Sie brauchen sich doch, Herr Minister Hövelmann, nicht zu verstecken! Sie wissen, dass es seit über einem halben Jahr eine Arbeitsgruppe im Innenministerium gibt, die die Polizeistrukturreform evaluiert. Dann sagen Sie doch ganz klipp und klar, dass Sie an diesem Problem dran sind.
Nein, Sie gehen in den Schützengraben. Sie sagen: Es ist nichts dran. Es sind Einzelfälle. - Das erzeugt das Bild, dass sich die Polizei wieder herausreden will. Dieses Bild darf eben gerade nicht entstehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Ich bin sehr froh, dass der Kollege Stahlknecht für die CDU-Fraktion in der vergangenen Woche noch einmal nachgelegt und deutlich gemacht hat - Sie haben es auch im Rechtsausschuss noch einmal gesagt -, dass nicht länger der Eindruck entstehen darf, präventive Maßnahmen seien ein Allheilmittel und die eigentliche Kriminalitätsbekämpfung könne reduziert werden.
Genau das ist nämlich die Frage. Er sagt weiter: Wir brauchen genügend und ausreichend qualifiziertes Personal, um eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. - Hört, hört!
Der Minister will Polizei abbauen. Er will, dass die Polizei in der Personalstärke reduziert wird, und zwar in einem Maße, das nicht mehr vertretbar ist. Und der Koalitionspartner sagt jetzt: Nein, wir brauchen genügend und ausreichend qualifiziertes Personal.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zu einem weiteren Punkt, den Umgang mit dem Parlament. Auch das ist ein Kritikpunkt von uns. Einiges habe ich bereits angesprochen, nämlich die Frage: Wie gibt sich denn eigentlich das Innenministerium in den Ausschüssen, in den Beratungen mit dem Parlament und wie setzt es vom Parlament gesetzte Beschlüsse um?
Dazu muss ich Ihnen, Herr Minister, deutlich machen: Dort ist ein Defizit, dort ist ein großes Defizit. Ich will einmal zwei Beispiele nennen. Erstes Beispiel: Die Kollegen des Finanzausschusses werden sich vielleicht noch daran erinnern, als es um die Frage des Auftrages für die Hubschrauberstaffel der Polizei ging.
Dazu hat uns doch tatsächlich der Staatssekretär erklären wollen, der Vertrag sei nicht unterschrieben; denn dazu hätte man einen Zentimeter weiter oben über der Linie schreiben müssen. Der sei nur abgezeichnet worden.
Wem können Sie das denn eigentlich erzählen? Hören Sie doch auf, uns als Parlamentarier ein X für ein Y vorzumachen. Mit Y, sehr geehrte Damen und Herren, hat die SPD schlechte Erfahrungen gemacht.
Auch in den Haushaltsberatungen hat sich das fortgeführt. Das Parlament hat den Haushalt beschlossen und hat ganz klar gesagt, welche Prioritäten es auch innerhalb der budgetierten Einrichtung Polizei setzt.
Und was passiert? - Die Mittel werden nicht ausgegeben. Sie haben regelmäßig übertragbare Haushaltsreste, die dann im Folgejahr auch nicht ausgeschöpft werden. Sie geben in vielen Bereichen die Gelder für die Sachmittelausstattung nicht komplett aus. Natürlich können Sie mir sagen: Darüber freut sich der Jens Bullerjahn. Jeder Euro, den Sie nicht ausgeben, geht in die gute Bilanz ein. Aber Sie missachten damit - ich sage das ganz deutlich - den Willen dieses Parlamentes, das gesagt hat: Diese Mittel sollen für die budgetierte Einrichtung Polizei eingesetzt werden. Sie machen es nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Okay, dann komme ich zum Schluss. Ich habe nachher noch einmal die Gelegenheit, auf die Vorredner einzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister Hövelmann führt sein Ministerium so, dass man ihm häufig gar nicht den Vorwurf machen kann, er sei persönlich involviert.
Diese Fälle häufen sich. Man fragt sich schon fast, Herr Minister, wo Sie denn eigentlich sind. Aber ich sage Ihnen: Sie sind für das verantwortlich, was Sie tun, und für das, was Sie nicht tun. Es gibt die persönliche, direkte Verantwortung, es gibt aber auch die Gesamtverantwortung, die ein Minister für sein Ministerium tragen muss. Dieser Gesamtverantwortung werden Sie nicht gerecht.
Vielen Dank, Herr Kosmehl, für die Einbringung. - Herr Minister Hövelmann hat jetzt um das Wort gebeten zu seiner Stellungnahme. Bitte sehr, Herr Hövelmann.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ich rede selber, weil ich nicht kneifen will, weil ich mich den Vorwürfen auch stellen will. Sie werden am Ende meiner Ausführungen verstehen, warum ich das tue und dass ich diese Vorwürfe zurückweise.
Die vorliegenden Anträge der Oppositionsfraktionen, der Landtag möge meine Amtsführung als Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt missbilligen, erwecken bei näherer Betrachtung für mich zumindest den Eindruck, als bestehe das Hauptanliegen der Anträge darin, dass sie überhaupt als Anträge ins Parlament eingebracht werden.
- hören Sie mir doch zu; ich war von absoluter Höflichkeit beim Zuhören - dass sich die Begründungen der Anträge - jetzt komme ich auf die schriftlich eingegangenen Anträge zu sprechen, mit denen sich der Landtag inhaltlich auseinandersetzen soll - in einigen wenigen allgemeinen Wertungen ohne Herstellung eines tatsächlichen, konkreten Bezuges erschöpfen.
Beispielsweise ist es nicht erklärlich, womit sich die Auffassung begründet, meine Amtsführung zeuge von - ich zitiere -: „Defiziten in der Zusammenarbeit mit dem Landtag und seinen Gremien“.
Da ich es nicht als meine Aufgabe betrachte, mich in Spekulationen zu ergehen, will ich zunächst auf das einzige Thema eingehen, das Sie in den Begründungen Ihrer Anträge wenigstens genannt haben, nämlich die Umsetzung der Polizeistrukturreform.
Dazu ist vorab Folgendes klarzustellen - das will ich hier auch ganz bewusst tun -: Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt leistet in ihrer Gesamtheit eine gute und erfolgreiche Arbeit.
Dies war vor der Polizeistrukturreform so und das hat sich auch nach ihrem Inkrafttreten nicht geändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizei kann allerdings nur dann gute Arbeit leisten, wenn sie die Landesregierung und den Landtag hinter sich weiß. Ich werde daher auch in Zukunft unsere Polizei gegen Angriffe und gegen Vorwürfe, die ich als ungerechtfertigte Unterstellungen ansehe, in Schutz nehmen.
Natürlich bringt die Umsetzung eines Projektes wie die Polizeistrukturreform in einer Zeit des Übergangs Probleme mit sich. Im Übrigen, wenn Sie meine öffentlichen
Äußerungen dazu nachlesen, werden Sie feststellen, dass ich dies auch nie in Abrede gestellt habe. Den Vorwurf, ich hätte das beschönigt und als Kleinkrämerei zurückgewiesen, müssen Sie erst einmal belegen.
Im Fokus auch öffentlich geäußerter Kritik, auch jüngster Kritik steht insbesondere die kriminalpolizeiliche Aufgabenbewältigung. Der Ausgangspunkt hierfür - das wissen Sie; das haben Sie auch dargestellt - ist ein in der „Mitteldeutschen Zeitung“ veröffentlichter Bericht der Generalstaatsanwaltschaft an das Justizministerium.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur richtigen Einordnung dieses Berichts erinnere ich daran, dass Hintergrund für diesen zunächst internen Bericht der Justiz die Belastungsquote bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten war, die Auswirkungen auf die Personalberechnung dieser Behörden in den neuen Bundesländern hat.
Vor diesem Hintergrund werden Sie nachvollziehen können, dass ich besonderen Wert darauf gelegt habe und nach wie vor lege, die in dem Bericht enthaltene Kritik an der Polizei, die nicht ausschließlich, aber zu einem erheblichen Teil zunächst lediglich Meinungsäußerungen wiedergibt, tatsächlich aufzuklären.
Zugleich - dies will ich auch an dieser Stelle ausdrücklich erklären - nehme ich diese Kritik überaus ernst. Ich habe mit der Frau Justizministerin vereinbart, dass sich eine gemeinsame hochrangige Arbeitsgruppe beider Häuser mit der Angelegenheit befasst und auch zeitnah berichtet.
Dieser Prozess - das haben Sie völlig richtig beschrieben - ist in vollem Gange und er ist Chefsache, weil ich regelmäßige nachfrage und mir regelmäßig über den Stand der Analyse der einzelnen Probleme und über das, was daraus an Vorschlägen und Handlungsnotwendigkeiten erfolgt, berichten lasse.
Als wesentliche Grundlage für die weitere Arbeit dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe dient ein Papier, das die im Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg enthaltenen Kritikpunkte dezidiert darstellt, darüber berichtet und diese bewertet. Dabei hat sich deutlich herausgestellt, dass ein Großteil der Kritik nicht mit Vorgängen oder Tatsachen belegt ist. Die Staatsanwaltschaften sind daher auch gebeten und aufgefordert worden, dieses zu konkretisieren und substanziell zu untersetzen. Nur so können wir es aufarbeiten. Wie denn sonst?