Der Landtag hatte sich bereits im Herbst des letzten Jahres mit Eckpunkten für ein Untersuchungshaftgesetz befasst. Das findet in dem jetzigen Entwurf Berücksichtigung. Wo es Nuancen gibt, hat Frau Ministerin dargelegt. Insoweit stimmt meine Fraktion dem Regierungsentwurf grundsätzlich zu.
Ich möchte gern noch einmal auf das zurückkommen, was Herr Wolpert gesagt hat. Natürlich ist es eine der zentralen rechtspolitischen Fragestellungen und auch Herausforderungen des Vorhabens, einerseits jemanden zu haben, der als unschuldig gilt - Unschuldsvermutung -, der andererseits aber in der Haft Restriktionen wie Besuchseinschränkungen, Postkontrolle und anderes mehr unterliegt und unterliegen muss.
All diese Eingriffe müssen im Hinblick auf die Unschuldsvermutung und die Freiheitsrechte der Beschuldigten sorgfältig abgewogen werden. Ich glaube, hierzu gibt es in den Ausschussberatungen noch einiges zu diskutieren. Wir werden dazu sicherlich Gelegenheit haben. Dann wird es auch um die Frage gehen, ob der Gesetzentwurf, so wie er derzeit ausgestaltet ist, diesem grundlegenden Anspruch Rechnung trägt.
Aber, Herr Wolpert, eines will ich doch deutlich sagen: Wenn Sie es einerseits begrüßen, dass wir eine einheitliche Regelung für zwölf Länder haben, andererseits aber partiell eine ganze Reihe Sonderwünsche anmelden - das haben Sie ja gemacht -, ist das eine gewisse Schwierigkeit.
Ich stimme Ihnen in Ihren Bedenken ja durchaus zu, dass man jemandem, der sich wegen Fluchtgefahr in U-Haft befindet, nicht unbedingt die Post vorenthalten muss. Darüber kann man ja diskutieren. Nur: Das sind Diskussionen, die in einer größeren Breite zwischen allen Ländern geführt werden sollten.
An dem grundlegenden Anliegen - in diesem Punkt sind wir offensichtlich einer Meinung -, dass Rechtseinheitlichkeit auf diesem Gebiet immer noch besser ist als Rechtszersplitterung, sollten wir festhalten. Aber darüber können wir uns ja bei den Beratungen im Ausschuss verständigen. - Vielen Dank.
Wir stimmen ab über die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. Gibt es Wünsche, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in andere Ausschüsse zu überweisen? - Das ist nicht der Fall. Damit bleibt es bei der Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. Wir stimmen darüber ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.
Ich rufe sogleich den Tagesordnungspunkt 14 auf. Danach wird der Tagesordnungspunkt 24 folgen, der eigentlich erst in 22 Stunden dran sein sollte. Sie können sich schon darauf vorbereiten.
Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 14 kommen, haben wir die Freude, Damen und Herren der Handwerkskammer Halle und Handwerker aus dem Wahlkreis 22 sowie eine Gästegruppe der Bürger für Ottersleben auf der Südtribüne begrüßen zu können.
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 (Landes- besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 - LBVAnpG 2009/2010)
Ich bitte den Minister der Finanzen Herrn Bullerjahn, als Einbringer des Gesetzentwurfes das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will gar nicht weit ausholen, weil sich der Ausschuss für Finanzen und auch die Fraktionen insgesamt, denke ich, schon mit dem Thema befasst haben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine fast inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 1. März 2009 auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter vor. Das bedeutet, dass die Grundgehaltssätze zunächst um einen Sockelbetrag von 40 € und die Dienst- und Ver
sorgungsbezüge anschließend linear um 3,0 % rückwirkend zum 1. März 2009 angehoben werden. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um einen Betrag von 60 € ohne zusätzliche lineare Anhebung. Eine weitere Anpassung um linear 1,2 % ist dann zum 1. März 2010 vorgesehen, auch für die Anwärterinnen und Anwärter.
Der Gesetzentwurf enthält jedoch keine zusätzliche Einmalzahlung. Diese wird im Tarifbereich in Höhe von insgesamt 40 € als Ausgleich für eine fehlende Erhöhung in den Monaten Januar und Februar gewährt. Zwar haben sich im Beteiligungsverfahren der DGB, ver.di und der DBB für eine Einmalzahlung ausgesprochen; die Nichtgewährung steht aber im Zusammenhang mit der Streichung des Leistungsentgelts im Tarifbereich und ist daher aus meiner Sicht gerechtfertigt.
Dies entspricht der bayerischen Regelung. Dagegen übertragen Baden-Württemberg, Hamburg, RheinlandPfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen den Tarifabschluss ohne Einschränkung. Andere Länder kürzen den Sockelbetrag auf 20 €.
Da viele Länder aber noch Sonderzahlungen leisten, liegt die Jahresgesamtsumme der Besoldung in Sachsen-Anhalt auch weiterhin im unteren Drittel der 16 Länder. Schlusslicht ist Berlin, das nicht mehr in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist und daher erst im nächsten Jahr Tarifverhandlungen führt. Die Besoldungsanpassung wird sich dann sicherlich an dem Tarifabschluss orientieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens und im Einklang mit der Vorgehensweise bei früheren Anpassungen, bei denen Vorgriffszahlungen zur Diskussion standen, hatten wir den Finanzausschuss um ein entsprechendes Votum gebeten. In der Sitzung am 13. Mai hat er sich mit den entsprechenden Zahlungen einverstanden erklärt, sodass die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter bereits ab Juli 2009 rückwirkend zum 1. März 2009 unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Gesetzgebungsverfahrens die lineare Erhöhung erhalten werden.
Auch die übrigen Länder leisten diese Vorgriffszahlungen, sofern ihre jeweiligen Anpassungsgesetze nicht bereits verabschiedet worden sind oder die Beschlussfassung des Landtages nicht unmittelbar bevorsteht. Wir hatten als Landesregierung davon abgesehen - ich sage einmal -, mit Beteiligung der Gewerkschaften das Verfahren abzukürzen. Nur so wäre es überhaupt möglich gewesen, das Gesetzgebungsverfahren jetzt schon zu beenden.
Die Übertragung des Tarifergebnisses belastet den Haushalt im Jahr 2009 mit einem Betrag von 36 Millionen € und im Jahr 2010 mit einem Betrag von 54 Millionen €. Durch den Verzicht auf die Einmalzahlung wird ein Betrag von 1 Million € gespart.
Mit dem Gesetzentwurf ist die Landesregierung dem Auftrag gefolgt, die Besoldung regelmäßig anzupassen. Wir hatten auch gesagt, dass wir wie schon im vorigen Jahr zwischen Tarif- und Beamtenbereich keine Unterschiede zulassen wollen. Eine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung ist nicht vorgesehen. Ich bitte Sie um die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der FDP-Fraktion eröffnet. Ich erteile Herrn Kosmehl das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn auch etwas sehr schnell, aber wenn ich richtig zugehört habe, doch zutreffend hat der Minister der Finanzen dargestellt, wie in anderen Ländern die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Beamten geschieht. Wir werden in den Ausschussberatungen sicherlich Gelegenheit haben, die einzelnen Modelle etwas näher zu betrachten.
Grundsätzlich, sage ich für die FDP-Fraktion, begrüßen wir es außerordentlich, dass das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst weitgehend auf die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt übertragen werden soll. An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir bereits durch Entscheidungen in den letzten Jahren ein Auseinanderdriften dieser beiden Personalbereiche zu verzeichnen haben.
In den nächsten Jahren wird es, Herr Minister, sicherlich auch einmal darum gehen, bei der Neuregelung des Landesbesoldungsgesetzes auch die Besoldung insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, ob sie tatsächlich noch angemessen ist. Dass wir nicht mehr in den Zeiten sind, in denen wir Sonderzahlungen leisten, ist sicherlich richtig. Das kann aber auch über eine Umlage auf die monatlichen Bezüge erfolgen.
Wir sind jedenfalls daran interessiert, die Übertragung schnellstmöglich umzusetzen und dafür in den Ausschussberatungen schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage zu legen, auch wenn vorgesehen ist, dass die Anpassung rückwirkend in Kraft treten soll. Wir möchten aber heute bereits ankündigen, dass wir uns in den nächsten Monaten - ich hoffe, dass es nur Monate sein werden - intensiv mit der Frage der Besoldung insgesamt beschäftigen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung zu dem Gesetzentwurf hat mich etwas stutzig gemacht. Das ist der Hinweis vom Deutschen Richterbund darauf, dass im Bereich der Besoldung R keine Angemessenheit mehr vorliege, was die Landesregierung verneint hat mit dem Hinweis darauf - das ist der Punkt -, dass es keine Sonderstellung über die bisherige hinaus mehr geben solle. Darüber werden wir sicherlich reden müssen.
Die Diskussion kommt aus verschiedenen Richtungen. Ich will an dieser Stelle deutlich sagen, dass wir die Frage der Besoldung, die Frage der Beförderungen und die Frage der Stellenanzahl in einem Gesamtzusammenhang sehen. All diese Dinge müssen gemeinschaftlich in einem Konzept aufgeschrieben werden. Auch die Frage der Laufbahnbefähigung und der Durchlässigkeit muss dabei berücksichtigt werden.
Erst dann kann man für den Bereich der Beamten die Personalstruktur insgesamt einschätzen und auch die Möglichkeit, sich damit zu identifizieren. Dabei ist eine angemessene Besoldung ein Faktor. Darauf werden wir in den nächsten Monaten sicherlich Wert legen, wenn
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kosmehl, Sie haben eigentlich schon vieles von dem ausgeführt, was auch ich ausführen wollte.
Deswegen will ich damit einsteigen, dass uns die Föderalismusreform I die Kompetenzen in diesem Bereich neu überantwortet hat. Ich habe vorhin gehört, dass man im Bereich der Justiz gern von „Model“, „Kleid“ und „Kittelschürze“ redet. Sei es aber, wie es sei. Ich denke, auch mit Blick auf die Debatte von heute früh, in der die Kompetenzen der Länder in Gänze im Föderalismus in Deutschland in den Blick genommen wurden, sollten wir uns Mühe geben, die Dinge, für die uns die Kompetenz zugeordnet wurde, dann auch kräftig auszufüllen.
Deswegen, Kollege Kosmehl, stimme ich mit Ihnen völlig darin überein, dass wir das Besoldungsrecht in Gänze in den Blick nehmen wollen und müssen. Ich denke, dazu wird es in absehbarer Zeit entsprechende Vorlagen aus dem Bereich der Regierung geben.
Nun aber zu dem engeren Regelungskontext, um den es geht, die erstmals in der Landesverantwortung liegende Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen. Ich bin dankbar dafür, dass der Finanzminister diese Dinge zur Beratung vorgelegt hat - wenn auch etwas spät; aber ich weiß, dass manches am Anfang vielleicht noch etwas zögerlich läuft, weil die Kompetenz neu ist.
Wir haben im Finanzausschuss beschlossen, die Dinge über Abschlagsleistungen schon im Vorfeld zu vollziehen - auch das wurde schon gesagt -, damit die Kolleginnen Beamtinnen und Beamten im Land das klare Signal in ihren Portemonnaies spüren, dass wir als Land an ihre Interessen denken.
Die Beamtinnen und Beamten - dazu bekennt sich die CDU vielleicht stärker als manch andere politische Kraft in diesem Hause - leisten eine hervorragende Arbeit. Das sollte auch entsprechend honoriert werden. Man kann sich trefflich über die Funktionen im öffentlichen Dienst in Gänze streiten; aber weil die Kernfunktionen, die der Staat übernehmen sollte, gerade von Beamtinnen und Beamten wahrgenommen werden, sollte sich das auch in der entsprechenden Anpassung wiederfinden.
Da wir als Land angesichts der schmerzhaften Entscheidungen in der vergangenen Wahlperiode, was die Sonderzahlungen etc. angeht, ein Stück weit in der Bringepflicht sind, Stichwort Alimentationsprinzip, und die Unwuchten gegenüber dem Tarifbereich, bin ich und sind wir als Fraktion sehr froh, dass wir heute diesen Entwurf vor uns haben. Ich sichere zu, dass wir ihn ordnungsgemäß und zügig beraten werden, damit die Abschlagszahlung, die der Finanzminister schon zum 1. Juli veranlasst hat, auch eine gesetzliche Grundlage erhält.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass DIE LINKE dem Gesetzentwurf weitgehend zustimmt, haben ihre Mitglieder im Finanzausschuss eigentlich schon signalisiert, als sie am 13. Mai 2009 die Freigabe der Mittel bestätigt haben. Ich war sehr froh, dass es so passiert ist, weil wir dadurch nicht unter so extremem Druck standen, wie wir es schon manchmal waren, wenn es um solche Zahlungstermine ging und die gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste.