Ich beantrage im Namen meiner Fraktion, die Federführung im Sozialausschuss zu belassen und die Ausschüsse für Bildung, für Recht und Verfassung und für Inneres an der Beratung teilhaben zu lassen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Kurze, Sie haben am Ende Ihrer bemerkenswerten Rede auch noch einmal auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, die, wie Sie das häufiger schon ausgedrückt haben, immer bestehen. Sind Sie bereit, heute vor diesem Hohen Hause einzugestehen, dass Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken oder vielmehr die Nichtbedenken, die Sie hinsichtlich des Gesetzes hatten, das das Verfassungsgericht aufgehoben hat, damals falsch waren? Versprechen Sie diesem Hohen Haus, dass Sie zukünftig verfassungsrechtliche Bedenken vielleicht ernst nehmen?
obwohl ich vielleicht auch gern einmal vorn sitzen würde. Aber unabhängig davon ist es für einen Laien schwierig, alle verfassungsrechtlichen Bedenken gleich auf den ersten Blick wahrzunehmen. Wir wissen, dass wir diese beachten müssen, aber wir wissen auch, dass wir dafür Sie als Juristen haben, um uns immer wieder darauf aufmerksam zu machen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kurze. - Nun hören wir Frau Penndorf, die für die Fraktion DIE LINKE spricht. Wir haben auch noch die Gelegenheit, Seniorinnen und Senioren vom Kultur- und Heimatverein Wolfen begrüßen zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Kurze, ich dachte, Fastnacht sei vorbei.
Nun gehen wir schon das dritte Jahr mit dem Gesetz und seinen Änderungen zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt schwanger. Das beruht allein auf der Tatsache, dass das Gesetz in Hast und Eile durch die Ausschüsse und durch das Parlament gepeitscht wurde.
Fast alle gesetzlichen Inhalte, die nun Änderungen unterliegen, wurden entweder im Sozialausschuss oder hier im Parlament von uns gefordert. Wir hätten uns viel Zeit und dem Steuerzahler viel Geld ersparen können.
Genau das ist mit diesem Gesetz passiert. Man kann auch mit dem Volksmund sagen: Es wurde mit der heißen Nadel gestrickt.
Die Beratung im Sozialausschuss am 5. Dezember 2007 kam einer mittleren Katastrophe nahe; denn die Fragen und Änderungsvorschläge der Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Recht und Verfassung und aus dem Innenausschuss blieben zum größten Teil unberücksichtigt und ungeklärt.
Stattdessen wurde in der abschließenden Beratung im Sozialausschuss ein Änderungsantrag durchgebracht, der völlig konträr zu offiziellen Verlautbarungen der Sozialministerin zur Frage des Selbstbestimmungsrechts alter und behinderter Menschen in Heimen diesen in dem von ihnen allein genutzten Zimmer, also in ihrem Zuhause auf Lebenszeit das Rauchen verbietet, und das mit der Begründung, das sei sowieso schon immer so gewesen. Wir lehnten diese Änderung ab, weil der Privatsphäre eines Menschen und insbesondere der eines behinderten und eines alten Menschen besonderer Schutz gebührt.
Das Verhalten der Koalitionsfraktionen offenbarte damals wenig Sensibilität für den Paradigmenwechsel in der Behinderten- und Sozialpolitik, der darauf abzielt, auch diesen Menschen gleichermaßen Teilhabe und Selbstbestimmung zu sichern.
Sehr geehrter Herr Kurze, ich möchte nochmals auf Ihre damalige Frage eingehen, ob ich den Unterschied zwischen einem Seniorenheim und einem Behindertenheim kennen würde; denn Sie sagten damals, ich würde alles in einen Topf werfen. Ich kann Ihnen versichern: Auch in einem Seniorenheim gibt es Menschen, die zum Beispiel infolge einer Knieoperation oder einer Hüftgelenkoperation oder auch nur durch einen Sturz behindert sind.
Aber darüber haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen, auch der SPD, sicherlich nachgedacht; denn Sie haben ja nun in diesem Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes diese Selbstbestimmungseinschränkung in Satz 3 korrigiert.
Am 5. Dezember 2007 haben wir im Sozialausschuss beantragt, die Beratungen zu dem Gesetzentwurf noch nicht abzuschließen, doch unser Antrag wurde abgelehnt. Deshalb haben wir zur Landtagssitzung am 14. Dezember 2007 mehrfach und ziemlich deutlich darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes in unserem Land noch nicht entscheidungsreif sei, und stellten den Antrag, die Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss zurückzuüberweisen.
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, genauso wie unser Antrag in der Drs. 5/783 für die Einrichtung separater Raucherräume, den wir im Übrigen weiterhin aufrechterhalten wollen. Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden in Gebäuden nach § 2 Nr. 1 in gesonderten Raucherräumen rauchen dürfen, während aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Heimen, Schulen usw. weiterhin zum Rauchen vor der Tür stehen müssen, weil sie in Gebäuden arbeiten, die in § 2 Nrn. 2 bis 9 definiert werden.
Erst das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 Sie, meine Damen und Herren Koalitionsfraktionäre, gezwungen, doch
noch einmal gründlich nachzudenken, und Ihnen aufgegeben, bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt.
Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass Sachsen-Anhalt nicht das einzige Bundesland ist, welches sein Nichtraucherschutzgesetz novelliert. Berlin, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und MecklenburgVorpommern haben ihre Nichtraucherschutzgesetze nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erneuert.
Deshalb fordern wir als LINKE nach wie vor eine bundeseinheitliche Regelung. Denn der Nichtraucherschutz sollte wahrlich kein Gegenstand eines föderalen Wettbewerbs sein. Es zeigt sich nun endgültig, dass eine bundeseinheitliche Regelung für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen vernünftiger wäre als der Flickenteppich aus verschiedenen Landesregelungen mit diversen Ausnahmen.
Da sich aber die Bundesregierung ihrer Verantwortung entzogen hat, muss eine Novellierung des Gesetzes in Sachsen-Anhalt in allen Bereichen - ich betone: in allen Bereichen - den Gleichheitsgrundsatz beachten und die Balance zwischen Selbstbestimmungsrecht und Nichtraucherschutz gewährleisten, wie Sie mich vorhin zitierten.
Ein der LINKEN wichtiger Aspekt ist, dass gesetzlicher Nichtraucherschutz mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen verknüpft wird und den Raucherinnen und Rauchern Möglichkeiten geboten werden, kostengünstig oder kostenlos suchtfrei zu werden und zu bleiben.
Der Kultusminister, Herr Olbertz, hat in der letzten Sozialausschusssitzung - allerdings in einem ganz anderen Zusammenhang - gesagt, er arbeite nicht gern mit Verboten. Die Öffentlichkeit müsse für anstehende Themata sensibilisiert werden. Das hat mich zum Nachdenken gebracht. Verbote, meine Damen und Herren, locken Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene jedes Alters, sie zu übertreten, ohne dabei erwischt zu werden. Darin besteht der Reiz und der Nervenkitzel. Seien wir doch alle einmal ehrlich zu uns selbst: Wer von uns hat noch kein Verbot übertreten?
Ich denke, man erreicht mehr, wenn das Thema Nichtraucherschutz im positiven Sinne in die Öffentlichkeit gebracht wird. Überzeugung ist besser als ein Verbot. Wir sollten mit der Europäischen Kommission mitgehen - das habe ich bereits am 26. Januar 2007 gesagt -, die im Mai 2006 eine Imagekampagne für das Nichtrauchen bei Jugendlichen gestartet hat. Im Rahmen dieser Kampagne wird kein Verbot ausgesprochen und es wird auch nicht mit dem erhobenen Zeigefinger hantiert. Vielmehr wird etwas erlaubt, was Jugendlichen in der Regel nicht gestattet ist, nämlich Nein zu sagen, Nein zu Drogenmissbrauch und Abhängigkeit, Nein zu Gruppenzwang und Uniformität, Nein zu Zigaretten und Nikotin. Wirkliche Freiheit ist die Freiheit, Nein zu sagen.
ist Gesundheitsförderung, welche Kinder und Jugendliche ansprechen und die deshalb auch genutzt werden sollten. Nicht nur die einzelne gefährdete Person, sondern der gesamte soziale Kontext, Familie, Kindergarten, Peergroup, Schule, Vereine und Gemeinde, sollten gegen einen Einstieg in den gefährlichen Nikotinkonsum mobilisiert werden.
Nicht punktuelle oder einzelfallbezogene Maßnahmen, sondern Konzepte, die über einen längeren Zeitraum und nachhaltig angelegt sind, sollten implementiert werden.
DIE LINKE erwartet von der Landesregierung gerade auf dem Gebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Nichtrauchertherapien konkrete Vorschläge.
Nun noch eine persönliche Anmerkung. Ich empfinde es, wenn ich Gast in einem Speiserestaurant bin, als sehr angenehm, dass dort nicht mehr geraucht wird. Ich habe nicht den Eindruck, dass es in diesem Bereich weniger Gäste gibt. Im Gegenteil.
Wir stimmen der Überweisung in den federführenden Ausschuss und der Überweisung an die anderen Ausschüsse zu. Wir freuen uns schon auf eine offene Diskussionsatmosphäre. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Penndorf. - Zum Abschluss der Debatte hören wir noch einmal Frau Grimm-Benne für die SPD-Fraktion.
Ich begrüße an dieser Stelle Schülerinnen und Schüler der Humboldt-Sekundarschule aus Naumburg auf der Südtribüne.