Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

- Entschuldigung, 100 € Eigenbeteiligung. - Ich freue mich auf weitere Diskussionen zu diesem Thema. - Vielen Dank.

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Feußner. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir können dann zur Abstimmung über die Drs. 5/2025 kommen.

Ich würde Ihnen vorschlagen, über die selbständigen Bestimmungen insgesamt abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann würde ich darüber abstimmen lassen wollen.

Wer der Gesetzesüberschrift - Zwölftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - und dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen bei der FDP. - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 8 verlassen. Herzlichen Dank.

Wir haben gestern bereits die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 abgearbeitet.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 5/2026

Berichterstatterin des Ausschusses für Petitionen ist die Abgeordnete Frau Frauke Weiß. Es war ursprünglich vereinbart, dazu keine Debatte zu führen. Es wird aber einen Debattenbeitrag geben. Bitte schön, Frau Weiß, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben in dem Berichtszeitraum 1. Dezember 2008 bis 31. Mai 2009 310 Bürger Gebrauch gemacht.

42 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petitionen behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. 21 Petitionen wurden an die jeweils zuständigen Landesparlamente bzw. an den Deutschen Bundestag abgegeben.

Demnach konnten 247 eingegangene Bitten und Beschwerden als Petitionen registriert und bearbeitet werden. Die höchste Zahl der Eingänge war wieder im Sachgebiet Inneres mit 48 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 39 Petitionen und dem Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit mit 38 eingegangenen Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 12 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

Der Petitionsausschuss befasste sich mit vielfältigen Themen, zum Beispiel mit Beschwerden über Jugendämter - diese nahmen in der letzten Zeit zu -, Opferrenten, Opferentschädigung, Rehabilitierung, Altersteilzeit, Beschwerden über Finanzämter, Gebühren und Beiträge für Wasser und Abwasser, Kommunalabgaben, Fernseh- und Rundfunkgebühren, Straßenausbau, Lärmbelästigung, Arbeitslosengeld II und Umweltschutz. Einzelheiten hierzu können Sie den Anlagen 1 bis 11 der Beschlussempfehlung entnehmen.

238 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in neun Sitzungen abschließend behandelt. Führend war hierbei wieder das Sachgebiet Inneres mit 61 Petitionen. Etwa 10 % der Petitionen aus dem Sachgebiet Inneres betrafen Ausländerangelegenheiten.

Im Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit wurden 36 Petitionen abschließend behandelt. Unverändert hoch ist mit ca. 89 % der Anteil der Petitionen zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II.

Viele Petenten nutzten die Möglichkeit einer Sammelpetition. Sechs Sammelpetitionen, zum Beispiel zu den Themen Straßenausbaubeiträge, Wasserzweckverbände, Lärmbelästigung, Beseitigung und Ausbau von Straßen, gingen im Berichtszeitraum ein; 13 Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt.

Ein Anteil von etwa 15 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurde positiv oder zumindest zum Teil positiv erledigt.

Durchgeführte Ortstermine und Kontaktaufnahmen mit Petentinnen und Petenten trugen vielfach dazu bei, bestehende Missverständnisse zwischen Bürgern und Verwaltung auszuräumen, Entscheidungen der Verwaltung den Petenten näher zu bringen oder auch durch Vermitteln akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden. An dieser Stelle möchte ich mich für die kompetente Unterstützung der Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken. Durch sie war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 5/2026 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich danke der Einbringerin Frau Frauke Weiß. - Herr Grünert hatte einen Redebeitrag angekündigt. Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich Seniorinnen und Senioren aus Wolfen-Bitterfeld auf der Tribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Grünert, Sie haben das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zu der vorliegenden Beschlussempfehlung zu den erledigten Petitionen aus dem Zeitraum 1. Dezember 2008 bis 31. Mai 2009 machen. Dabei geht es mir nicht um eine Bewertung oder um die Korrektur von Entscheidungen. Frau Weiß hat eben den Bericht vorgestellt, den wir als Fraktion auch vollinhaltlich unterstützen; denn im Rahmen der Gesetze war hier nur so zu entscheiden, wie wir entschieden haben.

Aber, meine Damen und Herren, Petitionen sind nicht nur Worte des Einzelnen, der sich ungerecht behandelt fühlt; sie sind gleichzeitig Seismograf für mögliche Nachkorrekturen von Rechtsgrundlagen, für eventuelle Korrekturen von einander aufhebenden Rechtsnormen. Das sollte von uns auch entsprechend gewürdigt werden.

Wenn man sich die Sitzungen und die Häufigkeit von bestimmten Petitionen anschaut - Frau Weiß ist darauf eingegangen -, so stellt man fest, dass in jeder Sitzung in der Regel fünf bis zehn Petitionen insbesondere zum

Kommunalabgabenrecht vorliegen. Das geht nicht allein auf den so genannten Volkssport zurück, Widerspruch einzulegen - nein, hierbei geht es tatsächlich um inhaltliche Fragen, die wir auf die Tagesordnung setzen müssen.

Es geht um nachträgliche Beitragserhebungen, so genannte Modernisierungsbeiträge II, für Maßnahmen und Straßen, die bis in die Zeit weit vor der Wiedervereinigung zurückreichen, nämlich rückwirkend bis in das Jahr 1974.

Es geht um gegensätzliche Gesetzeswirkungen zwischen der Landesbauordnung und dem Kommunalabgabenrecht. Dies betrifft insbesondere die mögliche Ausnutzbarkeit und die tatsächliche Bebauung von Grundstücken und deren abgabenrechtliche Wirkung, negativ beschiedene Bauvoranfragen auf der einen Seite und Abgabepflichtigkeit auf der anderen Seite.

Dem wird die Krone aufgesetzt, wenn man sich das im Bereich Mansfelder Land anschaut, wo trotz der nicht erfolgten Genehmigung des weiteren Ausbaus eines Grundstücks der Maßstab der möglichen Ausnutzbarkeit angelegt wird, und das im Bergbausenkungsgebiet und bei nicht vorhandenen Ringankern im Keller. Die Gebäude können gar nicht aufgestockt werden. Das heißt, hier wird die Regelung durch die tatsächlichen Wirkungen ein Stück weit pervertiert.

Dies ist auch zu beobachten in Bezug auf den so genannten unbebauten/bebauten Innen- und Außenbereich und die Abgabepflichtigkeit sowie die Wirkung der Baugenehmigungsfreiheit für Bauten bis 50 m². Auf der einen Seite sind sie nach Baugesetzbuch baugenehmigungsfrei, auf der anderen Seite erfolgt die abgabenrechtliche Würdigung, und damit haben die Eigentümer wieder eine Gebühr zu erwarten.

Ähnlich verhält es sich auch mit der Festsetzung eines jährlichen Mindestverbrauchs von über 23 m³ pro Person. Hier haben wir die Situation, dass derzeit - die Landesministerin Frau Wernicke hat es im Landtag einmal ausgeführt - natürlich auch dezentrale Anlagen möglich sind. Guckt man sich das konkret an - ich kann Ihnen dazu mehrere Beispiele nennen -, so ist festzustellen, dass unter anderem einem Zweifamilienhaushalt in Bebitz eine Kleinkläranlage offeriert wurde - natürlich biologisch, nach den Vorschriften der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Man müsste jedoch einen Verbrauch von 70 bis 80 l pro Person und Tag haben, um diese Anlage betriebswirtschaftlich sinnvoll betreiben zu können. Es ist ein Stück weit ein Affront, wenn wir auf der einen Seite sagen: wir wollen ressourcensparende Möglichkeiten nutzen, es aber auf der anderen Seite bei dieser Regelung belassen. Wir haben auch diesbezüglich erheblichen Nachholbedarf. Vielleicht gelingt es uns ja gemeinsam, hier Regelungen zu treffen und diese Widersprüche aufzuklären.

Es ist auch zu beobachten, dass sich Bürgerinnen und Bürger darüber beschweren, dass sie auf die Gebührensatzungen und deren Zustandekommen relativ wenig Einfluss haben.

An dieser Stelle sei einmal nachgefragt, inwiefern überhaupt eine überörtliche Prüfung bei den Zweckverbänden vorgenommen wird, wenn ja, in welchen Perioden, mit welchen Ergebnissen die Zweckverbände dann zu einer betriebswirtschaftlichen Lösung geführt werden

sollen und welche Auflagen dort erteilt werden. Ich denke, das wäre auch ein spannender Prozess.

Meine Damen und Herren! Auf einen Widerspruch möchte ich auch noch hinweisen; denn das ist ein Unding und für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Es gibt die so genannten Nacherhebungsbeiträge. Das heißt, ich habe permanent damit zu rechnen, dass ich irgendwann wiederum zu einer bereits bezahlten Leistung eine Nacherhebung erhalte.

Übertragen auf einen anderen Bereich würde das heißen: Wenn ich mir einen Anzug kaufe, muss ich damit rechnen, dass ich, obwohl er überhaupt nicht mehr vorhanden ist, eventuell eine Nachberechnung bekomme, weil das Garn, das zu dessen Herstellung verwendet wurde, irgendwie noch nicht im Preis inbegriffen war. - Das geht nicht. Die Bürger wollen eine Endlichkeit, eine Klarheit im Gebühren- und Abgabenrecht und keine permanente schleichende Nacherhebung. Das funktioniert nicht. Wir sollten uns noch mal die Mühe machen, darauf einzugehen.

Eine abschließende Bemerkung: Wir haben im Innenausschuss mehrfach, auch in der letzten Sitzung, Berichterstattungen zu Fragen des Abwasser- und Wasserrechts gehabt. Dafür möchte ich mich übrigens noch mal beim zuständigen Ministerium bedanken.

Offensichtlich gibt es derzeit auch Gesprächsbedarf und Handlungsbedarf in den die Regierungskoalition tragenden Fraktionen. Ich lade Sie gern dazu ein - deswegen habe ich den Redebeitrag heute gehalten -, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, hier Lösungen zu finden, damit Gebührengerechtigkeit und Gebührentransparenz auch im Land Sachsen-Anhalt Einzug halten können. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und lade Sie zu dem Diskurs recht herzlich ein.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert, für Ihren Beitrag. - Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/2026.

Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Darüber werde ich jetzt abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich erspare mir die Gegenprobe. Damit ist dem zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist abgeschlossen.

Ich rufe als letzten Punkt vor der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Erste Beratung

Perspektivische Wirtschaftspolitik - wirksam und nachhaltig

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2008

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Thiel. Herr Dr. Thiel, Sie haben das Wort. Ich gehe davon aus, dass der Wirtschaftsminister als Zweiter das Wort ergreifen will. Aber zunächst haben Sie das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen des Antrags - das können Sie der Antragsbegründung leicht entnehmen - beschränkt sich auf drei wesentliche Punkte.

Erstens gab es in der letzten Zeit im politischen Raum Debatten über die Frage: Müssen wir die Förderkonditionen des Landes anpassen und, wenn ja, wie?