Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Während die Fraktion DIE LINKE sich in ihrem Entwurf überwiegend am Wortlaut ihres Änderungsantrages in der Drs. 5/1027 orientierte, beinhaltete der Entwurf der Koalitionsfraktionen im Punkt 1 eine Aufforderung an die Landesregierung zur Herausgabe eines Leitfadens zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes und im Punkt 2 eine Aufforderung zur Berichterstattung in mehreren Ausschüssen über die Ergebnisse der Inhouse-Schulungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Qualitätsmanagement in besonderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Landesregierung kündigte in der genannten Sitzung an, dass sie bereits dabei sei, für den Ausschuss eine umfassende Berichterstattung zu den im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Punkt 2 enthaltenen Spiegelstrichen vorzubereiten.

Im Ergebnis der Diskussion über die Verfahrensweise und den Inhalt einer Beschlussempfehlung an den Landtag einigten sich die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE schließlich auf einen Wortlaut, der aus dem Text des Entwurfs der Koalitionsfraktionen für eine Empfehlung sowie den letzten vier Spiegelstrichen des Punktes 2 des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE bestand.

Die Fraktion der FDP jedoch sprach sich gegen die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung an den Landtag in dieser Sitzung aus und plädierte für die Vertagung auf den 29. Oktober 2008. Aus ihrer Sicht habe der Text der Beschlussempfehlung nur noch wenig Bezug zu den Ursprungsdrucksachen, deshalb kündigte sie an, sich in dieser Sache eine rechtliche Prüfung vorzubehalten. Der Ausschuss vertagte somit die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag auf die nächste Sitzung.

Diese - die 33. - Sitzung fand am 29. Oktober 2008 statt. Zur Abschlussberatung über die beiden Anträge in den Drs. 5/1003 und 5/1027 lag dem Ausschuss, wie angekündigt, ein umfassendes Papier der Landesregierung mit den aktuell vorliegenden Daten des Statistischen

Landesamtes Sachsen-Anhalt und mit Ausführungen zu den im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE aufgeführten Spiegelstrichen vor. Außerdem hatten die Koalitionsfraktionen einen überarbeiteten Entwurf für eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Die Fraktion DIE LINKE zog aufgrund des vorgelegten Berichts der Landesregierung Satz 2 Nr. 2 ihres Änderungsantrags zurück. Sie ließ jedoch wissen, dass mit dem Bericht der Landesregierung aus ihrer Sicht die Forderung, ein Konzept zur Verbesserung der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzes zu erarbeiten, nicht erledigt sei. Der so geänderte Änderungsantrag bzw. Entwurf für eine Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE wurde zunächst bei 3 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.

Daraufhin wurde der Vorschlag für eine Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen. Dieser liegt dem Landtag heute als Beschlussempfehlung vor.

Das Hohe Haus wird gebeten, der Empfehlung des Ausschusses für Soziales ebenfalls zu folgen. - Danke schön.

Danke sehr, Frau Dr. Späthe, für die Berichterstattung. - Auch hierzu ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Drs. 5/1572 ab. Wer ihr die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Drucksache so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 17.

Ich werde jetzt die Tagesordnungspunkte 18 und 19 aufrufen und bitte Sie zu klären, ob wir Tagesordnungspunkt 7 noch vorziehen können. Das war ein zeitlich feststehender Tagesordnungspunkt, aber der Finanzminister hat seine Zustimmung signalisiert. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf, wenn es gewünscht ist, und wir ziehen ihn dann vor.

Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 18:

Zweite Beratung

Kein Kahlschlag in Sachsen-Anhalts Kultur

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/906

Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/916

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/1578

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Dezember 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Schellenberger. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wandte sich in der 21. Sitzung am 16. Januar 2008 den

beiden Anträgen zu. In der Sitzung vertrat die Mehrheit der Ausschussmitglieder die Auffassung, dass sich die wesentlichen Intentionen der Anträge durch die Beibehaltung des bisherigen Haushaltsansatzes für die Theaterförderung, wie er im Ergebnis der Beratungen zum Haushaltsgesetz 2008/2009 beschlossen worden war, und mit dem Landtagsbeschluss zur Vorlage eines Förderkonzeptes zur Entwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft in Sachsen-Anhalt erledigt haben.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde im Ausschuss mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen, dem Ausschuss für Finanzen zu empfehlen, die beiden Anträge für erledigt zu erklären. Gleichzeitig verständigte sich aber der Ausschuss - auch entsprechend der Intention der Fraktion DIE LINKE - darauf, dieses Thema noch einmal aufzugreifen, und zwar im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Theater- und Orchesterverträge für den Vertragszeitraum 2009 bis 2012, die im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch einmal separat aufgegriffen werden sollten.

Der Ausschuss für Finanzen folgte in der 50. Sitzung mit 9 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und erklärte diese Anträge ebenfalls für erledigt.

Wir haben uns im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 21. Mai 2008 noch einmal mit diesem Thema beschäftigt und haben darüber debattiert, dass die Konzeption dieser Verträge noch einmal behandelt wird. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die beiden Anträge noch so lange im Ausschuss zu behalten.

In der 34. Sitzung am 29. Oktober 2008 wurde dem Ausschuss durch den Kultusminister ein Förderkonzept zur Entwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurden die beiden Landtagsbeschlüsse für erledigt erklärt.

In der Beschlussempfehlung ist auf einen redaktionellen Fehler hinzuweisen. Der Text besagt, dass der Beschluss mehrheitlich gefasst wurde. Der Ausschuss hat dies jedoch einstimmig beschlossen. Ich bitte darum, diese Änderung zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Danke schön. - In dem Beschlusstext, der mir vorliegt, steht, dass einstimmig beschlossen wurde. Insofern ergibt sich kein Änderungsbedarf.

Es ist zu diesem Thema keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wir stimmen nun über die Drs. 5/1578 ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung so bestätigt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform (Klagen von weiteren Gemein- den) - LVG 149/08 bis 165/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1563

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Gudrun Tiedge.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht bei der Berichterstattung um die Landesverfassungsgerichtsverfahren 149/08 bis 165/08. Mit den genannten Verfassungsstreitsachen wird wiederum durch verschiedene Gemeinden gegen das Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt, kurz Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz, geklagt.

Zu den Verfahren selbst ist festzustellen, dass die inhaltliche Identität des Beschwerdegegenstandes mit den bereits durch den Landtag behandelten Verfassungsgerichtsverfahren LVG 12/08 bis LVG 117/08, LVG 118/08, LVG 119/08, LVG 120/08, LVG 121/08 bis LVG 129/08 und LVG 132/08 bis LVG 145/08 gegeben ist, was den Ausschuss für Recht und Verfassung bewogen hat, auch für diese Verfahren zu empfehlen, keine Stellungnahme abzugeben. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass zwischenzeitlich weitere Verfassungsstreitsachen mit jeweils aktualisierten Aufstellungen der beschwerdeführenden Gemeinden, die sich gegen Regelungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes wenden, eingegangen sind.

Der Ausschuss hat vor dem Hintergrund, dass er sich bereits mehrfach mit der Frage der Abgabe von Stellungnahmen zu diesen inhaltlich identischen Verfahren befasst hat und der Landtag den Empfehlungen, keine Stellungnahme abzugeben, jeweils gefolgt ist, geprüft, ob erneute Befassungen des Plenums erforderlich sind. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass dies entbehrlich ist. - Ich danke Ihnen und bitte Sie darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir stimmen somit über die Drs. 5/1563 ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Empfehlung des Ausschusses angenommen worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 19.

Als letzten Tagesordnungspunkt für heute rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Nordwestdeutsche Klassenlotterie

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1565

Einbringer dieses Gesetzentwurfes ist der Minister der Finanzen. Herr Bullerjahn, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Der Ausschuss für Finanzen hat sich mit dem Entwurf des Staatsvertrages und dessen Begründung in der 56. Sitzung am 9. Juli 2008 unter Tagesordnungspunkt 3 befasst und von einer förmlichen Stellungnahme abgesehen. Infolgedessen wurde der Staatsvertrag zwischen dem 27. Juni 2008 und dem 1. September 2008 von den Ländern Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unterzeichnet.

Die wesentlichen Inhalte des Staatsvertrages sind die notwendigen gesetzlichen Regelungen für die Nordwestdeutsche Klassenlotterie als einheitlich in allen zehn Trägerländern zu schaffende Einrichtung. Eine rechtliche Verselbständigung wird erreicht mit der Überführung des bestehenden Eigenbetriebes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt bei Wegfall der Provision und der Umsatzsteuer auf das Entgelt für die Personalgestellung durch das nunmehr obsolete Bankenkonsortium.

Spielerschutz und Spielsuchtprävention als primäre Aufträge des Glücksspielstaatsvertrages werden durch das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zweckmäßig organisiert und kanalisiert.

Ein Abschluss von Staatsverträgen bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt der Zustimmung des Landtages. Diese erfolgt in Form eines Zustimmungsgesetzes, dessen Entwurf Ihnen vorliegt. Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung am 7. Oktober 2008 beschlossen. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.

(Zustimmung bei der SPD)