Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Ja.

Der beste Kinderschutz wäre das. - Wovor schützen wir denn, wenn wir die Kinder in einer Einrichtung den ganzen Tag, zehn Stunden lang betreuen? Wovor schützen wir die Kinder dann?

(Frau Weiß, CDU: Vor den Eltern!)

Vor den Eltern?

Ich habe bewusst gesagt: Kinderschutz im weitesten Sinne. Ich werde natürlich dem nicht zustimmen, dass wir die Kinder vor den Familien oder vor ihren Eltern schützen; ganz im Gegenteil: Ich stehe nach wie vor hier und sage immer wieder, dass wir die Eltern mitnehmen müssen,

(Herr Stahlknecht, CDU: In den Kindergarten!)

dass wir vor allem Eltern, Familien stark machen müssen - gegebenenfalls auch in den Kindergarten mitnehmen.

Herr Stahlknecht, schauen Sie sich Einrichtungen an. Es gibt Einrichtungen, die das durchaus praktizieren, dass Eltern mit in die Kindertageseinrichtung kommen, aus unterschiedlichsten Gründen, nicht nur um den Einstieg in die Kindertageseinrichtung zu erleichtern, sondern auch um erzieherische Hilfen im Rahmen der Kindertagesbetreuung anzubieten. - Sie werden mich jetzt nicht herauslocken, weil ich das so nicht sehe.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau von Angern. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Grimm-Benne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist sehr viel über das Gesetzgebungsverfahren zu dem Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes gesagt worden. Wenn wir heute den Gesetzentwurf zur Förderung der frühkindlichen Bildung verabschieden - dafür zeichnet sich eine ziemlich große Mehrheit ab -, dann hoffe ich, dass es, wenn wir im März hier stehen und über den Gesetzentwurf zum Kinderschutz abstimmen werden, ebenfalls eine sehr große Mehrheit geben wird.

(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Kurze, CDU, und von Frau Brakebusch, CDU)

Viele haben abgewogen und sich nicht leichtfertig entschieden zwischen dem Kinderschutz und dem Datenschutz und viele sind bei der Abwägung dazu gekommen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die man nicht einfach an die Seite tun darf.

(Herr Stahlknecht, CDU: So ist es!)

Die Regierungsfraktionen sind der festen Überzeugung, dass ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes von einer großen Mehrheit getragen werden muss und sich nicht dazu eignet, vom Landesverfassungsgericht überprüft werden zu müssen.

(Zustimmung von Herrn Miesterfeldt, SPD, und von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Einige haben gesagt, der vorliegende Gesetzentwurf sei nur noch ein Torso. Es zeigt sich aber, dass wir darin eine ganze Menge verankert haben. Wir haben im September damit begonnen, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Diesen Weg wollen wir nahtlos im Januar fortsetzen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag, den Herr Kurze vorhin erwähnt hat. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Kurze, CDU, und von Frau Brakebusch, CDU)

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kosmehl. - Bitte sehr.

Frau Kollegin, da man sich in einer Koalition ja immer gegenseitig Hilfe leistet und der Kollege Kurze aufgrund seiner stimmlichen Beeinträchtigung die Frage 2, die ich ihm vorhin gestellt habe, nicht beantworten konnte, würde ich sie Ihnen gern stellen.

Können Sie uns erläutern, wie es zu Ihrem Änderungsantrag unter Punkt 3 gekommen ist, dass jetzt das Kultusministerium, das für Sprachstandsfeststellungen zuständig ist, doch wieder ins Rennen gekommen ist, nachdem es das Sozialministerium in den Ausschusssitzungen - Sie waren ja auch bei einigen dabei - immer verteidigt hat, dass nur noch das Sozialministerium als Verordnungsgeber fungieren sollte?

(Ministerin Frau Dr. Kuppe: Das war ein Vorschlag des GBD, Herr Kosmehl!)

- Ja, Frau Ministerin, dem hat das Sozialministerium in den Gesprächen mit zugestimmt und Ihre Koalitionsabgeordneten haben das auch durchaus in den Ausschusssitzungen verteidigt gegen die ausdrückliche Argumentation der Opposition. Vielleicht können Sie uns noch einmal erklären, wie die Einsicht bei den Koalitionsfraktionen dahin gehend gekommen ist.

Ich denke, wie in einer jeden Fraktion hat das auch bei uns zu Diskussionen, Erläuterungen und Abstimmungen geführt und man hat sich dann einvernehmlich darauf geeinigt, den Punkt im Gesetz zu verankern, zur Verdeutlichung, dass wir das Kultusministerium in diesem wichtigen Bereich Sprachstandserhebung und Sprach

förderung natürlich nicht herauslassen wollen. Im Übrigen will ich nicht verhehlen - Herr Kosmehl, man könnte jetzt wieder sagen: zwei Juristen, zwei Meinungen -

(Herr Stahlknecht, CDU: Drei!)

- drei, ja -

(Herr Miesterfeldt, SPD: Mindestens!)

- mindestens -, dass ich immer davon ausgegangen bin, dass das Kabinett einvernehmlich entscheidet und dass auch Rechtsverordnungen bzw. Richtlinien etc. dem Mitzeichnungsverfahren unterfallen.

Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. - Bitte.

Das ist eine ganz praktische Frage: Unter dem ersten Punkt in Ihrem Änderungsantrag sollen unter Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe g in Absatz 8 Satz 4 die Worte „und im letzten Jahr eingeschulten“ gestrichen werden. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, war es ja ursprünglich so, dass die im vorletzten Jahr im Kindergarten betreuten Kinder und die im letzten Jahr eingeschulten Kinder eine größere Gesamtsumme umfassten als nur die im vorletzten Jahr im Kindergarten betreuten Kinder. Das heißt, wir haben jetzt eine Reduzierung der Zahl der Kinder. Bedeutet das, weil man das ad hoc nicht sehen kann, dass es jetzt weniger Geld gibt, oder bedeutet das, dass die Summe gleich bleibt, sich aber das Binnenverhältnis ändert?

Das Volumen ist das Gleiche geblieben. Ich muss Ihnen widersprechen, dass es jetzt weniger Kinder seien. Nach unserer Auffassung war es eine doppelte Zählweise. Das haben wir - sage ich einmal - rein formaljuristisch geklärt. Das war doppelt dargestellt. Die Kinderzahlen verändern sich im Innenverhältnis nicht. Dabei gebe ich Ihnen Recht. Es ging ja um die Kinder im letzten Kindergartenjahr. Es war doppelt formuliert worden.

Danke sehr, Frau Grimm-Benne, für den Beitrag.

Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1644 ein. Ich weise noch einmal darauf hin, dass der Ausschuss für Soziales in der Beschlussempfehlung empfiehlt, die Artikel 6 und 8 des Gesetzentwurfes als eigenständiges Gesetz herauszulösen. Das ist das, was wir heute beschließen. In Punkt 3 der Beschlussempfehlung wird vorgeschlagen, die Beratung über den Gesetzentwurf in Drs. 5/1331 in den Ausschüssen fortzusetzen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die herausgelösten Artikel.

(Herr Bischoff, SPD: Da gibt es einen Änderungs- antrag!)

Zuerst wird über den Änderungsantrag in Drs. 5/1657 abgestimmt. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich

der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Ich schlage vor, über das Gesetz in seiner Gesamtheit in der soeben geänderten Fassung abzustimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist dasselbe Abstimmungsverhalten. Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE haben zugestimmt. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz so verabschiedet worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1641

Der Einbringer ist der Minister des Innern Herr Hövelmann in Vertretung des Finanzministers. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute liegt Ihnen das Zustimmungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband vor.

Lassen Sie mich zunächst vorausschicken, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Angelegenheit handelt, die mit der Bankenkrise zu tun hat. Es wird lediglich eine im Jahr 2006, vor der Finanzmarktkrise, verabschiedete EU-Richtlinie umgesetzt. Gleichlautende Entwürfe des Staatsvertrages und des Zustimmungsgesetzes wurden Ihnen bereits im Rahmen der Unterrichtung nach der Landtagsinformationsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Änderungen gegenüber diesen Fassungen haben sich nicht ergeben. Sie haben diese freundlicherweise bereits im Finanzausschuss am 15. Oktober 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Staatsvertrag wurde zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und unserem Land Sachsen-Anhalt auf der Fachebene abgestimmt. Auch der Ostdeutsche Sparkassenverband und die kommunalen Spitzenverbände haben dem Staatsvertrag zugestimmt.

Die mittlerweile dritte Änderung des Staatsvertrags ist erforderlich, um die Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie des Europäischen Parlaments in nationales Recht umzusetzen. Durch die Änderung werden die von der Abschlussprüferrichtlinie festgelegte Bindung an Berufsgrundsätze, die Verpflichtung zur Registrierung und die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit durch die Festlegung einer Mitwirkung der Staatsaufsicht bei der Bestellung und Abberufung des Leiters der Prüfungsstelle und seines Stellvertreters umgesetzt. Die Änderungen beschränken sich auf das Notwendige. Es werden also nur solche Anpassungen vorgenommen, die von der Richtlinie angeordnet worden sind oder aber einer Klarstellung dienen.

Nunmehr haben die Herren Ministerpräsidenten der Vertragsländer am Rande der Bundesratssitzung am 28. No

vember 2008 diesen Staatsvertrag unterzeichnet. Ich bitte Sie daher, dem heute vorgelegten Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag zuzustimmen, damit dieser in Kraft treten kann. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)