Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Verlangen nach einer Berichterstattung gemäß § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung ist in diesem Hohen Hause nicht neu. Das letzte Mal zur 40. Sitzung im Mai 2008 hat die Fraktion der FDP Ähnliches beantragt. Damals ging es ebenfalls um einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Der kleine Unterschied besteht darin, dass es damals um einen Gesetz

entwurf der Landesregierung ging, wir uns heute aber mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, den unsere Fraktion eingebracht hat.

Erinnern wir uns: Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend Fragen des kommunalen Wirtschaftsrechtes wurde in der 14. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2007 eingebracht. Nach mehr als zwei Jahren erlauben wir uns die Frage, wie es denn um unseren Gesetzentwurf bestellt ist.

Der Anlass für unseren Gesetzentwurf war die Koalitionsvereinbarung vom 18. April 2005, in der sich die regierungstragenden Fraktionen darauf verständigt hatten, eine Evaluierung der Regelungen zur Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden durchzuführen. Unser Ziel war und ist es, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu erreichen, dass die geplante Evaluierung eine neue Dynamik erhält und sich den Erfordernissen einer raschen wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt anpasst.

Es erfolgte eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit.

Am 5. April 2007 hat sich der Innenausschuss mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und hat angekündigt, dass auch ein Gesetzentwurf der Landesregierung zu diesem Thema zu erwarten sei und deswegen der Gesetzentwurf erst wieder auf die Tagesordnung kommen werde, wenn beide Entwürfe vorlägen und eine Anhörung dazu durchgeführt worden sei.

Die Regierung brachte im Juni 2007 einen solchen Entwurf ein, der für kommunale Energieerzeuger Erleichterungen für ihre Wirtschaftstätigkeit bringen sollte. Im Juli 2007 wurde die Anhörung zu beiden Entwürfen im Innenausschuss durchgeführt. Am 19. Juli 2007 wurde erneut im Innenausschuss beraten. Schließlich wurde auf den September verwiesen.

Am 27. September 2007 hat der Ausschuss dann empfohlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung von Änderungen, die damals eingebracht worden sind, zuzustimmen. Der Ausschuss kam auch überein, die Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE bis zu der von den Koalitionsfraktionen angekündigten Evaluierung des Gemeindewirtschaftsrechts bis Mitte 2008 zurückzustellen. Der Gesetzentwurf der Regierung wurde schließlich am 11. Oktober 2007 vom Landtag angenommen.

Nach unserer Auffassung - das haben wir auch damals gesagt - ist damit das Gemeindewirtschaftsrecht an den neuen energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen angepasst worden, um Wettbewerbsnachteile für kommunale Unternehmen, die auf einem gesetzlich liberalisierten Markt tätig sind, zu vermeiden. - Dann zog Ruhe zu diesem Thema ein.

Ich hoffe, Herr Kollege Madl, ich habe Ihrem Bericht nicht zu viel vorweggenommen.

Mit dem Verweis auf die Evaluierung hat man sich bislang einer Behandlung dieses Gegenstandes in den Ausschüssen immer wieder entzogen. Vor wenigen Wochen hat sich der Innenausschuss allerdings im Zusammenhang mit Fragen des Kommunalverfassungsrechtes erneut mit diesen Dingen beschäftigt.

In diesen Zusammenhang haben wir mehrfach darauf hingewiesen, wie dringend es wäre, die Fragen des Ge

meindewirtschaftsrechts mitzubehandeln. In der Beratung am 5. März wurde schließlich beschlossen, das Thema erneut von der Tagesordnung zu nehmen. Es gab den wohlmeinenden Hinweis, dass man sich nach wie vor im Prozess der Evaluierung befinde, obwohl dieser bis Mitte 2008 abgeschlossen sein sollte.

Meine Damen und Herren! Es bleibt eigentlich nur festzustellen: Das neue Wort für Stillstand in der Politik unserer Regierungskoalition heißt „Evaluierung“.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Seit einem halben Jahr beschäftigen wir uns immer wieder mit den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf Sachsen-Anhalt. Allerdings ist der kommunale Bereich oftmals aus dem Blickfeld geraten. Es kann ja durchaus sein, dass eine direkte Auswirkung noch nicht zu vermelden ist. Aber wir wollen doch die Stärke unserer Unternehmen nicht von Krisensituationen abhängig machen. Unserer Meinung nach ist hier ein entsprechendes Handeln dringend erforderlich.

PricewaterhouseCoopers, ein bekanntes Beratungsunternehmen, hat im Oktober 2008 eine Studie veröffentlicht, die sehr ausführlich die Bedingungen in Deutschland charakterisierte und hoffentlich auch Bestandteil der durchgeführten Evaluierung ist. Ausführlich wurde in diesem Kontext auf Hintergründe wie öffentlicher Zweck, Subsidiarität, Örtlichkeitsprinzip eingegangen und die Frage aufgeworfen, ob es gelingen könnte, zumindest in den neuen Bundesländern eine gewisse Harmonisierung auf diesem Gebiet zu erreichen.

Das öffentliche Forum in Magdeburg dazu führte Vertreter von Regierungen der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg zusammen. Zumindest der Harmonisierung wurde in dieser Runde aber eine vorläufige Absage erteilt.

Die Schlussfolgerung, die die Studie zieht, ist vor allem die: Es ist dringend erforderlich, mit der Festlegung verlässlicher und nachhaltiger, zumindest mittelfristiger Grundprämissen einen Konsens zu erreichen, damit sowohl die Kommunen als auch deren Unternehmen Planungssicherheit erlangen können und nicht Spielball politischer Mehrheiten sind.

Wer Wettbewerb fordert, muss auch kommunale Marktaktivitäten zulassen. Wer einerseits erfolgreiche mittelständische Unternehmen im Zeichen von Wettbewerb und Globalisierung auf ihre angestammten kommunalen Grenzen verweist, andererseits ihre Betätigungsfelder dem Markt öffnet, der beginnt die Kommunalwirtschaft Schritt für Schritt zu beseitigen. Der sichtbare Erfolg des Wettbewerbs läge dann eigentlich in seiner Beendigung.

Nicht nur für die Fraktion DIE LINKE ist es wichtig - das will ich nur noch einmal betonen - festzustellen: Die ständige Stigmatisierung der privatwirtschaftlichen Betätigung von kommunalen Unternehmen, die dieser zumeist in der Öffentlichkeit anhaftet, korrespondiert nicht mit der Tatsache, dass die Gewinne gerade dieser privatwirtschaftlichen Tätigkeit oftmals der örtlichen Gemeinschaft zugute kommen und diese dann in die Lage versetzen, über die minimale Daseinsvorsorge hinaus weiterführende sinnvolle Projekte umzusetzen, für die ohne eine entsprechende wirtschaftliche Betätigung der Kommune keine Mittel zur Verfügung stünden.

Entscheidend ist nach unserer Auffassung auch, dass wir uns der Frage zuwenden, wie denn die Mitsprache

der Eigentümer, nämlich der Bürger über ihre gewählten Vertreter, besser zu regeln ist. Das sind für uns Fragen der Qualifizierung dieser Teilhabe, der Kontrolle, der notwendigen Transparenz und der öffentlichen Debatte über die Umsetzung der Aufgaben. Das sind drei wichtige Felder, denen wir uns als Politiker auch stellen sollten. Das heißt, wir sind der Auffassung, dass auch die Fragen der Eigentümerrolle in dieser Evaluierung mit zu berücksichtigen sind.

Wir haben gerade in der letzten Zeit festgestellt, dass sich auch der Landesrechnungshof zu Fragen der kommunalen Betätigung geäußert hat. Der Bericht dazu wurde in der Februar-Sitzung im Plenum erörtert. Der Landesrechnungshof hat zu Recht auf Verfehlungen hingewiesen, die er festgestellt hat, wenn es um Fragen der Offenlegung von Geschäftsführerbezügen und um die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs ging. Das sind also alles Dinge, über die man noch einmal gemeinsam diskutieren sollte.

Meine Damen und Herren! Wir stehen in diesem Jahr vor der Aufgabe, die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch in den Kommunen umzusetzen. Da wird es durchaus spannend sein, welche Konsequenzen das hat, was auch die unternehmerische Tätigkeit von Kommunen betrifft.

Kollege Gürth befürchtet immer wieder, dass hinter unseren wirtschaftspolitischen Vorstellungen das alte staatssozialistische Denken lauere. Ich kann ihn beruhigen. Es geht uns nicht um ein x-beliebiges wirtschaftliches Handeln der Kommunen. Wir sehen die Kommunalwirtschaft im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge als ein stabiles Element der marktwirtschaftlichen Ordnung, deren ökonomische Effizienz und Effektivität genauso erforderlich ist wie im privaten oder genossenschaftlichen Bereich und die wegen ihres besonderen Charakters auch eine sozial stabilisierende Funktion hat.

Die Koalitionsfraktionen möchten gern die Evaluation des Jahres 2008 abwarten, bevor eine weitere Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts ins Auge gefasst wird. Das haben Sie am 11. Oktober 2007 festgestellt. Ich habe damals gesagt: Wir haben Geduld.

Diese Geduld haben wir jetzt nicht mehr. Wir befinden uns seit einiger Zeit in neuen Landkreisstrukturen. Die Zusammenschlüsse zu größeren Gemeinden haben begonnen bzw. stehen bevor. Es ist also dringend an der Zeit, das Gemeindewirtschaftsrecht zu modernisieren und an neue Bedingungen anzupassen.

Am 7. Juni werden die Kommunalwahlen in SachsenAnhalt abgehalten. Ich kann Ihnen sagen, dass wir in unseren kommunalpolitischen Programmen den Fragen des Gemeindewirtschaftsrechts eine hohe Bedeutung beigemessen haben. Es hat eine hohe Bedeutung, weil es für die Kandidaten aller Parteien eine gute Möglichkeit ist, den Bürgern vor Ort die Bedeutung ihrer kommunalen Unternehmen zu erklären und darzulegen, welche gesetzlichen Regelungen dazu im Land existieren bzw. in der Diskussion sind. Wir sind darauf vorbereitet und freuen uns auf die Debatte mit Ihnen vor Ort. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Dr. Thiel. - Berichterstatter des Ausschusses ist der Ausschussvorsitzende Herr Madl.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Thiel, Sie haben meine Antwort auf Ihre Frage nicht verstanden. Sie haben gefragt: Habe ich Ihnen zu viel weggenommen? - Darauf habe ich gesagt: Alles.

Die sieben Daten sind eigentlich die wichtigsten Daten. Aber ich will versuchen, mit Blick auf das, was Sie an Daten genannt haben, noch zu beschreiben, was an diesen Tagen in den Innenausschusssitzungen gelaufen ist, damit das Hohe Haus versteht, wie sich die Entwicklung zu diesem Gesetz im Innenausschuss vollzogen hat.

Wie gesagt, in der 14. Sitzung am 25. Januar 2007 hat der Landtag den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.

Der Ausschuss für Inneres befasste sich erstmals in der 18. Sitzung am 5. April 2007 mit dem Gesetzentwurf. Im Verlauf der Beratungen wurde dem Innenausschuss mitgeteilt, dass die Landesregierung eine Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts beabsichtigt und einen entsprechenden Gesetzentwurf in Kürze vorlegen wird. Daraufhin wurde von der Fraktion der Linkspartei.PDS - heute Fraktion DIE LINKE - angeregt, nach Vorlage des von der Landesregierung angekündigten Gesetzentwurfs eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen. Dieser Anregung folgte der Innenausschuss.

Den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts überwies der Landtag in seiner Juni-Sitzung 2007 zur Beratung und Beschlussfassung an den Innenausschuss. Dieser beschloss in der 21. Sitzung am 28. Juni 2007, am Vormittag des 4. Juli 2007 eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen.

Nachdem die Fraktion DIE LINKE in der Sitzung am 4. Juli 2007 beantragt hatte, den Gesetzentwurf der CDU und der SPD zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts sowie den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Änderung der Gemeindeordnung auf die Tagesordnung der Sitzung am 19. Juli 2007 zu setzen, damit der Landtag in seiner September-Sitzung zu beiden Gesetzentwürfen einen Beschluss herbeiführen könne, gab ich zu bedenken, dass zu dem Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/489 zunächst eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Wirtschaftsausschuss zu erarbeiten sei, ehe der Innenausschuss abschließend beraten könne. Bei dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts hingegen war eine Beteiligung mitberatender Ausschüsse nicht vorgesehen.

Die Fraktion DIE LINKE äußerte daraufhin, ihre Fraktion habe sich noch keine abschließende Meinung gebildet, wie sie mit ihrem Gesetzentwurf angesichts meiner Hinweise in Bezug auf die Mitberatung des Wirtschaftsausschusses umzugehen gedenke. Sie signalisierte jedoch Bereitschaft, eine Lösung zu finden, damit die notwendigen Änderungen durch den Landtag im September 2007 verabschiedet werden könnten.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung befasste sich der Innenausschuss auch in der 23. Sitzung am 19. Juli 2007. Nachdem ich den Tages

ordnungspunkt aufgerufen hatte, teilte die Fraktion DIE LINKE mit, sie halte es für sachdienlich, den Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung in derselben Sitzung zu behandeln wie den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts. Die Fraktion schlug vor, beide Gesetzentwürfe auf die Tagesordnung der 24. Sitzung am 6. September 2007 zu verschieben. Dem wurde nicht widersprochen.

Zu Beginn der 24. Sitzung wurde dem Antrag der Fraktion der CDU gefolgt, die Behandlung der in der Einladung ausgewiesenen Beratung der beiden in Rede stehenden Gesetzentwürfe zu verschieben, weil kurzfristig Schreiben zu den Gesetzentwürfen eingegangen sind, die noch nicht in ausreichendem Maße ausgewertet werden konnten. Eine erneute Beratung wurde für die 25. Sitzung am 27. September 2007 vorgesehen.

Im Verlaufe dieser Beratung gaben die Koalitionsfraktionen bekannt, dass beabsichtigt sei, Mitte des Jahres 2008 eine Evaluierung des Gemeindewirtschaftsrechts durchzuführen, um dann je nach dem Ergebnis der Evaluierung und der sich daran anschließenden politischen Bewertung zu einer Änderung der Gemeindeordnung zu kommen. Im Ergebnis dieser Beratung kam der Innenausschuss überein, die Beratung über den Gesetzentwurf in der Drs. 5/489 bis zum Abschluss der von den Koalitionsfraktionen angekündigten Evaluierung des Gemeindewirtschaftsrechts zurückzustellen.

Bevor der Innenausschuss in der 49. Sitzung am 5. März 2009 in die Tagesordnung eintrat, schlug die Fraktion DIE LINKE vor, den Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt in der Drs. 5/489 künftig gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts in der Drs. 5/1569 zu beraten.

Seitens der Regierungsfraktionen wurde auf den Beschluss vom September 2007 zum Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS hin darum gebeten, das Ergebnis der Evaluierung des Gemeindewirtschaftsrechts, die gegenwärtig vorgenommen wird, abzuwarten. Es wurde außerdem der Hinweis gegeben, dass der Anregung der Fraktion DIE LINKE, beide Gesetzentwürfe zusammen zu beraten, nichts entgegenstehe, wenn das Evaluierungsergebnis so rechtzeitig vorliegen sollte, dass über den Gesetzentwurf in Kürze weiter beraten werden könne und es bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts keine Verzögerungen geben werde.

Heute gab es in der Mittagspause eine Abstimmung zwischen den innenpolitischen Sprechern der einzelnen Fraktionen. Da ist das noch einmal bestätigt worden. Wenn der Evaluierungsbericht bis zum 2. April 2009 vorliegt, wird diese Gesetzessache zusammen mit den Änderungen des Kommunalverfassungsrechts beraten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Madl, für die Berichterstattung. - Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Als erster Debattenredner hat der Abgeordnete Herr Gürth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschussvorsitzende Herr Madl hat den Werdegang des Gesetzentwurfs, der hier in Rede steht, vor

getragen. Die CDU-Fraktion und ihr Koalitionspartner haben sich den Anliegen der Kommunen und der im VKU organisierten Unternehmen im Land in dieser Legislaturperiode bereits angenommen und haben insbesondere die Unternehmen, die mit leitungsgebundenen Energien sowie mit Ver- und Entsorgung beschäftigt sind, angehört und infolgedessen das kommunale Wirtschaftsrecht in dieser Legislaturperiode angepasst.

Ich verweise darauf, dass das Dritte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 7. November 2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes SachsenAnhalt auf Seite 352 nachzulesen ist. Die damit vorgenommenen Veränderungen sind aus der Sicht der CDUFraktion auch heute noch richtig, maßvoll, entsprechend nützlich organisiert und niedergeschrieben.

Zu dem Anliegen der Linksfraktion möchte ich noch Folgendes mitteilen: Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Thiel, selbstverständlich unterstellen wir Ihnen nicht, dass Sie eine Rückkehr zur sozialistischen Planwirtschaft wollen. Aber zu dem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, gibt es noch zwei Dinge zu sagen.