Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den Gesetzentwurf am 11. November 2009 behandelt. Es wurde erörtert, dass der Bund wegen der Föderalismusreform I die Bundeshinterlegungsordnung mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 aufhebt und insoweit in SachsenAnhalt gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das
Land ist gehalten, die wichtigen und notwendigen Regelungen im Wege einer eigenen landesgesetzlichen Regelung zu verabschieden.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein bundeseinheitlicher Entwurf, der von einer Arbeitsgruppe der Länder erarbeitet wurde. Er entspricht im Wesentlichen dem Regelwerk, das bisher als Bundesrecht gegolten hat. Somit wird nach der Umsetzung in den einzelnen Ländern im Wesentlichen eine Einheitlichkeit erreicht werden.
Sachsen-Anhalt weicht von dem bundeseinheitlichen Entwurf jedoch insofern ab, als auf eine Verzinsung der hinterlegten Gelder verzichtet werden soll.
Die dem Ausschuss vorgelegte, zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium der Justiz abgestimmte Synopse wurde zur Beratungsgrundlage erklärt und in der 48. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 20. Januar 2010 ohne Änderungen beschlossen.
Dann können wir abstimmen. Wenn niemand widerspricht, fasse ich zusammen: die selbständigen Bestimmungen, die Abschnittsüberschriften und die Gesetzesüberschrift. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Es ist so beschlossen.
Ich lasse jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich ebenfalls alle. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Justizvollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt (Justizvoll- zugsstrukturneugliederungsgesetz - JVollzStrNeuglG)
Ich bitte zunächst Herrn Daniel Sturm, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf in Drs. 5/2304 ist am 10. Dezember 2009 durch den Landtag an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Als im Jahr 2004 der Beschluss über den Bau der JVA in Burg gefasst wurde, war die Ausgangslage in diesem Bereich eine andere als heute. Es gab beinahe 3 000 Gefangene und die vorhandenen Justizvollzuganstalten waren völlig überbelegt. Dieser Zustand hat sich in den Folgejahren jedoch geändert; denn die Zahl der Gefangenen ging kontinuierlich zurück.
Die Folge daraus ist, dass das erforderliche Vollzugspersonal gewonnen werden muss und die Vollzugslandschaft hinsichtlich der Zahl der Anstalten und der Nutzung der Altanstalten nicht unverändert bleiben kann.
Eine Expertenkommission hatte sich mit der Organisation des Justizvollzugs im Land Sachsen-Anhalt befasst und Vorschläge unterbreitet, die in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. So soll es künftig nur noch vier Hauptstandorte geben. Die bisher selbständigen Justizvollzugsanstalten werden zu neuen Verwaltungseinheiten zusammengeführt und an den bisherigen Standorten werden rechtlich unselbständige Außenstellen gebildet.
Der Ausschuss hat in der Sitzung am 11. Dezember 2009 vereinbart, in der Sitzung am 20. Januar 2010 eine Anhörung durchzuführen, und hat zugleich dem mitberatenden Ausschüsse für Finanzen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung nahe gelegt, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Zu der Anhörung wurden neben den Leitern der Vollzugsanstalten Burg, Dessau-Roßlau, Halle I, II und III, Magdeburg, Naumburg und Volkstedt auch Vertreter der Jugendanstalt Raßnitz und der Jugendarrestanstalt Halle sowie Mitglieder der Expertenkommission, die mit der Erstellung eines Gutachtens bzw. mit der Erstellung einer Konzeption zur Neustrukturierung der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt beauftragt wurde, eingeladen.
Daneben wurden der Vorsitzende des Landesverbandes des Bundes der Strafvollzugsbediensteten und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Ministerium der Justiz zu der Anhörung eingeladen. Die im Zuge der Anhörung abgegebenen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen fanden im weiteren Verlauf der Gesetzesberatung Berücksichtigung.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat in der Sitzung am 27. Januar 2010 eine Stellungnahme zu der vorläufigen Beschlussempfehlung erarbeitet. Mit Schreiben vom 28. Januar 2010 lag dem Ausschuss für Recht und Verfassung eine vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erstellte Synopse mit Änderungsvorschlägen und Anmerkungen vor, die als Beratungsgrundlage herangezogen wurde.
Des Weiteren wurde von der Fraktion der FDP ein vom 29. Januar 2010 datierender Änderungsantrag eingebracht, in dem eine vollständige Auflösung der unselbständigen Außenstellen mit Ausnahme der unselbständigen Außenstellen Magdeburg und Naumburg gefordert wurde.
Danach bildeten die vier Justizvollzugsanstalten mit den zwei verbleibenden unselbständigen Außenstellen in Magdeburg und in Naumburg eine ausreichende und effiziente Struktur. Zudem sei die Sanierung der alten Gefängnisse in Halberstadt und in Stendal nicht sinnvoll. Die entsprechenden Mittel könnten in die übrigen Standorte investiert werden, um dort optimale Haftbedingungen zu schaffen.
Unter einem weiteren Punkt des Änderungsantrages wurde die Aufhebung des § 7 des Gesetzentwurfs gefordert, in dem eine Verordnungsermächtigung verankert ist, die dem zuständigen Ministerium die Erlaubnis einräumt, die Struktur hinsichtlich der unselbständigen Außenstellen zu ändern. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass der Bestimmtheitsgrundsatz nicht gewahrt worden sei.
Von den Fraktionen der CDU und der SPD wurde mit Datum vom 3. Februar 2010 ein weiterer Änderungsantrag eingebracht. Ausgehend von den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden darin weitere Änderungen vorgeschlagen: Die Gesetzesüberschrift sollte eine kürzere und verständlichere Fassung erhalten. Darüber hinaus sollten die Überschriften der §§ 2 und 4 eine neue Fassung erhalten, in der die Außenstellen nicht mehr genannt werden.
Hintergrund dessen ist das Fehlen einer verfassungsrechtlichen oder einfachgesetzlichen Regelung, die die Einrichtung oder Schließung unselbständiger Außenstellen per Gesetz erfordert. Daher könnten die Standorte Naumburg und Magdeburg im Wege einer Organisationsverfügung als unselbständige Abteilungen ihrer Hauptanstalt erhalten bleiben. Die Schließung der stark sanierungsbedürftigen Abteilungen in Halberstadt und in Stendal sei dagegen unabweisbar.
Die Verordnungsermächtigung des § 7 sollte laut dem Änderungsantrag gestrichen werden; diese Empfehlung gab auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Zur Begründung hieß es, dass für den Fall, dass die Einrichtung der vorgenannten unselbständigen Außenstellen aus dem Gesetz gestrichen werde, die spätere Schließung einer Außenstelle ebenfalls keine gesetzliche Regelung erfordere. Das ermögliche der Justizverwaltung, auf nicht vorhersehbare Veränderungen im Gefangenen- oder Personalbestand schnell und flexibel zu reagieren. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich angenommen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfahl zudem, das Kürzel „LSA“ der neuen Überschrift anzufügen. Diese Empfehlung wurde vom Ausschuss befürwortet und in der Beschlussempfehlung an den Landtag berücksichtigt.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 3. Februar 2010 abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/2419 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Recht und Verfassung bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Sturm, es kann sein, dass ich es angesichts des hohen Lärmpegels nicht ganz genau verstanden habe - das vorausgeschickt.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hatte den Finanzausschuss um eine Stellungnahme gebeten. Der Finanzausschuss war mitberatender Ausschuss. Der Finanzausschuss hat auch eine Beschlussempfehlung abgegeben, nach der der Gesetzentwurf an einer Stelle geändert werden soll. Ich habe jetzt nicht hören können, warum sich der Ausschuss für Recht und Verfassung über diese einstimmig abgegebene Empfehlung hinweggesetzt hat.
- Der Ausschussvorsitzende meldet sich zu Wort. Er kann es vielleicht aufklären. Bitte, Herr Brachmann.
Das lässt sich aufklären. Da das auch Gegenstand des Entschließungsantrages der FDP-Fraktion ist, hätte ich in meinem Redebeitrag dazu ohnehin etwas gesagt, aber ich kann es auch jetzt, an dieser Stelle tun:
Nachdem der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung abgegeben hat, wurde dem Rechtsausschuss die Stellungnahme des GBD zugeleitet. Sie lag dem Finanzausschuss zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Beschlussempfehlung noch nicht vor. Der GBD - ich kann die Stelle zitieren - macht in seiner Stellungnahme noch einmal mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erforderlich ist, über die Außenstellen in diesem Gesetz überhaupt etwas zu sagen. Dem sind die Koalitionsfraktionen gefolgt.