Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen: Ich bin jetzt ein bisschen überrascht. Ich habe meiner Fraktion, als wir den Antrag in der Fraktion besprochen haben, empfohlen, dem Antrag zuzustimmen, da es eine Ergänzung zu dem Antrag ist, den wir bereits im Ausschuss haben. Wir werden das dann sicherlich in dem Beratungsgang, den wir ohnehin haben werden, dazunehmen.
Ich muss ganz offen gestehen: Ich weiß jetzt nicht wirklich, warum Sie damit ein Problem haben, vor allen Dingen weil wir die Praxis auch kennen
und wissen, dass dies ohnehin geschehen wird; denn ich vermute einmal, dass die Ministerin kommen wird
Herr Schwenke, was mich ein bisschen irritiert hat, ist, dass Sie jetzt so tun, als ob im Sozialausschuss immer ganz harmonisch, toll und intensiv beraten wurde. Eigentlich sehe ich das eher so, dass hier gesagt wird, wir machen das im Ausschuss, und im Ausschuss wird dann vorgebracht, das hätten wir im Parlament machen können.
Ich finde die Beratungen da eigentlich immer eher unbefriedigend. Von daher kann ich die Fraktion DIE LINKE durchaus verstehen, dass sie hier einen Antrag einbringt, um sicher zu sein, dass das Ganze dann additiv aufgenommen wird.
Ich glaube - ganz ehrlich -, dass für eine weitere Diskussion hier heute auch kein Anlass war. Ich habe bei Herrn Eckert eigentlich nur das Bemühen gespürt, diesen Punkt, der jetzt neu ist, zusätzlich in den Beratungsgang zu nehmen, was aus meiner Sicht überhaupt nicht zu beanstanden ist. Wir als Fraktion werden dem Antrag zustimmen. Ich gehe davon aus, dass über den Sachverhalt, egal was Sie heute hier beschließen, im Ausschuss dann auch beraten wird. - Ich danke Ihnen.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie uns doch bitte wieder über Inhalte sprechen.
Der Prozess der Umsetzung der UN-Konvention läuft auch in Sachsen-Anhalt bereits. Es ist ein Prozess, der langwierig ist, der vermutlich nie ganz abgeschlossen sein kann und der sich sozusagen von oben nach unten durchstellt.
Wir brauchen einen Umbau der Bundesgesetze. In dieser Hinsicht findet schon etwas statt. Ich sage nur: Teilnahme an der ASMK, notwendiger Umbau des SGB XII, an der Stelle zum Beispiel Angemessenheit der Leistung.
Das erfordert einen Umbau der landesrechtlichen Regelungen. Ich nenne nur das Stichwort „unendliche Geschichte Rahmenvertrag“. Das erfordert auch, wie schon so oft erwähnt, ein Umdenken in der Gesellschaft und sicherlich auch in manchen Amtsstuben. Anmerkung: Unser Kultusministerium musste dreimal im Sozialausschuss berichten, bis wir das Gefühl hatten, jetzt sind die Grundsätze auch angekommen.
Die Unzulänglichkeit der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ist zu Recht angeprangert worden; das ist bereits erwähnt worden. Es ist gestern angemahnt worden, dass wir eine ausführliche Berichterstattung über die Prozesse brauchen, zum Beispiel über die Rolle von Sachsen-Anhalt in der ASMK und dazu, wie weit der Umbau des Rahmenvertrages bzw. wie weit die Anwendung der neuen Instrumente zur Feststellung des Hilfebedarfs fortgeschritten ist. Es ist ärgerlich, dass das nicht passiert ist; denn es gab etwas zu berichten; das hätte man vorbringen können. Die Zusage ist aber gegeben.
Des Weiteren liegt nach wie vor unser Antrag auf Berichterstattung aus dem Jahr 2007 vor. Weiterhin gibt es die Zusage der Ministerin, die Ergänzung zur Großen Anfrage umgehend zu erbringen. Letztlich steht genau dieses Thema schon auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Sozialausschusses.
Ich möchte für meine Person und sicherlich für sämtliche Mitglieder der Regierungsfraktionen feststellen, dass wir uns für die Durchsetzung der UN-Konvention vollinhaltlich einsetzen und engagiert daran arbeiten. Und das gilt auch dann, wenn wir uns heute nicht dazu bereit erklären, den schon mehrfach erteilten Auftrag an die Landesregierung noch einmal zu verabschieden. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Regierungsfraktionen, Sie lehnen ab. Ich kann Sie nicht daran hindern; ich kann nur noch einmal um Ihre Zustimmung werben.
Ich kann mich den Ausführungen von Frau Dr. Hüskens anschließen; denn ich kann es nicht so ganz nachvollziehen. Wenn ich den Beschluss ernst nehme, Frau Dr. Späthe und Herr Schwenke, dann heißt „rechtzeitig“: Dezember 2010/Januar 2011. Das ist eine ganz formale Sache. Wir haben schon ab und an im Ausschuss solche formalen Diskussionen gehabt. Es tut mir leid.
Ich muss zweitens noch auf eines eingehen: Frau Dr. Kuppe erwähnte den Aktionsplan und sagte, das sei eine langfristige Aufgabe. - Kein Thema. Einen Aktionsplan brauchen wir anscheinend nicht.
Aber ich sage: Kampagnen haben immer ein Ziel, nämlich das, was noch nicht so im Bewusstsein verankert ist, was noch nicht gängige Praxis ist, nach oben zu heben. Das ist auch Ausdruck dessen, wie wichtig einer Landesregierung und einem Parlament das, was nach oben gebracht werden soll, ist. Das schließt nicht aus, dass es sich dabei um eine langfristige Aufgabe handelt. Deshalb werbe ich in dieser Frage noch einmal dafür, dass der Aktionsplan - wie auch immer man ihn bezeichnet - nicht so abgewertet wird.
Sie verwiesen auf den Beschluss vom April 2007. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Beschlussfassung, ohne konkrete Aufgaben, ohne einen konkreten Zeitpunkt. Die behinderten Menschen und auch wir möchten wissen, worauf wir uns einzurichten haben. Welche eigenen Ziele, welche eigenen Zeitvorstellungen hat diese Landesregierung? Deshalb auch dieser Antrag; denn es kann im Ergebnis der Prüfung der entsprechenden Artikel passieren, dass man das eine oder andere nicht sofort umsetzen kann bzw. sagen muss: Das übersteigt den uns zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Das muss man dann aber öffentlich sagen und um Mithilfe bitten.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir diese Erfahrungen mit allgemeinen Aufgabenstellungen gemacht haben, zum Beispiel mit der Armutsberichterstattung. Was ist daraus geworden? Oder: Jetzt wurde zwar gesagt, dass es eine Ergänzung zur Großen Anfrage gibt; aber Abschnitt 9 unserer Großen Anfrage ist eben nicht entsprechend beantwortet worden. Noch allgemeiner und unverbindlicher im Hinblick auf die Perspektive geht es kaum.
Daher werbe ich noch einmal für Zustimmung zu unserem Antrag bzw. appelliere an Sie, einer Überweisung zuzustimmen, wenn Sie die Möglichkeit sehen, dass dies einer Konkretisierung dienen könnte. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Damit ist Debatte beendet. Wir stimmen zunächst über die Überweisung dieses Antrags in der Drs. 5/1933 an den, wie ich annehme, Sozialausschuss ab. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? - Die Antragsteller und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Der Antrag ist damit abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer stimmt ihm zu? - Die Antragsteller und die FPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Der Antrag ist damit abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 14 beendet.
Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Hunger von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort, bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Sommer des vergangenen Jahres wurden die Stadträte Arneburgs in einer nichtöffentlichen Sitzung von RWE über ein Konzept zur Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes im dortigen Gewerbegebiet informiert. Bei dieser Information blieb es lange Zeit; Nachfragen von Bürgern an die Verwaltung wurden unter Verweis auf den Schutz der Investoreninteressen abgewiesen.
Im Januar dieses Jahres gab es auf Anfrage im Wirtschaftsausschuss des Landtages die knappe Auskunft, dass es eine Anfrage von RWE gebe, man dazu aber noch nicht mehr sagen könne. Als dann die Änderung des Bebauungsplans in Arneburg spruchreif wurde und in der Presse von ersten Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit die Rede war, wurde klar, dass man hier mit Wissen der Landesregierung still und heimlich an vollendeten Tatsachen arbeitete.
Genau diese Praxis will der erste Teil unseres Antrags beenden. Der Bau eines großen Steinkohlekraftwerks ist neben der großen Bedeutung für die Struktur der Energieversorgung der Altmark und des ganzen Landes von so großer Bedeutung für die Lebensbedingungen in der Region, dass frühzeitig eine sachgerechte Information der Bürger erfolgen muss.
Wie sehr die Lebensbedingungen dort beeinflusst werden, zeigt vielleicht ein Blick auf die Parameter dieses Kraftwerks, um das es sich dort handeln soll - so muss ich es formulieren -, einen Typ, den RWE im Saarland nicht bauen durfte und dessen Bau RWE in Westfalen beantragt hat. Hier soll eine elektrische Kraftwerksleistung von 1 600 MW installiert werden. Dies wäre mit der Emission von jährlich fast 9 Millionen t CO2 und nicht unerheblichen Mengen anderer Stoffe verbunden, zum Beispiel 700 t Staub, 7 000 t Schwefeldioxid, etwa 1 t Quecksilber und anderen Schwermetallen sowie weiteren Stoffen.
Fast 4 Millionen t Steinkohle und Petrolkoks würden über tausende Kilometer antransportiert werden müssen. Erhebliche Wassermengen, etwa 15 Millionen m³, würden der Elbe entnommen werden. Pro Tag würden 13 Zugpaare Asche und andere Hilfsstoffe befördern.
Dieses Kraftwerksprojekt passt nicht in die Versorgungslandschaft Sachsen-Anhalts. Das möchte ich an einigen Fakten deutlich machen: Die geplanten 1 600 MW entsprechen in etwa der Summe aller Kraftwerksleistungen für die allgemeine Versorgung in Sachsen-Anhalt. Schon jetzt, mit den bereits vorhandenen Kraftwerken, ist Sachsen-Anhalt Stromexporteur. All das können Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und
Das zeigt ganz deutlich, dass Sachsen-Anhalt dieses Kraftwerk nicht braucht. Die Einspeisung des Stroms würde entweder den massiven Ausbau des Höchstspannungsnetzes erfordern oder die Einspeisung erneuerbarer Energien in das vorhandene Netz stark einschränken.
RWE wirbt mit dem modernen Stand der Technik dieses Kraftwerks, der sich auch in dem Wirkungsgrad von 46 % ausdrücke. Das heißt, ein Anteil von 46 % der Energie der Kohle wird in Strom verwandelt, der Rest geht als Wärme in die Umwelt. Das Kraftwerk soll baulich zwar die Möglichkeit der Wärmenutzung bieten, jedoch ist für diese riesige anfallende Menge kein Abnehmer da. Diese Menge würde ausreichen, um etwa 400 000 Wohnungen mit einer Fläche von je 100 m² zu beheizen. Ich habe mich nicht genau informiert, glaube aber, dass wir in der Altmark gar nicht so viele Wohnungen haben.
Die Landesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept zwar nicht gegen dieses Steinkohlekraftwerk positioniert, sie hat aber betont, dass sie Wert auf die größtmögliche Wärmenutzung legt; und „größtmögliche Wärmenutzung“ kann nicht „gleich null“ heißen.
Der CO2-Ausstoß dieses Kraftwerkes - ich hatte es schon gesagt, fast 9 Millionen t -, der nicht durch die Abschaltung anderer Kraftwerke kompensiert wird - zumindest gibt es dazu von RWE keinerlei Nachricht -, passt nicht zu den Klimaschutzzielen des Landes und führt dazu, dass das Land auch dann, wenn alle anderen im Klimaschutzkonzept geplanten Maßnahmen realisiert werden, seine Klimaschutzziele nicht erreicht.