Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. Sie haben sich jetzt hoffentlich nicht selbst in Ihrer Redezeit beschnitten. - Gut, das war die Einbringungsrede. - Für die Landesregierung wird Sozialministerin Frau Dr. Kuppe sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Frau Dr. Hüskens, ich will es gleich zu Beginn sagen: Natürlich ist die Landesregierung bereit, dem Sozialausschuss die möglichen Auswirkungen der von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreform auf die Verhältnisse in Sachsen-Anhalt darzulegen. Ich halte das für ein ganz normales Verfahren.
Es macht in der Tat aber wenig Sinn, diesen Bericht allein auf der Grundlage der Eckpunkte zu geben. Sie wis
sen genauso gut wie ich, dass die vom Koalitionsausschuss in Berlin beschlossenen Eckpunkte selbst noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf unser Land haben. Diese Eckpunkte müssen erst noch in Gesetzesform gegossen werden. Erst dann können wir konkrete Schlussfolgerungen ziehen.
Welch schwierige Geburt das derzeit in Berlin ist, können wir nahezu täglich verfolgen. Heute und morgen wird an einem neuen Gesetzentwurf gearbeitet. Vielleicht ist es dann jener, den wir konkret abarbeiten können. Ich schlage daher vor, dass ich Ihnen einen Bericht vorlegen werde, sobald wir einen von der Bundesregierung oder einen von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf in den Händen halten. Dieser Bericht kann auch schriftlich erfolgen.
Allerdings werde ich mich auch dabei bemühen, einigermaßen stringent zu sein, denn über 600 Seiten kann man schriftlich sehr ausführlich berichten. Der Zeitpunkt ist dann, denke ich, genau richtig gewählt, um die Position des Landes Sachsen-Anhalt im Bundesrat abzuklopfen. Darauf wird es dann ankommen.
Für mich bleibt aber eines wichtig: Mit der Gesundheitsreform werden entscheidende Weichen gestellt. Es geht um die Zukunft der medizinischen Versorgung und es geht um die Erhaltung und die Stärkung des Solidarprinzips bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Das ist für mich ein sehr hohes und wichtiges Gut.
Die Eckpunkte zur Reform stellen dafür in wesentlichen Punkten eine gute Grundlage dar. Das wird Sie vielleicht überraschen und Sie mögen anderer Meinung sein. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich mir etwas mehr Tatkraft gewünscht hätte, insbesondere bei der Frage der Steuermitfinanzierung oder bei der Einbeziehung der privaten Krankenversicherung. Aber ein Kompromiss ist nun einmal nicht die vollständige Erfüllung aller Vorstellungen.
Die Eckpunkte zur Reform weisen dennoch in die richtige Richtung, weil wir erstens endlich wieder einen Versicherungsschutz für alle Menschen in Deutschland herstellen werden, auch für ehemals Selbständige, die nach einer Insolvenz nicht nur ihre wirtschaftliche Grundlage, sondern auch den Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung verloren haben.
Die Eckpunkte weisen zweitens in die richtige Richtung, weil wir wichtige medizinische Leistungen neu in den Leistungskatalog der Kassen aufnehmen werden, wie die Erweiterung des Impfkataloges, die Verbesserungen für die Palliativmedizin oder die Mutter-Vater-KindKuren. Das sind alles Leistungen, die direkt den Versicherten zugute kommen. Das wird leider viel zu wenig erwähnt.
Nach meiner Ansicht wird es bei der Umsetzung der Gesundheitsreform darauf ankommen, dass die Krankenkassen auf gleicher Augenhöhe an den Start gehen können. Was heißt das? Ich sage aus meiner Sicht ganz deutlich: Der Gesundheitsfonds startet komplett oder gar nicht. „Komplett“ heißt für mich erstens: Neben der Grundpauschale gibt es von Anbeginn die vereinbarte risikoadjustierte Pauschale und den 100-prozentigen Einkommensausgleich.
Das heißt, Kassen, wie zum Beispiel die AOK SachsenAnhalt, die eine Vielzahl von chronisch Kranken, von älteren Menschen, aber auch von Beschäftigten mit gerin
gem Einkommen versichern, werden damit nicht länger gegenüber solchen Kassen benachteiligt, die mehr Junge, Gesunde und Gutverdienende auf der Beitragsliste haben. Wir haben also einen Profit davon. Die Rufe aus Bayern und aus Baden-Württemberg habe ich sehr wohl vernommen. Dort soll genau dieser Risikoausgleich gekippt werden. Das darf nicht passieren.
Zweitens. Wir haben darauf zu achten, dass die Entschuldung der Kassen abgeschlossen ist, wenn der Gesundheitsfonds startet; sonst ist es kein Wettbewerb bei gleichen Startbedingungen.
Meine Damen und Herren! Ich gehe drittens davon aus, dass der Gesetzgeber dafür sorgen wird, dass der Gesundheitsfonds kein bürokratisches Monster wird. Es ist sicherzustellen, dass dieser Fonds kein Mehr, sondern ein Weniger an Bürokratie leisten wird. Diesen Anspruch habe ich zumindest.
Das ist ja Klasse. - Dann möchte ich betonen, dass die Arbeitsweise des Gesundheitsfonds - dieser steht im Zentrum aller Debatten und niemand weiß so recht, was er eigentlich leisten soll - transparent und effizient sein muss. Er muss einfach strukturiert sein. Es soll dann nur noch eine Anlaufstelle statt der jetzt 250 Anlaufstellen für die Arbeitgeber in unserem Land geben. Das allein ist schon ein unglaublicher Vorteil für die Arbeitgeberseite. Das wird von der Arbeitgeberseite auch durchaus positiv bewertet.
Wir haben im Land Sachsen-Anhalt für das Beitragseinzugsverfahren ein gutes Beispiel, von dem der Gesundheitsfonds schon jetzt lernen könnte. Die AOK SachsenAnhalt hat sich von ehemals über 50 Einzugsstellen Anfang der 90er-Jahre über sechs Einzugsstellen Anfang des Jahres 2000 auf eine Einzugsstelle im Land konzentriert. Diese kann die Leistung erbringen. Deshalb denke ich, eine Einzugsstelle für das Land Sachsen-Anhalt reicht für die Aufgabe des Beitragseinzuges, und zwar für alle Sozialversicherungen, so wie es jetzt der Fall ist, aus. Damit besteht die Möglichkeit, eine gute Korrespondenz zu den Arbeitgebern zu gewährleisten. Das halte ich für den richtigen Weg.
Wenn wir die Finanzierung der Gesundheitsversorgung gerechter als bisher organisieren, werden wir es schaffen, die Bezahlung der Leistungserbringer gerechter als jetzt zu gestalten. Ich nenne das Beispiel der niedergelassenen Ärzte. Im ambulanten Bereich soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass es eine vergleichbare Vergütung von vergleichbaren Leistungen geben wird, unabhängig davon, ob sie im Osten, im Westen, im Norden oder im Süden erbracht werden, auch unabhängig davon, ob ambulante Leistungen im
Krankenhaus oder in einem medizinischen Versorgungszentrum oder bei einem niedergelassenen Arzt oder einer niedergelassenen Ärztin erbracht werden.
Ich glaube, diese vergleichbare Vergütung wird den Ärztinnen und Ärzten im Land Sachsen-Anhalt helfen. Gerade angesichts der Entwicklung im hausärztlichen Bereich ist dieses Element für die Sicherstellung der Versorgung in unserem Land ein sehr elementares.
Ich will noch kurz auf den Krankenhausbereich hinweisen, weil dort Einsparungsvolumina in den Eckpunkten verabredet sind, die meines Erachtens nicht pauschal zu einer einprozentigen Kürzung für jedes Krankenhaus führen dürften.
Hierbei muss es zu einer Berücksichtigung der regionalen Entwicklung kommen. Wir haben in Sachsen-Anhalt - das sage ich ganz deutlich - über mehrere Legislaturperioden hinweg eine gute Vorarbeit geleistet. Wir haben die Krankenhauslandschaft gut geordnet. Wir haben eine Menge Krankenhäuser in diesem Land geschlossen. Wir haben für Konzentration und für Profilierung gesorgt. Wir haben die Krankenhausplanung auf neue Füße gestellt. Daran waren Sie als Fraktion nicht unbeteiligt. Ich denke, wir haben wirklich viele Hausaufgaben in diesem Bereich erledigt, was in Süddeutschland, in Südwestdeutschland und manch anderen westdeutschen Ländern noch der Aufgabenerledigung bedarf.
Es muss ein gerechtes System entwickelt werden. In diesem Zusammenhang steht noch eine horrende Aufgabe vor dem Gesetzgeber, genau das auch in unserem Sinne ordentlich in die Reihe zu bekommen.
Ich denke, wir können über diese Detailfragen, die originär uns in Sachsen-Anhalt berühren, dann beraten, wenn der konkrete Gesetzentwurf vorliegt. Darauf freue ich mich. Ich werde in der Zwischenzeit selbstverständlich meine Gespräche mit den Kostenträgern und den Leistungserbringern im Land Sachsen-Anhalt fortsetzen, weil ich die fachliche Bewertung aus ihrer Sicht brauche. Denn wir wollen mit einer einigermaßen geschlossenen Stimme als Land Sachsen-Anhalt im Bundesrat auftreten, und zwar im besonderen Interesse der Versicherten in unserem Land. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Ministerin, Sie haben den ersten Bericht hier abgegeben. Ich finde, damit haben Sie sehr gut und ausführlich dargestellt, was wir von der Intention her mit dem Antrag erreichen wollen. Das ist aber nur eine erste Einschätzung.
Sehr geehrte Frau Dr. Hüskens, Ihr Eifer und Ihre Besorgnis in Bezug auf die Gesundheitsreform in Ehren, aber wir sollten nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun; denn die vereinbarten Eckpunkte sind - ich möchte es einmal so sagen - reine Absichtserklärungen bezüglich der Gesundheitsreform und noch lange nicht das Gesetz.
Das sollten wir erst einmal abwarten. Wir wissen, dass manchmal auch nur durch eine Kommaänderung sehr vieles bewirkt werden kann. Deshalb sollten wir erst einmal in den ersten Entwurf des Gesetzes schauen.
Erst nach der Vorlage des Gesetzentwurfes - das kann sicherlich jeder nachvollziehen - können dessen Auswirkungen exakt berechnet und untersucht werden.
Zunächst waren wir versucht, den Antrag der FDP ohne großen Kommentar abzulehnen, weil er doch über den derzeitigen Stand weit hinausgeht; das ließe sich so nicht seriös realisieren.
Wir, die Regierungsfraktionen, haben nun jedoch einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, um die Einwände und die Besorgnis im Land aufzugreifen. In unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, im Ausschuss für Soziales über mögliche Auswirkungen in Sachsen-Anhalt zu informieren, aber erst dann, wenn der konkrete Entwurf des Gesetzes zur Gesundheitsreform vorliegt.
Gerade jetzt, wo die Beratungen über die Gesundheitsreform verlängert wurden - warum auch immer -, wäre es unsinnig, über Dinge zu debattieren, welche noch nicht in Gesetzesform gegossen wurden. Es wäre, wie man so schön sagt, das Reden über ungelegte Eier.
Selbstverständlich haben wir in Ostdeutschland spezielle Interessen - die Frau Ministerin hat auf verschiedene Probleme hingewiesen -, auf die wir im Gesetzgebungsverfahren - das ist wichtig - Obacht geben sollten. Wir sollten deshalb das Gesetzesverfahren im Bundesrat und auch über unsere Fraktionen im Bundestag eng begleiten.
Hierbei sehe ich insbesondere die Ost-West-Angleichung, die finanzielle Beteiligung der Patientinnen und Patienten im System sowie die Vergütung der stationären und der ambulanten Behandlung als besonders wichtige Punkte an. Es ist zu erwarten, dass deutschlandweit ein einheitliches Niveau eingezogen wird, wenn die Absichtserklärung greift bzw. wenn die Eckpunkte greifen.
In unserem Interesse stehen aber auch effektivere Strukturen der gesetzlichen Krankenkassen und der Selbstverwaltungsorgane. Ziele der Gesundheitsreform sind erstens die Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung des Gesundheitswesens unter Beibehaltung einer - das ist entscheidend - hochwertigen medizinischen Versorgung, zweitens die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit, drittens der Abbau der Bürokratie - an diesen Bereich sollte man wirklich einmal herangehen; im Gesundheitswesen ist sehr vieles aufgelaufen - und viertens die Senkung der Lohnnebenkosten; auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind aus unserer Sicht Schwerpunkte zur Gesundheitsreform. Natürlich müssen wir diese Schwerpunkte auch mit den Beteiligten vor Ort ausführlich diskutieren, um alle Betroffenen letztlich mitzunehmen, sodass sie das auch verstehen; denn daran, dass Handlungsbedarf besteht, besteht wohl kein Zweifel. Dies kann man jedoch erst dann tun,
Den Antrag der FDP-Fraktion - Frau Dr. Hüskens, Sie hatten den Antrag schon relativiert - werden wir, wenn er in dieser Fassung aufrechterhalten wird, ablehnen. Stattdessen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Den Alternativantrag der PDS lehnen wir ab. Das ist eigentlich kein Antrag zur Sache. Das ist Staatsmedizin pur und das wollen wir nicht.
Danke, Herr Brumme. - Für die Linkspartei.PDS spricht die Abgeordnete Frau Bull. - Nein? Dann spricht Frau Penndorf. Das ist falsch gemeldet worden. Frau Penndorf, Sie haben das Wort.