Am dritten Tage erschuf Gott alle anderen Tiere, damit sie dem Hund als mögliches Futter zur Verfügung stünden. Am vierten Tage erschuf Gott die ehrliche Arbeit, sodass der Mensch zum Wohle der Hunde schaffen möge. Am fünften Tage erschuf Gott den Tennisball, sodass der Hund ihn holen kann oder auch nicht. Am sechsten Tage wurde dann die Veterinärwissenschaft geschaffen, um den Hund gesund und den Menschen arm zu halten. Am siebten Tage versuchte Gott zu ruhen, aber er musste mit dem Hund Gassi gehen.
An dieser Stelle ist das Gedicht eigentlich zu Ende; denn schließlich hat die Woche nur sieben Tage.
Da das Gesetz aber auch länger brauchte, erlaube ich mir, aus meiner Sicht eine Ergänzung vorzutragen: Am achten Tage erschufen CDU und SPD im Lande Sachsen-Anhalt ein Gesetz, das eigentlich den Menschen vor gefährlichen Hunden schützen sollte. Aber neben den Glaubensfragen - guter Hund, böser Hund - spielt jetzt auch das liebe Geld eine erhebliche Rolle.
Und Gott würde sich vermutlich folgende Frage stellen: Wozu habe ich mir sieben Tage lang eine solche Mühe gegeben, wenn all das, was seit Jahrhunderten zwischen Mensch und Hund ohne Gesetz funktioniert hat, jetzt bürokratisiert, verkompliziert und in einen gesetzlichen Rahmen gepresst wird? - In diesem Sinne: Wir werden das Gesetz ablehnen.
Das war der Beitrag der Abgeordneten Frau Tiedge für die Fraktion DIE LINKE. - Jetzt bitte ich die SPD-Fraktion, ihren Redebeitrag zu halten. Herr Abgeordneter Rothe, Sie haben das Wort. Bitte schön, Herr Rothe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, zur Vermeidung von Beißvorfällen bitte ich darum, mich an mein Manuskript halten zu dürfen.
Danke schön. - Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Fraktionen der CDU und der SPD, der beinhaltet, dass alle nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2009 geborenen Hunde gekennzeichnet, registriert und mit einer Haftpflichtversicherung versehen werden. Wir haben nach der zweiten Beratung im Plenum die Blinden- und Behindertenbegleithunde aus dem Anwen
dungsbereich des Gesetzes herausgenommen und geklärt, aus welchen Haushaltstiteln die Finanzierung im Jahr 2009 erfolgen kann.
Die LINKE hat thematisiert, dass mit § 13 des Gesetzentwurfes das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Behördenvertreter, wie in Niedersachsen, Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit betreten können. In der Beschlussempfehlung ist das als Mitwirkungspflicht des Hundehalters ausgestaltet worden; das heißt, dass er Zutritt zu dem Grundstück zu gewähren hat. Grundsätzlich setzt das Tätigwerden der Ordnungsbehörde auf dem Wohngrundstück jetzt die Anwesenheit des Hundehalters voraus. Es kann aber nicht zulässig sein, dass er den Hund in der Wohnung verbirgt. Wird der Hund vor dem Haus vorgeführt, besteht keine Veranlassung, in das Haus hineinzugehen.
Die FDP-Fraktion hat kritisch hinterfragt, warum in § 8 des Gesetzentwurfes als Anforderung an die Zuverlässigkeit des Halters eines gefährlichen Hundes auch aufgezählt ist, dass der Halter nicht wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vollrausches oder Betäubungsmittelmissbrauchs verurteilt sein darf. Ich habe mir das noch einmal angesehen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in § 7 Abs. 1 und 2 des Landeshundegesetzes von NordrheinWestfalen.
Meine Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen ist gerade die Überprüfung der Auswirkungen des Landeshundegesetzes erfolgt, das dort schon am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Umweltminister Uhlenberg von der CDU hat den Bericht der Landesregierung dem Landtag am 18. November 2008 übersandt.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass sich die gesetzliche Regelung aus der Zeit der rot-grünen Vorgängerregierung im Grundsatz bewährt hat. Die statistische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zeigt eine deutliche Abnahme der Beißvorfälle. Seit dem Inkrafttreten des Landeshundegesetzes ist dort kein Mensch infolge von Hundebissen zu Tode gekommen.
Beim Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und bei Kreuzungen aus diesen vier Rassen ist die Zahl der Beißvorfälle, bei denen Menschen betroffen waren, in den Jahren von 2003 bis 2007 von 0,5 % auf 0,28 % der Zahl dieser Hunde zurückgegangen. Die Zahl der Beißvorfälle, bei denen andere Tiere betroffen waren, ist von 1,44 % auf 0,79 % gesunken. Das ist fast eine Halbierung. Signifikant zurückgegangen ist auch die Zahl der Beißvorfälle bei Hunden, deren Gefährlichkeit nach entsprechenden Vorkommnissen im Einzelfall festgestellt wird.
Nach Einschätzung der Düsseldorfer Landesregierung haben sich die tatsächliche Sicherheit und auch die subjektiv empfundene Sicherheit seit der Einführung des Landeshundegesetzes erheblich verbessert. Sie führt dies darauf zurück, dass gefährliche Hunde aufgrund der Erlaubnispflicht nur noch von zuverlässigen und sachkundigen Personen gehalten und geführt werden dürfen. Auch die ganz überwiegend befolgten Anlein- und Maulkorbpflichten für diese Hunde tragen dazu bei.
Ich mache darauf aufmerksam, dass sich die in Sachsen-Anhalt geplante Gesetzesregelung von der in Nordrhein-Westfalen in wesentlichen Punkten unterscheidet. So verzichten wir im Ergebnis der Kompromissfindung zwischen den Koalitionsfraktionen auf halterbezogene
und andere Voraussetzungen, wenn Hunde der vier Rassen den Wesenstest bestanden haben. Nur für im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getretene Hunde gibt es eine gesetzliche Anlein- bzw. Maulkorbpflicht.
Wenn das Hundegesetz Sachsen-Anhalts in vier Jahren evaluiert wird, dann wird es sich hinsichtlich seiner Wirkung dem Vergleich auch mit dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen stellen müssen. Das Düsseldorfer Gesetz war Vorbild für den Gesetzentwurf der Magdeburger SPD-Fraktion in der Drs. 4/1559 vom 28. April 2004. Die Regelung des § 11 des nordrheinwestfälischen Gesetzes, der auch die vielen großen Hunde in die Überwachungsmaßnahmen einbezieht, wollten wir allerdings nicht für Sachsen-Anhalt übernehmen.
Ebenso hatte die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf in Drs. 5/284 vom 11. Oktober 2006 gefährliche Hunde und deren Halter im Fokus. Ich hätte mir gewünscht, dass das inhaltlich im Landtag mehrheitsfähig gewesen wäre. Was uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist aber immer noch mehr und besser als ein bloßes Hunderegistrierungsgesetz.
Abschließend möchte ich den Vertretern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und der Ministerien für ihre überaus geduldige Mitarbeit an dem Gesetzesvorhaben Dank sagen.
Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, damit wir heute endlich den Zustand überwinden, als einziges Bundesland kein Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren zu haben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rothe. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Wolpert. Wollen Sie diese beantworten?
Herr Rothe, Sie erwähnten den Rückgang der Beißvorfälle nach den Zahlen von Nordrhein-Westfalen und gehen davon aus, dass bei einer Evaluierung des Gesetzes in Sachsen-Anhalt dies auch nachweisbar sein würde. Ist Ihnen bekannt, ob die Regierung von NordrheinWestfalen vor Einführung ihres Hundegesetzes Zahlen hatte, auf die sie Bezug nehmen kann? Gibt es in Sachsen-Anhalt Zahlen, die dann zum Vergleich herangezogen werden können? Gibt es also Zahlen, die Aussagen über die Beißvorfälle jetzt treffen?
Herr Kollege Wolpert, valide Zahlen liegen in NordrheinWestfalen jedenfalls für den Zeitraum vor, seit das Hundegesetz in Kraft getreten ist, also seit dem 1. Januar 2003. Nach meiner Kenntnis hat man auch damals schon Zahlenmaterial gehabt, das aber wohl nicht die Qualität hatte wie das Material, das erstellt wird, seitdem
in Nordrhein-Westfalen alle diese Hunde und die Vorfälle erfasst werden. Das war ja auch ein Grund dafür, weshalb Kollege Kolze auf dem zentralen Register besteht, damit man hier sauberes statistisches Material erhält.
Ich denke, dass wir in vier Jahren eine genauso solide Auswertung werden vornehmen können, wie sie in Nordrhein-Westfalen jetzt als Landtagsdrucksache vorliegt.
Herr Rothe, stimmen Sie mir in der Feststellung zu: Wenn Sie keine validen Anfangszahlen haben, sind die Relationen zu den Endzahlen nicht unbedingt aussagekräftig?
Ich denke, es kommt auf die Entwicklung über die Jahre an. Da wir nun einmal das letzte Land sind, das ein solches Gesetz heute hoffentlich beschließt, gibt es eine ganze Reihe von Ländern, in denen Zahlen vorliegen. Ich verweise auch auf das Land Hessen, nach dessen Regelungen die Landesregierung ihren Gesetzgebungsvorschlag gestaltet hat.
(Herr Wolpert, FDP: Hören Sie sich nicht an, was ich sage? Sie setzen Anfangs- zu Endzahlen in eine Relation, die nicht vergleichbar sind!)
Gibt es noch eine weitere Nachfrage? - Nein, weitere Nachfragen sehe ich nicht. Herzlichen Dank, Herr Rothe.
Wir kommen dann zu dem Beitrag der FDP-Fraktion. Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Kosmehl das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute nun soll die Odyssee der Hunde ein Ende finden. Sie sollen in einen sicheren Hafen geführt werden und es soll - so hört man es immer wieder - die Sicherheit der Menschen in unserem Land verbessert werden. - Ja, Frau Fischer, Sie nicken.