Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der Sitzung am 17. Februar 2010 abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst und die Ihnen in der Drs. 5/2455 vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Recht und Verfassung bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kolze. - Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2455. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen entsprechend unserer Ge

schäftsordnung insgesamt durchzuführen. - Es widerspricht niemand.

Dann stimmen wir ab über die selbständigen Bestimmungen, über die Artikelüberschriften, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Wir können den Tagesordnungspunkt 4 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/2015

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2484

Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bommersbach. Herr Bommersbach, bitte nehmen Sie das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den in der Drs. 5/2015 vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP hat der Landtag in der 60. Sitzung am 18. Juni 2009 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Mit der Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes soll eine politische Begleitung der Arbeit der Gedenkstättenstiftung durch den Landtag geschaffen werden.

Der Innenausschuss befasste sich in der 58. Sitzung am 17. September 2009 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage lagen dem Ausschuss eine Synopse und eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Im Ergebnis der Beratung wurde übereinstimmend festgestellt, das Gesetz erst mit Beginn der sechsten Legislaturperiode des Landtages in Kraft zu setzen. Es bestanden jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob den Fraktionen ein Vorschlagsrecht zustehen soll oder nicht und wie die Regelung im Einzelnen ausgestaltet werden sollte. Aus diesem Grunde beschloss der Innenausschuss, sich Ende des erstens Quartals 2010 ein weiteres Mal mit dem Gesetzentwurf zu befassen.

Dem Beschluss folgend, befasste sich der Ausschuss für Inneres in der 68. Sitzung am 4. März 2010 erneut mit dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt. Auch im Verlaufe dieser Beratung wurde Einigkeit dahin gehend erzielt, das Gesetz erst mit Beginn der sechsten Legislaturperiode des Landtages in Kraft zu setzen. Aus diesem Grund beschloss der Innenausschuss nach einer Aussprache mit 10 : 1 : 0 Stimmen,

den Gesetzentwurf abzulehnen. Der im Jahr 2011 gewählte Landtag soll sich mit dieser Thematik erneut befassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Innenausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 5/2484 vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Vielen Dank, Herr Bommersbach. - Meine Damen und Herren, die Landesregierung verzichtet auf einen Beitrag. Wir kommen zur Debatte. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte schön, Herr Kosmehl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gedenkstättenstiftung des Landes Sachsen-Anhalt ist derzeit wieder einmal in aller Munde. Heute wird der Landtag von Sachsen-Anhalt über einen Gesetzentwurf bzw. über die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abstimmen. Und so wie es die Beschlussempfehlung vorsieht, werden Sie den Gesetzentwurf ablehnen.

Ich bedauere das außerordentlich, weil Sie sich damit die Chance verbauen, dass Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt wieder vollwertige Mitglieder im Stiftungsrat werden. Ich bedauere auch zutiefst, dass das offensichtlich auch die Zustimmung der SPD-Fraktion findet.

Ich darf an den Debattenbeitrag des Herrn Kollegen Rothe bei der Einbringung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes im Januar 2006 erinnern. Damals hatten Sie, Herr Kollege Rothe, ausgeführt - ich zitiere -:

„In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es in Bezug auf den Stiftungsrat:

‚Von einer Mitgliedschaft im Stiftungsrat von Mitgliedern des Landtages und von Zustiftern wurde abgesehen. Zum einen ist es das erklärte Ziel der Landesregierung, die Stiftung weitgehend staatsfern einzurichten, zum anderen sollte die Zusammensetzung des Stiftungsrates durch Kontinuität gekennzeichnet und in seiner Zahl begrenzt sein.’

Meine Damen und Herren! Was versteht unsere Regierung unter ‚Staatsferne’? - Dem Gesetzentwurf zufolge besteht der Stiftungsrat aus je einem Vertreter erstens des Innenministeriums, zweitens des Finanzministeriums, drittens des Justizministeriums, viertens des Kultusministeriums usw. Alle Macht den Ministerialräten!“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dann in der Debatte zu dem Gedenkstättenstiftungsgesetz hier im Hohen Hause verabredet, dass Mitglieder des Landtages im Stiftungsrat mitwirken können. Und das ist eine gute Entscheidung des Landtages gewesen.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich glaube, sie hätte auch dazu geführt, dass der Stiftungsrat arbeitsfähig geblieben wäre, trotz der leichten Erhöhung der Anzahl der Mitglieder. Und ich glaube, mit

der Verwirklichung der Staatsferne kann keine durchgreifende Wirkung erzielt worden sein.

Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat der Landtag der fünften Wahlperiode einen Stiftungsrat gewählt und dabei auch ein Mitglied des Landtages gewählt. Dies hat im Folgenden bei der Mehrheit des Hohen Hauses offensichtlich zu einer Unzufriedenheit mit der Wahl geführt. Jedenfalls haben die Koalitionsfraktionen durch das erste Änderungsgesetz zum Gedenkstättenstiftungsgesetz die Mitglieder des Landtages mit Blick auf ein Mitglied des Landtages herausgenommen. Sie haben in Gesprächen immer wieder betont, dass es eigentlich auch das Ziel der Koalitionsfraktionen sei, Mitglieder des Landtages irgendwann wieder in den Stiftungsrat zu integrieren und die Mitarbeit des Landtages zu garantieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat Ihnen mit dem Änderungsgesetz nach einer gewissen Frist diese Möglichkeit wieder gegeben.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auch für die Öffentlichkeit sagen, dass wir nicht darauf beharrt haben, dieses Gesetz heute zu verabschieden und morgen die Stiftungsratsmitglieder zu wählen. Wir haben vielmehr gesagt, dass wir es uns vorstellen können, dass die Wahl am Beginn der nächsten Legislaturperiode durchgeführt wird. Diesbezüglich waren wir verhandlungsbereit. Dafür hätten wir auch eine Lösung gefunden.

Zunächst - Herr Bommersbach hat es dankenswerterweise auch vorgetragen - waren die Signale aus den Koalitionsfraktionen auch so, dass man sich darauf hätte einigen können. Umso überraschter waren wir, als wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses ein ablehnendes Votum der Koalitionsfraktionen zur Kenntnis nehmen mussten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es reicht eben nicht aus, den Hinweis zu geben, dass sich der Landtag der nächsten Wahlperiode mit einem neuen Gesetz - denn dieses wird heute beerdigt - beschäftigen kann. Denn es kostet Zeit, bis tatsächlich Landtagsabgeordnete als Mitglieder in den Stiftungsrat einziehen können.

(Zuruf von Herrn Stahlknecht, CDU)

- Herr Kollege Stahlknecht, vielen Dank für Ihren Zwischenruf. Denn genau das glaube ich nicht. Wer die Diskussionen zum Stiftungsrat im letzten Jahr verfolgt hat, der muss doch zu der Erkenntnis kommen, dass Mitglieder des Landtages in diesem Stiftungsrat nötiger sind denn je.

(Beifall bei der FDP)

Angesichts dessen, dass dort Haushaltsmittel nicht ausgegeben wurden, dass offensichtlich Planverzug bestand, liegt es doch nahe, dass es hilfreich ist, wenn Landtagsabgeordnete in diesem Stiftungsrat sind. Denn wir alle beschäftigen uns in unserem täglichen Geschäft mit Haushaltsfragen und sind deshalb vielleicht ein bisschen sensibler und wissen, wie wichtig es ist, dass man Haushaltsmittel abruft und dass die Planung vorangetrieben wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wollen keine Mitglieder des Landtages im Stiftungsrat und deshalb werden Sie heute den Gesetzentwurf der FDP ablehnen.

(Herr Stahlknecht, CDU: Wir nehmen uns nicht ganz so wichtig!)

- Sehr geehrter Herr Kollege Stahlknecht, dass Sie sich nicht wichtig nehmen, mag für Sie persönlich schön sein.

(Heiterkeit bei der FDP)

Aber ich nehme meine Arbeit - wohlgemerkt ganztags - wichtig.

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause)

Deshalb möchten wir in diesem Stiftungsrat mitarbeiten. Deshalb, Herr Kollege Stahlknecht, sage ich Ihnen an dieser Stelle auch: Ich halte mich nicht für so wichtig, dass es meine Person sein muss, die darin mitarbeitet. Ich halte es aber für wichtig, dass das Gesetzgebungsorgan des Landes Sachsen-Anhalt, der Landtag, der Haushaltsgesetzgeber, in dieser so wichtigen Stiftung des Erinnerns an beide Diktaturen auf deutschem Boden mitwirkt.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, richte ich heute nochmals meine Bitte an Sie: Lehnen Sie die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab und geben Sie dem Gesetzentwurf der FDP für mehr Mitbestimmung und Mitwirkung der Landtagsabgeordneten im Stiftungsrat eine Chance. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank dem Abgeordneten Herrn Kosmehl. - Wir kommen nun zum Debattenbeitrag der SPD. Die Abgeordnete Frau Reinecke nimmt das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gedenkstättenstiftungsgesetz steht wieder einmal auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. Der Ausschuss für Inneres empfiehlt dem Landtag, den im Juni 2009 von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf abzulehnen.