Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen. Der vorliegende Entwurf des Änderungsgesetzes zum Kirchensteuergesetz ist einfach eine logische Folge dessen, was zur Abgeltungssteuer beschlossen worden ist. Wir müssen eine Regelung finden, wie man mit der Kirchensteuer, ähnlich wie mit dem Solidarzuschlag, umgeht, sodass es hierbei nicht zu unterschiedlichen Verfahren kommt.
Anders als bei diesen Zuschlagssteuern wird es bei der Kirchensteuer so sein, dass diejenigen, die betroffen sind, selbst entscheiden müssen, ob sie der Bank die entsprechenden Informationen geben, ob sie einen Antrag stellen, dass diese Steuer eben mit eingezogen wird oder nicht.
Wir können im Ausschuss gern einmal darüber diskutieren, ob es eine Bank überhaupt etwas angeht, welcher Konfession ihre Bankkunden angehören. Wir können sicherlich noch über einige andere datenschutzrechtliche Aspekte diskutieren. Das ist ja ein Thema, das die Abgeordneten aller Fraktionen im Augenblick etwas mehr interessiert, als das vielleicht noch vor einem halben Jahr der Fall war.
- Auch Liberale, Herr Tullner, zahlen ordentlich ihre Kirchensteuer, wenn sie Angehörige einer Kirche sind. Ich sage einmal ganz offen: Es gibt unsinnigere Steuern als die Kirchensteuer.
Ich fände es ganz schön, wenn man auch bei allen anderen Steuern selbst entscheiden könnte, ob man sie zahlen möchte.
Meine anderen Punkte möchte ich auch noch kurz anschließen. Frau Paschke hat schon darauf hingewiesen. Im Vorblatt wird formuliert, dass für das Land keine Kosten entstehen würden, weil der Aufwand pauschal abgegolten werde durch die 4 %, die das Land einbehalte. Wenn das alles so schön funktioniert, wie es sich die Bundesregierung vorstellt, dann müssten für das Land eigentlich sogar Einsparungen herauskommen. Auch darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren.
Vielleicht können die Kirchen demnächst auch mit einer etwas niedrigeren pauschalen Verwaltungsgebühr aus
kommen. Aber auch das sollte man sich erst einmal anschauen. Denn ich vermute, dass die Banken früher oder später beim Land auf der Matte stehen und sagen werden: Wir machen für euch die Arbeit; dafür wollen wir auch einen entsprechenden Ausgleich haben.
Das sind also alles Aspekte, die nur Details betreffen. Darüber können wir im Ausschuss diskutieren. Grundsätzlich stimmen wir dem zu, was hier vorgeschlagen worden ist.
Eine längere grundsätzliche Diskussion darüber, ob Kirchensteuern überhaupt noch den modernen Vorstellungen der Trennung von Kirche und Staat entsprechen oder nicht, können wir vielleicht einmal an einer anderen Stelle führen. Hier ist es, so glaube ich, nicht die geeignete Stelle. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun hören wir abschließend den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Graner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich den Bemerkungen meiner Vorredner anschließen. Zwei Punkte dazu: Ich erwarte an und für sich nicht, dass es eine höhere Belastung gibt. Ich glaube durchaus, dass die Abgeltungssteuer insgesamt zu einer Steuervereinfachung führen wird. Wir sprechen ja alle davon, dass das deutsche Steuerrecht eines der umfangreichsten der Welt sei. Die Abgeltungssteuer und die Abführung der Kirchensteuer sollten das, denke ich, erleichtern.
Frau Hüskens, der Datenschutz ist gesichert. Man muss seiner Bank nicht angeben, welcher Kirche man angehört, auch wenn man Kirchensteuer zahlen möchte; denn das kann man auch in der Steuererklärung machen.
Abschließend noch eine Bemerkung: Es gab ursprünglich eine Drs. 5/1539. Darin stand am Schluss: „Federführend ist das Ministerium des Landes SachsenAnhalt“.
Ich hatte schon überlegt, ob das ein Beitrag der Staatskanzlei zum Thema Funktionalreform gewesen ist. Aber da wir heute Morgen eine neue Version bekommen haben, in der steht: „Federführend ist das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt“, ist mir das jetzt auch klar geworden. - Vielen Dank.
Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Finanzen ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich genügend. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
Uns wurde gemeldet, dass der Herr Kurze von der CDUFraktion diesen Antrag einbringen wolle. Aber ich kann ihn nicht sehen und wir konnten ihn auch auf die Schnelle nicht auftreiben. Fühlt sich jemand imstande, diese Einbringung statt seiner vorzunehmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dafür ist man dann auch Fraktionsvorsitzender. Ich kläre das noch später.
Der Hintergrund ist ganz einfach der, dass wir mit dem komplizierten Thema des Rentenrechtes im vereinten Deutschland schon ein erhebliches Stückchen vorangekommen sind. Wir haben verschiedene Angleichungen der Renten durchgeführt. Wir haben aber auch immer wieder die Diskussion, ob es noch ein Hinterherhinken der Renten in den neuen Bundesländern gegenüber den - ich sage einmal - Standardrenten in den alten Bundesländern gibt. Diese Diskussion ist bisher nie abgeflaut.
In den alten Bundesländern liegen die Rentenbeträge - gemessen an den Verdiensten, die früher üblich waren - doch in annehmbarer Höhe. In den neuen Bundesländern empfindet man es schon als ein Stück soziale Ungerechtigkeit, dass wir, nachdem wir in den Tarifverträgen in einigen Bereichen durchaus schon die Angleichung geschafft haben, bei den Renten noch nicht so weit gekommen sind.
Nun macht sich diese Diskussion an verschiedenen Einzeltatbeständen immer wieder fest. Wir müssen aber auch feststellen, dass sich die Rentenwerte Ost und West seit etwa drei, vier Jahren nicht mehr aneinander angeglichen haben. Dazu muss man aber wissen, dass das nicht die Zahlbeträge sind. Durch den Ausgleichsfaktor liegen die Zahlbeträge deutlich näher beieinander.
Wenn man die Statistiken miteinander vergleicht, stellt man fest, dass wir noch ein Stück auseinander liegen. Es stellt sich schon die Frage, ob wir im Jahr 2008 nicht wieder ein deutliches öffentliches Zeichen benötigen und ob wir nicht einen deutlichen Schritt in Richtung Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern an die in den alten Bundesländern gehen wollen.
Inzwischen wird eine entsprechende Bundesratsinitiative erarbeitet. Ich glaube, die Landtage in den neuen Bundesländern, insbesondere der Landtag von SachsenAnhalt ist gut beraten, sich öffentlich hinter diese Initiative zu stellen und die Landesregierung zu unterstützen und aufzufordern, diesen Schritt zu gehen.
Dabei dürfen wir aber nicht zu flach in der Diskussion sein; denn wir wollen die Landesregierung dazu ermuntern, die Bundesregierung aufzufordern, durch entspre
chende Modellrechnungen die nächsten Schritte vorzurechnen, die wir dann zu gehen haben. Ich habe bewusst gesagt, dass es nicht allein um die Rentenwerte geht. Vielmehr muss man sich das genau anschauen und durchrechnen. Sonst hat man vielleicht öffentlich etwas Schönes gefordert, aber bei den Zahlbeträgen stellt man fest, dass man hinterher genau das Gegenteil erreicht hat.
Die Gefahr ist erkannt, aber trotzdem sollte heute das Zeichen von hier ausgehen: Wir wollen den nächsten Schritt, wir wollen ihn gründlich vorbereiten, aber er soll jetzt in einer konzertierten Aktion der neuen Bundesländer und dann zusammen mit den alten Bundesländern von der Bundesregierung gegangen werden. Um diese Unterstützung bitte ich sehr herzlich. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharf, für diese Einbringung. - Für die Landesregierung hören wir zunächst Ministerin Frau Dr. Kuppe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Das Rententhema ist für die Menschen in Ostdeutschland besonders wichtig, sowohl in materieller als auch in emotionaler Hinsicht. Es berührt und beschäftigt die rund vier Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland genauso wie die rentennahen Jahrgänge und die junge Generation.
Das Rentenüberleitungsgesetz ist zum 1. Januar 1992 in Kraft getreten und hat für Deutschland grundsätzlich ein einheitliches Rentenrecht geschaffen. Aber - so heißt es - bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Ost und West werden noch eine Reihe unterschiedlicher Rechengrößen im System geführt. Das betrifft insbesondere den aktuellen Rentenwert und die Rentenanpassung, also das Verfahren zur Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte. Dabei erfolgt eine Aufwertung der versicherungspflichtigen Entgelte in den ostdeutschen Bundesländern.
Dieses System hat sich in den ersten Jahren sehr positiv entwickelt, weil damit eine Steigerung der Renten in Ostdeutschland in einem höheren Maße möglich war als es ohne diese Umrechnungs- und Anpassungsfaktoren möglich gewesen wäre.
Bei der Verabschiedung dieser Übergangsregelungen ist man aber davon ausgegangen, dass sie in einem überschaubaren Zeitraum überflüssig werden. Dieses stellt sich jetzt anders dar. Es wird derzeit damit gerechnet, dass eine Rentenangleichung Ost an West - auch beim Rentenwert - erst um das Jahr 2030 passieren würde, also 40 Jahre nach der Wiedervereinigung. Das hätte auf jeden Fall zur Folge, dass die jetzigen Rentnerinnen und Rentner davon praktisch nichts mehr erleben würden. Das ist einer der Punkte, weshalb wir hier genau hinsehen müssen.
Herr Scharf hat es eben dargestellt: Der Rentenwert ist in den letzten Jahren nicht so gestaltet gewesen, dass er eine Annäherung Ost an West gebracht hätte, sondern im Gegenteil: Beim Rentenwert ist die Schere in den Jahren 2005 bis 2008 noch ein Stück weiter auseinander gegangen. Der Rentenwert Ost liegt jetzt bei rund 88 %
Selbst wenn man berücksichtigt, dass die unterschiedliche Berechnung bei den persönlichen Entgelten abfedernd wirkt, empfinden viele Rentnerinnen und Rentner dieses System mittlerweile als ausgesprochen ungerecht. Deswegen müssen wir zu Veränderungen im Berechnungssystem kommen, das aber so ausgewogen und abgewogen sein muss, dass es sowohl für die Bestandsrentnerinnen und -rentner als auch für die heutigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also für die zukünftige Rentnergeneration, zu positiven Effekten führt und keine Nachteile für die eine oder andere Gruppe mit sich bringt.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass gerade in den ostdeutschen Ländern die erste Säule der Alterssicherung, also die gesetzliche Rentenversicherung, als Einkommensquelle im Alter die entscheidende Rolle spielt. Nach dem Alterssicherungsbericht 2005 ergeben sich Alterssicherungsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von durchschnittlich 946 € in den alten Bundesländern und in Höhe von durchschnittlich 853 € in den neuen Bundesländern.
In Ostdeutschland resultieren 99 % der Einkünfte im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In den westdeutschen Bundesländern sind das 74 %. Dort kommen 26 % des Einkommens im Alter aus anderen Quellen. Ich denke, das muss besonders berücksichtigt werden.
Um seriöse Grundlagen für die gebotene Rentenangleichung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, wird derzeit ein gemeinsamer Antrag aller ostdeutschen Bundesländer für den Bundesrat erarbeitet. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Modellrechnungen vorzulegen, wie eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rentenwerte in Ost und West in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann, damit die für eine Übergangszeit vorgesehenen Sonderregelungen dann auch wirklich überflüssig werden. Es sollen mehrere Varianten von der Bundesregierung vorgelegt werden, damit die Wirkung abgeschätzt werden kann.
Wenn wir eine Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West haben wollen - und das vor dem Erreichen vergleichbarer Einkommensverhältnisse in Ost und West -, dann müssen wir genau bewerten können, welche Wirkungen entfaltet werden, wenn wir an einer oder an mehreren Stellschrauben drehen. Wir müssen betrachten, welche Auswirkungen eine Veränderung in einem spezifischen Fall auf die jetzigen Rentnerinnen und Rentner hat und welche Auswirkungen es auf andere Geburtsjahrgänge, die sukzessive in das Rentenalter hineinwachsen, haben wird.