Angela Gorr

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste!
Ach so, Entschuldigung. Dann ist das gestrichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Herrn Grünert zu sprechen ist so oder so sehr undankbar. Sind es doch gerade die Wählerinnen und Wähler in meinem Wahlkreis, die ihm in vielen Punkten Recht geben würden.
Doch, meine Damen und Herren, worum geht es? - Die Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, die Gebietsreform im Land Sachsen-Anhalt ohne weiße Flecken zum Ende zu bringen. Der Prozess hat viel Kraft gekostet und zum Teil auch verschlissen. Ich weiß es selbst und viele in diesem Hohen Haus wissen es auch.
Das Ziel der Landtagssitzung im Juni 2010 sollte der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sein, um Ruhe in die Strukturen hineinzubringen. Aus Gründen, die bereits genannt worden sind, wurde Allrode aus dem Gesetzgebungsverfahren für den Landkreis Harz herausgelöst. Ich habe das sehr bedauert; denn dieser weiße Fleck ist schon lange nicht mehr unschuldsweiß.
Der Ort Allrode - für mich ein großer Schlussstein -, der sich im Rahmen der Gemeindegebietsreform von 1994 aus dem Altkreis Quedlinburg in den Altkreis Wernigerode begab, leidet zutiefst unter den emotionalen und juristischen Auseinandersetzungen, denen er ausgesetzt ist. Es wurde von meinen Vorrednern schon so benannt.
Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Entscheidung drückt sich auch in einer erneuten Unterschriftenaktion aus, bei der sich 284 der wahlberechtigten Allröder für die Zuordnung zu der Stadt Oberharz am Brocken ausgesprochen haben. Diese neue Unterschriftensammlung wurde am 29. Juni 2010, also nach der Landtagssitzung im Juni 2010, durchgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen Parlamentarier! Die Regierungsfraktionen haben sich nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 8. Juli 2010 darauf verständigt, den vorliegenden Gesetzentwurf einzubringen, um als Gesetzgeber die Zuordnung des letzten weißen Flecken Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken vorzunehmen. Die juristischen Hintergründe hat mein Kollege Brachmann fachmännisch dargestellt.
Die Begründung ist umfangreich und liegt Ihnen vor. Ich möchte eine wesentliche Passage - sie ist auf Seite 8 zu finden - daraus zitieren dürfen:
„Wesentlich ist jedoch, dass bei der Neugliederungsentscheidung die Interessen des Einzelnen, die der betroffenen Gemeinde und die des Staates in Einklang zu bringen sind. Ob eine bestimmte Gebietsänderung gemeinwohlverträglich ist, kann nicht allein aus der Sicht der betroffenen Gemeinde beurteilt werden. Denn das Gemeinwohl ist nicht mit dem Wohl der betroffenen Gemeinde gleichzusetzen, vielmehr muss die Ge
bietsreform höherrangige verfassungsrechtliche Staatsziele und die Einrichtungsgarantien einbeziehen.“
Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht der Stellungnahme des Landkreises Harz, der dem Gemeinwohl seines Kreisgebietes und seiner Kommunen in hohem Maße verpflichtet ist.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie: Zeigen Sie Mut zur Verantwortung und lassen Sie uns die Gemeindegebietsreform zu einem guten Ende führen! An die Gegner dieser Entscheidung appelliere ich: Respektieren Sie unsere Entscheidung! Heimat ist dort, wo das Herz ist.
Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die vielen Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Lesekompetenz an den Schulen im Land SachsenAnhalt hat uns seinerzeit im Bildungsausschuss Minister Herr Olbertz und heute wieder Ministerin Frau Wolff informiert. Ministerin Frau Wolff hat eben noch einmal auf die Bedeutung der Geschlechtergerechtigkeit im Bereich des Lesens hingewiesen.
In dem gerade vorgelegten Bildungsbericht des Landes wird auf die verbesserten Ergebnisse und auf die Bedeu
tung der Lesekompetenz im Gesamtkontext Schule hingewiesen. Damit ist deutlich geworden, dass im Schulwesen in Sachsen-Anhalt genug Augenmerk auf die Bedeutung dieser Kernkompetenz gelegt wird. Ich möchte daher darauf verzichten, noch einmal einzelne Aspekte vorzutragen.
Die von Frau Fiedler geforderten Verbesserungen hinsichtlich des Leseverhaltens sind meiner Meinung nach nur durch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu lösen, zum Beispiel durch die Stärkung der Familien, durch mehr Lesen in den Kindereinrichtungen oder durch ehrenamtliches Engagement, das es vielerorts gibt wie Vorlesen und andere Hilfeleistungen. Außerdem ist beim Nachlassen der Lesekompetenz auch auf die Rolle der anderen Medien hinzuweisen, wie Frau Professor Wolff angemerkt hat.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf einen in meiner letzten Rede vorgetragenen Aspekt hinweisen, nämlich auf die Alphabetisierung, die im außerschulischen Bereich leider eine große Rolle spielt, wie wir gestern im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug gehört haben. Die Notwendigkeit, Menschen, die der Schule entwachsen sind - das sind oft auch Eltern, meine Damen und Herren -, zu befähigen, durch Lese- und Schreibkompetenz am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist hier im Hohen Hause noch einmal explizit zu benennen, haben wir doch am 8. September den Weltalphabetisierungstag begangen, der jedes Jahr wieder auf bestehende Defizite hinweist.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Antrag für erledigt zu erklären. Frau Reinecke hat darauf hingewiesen, dass das Ministerium eine Übersicht über die bisherigen Projekte anfertigt. Ich denke, das wird uns allen helfen, damit wir uns alle ein wenig schlauer machen können.
Im Übrigen handelt es sich bei der Entwicklung von Angeboten um einen stetigen Prozess. Sie wissen, dass sich die Jugendlichen, die Jungen und die Mädchen, in ihrem Verhalten in unserer medialen Welt stetig verändern, worauf immer wieder neu eingegangen werden muss. Ich bitte also, den Antrag für erledigt zu erklären.
Nein.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Ausführungen werde ich kurz und knapp halten; denn in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Frau Reinecke vom 24. Juni 2010 sind die Probleme alle benannt und angesprochen worden. Zudem hat Ministerin Frau Wolff eben noch einmal den aktuellen Stand zum Schuljahr 2010/2011 dargelegt.
Ich möchte jedoch einen Punkt herausgreifen und einer besonderen Würdigung unterziehen. Meiner Ansicht nach besteht nämlich die Notwendigkeit, die Reintegration von Kindern und Jugendlichen, die Krankenhausunterricht erhalten haben, in ihre gewohnte Umgebung von Elternhaus und Heimatschule besser als bisher zu verwirklichen. Die Landesregierung hat in ihrer Beantwortung dazu ausgeführt - ich zitiere -:
„Diese Abschlussgespräche finden jedoch nur selten statt, da die Entlassung aus der stationären Behandlung zumeist sehr abrupt erfolgt.“
In diesem Punkt ist auch meiner Ansicht nach Handlungsbedarf gegeben; denn die Wiedereingliederung muss gelingen.
Die Situation der Kinder und Jugendlichen in psychiatrischer Behandlung ist nämlich eine grundsätzlich andere als wenn ein Kind mit einem Beinbruch oder mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus liegt. An erster Stelle steht hierbei die Therapie. Die Belastungen durch Einzelbeschulung oder Beschulung in kleinen Gruppen von vier bis fünf Schülern müssen hierbei wohl abgewogen werden.
Oft muss bei der Beschulung in den Kernfächern auch die psychologische Komponente nach dem Motto „Du schaffst es; du kannst wieder in den Alltag zurückkehren“, berücksichtigt werden. In vielen Fällen werden dem Krankenhausaufenthalt auch schwierige Bedingungen in Schule und Familie vorausgegangen sein.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich an dieser Stelle darum, dem Anliegen zu folgen, den Antrag in den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Soziales noch einmal näher zu betrachten. Ich kann mich allerdings nicht dem Vorschlag hinsichtlich der Federführung anschließen, Herr Dr. Eckert. Ich denke
- vielleicht wird Frau Reinecke noch darauf eingehen -, dass die Federführung beim Bildungsausschuss liegen sollte.
- Das kann ich nicht zusichern. Ich würde diesen Part Frau Reinecke überlassen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung, unseren Minister Herrn Professor Dr. Olbertz auf, dem Landtag bis Ende des ersten Quartals 2010 über den Planungsstand der Erarbeitung eines Deutschen Qualifikationsrahmens - die Abkürzung DQR kennen Sie jetzt schon - zu berichten.
Mit dem Begriff „Landtag“ sollten sicherlich, wie es Herr Graner schon vorgetragen hat, die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Wirtschaft und Arbeit gemeint sein, für die eine Berichterstattung von großem Interesse sein dürfte.
Die Zielstellung des Europäischen bzw. Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen liegt darin - wir hörten es schon -, alle neuen Qualifikationen, die ab dem Jahr 2012 erteilt werden, auf das geeignete EQR-Niveau zu beziehen. Damit erhalten wir die Möglichkeit, nationale Qualifikationsrahmen europaweit erstens vergleichbar und zweitens vor allem verständlich zu machen. Die Folge davon werden eine größere Transparenz und eine größere tatsächliche Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt sein.
Für mich als Bildungspolitikerin, die den Prozess der Umsetzung und die vielen positiven Aspekte einer europäischen Niveauangleichung seit vielen Jahren im Bereich der Fremdsprachenausbildung verfolgt, nämlich die Entwicklung des europäischen Fremdsprachenzertifikats, ergibt sich ein weiterer inhaltlicher Aspekt, und zwar endlich einmal die völlig unterschiedlichen Bildungswege und Bezeichnungen von Qualifikationen und Abschlüssen im beruflichen Bereich auf den Prüfstand zu stellen.
Wir erleben gerade die schwierige Diskussion um den Bachelor und den Master. Wir erleben, dass Schul- und Studienabschlüsse innerhalb Europas beileibe nicht identisch sind und dass wir in manchen Fällen den hohen Anteil an Absolventen nicht im Verhältnis 1 : 1 miteinander vergleichen können.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin mir sicher, dass wir schon allein durch die Berichterstattung über die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Europäischer Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen“ der Kultusministerkonferenz in den oben genannten Ausschüssen zu neuen Erkenntnissen über die unterschiedlichen Bildungssysteme und Ansätze in einzelnen europäischen Ländern gelangen werden.
Nicht einverstanden bin ich allerdings mit der Bemerkung in der Begründung des Antrags, dass eine Bewertung potenziell tief in das Bildungssystem eingreift.
- Danke schön. - Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen Sie bitte die Überweisung des mündlichen Antrags an die entsprechenden Ausschüsse, damit die Berichterstattung dort erfolgen kann. Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten. Meine Rede habe ich nun leider doch nicht zu Protokoll gegeben. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, auf der Bundesratsebene existierende Initiativen der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg zur Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu unterstützen bzw. eine eigene Bundesratsinitiative zu dem Thema einzubringen. Wir haben das schon ausführlich gehört.
Alle Parteien haben heute früh im Rahmen der Aktuellen Debatte in diesem Hohen Hause darauf hingewiesen, welch hohes Gut die Meinungsvielfalt in einem freiheitlich-demokratischen Parlament darstellt. Es gibt Themen, da müssen auch die Partner in einer Regierungskoalition ihre unterschiedlichen Auffassungen vortragen können und dürfen. Der jeweils andere Partner kann und wird dies aushalten. Das ist ganz normal, wenn zwei große Volksparteien gemeinsam eine Regierungskoalition stellen. Dies muss ganz besonders gelten, wenn das Thema eine Erweiterung des Grundgesetzes mit sich bringen soll.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die CDU-Fraktion darstellen, warum wir den Antrag der LINKEN ablehnen werden.
Die CDU respektiert die Entscheidung von Menschen, ihren Lebensentwurf in vielfältigen Formen des Zusammenlebens zu verwirklichen. Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. In Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes heißt es dazu:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“
Die Gleichbehandlung aller Menschen ist in dem für das Grundgesetz fundamentalen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 festgeschrieben und wird in vielen Einzelgesetzen und Normen - so dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - für die verschiedenen Rechtsbeziehungen konkretisiert.
Für eine explizite Festschreibung der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht daher aufgrund der bestehenden Rechtslage kein Bedarf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gesamtgesellschaftliche Umgang mit den Fragen der sexuellen Identität des Einzelnen, wie zum Beispiel die bereits erwähnte Transsexualität, und der sexuellen Orientierung, die sich in erster Linie auf die Ausübung der Sexualität und die Partnerwahl bezieht, unterliegt historischen Veränderungsprozessen. Die oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein sichtbarer Ausdruck dieses Wandels der gesellschaftlichen Wahrnehmung, der über eine reine Symbolik hinausgeht. Die CDU-Fraktion wird den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Häufig wird, gerade auch im Land Sachsen-Anhalt, beklagt, dass Bildung nur Sache der Länder sei und sich der Bund entweder heraushält oder mehr gefordert sein sollte, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht. Das haben wir eben wieder gehört.
Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland ist daher ein großer Schritt in Richtung gemeinsamer Verantwortung und Verpflichtung. Da die Initiative der Regierungschefs des Bundes und der Länder auf dem Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 durch einen schon erwähnten Maßnahmenkatalog untersetzt wurde, der von den Ländern mit gestaltet und umgesetzt werden soll und wird, erscheint es sinnvoll und zumutbar, dass die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2010 und 2011 in den entsprechenden Ausschüssen über diesen Prozess berichtet.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD.
Gestatten Sie mir allerdings eine Bemerkung persönlicher Art. Bei der Bedeutung der Qualifizierungsinitiative gehe ich davon aus, dass eine Zwischenberichterstattung in den Fachausschüssen und eine inhaltliche Diskussion auch ohne unsere Aufforderung erfolgt wären. Für uns alle in diesem Hohen Hause zählen Bildung, Qualifizierung und Wissenschaft zu den besonderen Schwerpunkten unserer gemeinsamen Arbeit, auch und gerade in Zeiten einer Krise. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen, die ich recht kurz halte, weil schon sehr viele Inhalte erwähnt worden sind, möchte ich sagen, dass ich außerordentlich überrascht bin, am Freitagnachmittag um 15.45 Uhr eine so große Aufmerksamkeit zu einem schulischen Thema verzeichnen zu können.
Das muss einfach gesagt werden. Das zeigt sicherlich, wie es auch schon gesagt wurde, in welchem direkten Zusammenhang Lesen, Schreiben, Bildung, Zuhören, Auffassen und Kritisieren stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das meiste ist schon gesagt worden. Deswegen möchte ich nur einige Gedanken aus meiner Sichtweise darlegen.
Frau Budde sagte es gestern schon in einem völlig anderen Zusammenhang: Lesekompetenz ist mehr, als nur Worte oder Buchstaben aneinander zu reihen.
- Eben war die Aufmerksamkeit noch größer. - Lesekompetenz meint das Verstehen und das Reflektieren von einfachen oder komplexen Texten, das Aneignen, Erfassen und Weiterentwickeln von Wissen. Die Förderung der Lesekompetenz steht damit auch immer für die Förderung von Partizipation, für aktive Teilhabe in allen Bereichen weit über den Deutschunterricht hinaus und - das möchte ich hinzufügen - selbstverständlich auch für Menschen, die zum Beispiel nicht sehen oder nicht hören können. Ich denke, das Thema Barrierefreiheit muss hierbei in Ansätzen vielleicht auch Erwähnung finden.
Unstrittig ist, wie bereits mehrfach erwähnt wurde, dass im Vergleich der geschlechtsspezifischen Lesekompetenz die Mädchen deutlich vor den Jungen liegen. Das liegt natürlich nicht daran, dass unsere Jungen dümmer sind.
Es gilt, die Ursachen zu analysieren und zu überdenken, ob nicht unter Umständen auch die hohe dichte an weiblichem Erziehungs- und Lehrpersonal dazu führt, dass insbesondere die Mädchen in ihren Interessen angesprochen und motiviert werden. Unterschiedliche geschlechtsspezifische Reifegrade mögen ebenfalls dazu beitragen. Ich denke, das ist ein wichtiges Thema, dem wir uns bei der Behandlung im Ausschuss stellen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Fiedler hat es schon erwähnt: Die hohe Zahl von Erwachsenen in unserem Land, die nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben können, zeigt, wie wichtig es ist, die Weichen im schulischen und außerschulischem Bereich rechtzeitig zu stellen.
Der Schritt, im späteren Leben die fehlenden Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen nachzuholen, ist sehr, sehr schwer und für die Betroffenen nur mit hohem zeitlichen Einsatz und oft auch nur mit Selbstüberwindung zu erreichen. Deshalb haben wir im schulischen Bereich hierfür eine sehr hohe Verantwortung.
Es ist - ich komme gleich zum Ende meiner Ausführungen - in Bezug auf die Situation im Land Sachsen-Anhalt hervorzuheben, dass bereits viele unserer Schulen in den letzten Jahren zahlreiche spannende und motivierende Vorleseprojekte, Schreibprojekte, Wettbewerbe, die Zusammenarbeit mit Bibliotheken und auch anderes angeregt und durchgeführt haben. Sie alle, wie Sie hier sitzen, werden selbst schon aus Ihren Wahlkreisen solche Projekte kennen oder waren vielleicht auch schon eingebunden. Es gibt auch aus dem parlamentarischen Raum heraus einige Initiativen.
Dies alles einmal aufzuzählen und aufzuzeigen, schärft die Wahrnehmung im Land, bei anderen Schulen, bei den Eltern, Müttern und Vätern wohlgemerkt, aber auch bei Bildungspartnern der Wirtschaft und anderen Einrichtungen, und kann und sollte zur Nachahmung anregen.
Daher bitte ich um Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und danke für die zumindest teilweise vorhandene Aufmerksamkeit für meine Worte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher eine qualitativ hochwertige Ausbildung sein muss, wollen wir doch unsere Kinder von gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern betreut wissen.
Die Struktur sowie einige inhaltliche Aspekte der derzeitigen Ausbildung sind von meinen Vorrednern bereits ausführlich dargestellt worden. Wir sind uns sicherlich auch darin einig, meine Damen und Herren, dass jede und jeder, der oder die sich dieser Ausbildung unterzieht, dies in vollem Bewusstsein der hohen Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder tut und ihm bzw. ihr damit auch eine angemessene, qualitativ hochwertige Ausbildung in Theorie und Praxis abgefordert werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gymnasium hat zum Ziel, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Es steht jedem Absolventen und jeder Absolventin gleichermaßen zu, sich für den Erzieherberuf zu entscheiden. Gerade einem Abiturienten mute ich es aber zu, sich intensiv über seinen Berufswunsch und die dazugehörige Ausbildungsstruktur zu informieren.
Wenn er oder sie sich trotz seines bzw. ihres Abschlusses für eine Fachschulausbildung entscheidet, dann liegen dafür sicherlich berechtigte Gründe vor.
Hohes Haus, ich möchte Ihnen noch einmal den Antrag der FDP-Fraktion vorlesen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, durch eine Veränderung der Ausbildungsvorschriften dafür Sorge zu tragen, dass bei der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher Abiturienten die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Verkürzung der Fachschulzeit in Relation zu Sekundarschülern in Anspruch zu nehmen.“
Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag aus den oben genannten Gründen ab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns alle darüber einig, dass wir im Land SachsenAnhalt gemeinsame Anstrengungen unternehmen müssen, um unseren Kindern und Jugendlichen den Weg in die Zukunft auch unter erschwerten Bedingungen zu ermöglichen.
Es sind im Umfeld der Beantragung des - wohlgemerkt - ressortübergreifenden ESF-Programms bereits zahlreiche Vorarbeiten wissenschaftlicher Art geleistet worden, die in die Umsetzung einfließen werden, wie es Frau Ministerin Kuppe, Frau Fiedler und Herr Kley bereits ausgeführt haben. Das am 21. Januar 2008 im Bildungskonvent bzw. der Arbeitsgruppe „Verbesserung der Bildungschancen“ vorgelegte Arbeitspapier geht darauf detailliert ein - für diejenigen, die das detailliert nachlesen möchten.
Die wichtigen Aspekte Nachhaltigkeit und Prävention sind ebenfalls bereits erwähnt worden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Oberstes Ziel in unseren Ausschussberatungen wird es sein müssen, dass die zur Verfügung stehenden ESFMittel dort ankommen, wo sie in erster Linie gebraucht werden: bei den Kindern und Jugendlichen, die bedarfsorientiert gefördert und zu einem erfolgreichen Schulabschluss geführt werden sollen. - Ich bitte um Überweisung des Antrages in die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Soziales.
Ich habe eine inhaltliche Frage zu stellen, und zwar: Was passiert mit dem Stadtrecht einzelner Orte im Falle einer Umstrukturierung? Wenn man sich vorstellt, dass sich die Kommunen zu einer Einheitsgemeinde zusammenfinden wollen und drei von diesen Gemeinden besitzen schon seit vielen Hundert Jahren das Stadtrecht.
Sie haben sich soeben auf die erstellte Studie bezogen. Inwieweit stimmt die aktuelle Vorstellung mit dem Inhalt der Studie überein?
Ich spiele Flöte und habe erst im Erwachsenenalter an der Kreismusikschule Wernigerode den Unterricht aufgenommen. Musik ist also für jedes Lebensalter interessant.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, Bedeutung und Inhalt des Projekts „Musisch-ästhetische Bildung in Schulen“ ist von meinen Vorrednern hinreichend erläutert worden. Ich werde Ihnen also eine Wiederholung ersparen.
Ich möchte einige zusätzliche Fragen aufwerfen - Herr Kley hat das eine oder andere schon angedeutet -, die sich mir bei der Vorbereitung auf meinen heutigen Redebeitrag gestellt haben und die es meiner Meinung nach wert sind, zur Diskussion in den Ausschuss mitgenommen zu werden.
Zunächst: Die beteiligten Musikschulen befinden sich im Land Sachsen-Anhalt weitestgehend in kommunaler Trägerschaft. Das heißt, das Projekt „Musisch-ästhetische Bildung in Schulen“ wird durch die kommunalen Träger in der einen oder anderen Weise finanziell mitverantwortet oder unterstützt, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Unterrichtsräumen. Nun kommt den Musikschulen zwar laut Koalitionsvertrag - das ist auch hier im Plenum Konsens - eine große Bedeutung in der kulturellen Bildungslandschaft unseres Landes zu. Gleichzeitig fallen sie aber im Kommunalhaushalt unter die Kategorie „Freiwillige Aufgaben“.
Selbstverständlich ist es lobenswert, im Land eine finanzielle Aufstockung der in den Haushaltsplan eingestellten Mittel für den Bereich der musikalischen Bildung an Schulen herbeiführen zu wollen. Selbstverständlich würde ich das auch begrüßen. Jedoch möchte ich ganz klar
darauf hinweisen, dass dann auch Sorge dafür zu tragen ist, dass die Kommunen diese Aufgabenerweiterung schultern können.
Im Rahmen der Gebietsreform wird es sicherlich nicht bei den bisherigen 26 Musikschulen bleiben, von denen bereits 25 an diesem Projekt beteiligt sind. Sind nicht, wie auch bei den Volkshochschulen im Lande, die Auswirkungen der Gebietsreform mit zu berücksichtigen? Des Weiteren muss sichergestellt sein - das hatte Herr Kley schon angemerkt -, dass ausreichend qualifizierte Fachkräfte für die Ausweitung des Projekts zur Verfügung stehen.
Als letzten Punkt zu dem zukünftigen Umgang mit diesem Projekt möchte ich zu bedenken geben, dass für Musikschulen wie auch für die Schulen nicht das Haushaltsjahr, sondern das das Kalenderjahr übergreifende Schuljahr die Planungsgrundlage bildet.
Übrigens bin ich während meiner Recherche zu dem Thema auch darauf gestoßen, dass es Wege gibt, wie der großen Nachfrage, die ja den Anlass für den Antrag bildet, kreativ entsprochen werden kann. So gibt es Kooperationsverträge einer Kreismusikschule mit allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet, wo analog zu dem Projekt gegen einen geringen Obolus das gleiche Ziel verfolgt wird und die Schulerinnen und Schüler auf diese Weise niedrigschwellig an den zukünftigen Musikschulunterricht herangeführt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mich freuen, wenn einige der von mir genannten Punkte in unserer Diskussion im Ausschuss aufgegriffen werden könnten. - Ich hoffe, dass meine Eingangsbemerkung über mein Musikinstrument nicht unbedingt im Protokoll erscheint. Ansonsten würde ich mir wünschen, dass jeder von uns ein Instrument spielt, weil ich denke, dass die musische Bildung auch im Erwachsenenalter eine wichtige Rolle spielt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung von Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD fest verankert. Ich zitiere:
„Lebenslanges Lernen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft bedarf auch künftig einer öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung. Der Zugang zu außerschulischer Bildung soll auch Menschen aus bildungsfernen Gruppen offen stehen, um ihnen gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Für die Erwachsenenbildung
sind Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die regional ausgewogene Bildungsangebote sichern, die die Eigenverantwortung der Lernenden stärken und sie befähigen, die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung aktiv und verantwortlich mitzugestalten.“
Zum Beispiel als Politikerinnen und Politiker, füge ich hinzu. - So weit der Koalitionsvertrag.
Öffentlich verantwortete Erwachsenenbildung, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meint als einen Baustein in unserer pluralen Erwachsenenbildungslandschaft auch und gerade die Volkshochschulen, die vielerorts bereits seit dem Jahr 1919 flächendeckend in den Städten und im ländlichen Raum ihren Bildungsauftrag wahrnehmen. Sie haben sich nach der Wende den gesellschaftlichen Herausforderungen gestellt und sich selbstbewusst zu kommunalen Kompetenzzentren entwickelt. Sie sind Ort der Kommunikation und der sozialen Kontakte. Sie haben sich in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen profiliert. Sie eröffnen unseren Bürgerinnen und Bürgern damit neue Zukunftschancen.
Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Vorbereitung auf Schulabschlüsse und nebenberufliche Qualifizierung auf hohem Niveau - all diese Leistungen werden auf der Grundlage gemeinsamer, zum Teil bundes- und europaweit anerkannter Standards durch die Volkshochschulen flächendeckend vorgehalten.
Die bevorstehende Gebietsreform, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat ihre Auswirkungen auch auf die Volkshochschullandschaft. Wir haben die Gebietsreform gefordert, um durch sinnvolle Zusammenschlüsse eine hohe Effizienz und Synergieeffekte auf allen Ebenen zu erreichen. Die derzeit 25 Volkshochschulen im Land Sachsen-Anhalt werden sich künftig in elf Landkreisen und drei kreisfreien Städten wiederfinden. Daraus können und werden sich Fragen zur künftigen Struktur und Finanzierung ergeben, die, wenn Volkshochschulen ihr flächendeckendes Angebot erhalten wollen und sollen, nicht nur Angelegenheit der neuen Gebietskörperschaft sein können.
Die Fraktionen der CDU und der SPD sind in Sorge darüber, wie das Volkshochschulangebot im ländlichen Raum auf der Grundlage der derzeitigen Grundförderung aufrechterhalten werden kann. Wir fordern die Landesregierung daher auf, in Absprache mit den kommunalen Trägern in den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres bis Ende des Jahres 2006 über die mögliche Entwicklung der Volkshochschulen vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kreisgebietsreform zu berichten.
Warum bis Ende des Jahres 2006? - Laut § 13 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung erstattet die Landesregierung dem Landtag zum 1. Oktober eines jeden ungeraden Jahres schriftlich Bericht über den Vollzug des Erwachsenenbildungsgesetzes. Im Jahr 2005 wurde der Erwachsenenbildungsbericht vorgelegt. Dieser basiert jedoch auf den statistisch erfassten Daten des Jahres 2002. Insbesondere die darin aufgeführten Aussagen zur Zertifizierung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt entsprechen daher nicht der tatsächlichen Entwicklung im Land in dem Zeitraum von 2002 bis 2005 bzw. 2006.
Um möglichen Problemen bei der Zusammenlegung von zertifizierten mit nicht zertifizierten Einrichtungen zu begegnen, fordern wir die Landesregierung weiterhin auf,
den benannten Ausschüssen Informationen über den Stand und das Verfahren bei der Zertifizierung der Volkshochschulen zu geben sowie Aussagen zur Sicherstellung der Entwicklung des Qualitätsprozesses zu treffen. Nach meinem Kenntnisstand sind zurzeit 33 Einrichtungen in Sachsen-Anhalt zertifiziert, davon allein 14 Volkshochschulen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich bitte aus den genannten Gründen um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.