Eines habe ich nicht verstanden, und zwar Punkt 1 Ihres Antrags. Sie haben Ihren Antrag am 2. Dezember 2008 zur Drucksache gemacht. Aber seit dem 28. November 2008 war bereits bekannt, dass dem Gesetz und der
Überweisung in den Vermittlungsausschuss nicht zugestimmt worden ist. Vor diesem Hintergrund wäre schon eine bessere Qualität Ihres Antrages wünschenswert.
Unter Punkt 2 Ihres Antrages soll sich der Landtag dahin gehend positionieren, dass weiterhin konsensfähige Änderungen und Nachbesserungen zum vorliegenden BKA-Gesetz für die nicht notwendige Gesetzeskonformität abgelehnt werden. Da habe ich - das muss ich Ihnen sagen - gedacht: Das ist eine richtige - entschuldigen Sie - Gnatzreaktion nach dem Motto: Egal was kommt!
Selbst wenn Sie Ihre Erwartungen, die Sie in Ihrem Antrag gar nicht so richtig formuliert haben - Frau Tiedge hat sie in der Begründung zu dem Antrag auch gar nicht so deutlich rübergebracht -, formuliert hätten und wenn all diese Erwartungen im Vermittlungsausschuss ihren Niederschlag gefunden hätten, hätten Sie an diesem Antrag festgehalten? Also, das ist eigentlich schon, na ja, bemerkenswert. Dazu gehört auch Punkt 3.
Unter Punkt 4 habe ich dann „bis in die Vergangenheit“ gelesen. Da habe ich mich gefragt: Bis in alle Vergangenheit? Jetzt läuft gerade der RAF-Film. Damals hat es auch solche Reaktionen gegeben, als die Sicherheit in Deutschland auf dem Prüfstand stand. Wollen Sie ein Moratorium und die Evaluation von Sicherheitsgesetzen nur für die letzten zwei Jahre, für die letzten 20 Jahre, oder wie? Letztlich sehen Sie also selbst, dass in dem Antrag nichts enthalten ist.
Ich hätte es ja noch verstanden, wenn Sie zu den vier Dissenspunkten, die hierbei bestehen, gesagt hätten: Wir wollen zur Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern eine klarere Formulierung, oder wir wollen zum Zeugnisverweigerungsrecht bzw. zu den Eilentscheidungen, die dem Präsidenten auferlegt werden könnten, eine Formulierung im Antrag finden. Aber das haben Sie, wie gesagt, nicht gemacht.
Ich möchte an dieser Stelle den Standpunkt der CDUFraktion hierzu deutlich machen: Wir sind dafür, dass der Staat die Abwehr von terroristischen Gefahren zum Schutz von Leib und Leben der Bürger und von Sachwerten der Bürger und des Landes garantiert.
Deshalb sind wir dafür, die entsprechenden Instrumente und Gesetze zu schaffen, die dazu notwendig sind. Wir sind deshalb auch dafür, das BKA-Gesetz mit den Änderungen, die hier zur Debatte stehen, zu beschließen.
Der Minister hat angekündigt, dass im Vermittlungsausschuss, der am 3. Dezember 2008 von der Bundesregierung angerufen worden ist, Änderungen vorgesehen werden. Wenn alles gut läuft und sich Kompromisse finden lassen, wäre es durchaus möglich, dass im Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2008 eine Entscheidung getroffen wird. Der Bundestag könnte dem dann am 18. Dezember 2008 und der Bundesrat am 19. Dezember 2008 zustimmen. Damit hätten wir die Sache dann in Sack und Tüten. - Vielen Dank.
Herr Madl, vielen Dank für Ihren Beitrag. - Wir hören jetzt den Debattenbeitrag der Fraktion der FDP. Herr Kosmehl, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war etwas verwundert darüber, dass die Fraktion DIE LINKE noch einmal einen Antrag zum BKA-Gesetz eingebracht hat. Aber vielleicht ist diese öffentliche Debatte noch einmal notwendig;
denn es gibt ja einen Antrag der FDP-Fraktion, der in diesem Hohen Hause Zustimmung erfahren hat, der in den Ausschüssen liegt und über den aufgrund der fortgeschrittenen Zeit in der letzten Sitzung des Innenausschusses leider nicht noch einmal hat beraten werden können. Deshalb ist zugesagt worden, dass wir ihn am 17.,
- nein, am 18. Dezember 2008 -, also noch rechtzeitig vor der Abstimmung im Bundesrat, behandeln werden.
Herr Minister, dann kann man in der Beratung vielleicht auch konkret sagen, auf was man sich im Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2008 geeinigt hat.
Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich hier doch einmal kritisch hinterfragen: Noch bevor der Vermittlungsausschuss durch die Bundesregierung angerufen wurde, hat die große Koalition in Berlin in ihrer unendlichen Weisheit verkündet, man habe sich auf das BKA-Gesetz geeinigt. Wozu brauchen wir eigentlich einen Vermittlungsausschuss, in dem die Länder auch einmal vortragen können, in dem man sich um Lösungen streitet, wenn die große Koalition in Berlin schon einmal verkündet: Wir brauchen das Verfahren zwar formal, aber geeinigt haben wir uns; es kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis heute ist es mir nicht gelungen, eine konkrete Ausgestaltung dieser Punkte zu bekommen.
Herr Minister, Sie haben heute auch nicht konkret gesagt, wie denn § 4a in dem Entwurf eines BKA-Gesetzes nun hinsichtlich der Zuständigkeitsabgrenzung formuliert ist. Genau darum geht es aber in dem einen Punkt. Es geht um die Frage: Wer ist wann für was zuständig? Ob nun der internationale Terrorismus die Problematik ist, über die man streiten muss - -
Ich möchte gern wissen: Wann hält sich das BKA für zuständig, und wann darf es sich nicht für zuständig halten, weil die Länder zuständig sind? Wer das nicht klärt, der riskiert, Herr Minister, dass es zu Unsicherheiten kommen kann, dass es eventuell zu Doppelermittlungen kommt oder dass keiner ermittelt. Dann haben wir vielleicht eine Rechtslücke, die wir gerade nicht brauchen, wenn es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen ganz klar: Die Länder haben in Zusammenarbeit mit dem Bund in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass wir in Deutschland vor Anschlägen verschont geblieben sind und dass wir rechtzeitig eingreifen konnten. Ich erinnere nur einmal an die Kofferbomber im Juli 2006.
Ich möchte in diesem Hohen Hause auch Folgendes in Erinnerung rufen: Vor dem 11. September 2001, nämlich im Dezember 2000, gab es Planungen für einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt. Auch damals hat die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland funktioniert, weil Länderinformationen mit Bundesinformationen gekoppelt worden sind und weil wir gemeinsam eingegriffen haben.
Meine Damen und Herren! Wenn wir nicht deutlich formulieren, wer zuständig ist, dann sehe ich die Gefahr, dass es zu einer Sicherheitslücke kommen kann.
Zweiter Punkt. Online-Durchsuchungen. Herr Minister, Sie haben ja Recht. Manchmal hilft das Bundesverfassungsgericht einem Innenminister, indem es die Kompetenz zur Online-Durchsuchung grundsätzlich nicht infrage stellt. Da haben Sie völlig Recht.
Herr Minister, eine Kompetenz zu haben, heißt aber noch nicht, dass man von der Kompetenz Gebrauch macht. Sie haben für das Land erklärt, dass Sie derzeit keine Notwendigkeit sehen, Regelungen für eine polizeilich Möglichkeit der Online-Durchsuchung zu schaffen.
- In Sachsen-Anhalt, sehr wohl. - Diese Abwägung hätte ich mir auch für die Bundesrepublik Deutschland gewünscht, weil sich auch auf dieser Ebene durchaus die Frage stellt, ob diese Maßnahme, die sich gegen jeden richtet, überhaupt geeignet ist und zu den Ergebnissen führt, die Herr Schäuble gern hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle noch einen Punkt ansprechen, der mich etwas verwundert hat. Der Herr Ministerpräsident hat im Bundesrat eine Erklärung abgegeben, aus der ich gern zitieren möchte. Er spricht über die Gründe, weshalb die Länder den Gesetzentwurf nicht angenommen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen haben. Dort heißt es:
„Der Grund hierfür liegt darin, dass es viele Koalitionen auf Landesebene gibt, die in ihrer Zusammensetzung der Koalition auf Bundesebene entsprechen, und in einigen Ländern ein Koalitionspartner die Möglichkeit des Koalitionsvertrags genutzt hat, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen, obwohl der andere Koalitionspartner gesagt hat, dass man es nicht nötig habe, in den Vermittlungsausschuss zu gehen. Formal handele es sich um einen Konflikt zwischen den Ländern und der Bundesregierung, in Wirklichkeit aber um einen innerhalb des Koalitionspartners.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister Hövelmann, ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie dem Ministerpräsidenten zumindest darin heute widersprechen. Es handelt es sich nicht um die Frage, ob die SPD in sich gespalten ist. Das ist mir im Übrigen ziemlich egal. Es handelt sich darum, dass es fachliche Gründe gibt, weshalb man dem BKA-Gesetz nicht zustimmen konnte. Diese fachlichen Gründe sind bisher nicht ausgeräumt worden.
Das Grundübel besteht darin, dass man sich fachlich mit der Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund im Zuge der Föderalismusreform I nicht ausein
Es gibt nach wie vor sachlich begründete Zweifel daran, dass dem BKA alle diese Kompetenzen und Zuständigkeiten zugeordnet werden sollen. Deshalb wird sich die FDP in den Ländern gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Wir kommen jetzt zum Debattenbeitrag der SPD-Fraktion. Das Wort hat Herr Abgeordneter Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Tiedge, Sie haben mit Ihrem Antrag auf getrennte Abstimmung den Versuch unternommen, Juckpulver zwischen die Koalitionspartner zu streuen. Das ist legitim. Nach Konsultation von Herrn Dr. Gruß fällt mir nichts Besseres ein, als unser Nein zu Punkt 1, worauf Herr Madl bestand, wie folgt zu erklären.
Wir hätten vor dem 28. November, als im Bundesrat darüber entschieden worden ist, zu diesem Punkt mit Ja gestimmt. Am 28. November hat der Bundesrat den Gesetzentwurf abgelehnt. Das heißt, die Länder haben diesen Gesetzentwurf mit starker Hand vom Tisch gehauen. Er liegt nicht mehr vor. Somit können wir Punkt 1 - wenn auch mit einer etwas gequälten Begründung - ablehnen. Ich denke, das wird keine Missverständnisse auslösen.
Bei den Punkten 2, 3 und 4 liegen die Dinge klar. Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sind zielführend.
- Schon von Verfassungs wegen sind Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zielführend, Herr Kollege Kosmehl.
Deshalb werden wir einer künftig in unserem Sinne geänderten Fassung des BKA-Gesetzes auch zustimmen können. Angesichts der Sicherheitslage weltweit und in unserem Land gibt es keine Veranlassung für das im letzten Punkt vorgeschlagene Moratorium.
Meine Damen und Herren! Der inhaltlich wichtigste Punkt ist zweifelsohne die Online-Durchsuchung. Wir halten es für verdienstvoll, dass sich die Landesregierung mit ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat offenbar erfolgreich für eine umfassende richterliche Kompetenz bei dieser höchst problematischen Online-Durchsuchung eingesetzt hat. Zum einen geht es um den Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensführung, zum anderen um Eilentscheidungen.
Ich habe beim Landesjustizministerium erfragt, wie lange es dauert, bis man einen Richter für eine Eilentscheidung bekommt. Ich habe gehört, dass es sich um wenige Stunden handelt. Das muss ja wohl reichen. Es besteht also überhaupt keine Veranlassung, dass man eine Eilkompetenz des Behördenleiters des Bundeskriminalamtes einführt.
Beim Kernbereich der persönlichen Lebensführung geht es um höchst sensible Daten. Wir haben in den Ausschüssen intensiv über die datenschutzrechtliche Pro
blematik des Kinderschutzgesetzes diskutiert. Dabei ging es darum, Meldedaten für ein zentrales Einladesystem zu Vorsorgeuntersuchungen im Interesse der Gesundheit der Kinder zu nutzen. Das sind vergleichsweise völlig harmlose Daten.