Genau das haben wir auch bei der Justizvollzugsanstalt Burg-Madel sauber durchgerechnet mit dem Ergebnis, dass PPP nach den Berechnungen tatsächlich die günstigste Variante ist. Das ist aber keineswegs präjudizierend für andere Fälle. Es kommt auf den Einzelfall an. Das ist ein komplexes Gebiet.
Ich freue mich, im Ausschuss dann noch mehr und im Detail darüber informiert zu werden - über das hinaus, was Herr Bullerjahn heute schon gesagt hat -, wie die Landesregierung hierbei weiter verfahren will. Was ich vorhin gehört habe, hörte sich schon relativ stark nach Kontinuität in diesem Bereich an. Das freut mich natürlich.
Ich glaube, dass wir in der Tat zwischen den Fraktionen relativ wenige grundlegende ideologische Unterschiede haben. Insofern gehen wir sicherlich einen fruchtbaren
Weg, den wir im Einzelnen im Ausschuss diskutieren sollten. Die FDP-Fraktion wird dem Antrag jedenfalls zustimmen.
Herr Gürth, Sie verzichten. - Damit wären wir am Ende der Debatte. Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/113. Ich habe bei Ihnen den Wunsch verspürt, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen werden soll. Ist das so richtig?
Ich lasse jetzt über den Antrag in der Drs. 5/113 abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 21 verlassen.
Meine Damen und Herren, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern noch den Tagesordnungspunkt 22 durchziehen. Ich möchte Ihnen vorschlagen, die Mittagspause um eine Viertelstunde zu verkürzen. Wären Sie damit einverstanden?
- Nein, ich frage jetzt ganz ernsthaft, ob wir das so machen wollen. Ich würde es vorschlagen. Ja? - Gut.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung von Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD fest verankert. Ich zitiere:
„Lebenslanges Lernen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft bedarf auch künftig einer öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung. Der Zugang zu außerschulischer Bildung soll auch Menschen aus bildungsfernen Gruppen offen stehen, um ihnen gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Für die Erwachsenenbildung
sind Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die regional ausgewogene Bildungsangebote sichern, die die Eigenverantwortung der Lernenden stärken und sie befähigen, die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung aktiv und verantwortlich mitzugestalten.“
Öffentlich verantwortete Erwachsenenbildung, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meint als einen Baustein in unserer pluralen Erwachsenenbildungslandschaft auch und gerade die Volkshochschulen, die vielerorts bereits seit dem Jahr 1919 flächendeckend in den Städten und im ländlichen Raum ihren Bildungsauftrag wahrnehmen. Sie haben sich nach der Wende den gesellschaftlichen Herausforderungen gestellt und sich selbstbewusst zu kommunalen Kompetenzzentren entwickelt. Sie sind Ort der Kommunikation und der sozialen Kontakte. Sie haben sich in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen profiliert. Sie eröffnen unseren Bürgerinnen und Bürgern damit neue Zukunftschancen.
Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Vorbereitung auf Schulabschlüsse und nebenberufliche Qualifizierung auf hohem Niveau - all diese Leistungen werden auf der Grundlage gemeinsamer, zum Teil bundes- und europaweit anerkannter Standards durch die Volkshochschulen flächendeckend vorgehalten.
Die bevorstehende Gebietsreform, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat ihre Auswirkungen auch auf die Volkshochschullandschaft. Wir haben die Gebietsreform gefordert, um durch sinnvolle Zusammenschlüsse eine hohe Effizienz und Synergieeffekte auf allen Ebenen zu erreichen. Die derzeit 25 Volkshochschulen im Land Sachsen-Anhalt werden sich künftig in elf Landkreisen und drei kreisfreien Städten wiederfinden. Daraus können und werden sich Fragen zur künftigen Struktur und Finanzierung ergeben, die, wenn Volkshochschulen ihr flächendeckendes Angebot erhalten wollen und sollen, nicht nur Angelegenheit der neuen Gebietskörperschaft sein können.
Die Fraktionen der CDU und der SPD sind in Sorge darüber, wie das Volkshochschulangebot im ländlichen Raum auf der Grundlage der derzeitigen Grundförderung aufrechterhalten werden kann. Wir fordern die Landesregierung daher auf, in Absprache mit den kommunalen Trägern in den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres bis Ende des Jahres 2006 über die mögliche Entwicklung der Volkshochschulen vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kreisgebietsreform zu berichten.
Warum bis Ende des Jahres 2006? - Laut § 13 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung erstattet die Landesregierung dem Landtag zum 1. Oktober eines jeden ungeraden Jahres schriftlich Bericht über den Vollzug des Erwachsenenbildungsgesetzes. Im Jahr 2005 wurde der Erwachsenenbildungsbericht vorgelegt. Dieser basiert jedoch auf den statistisch erfassten Daten des Jahres 2002. Insbesondere die darin aufgeführten Aussagen zur Zertifizierung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt entsprechen daher nicht der tatsächlichen Entwicklung im Land in dem Zeitraum von 2002 bis 2005 bzw. 2006.
Um möglichen Problemen bei der Zusammenlegung von zertifizierten mit nicht zertifizierten Einrichtungen zu begegnen, fordern wir die Landesregierung weiterhin auf,
den benannten Ausschüssen Informationen über den Stand und das Verfahren bei der Zertifizierung der Volkshochschulen zu geben sowie Aussagen zur Sicherstellung der Entwicklung des Qualitätsprozesses zu treffen. Nach meinem Kenntnisstand sind zurzeit 33 Einrichtungen in Sachsen-Anhalt zertifiziert, davon allein 14 Volkshochschulen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich bitte aus den genannten Gründen um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Gorr, herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Das war Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch! Wir hoffen noch auf gute Einbringungs- und Debattenreden.
Jetzt erteile ich der Landesregierung das Wort. Herr Minister Professor Olbertz, bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erwachsenenbildung insgesamt und hierbei vor allem die Arbeit der Volkshochschulen verdienen eine besondere Wertschätzung. Ich weiß, dass sich dieses Haus der Wertschätzung der Erwachsenenbildung bzw. der Weiterbildung ungeteilt anschließt.
Die Bedeutung des lebenslangen Lernens kann kaum überschätzt werden, und zwar weder dann, wenn es äußerlich veranlasst ist, zum Beispiel um sich beruflich fortzubilden, noch dann, wenn es einem eher inneren Beweggrund folgt, den eigenen Horizont um seiner selbst willen zu erweitern.
Ein wichtiger Träger der Erwachsenen- und der Weiterbildung sind die Volkshochschulen. Viele Menschen verbinden den Gedanken des lebenslangen Lernens mit ihnen und nutzen die hier verankerte breite Angebotspalette zur Befriedigung ihrer Bildungsbedürfnisse. Die Volkshochschule als Weiterbildungseinrichtung der Kommune ist zugleich Kristallisationspunkt des gesellschaftlichen und sozialen Lebens.
In Artikel 30 unserer Verfassung wird genau dieser Zusammenhang aufgezeigt. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt wird deshalb auch die Aufwertung der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens angestrebt. So verstehe ich den vorliegenden Antrag als Auftrag an das Land, die Entwicklung dieses Bildungssektors nach seinen Möglichkeiten zu begleiten.
Was die Vorstellungen zur Absicherung eines flächendeckenden Angebots an Volkshochschulen betrifft, so hat - ich erwähnte es bereits - die Förderung der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung tatsächlich Verfassungsrang. Artikel 30 der Landesverfassung besagt:
Allerdings ist die Entscheidung, ob und wie die Volkshochschulen in den jeweiligen Kreisen vorgehalten werden, primär eine kommunale Angelegenheit. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung des Landes zur Einrichtung von Volkshochschulen, wohl aber zur Erfüllung der eben beschriebenen Aufgabe.
Überlegungen zur Sicherstellung einer aufgabengerechten Finanzierung der Volkshochschulen stellt die Landesregierung bereits derzeit an. Die Durchführungsverordnung zum Erwachsenenbildungsgesetz - hier die §§ 3 und 4 - berücksichtigt in den Förderhöhen für alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung bzw. der Weiterbildung nach dem Gleichheitsgrundsatz den erbrachten Arbeitsumfang, eine spezifische Quotierung der Personalkosten und entsprechend § 5 auch Sachkostenzuschüsse.
Zurzeit erwägen wir eine vereinfachte Pauschalierungsförderung, die wir mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung beraten. Ziel einer solchen Pauschalierung, die ab dem Jahr 2007 greifen soll, ist nicht nur die Verwaltungsvereinfachung - wobei auch das ein wichtiger Grund ist -, sondern vor allem die Schaffung von mehr Planungssicherheit und Gestaltungsfreiheit für die Träger der Einrichtung. In diesem Rahmen wird das Land auch Sorge dafür tragen, dass in einer Übergangszeit der Kreisgebietsreform die Einrichtungen - auch diejenigen, die fusionieren - weiterhin die ihnen nach dem EBG zustehende Grundförderung erhalten.
Ich komme zu den Informationen über den Stand und das Verfahren bei der Zertifizierung, das Sie angesprochen haben. Hierzu gibt übrigens der Erwachsenenbildungsbericht des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2005 ab Seite 15 interessanten Aufschluss. Im Rahmen der WTO-GATS-Verhandlungen ist ein stark expandierendes Angebot unterschiedlicher nationaler wie auch internationaler Träger zu verzeichnen.
Angesichts dieser Vielfalt wurden in den letzten Jahren im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung wichtige Nachweissysteme zur Qualitätsentwicklung eingeführt, auch und gerade um dem Aspekt der Kundensicherheit - soweit man hierbei von Kunden sprechen kann - Rechnung zu tragen. Die für Dienstleistungen jeglicher Art im Bildungsbereich entwickelten Zertifizierungssysteme - es sind unterschiedliche Qualitätsfeststellungs- und -sicherungsverfahren, von DIN über ISO 9 000 bis zu sehr speziellen, die ich aus Zeitgründen nicht aufführen möchte - sind auf dem Erwachsenen- und Weiterbildungsmarkt als gleichwertig anzusehen, wenn sie anerkannt sind. Sie werden deswegen auch durch eine Trägergemeinschaft für Akkreditierung zugelassen.
Die Zertifizierungen sind primär eine Angelegenheit der Einrichtungen selbst. Sie erhalten insofern ein zusätzliches Gewicht für die Träger, als nach dem Sozialgesetzbuch nur noch Einrichtungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können, die eine dieser genannten Qualitätssicherungsmaßnahmen nachweisen können.
Da die genannten Zertifizierungssysteme auf dem Markt gleichberechtigt sind - man muss aber sagen, dass sich die Kosten unterscheiden -, kann und will das Land kein Verfahren für die Einrichtungen vorschreiben, welche Agentur sie nun beauftragen sollen - schon allein aus Gründen des Wettbewerbs. Ein Überblick zum Iststand der bisher ermittelten Qualitätssicherungssysteme der Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, differenziert nach den entsprechenden Verfahren, können Sie ebenfalls dem Erwachsenenbildungsbericht für das Jahr 2005 ab Seite 17 entnehmen.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kreisgebietsreform müssen die Einrichtungen bzw. die Träger bei möglichen Zusammenlegungen selbst mit der jeweiligen