU: Und der Vorschlag der LIN- KEN!)

- Stopp doch mal! - Dort heißt es, obwohl gestern der Ministerpräsident gesagt hat, das werde erst im Jahr 2009 kommen, dass nicht nur der eine Prozentpunkt für die kreisfreien Städte kommen wird, sondern offensichtlich auch etwas für die Landkreise getan werden soll. - Okay, das würde ich gern sehen, habe ich aber nicht.

Wie gesagt, dieses Dokument, dieser Kompromiss zwischen SPD und CDU war zumindest gestern nicht zu erhalten. Herr Rothe hat noch im Innenausschuss dargestellt, dass es uns wahrscheinlich zur Sitzung des Innenausschusses im Oktober erreichen wird.

Das heißt, auch hier kann ich gern mit Kanonen auf Spatzen zielen. Dann sollten Sie doch bitte mal darstellen, wohin Sie eigentlich wollen.

(Herr Gürth, CDU: Wo wollen Sie denn hin?)

Herr Wolpert, Sie haben durchaus Recht, dass es eine gesamtheitliche Betrachtungsmethode geben muss. Da sind wir sehr beieinander. Aber die gesamtheitliche Betrachtung setzt voraus, dass ich den Aufgabenbestand und die Refinanzierung endlich auf den Tisch bekomme. Das ist auch nicht kurzfristig. Seit 2002 haben wir die Aufgabe und seit 2002 würfeln wir darum. Wenn ich die Ausführungen heute Morgen vom Ministerpräsidenten gehört habe, dann läuft das eigentlich schon seit 1993.

Es wird also nicht besser. Wir werden uns dort mit inhaltlichen Problemen einbringen, darauf können Sie Gift nehmen. Über unsere Vorschläge haben wir im Vorfeld zumindest schon mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten.