Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Bevor wir die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion abschließen, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Stephaneum aus Aschersleben begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte, Herr Thomas.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was haben wir in den letzten Wochen und Monate schon über die Richtlinie debattiert! Ich möchte noch einmal ins Gedächtnis rufen: Sie regelt nicht mehr die Freiheit im Personen- oder Warenverkehr - nein, sie regelt die Freiheit im Dienstleistungsverkehr. Sachsen-Anhalt stößt die Türen nach Europa wieder ein Stückchen weiter auf. Wir sagen: Jawohl, kommt mit eurer Dienstleistung zu uns! Erbringt eure Dienstleistung hier! - Genauso möchten wir, dass Sachsen-Anhaltiner nach Europa hinausgehen und ihre Dienstleistungen dort erbringen.

Herr Kollege Thiel, ich denke, dass wir uns darüber einig sind, dass der Dienstleister, wenn die Tür aufgeht und er eintritt, kein Überraschungspaket wie beim Weihnachts

kalender nach dem Motto haben will: Mal sehen, was hinter dem Türchen ist, mal sehen, was ich da bekomme. - Ich hoffe, Sie hatten heute etwas Süßes dahinter und sind damit glücklich.

Wir möchten einen Ansprechpartner, bei dem sich der Dienstleistungserbringer wirklich geborgen fühlt und bei dem ihm auch Hilfe widerfährt. Ich bin schon sehr dankbar, dass wir diesen einheitlichen Ansprechpartner mit dem Landesverwaltungsamt festgelegt haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie das auch können und tun werden.

In anderen Bundesländern gibt es ja andere Varianten. Ob das alles gut sein wird, wird sich zeigen. Deswegen haben wir auch die Evaluierung ins Gesetz geschrieben.

Ich denke, der Zeitplan war klar. Wir kommen nicht zu spät, wir kommen rechtzeitig. Damit, denke ich, werden alle 16 Bundesländer im kommenden Jahr diese Dienstleistungsrichtlinie umsetzen. Dann wollen wir einmal schauen, wie sich das entwickelt. Das ist auch für uns eine neue Erfahrung.

Deswegen finde ich es auch gut - deswegen gilt mein Dank dem Wirtschaftsministerium, dem Minister, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, allen anderen Beteiligten des Ministeriums und auch den Kollegen im Ausschuss -, dass wir es trotz aller Belastungen rechtzeitig geschafft haben, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.

Dass Sie Kritik üben, ist mir vollkommen klar, dass Sie damit unzufrieden sind, ist mir auch noch klar. Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, ist, dass es von Ihrer Seite keinen Änderungsantrag gab, um das vielleicht ins Gesetz einfließen lassen zu können. Das ist nicht passiert. Insofern, denke ich, bleiben Sie kritischer Begleiter, und vielleicht werden Sie ja in Zukunft feststellen, dass Ihre Ablehnung heute nicht ganz berechtigt war. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Die CDU wird zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Thomas. - Damit ist die Debatte beendet.

Wenn niemand widerspricht, stimmen wir nun über die selbständigen Bestimmungen, über die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fraktionsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drs. 5/2203

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 5/2322

Die erste Beratung fand in der 64. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gürth.

Herr Gürth, Berichterstatter des Ältestenrates:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben wir noch einmal die Problempunkte, die damit abzuarbeiten waren, deutlich dargestellt. Wir haben den Gesetzentwurf, der aus der Mitte dieses Hauses entstanden ist, dem Landesrechnungshof, so wie wir es hier auch angeregt hatten, noch einmal zur Stellungnahme geschickt. Der Landesrechnungshof hat sich mit den Vorschlägen aller Fraktionen verbindlich auseinandergesetzt und sich nochmals mit Empfehlungen an den Landtag gewandt.

Der Ältestenrat hat in seiner letzten Sitzung im Dezember noch einmal ausführlich beraten. Wir werden nunmehr, wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zustimmen, ein neues Fraktionsgesetz bekommen, das in vielen Punkten Klarheit schafft. Das betrifft die Fragen der Bilanzierung, der Buchhaltung, der Rücklagenbildung und sonstige wichtige Normen, die regeln, wie wir als Fraktionen in unserem Haushalt mit den öffentlichen Mitteln umzugehen haben.

Ich bitte um die Zustimmung aller Fraktionen zur Beschlussempfehlung des Ältestenrates und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Gürth. - Eine Debatte war nicht vereinbart. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2322 ein. Ich möchte das in einem Abstimmungsgang machen, Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, Abstimmung über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fraktionsgesetzes Sachsen-Anhalt - und die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik und zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2288

Die Einbringerin ist Frau Ministerin Dr. Kuppe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzent

wurf werden zwei wichtige Ziele verfolgt: Zum einen soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur staatlichen Anerkennung von Bachelorabschlüssen im Bereich der sozialen Arbeit geschaffen werden. Zum anderen soll mit diesem Gesetzentwurf die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Sachsen-Anhalt erfolgen.

Die Hochschulen unseres Landes haben ihre Studiengänge in den Fachrichtungen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik entsprechend dem Bologna-Prozess und der hierzu von der Kultusministerkonferenz gefassten Beschlüsse von Diplom- auf Bachelorabschlüsse umgestellt. Damit stellte sich die Frage nach der staatlichen Anerkennung dieser Abschlüsse, um denjenigen, die diesen Abschluss erworben haben, den Zugang zu reglementierten Berufen zu ermöglichen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf in der Zukunft abzusichern.

Übergangsweise wurde bisher im Wege analoger Anwendung der bisherigen Rechtsgrundlage die staatliche Anerkennung für diese Abschlüsse erteilt. Die nun angestrebte Gesetzesänderung, besonders § 1 betreffend, schafft eine klare und eindeutige Gesetzeslage und gibt damit mehr Anwendungs- und Rechtssicherheit.

Außerdem soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die staatliche Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik gesetzlich geregelt und die bereits genannte EU-Richtlinie in Landesrecht umgesetzt werden. Damit wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die bisherige Praxis der direkten Anwendung der einschlägigen EU-Richtlinie ablösen wird.

Meine geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin, für die Einbringung. - Heute früh bei der Beratung über die Tagesordnung wurde angezeigt, dass die Fraktionen auf eine Debatte verzichten werden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann werden wir jetzt über die Drs. 5/2288 abstimmen. Der Überweisung als solcher steht nichts im Wege. Es ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss zu überweisen. Kann ich darüber in einem Block abstimmen lassen?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

- Das ist der Fall. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt 12 ab.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr und unerlaubter Telekommunikation

durch Gefangene (Mobilfunkverhinderungsgesetz - MFunkVG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1940

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2289

Die erste Beratung fand in der 59. Sitzung des Landtages am 8. Mai 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann.

Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist in der 59. Sitzung des Landtages am 8. Mai 2009 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.