Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Ich glaube, wir sind gut gerüstet, um mit unseren Erfahrungen auf Bundesebene dazu beizutragen, dass wir möglichst effektive Normen bekommen und dass wir in Zukunft tatsächlich auch besser für den Kampf gegen die beschriebene Hydra gewappnet sind. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Bevor wir in die Debatte der Fraktionen einsteigen, begrüßen wir Herren vom Lions-Club Halle-Saalkreis. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Als erster Debattenredner wird Herr Borgwardt für die Fraktion der CDU sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vor uns liegenden Anträge sprechen eines der schlimmsten Kapitel unseres Medienzeitalters an, den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zur Erstellung kinderpornografischer Dateien im Internet. Fraktionsübergreifend sind wir uns darin einig, dass diesen Verbrechen gezielte Maßnahmen entgegenzusetzen sind. Den Tätern muss jede Chance genommen werden, solche Dateien im Internet zu verbreiten.

Meine Damen und Herren! Welcher Weg zur Verhinderung kinderpornografischer Dateien im Internet der richtige ist, ob Sperren, Löschen oder andere technische Möglichkeiten, kann sicherlich auch im Landtag niemand stichhaltig und erschöpfend aufzeigen.

Betrachtet man das laufende Verfahren im Bundesrat zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, so sind die dort gefassten Beschlüsse ebenfalls noch unschlüssig, ob sich der Bundesrat für den Grundsatz „löschen statt sperren“ oder den Grundsatz „löschen und sperren“ der entsprechenden Webseiten anschließen soll.

Auch der Bundestag ist in der Frage uneins, welche Lösung am effektivsten ist, um im deutschen Internet den Zugriff auf kinderpornografische Dateien wirkungsvoll zu verhindern. Das so genannte Zugangserschwerungsgesetz - meine Vorredner gingen darauf bereits ein - ist sicherlich einer der ersten Lösungsversuche gewesen, der in verschiedenen Fraktionen des Bundestages Befürwortung und Ablehnung erfahren hat. Das Schicksal dieses Gesetzes ist derzeit jedoch von hier aus nicht abschätzbar und damit ungewiss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund dieser Situation hält es die CDU-Fraktion für angebracht, zunächst eine fachlich fundierte Klärung des technisch

Machbaren und des rechtlich Möglichen bei der Verhinderung von kinderpornografischen Angeboten im Internet zu erlangen. Ein übereiltes Agieren, wie von der Opposition in den vorliegenden Anträgen verlangt, wird es mit uns nicht geben. Es wäre niemandem geholfen, wenn wir blind auf einen Initiativzug aufspringen würden, der sich am Ende als nicht umsetzbar erweist.

Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, sowohl den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag, die beide von der gleichen Grundintention geleitet sind, federführend in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und mitberatend in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Dort soll es dann auch der Landesregierung ermöglicht werden, ihr personelles Konzept für eine zukünftig effektive Auswertung und Strafverfolgung der einschlägigen Straftatbestände in Sachsen-Anhalt zu erläutern.

Dass die Landesregierung bei der Verbrechensbekämpfung - die Frau Ministerin ging am Ende Ihrer Rede darauf ein - in diesem Bereich in den letzten Monaten Erfolge erzielt hat, soll hier von mir noch einmal lobend erwähnt werden.

Wie gesagt, der Antrag sollte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen werden. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Borgwardt. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist politischer Konsens, dass die Bekämpfung der Kinderpornografie Priorität hat und dass die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Prävention und der Strafverfolgung weiter verbessert werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist ein vielschichtiges Thema. Sowohl über die Verbesserungen im Bereich der Prävention als auch über die Anpassung des Strafrechts, die Evaluierung und gegebenenfalls vorzunehmenden Verbesserungen im Bereich der Sicherungsverwahrung und des Maßregel- bzw. des Strafvollzuges sowie über die Stärkung des Opferschutzes wird in diesem Zusammenhang diskutiert.

Heute konzentrieren wir uns auf die Frage hinsichtlich des Verfahrens. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberalen sprechen uns für eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „löschen statt sperren“ in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene aus.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das beinhaltet natürlich auch, dass wir eine gemeinsame internationale Lösung suchen müssen, mit der sichergestellt wird, dass auch Bilder und Filme, die in anderen Ländern in das Internet gestellt werden, gelöscht werden können und damit der Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornografischem Material erfolgreich geführt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon heute veranlassen deutsche Behörden, die kinderpornografisches Material entdecken, übrigens auch Privatpersonen, durch die Information an die jeweilige Interpol-Kontaktstelle als auch an die Organisation Inhope - das ist nämlich ein Partner der IT-Wirtschaft in dem jeweiligen Land -, dass eine Löschung erfolgen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich Ihnen heute schon einmal ans Herz legen, dass Sie sich mit Inhope näher beschäftigen. Beispielsweise berichtet Inhope Deutschland in seinem Jahresbericht, dass im Fall einer Meldung an einen Host-Provider in Deutschland binnen weniger Minuten, höchstens innerhalb von Stunden Seiten aus dem Netz genommen werden.

Bei Meldungen an Host-Provider im Ausland werden nach derzeitigen Erkenntnissen der Eco-Beschwerdestelle 50 % der entsprechenden Seiten innerhalb der ersten fünf Tage und 95 % der angezeigten Seiten spätestens nach 14 Tagen aus dem Netz genommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhope ist heute bereits in vielen Ländern auf der Erde aktiv, auch in den Vereinigten Staaten und auch in den Staaten Osteuropas, wo wir bis vor einigen Jahren durchaus noch größere Serverkapazitäten stehen hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich nur ganz kurz stichpunktartig auf die Inhope-Partner in Deutschland hinweisen. Das ist zum einen die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter, die FSM. Das sind zum anderen die Organisationen „Jugendschutz.net“ und „Internet-Beschwerdestelle.de“. Dort kann jeder einen Hinweis geben.

Es geht nicht nur um kinderpornografisches Material. Es geht auch um Urheberrechtsverletzungen. Es geht um Hasspredigten. Also auf alle Rechtsverstöße kann man mit diesen Formularen Hinweise geben. Die werden dann auch von den Host-Providern abgearbeitet. Die Inhalte werden gegebenenfalls gelöscht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Borgwardt, Löschen ist die effektivste Lösung im Kampf gegen Kinderpornografie,

(Lebhafter Beifall bei der FDP)

weil nur so, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Opfer dauerhaft davor geschützt werden, dass sich irgendwelche Leute, kranke Menschen, Zugang verschaffen und dass immer wieder quasi Straftaten passieren. Deshalb müssen diese Bilder und Filme weg aus dem Netz. Es darf nicht nur der Zugang dahin erschert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich war etwas überrascht - ich möchte fast sagen, entsetzt -, als Sie heute hier bekannt haben, dass Ihnen nicht klar war, dass das im Zugangserschwerungsgesetz verankerte Sperrverfahren nicht so effektiv wie andere Sperrverfahren ist. Ich muss Sie fragen: Wo waren Sie, als die Debatte über das Zugangserschwerungsgesetz geführt wurde?

Alle, die sich mit Internet auskennen, angefangen von Fachleuten vom Chaos-Computer-Club über Vertreter von IT-Fachzeitschriften und Providern in Deutschland bis hin zu Opferverbänden, haben darauf hingewiesen, dass die Sperren nicht effektiv sind, dass sie nicht wir

ken und dass diejenigen, die die Absicht haben, kinderpornografisches Material herunterzuladen, mit vier Klicks um die Sperre herum sind und sich nach wie vor dieses Material herunterladen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Material muss raus. Deshalb sagen wir: löschen statt sperren!

(Lebhafter Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vielleicht nur ganz kurz darauf hinweisen, dass auch das Zugangserschwerungsgesetz - wie leider auch andere politische Aktivitäten der Großen Koalition in Berlin - eine Art Nebelkerze war. Es war eine Nebelwand, weil man den Menschen in Deutschland erklären wollte, wir tun etwas im Kampf gegen Kinderpornografie. Wir machen etwas. Sie glaubten auch noch - ich erinnere an Frau von der Leyen mit ihrem Stoppschild -, dass das wirksam ist. Jeder wusste, dass es nicht funktioniert.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es richtig, dass die aus den Parteien CDU, CSU und FDP bestehende Bundesregierung klar sagt: Das Zugangserschwerungsgesetz wird für ein Jahr ausgesetzt und wir suchen in dieser Zeit eine rechtsverbindliche und verfassungsrechtlich korrekte Lösung, damit wir löschen können, was heute zum Beispiel durch Inhope bereits mit freiwilliger Selbstkontrolle möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch ein Zitat anbringen, das mich während einer Anhörung der Bundestagsfraktion der FDP in Berlin vor einigen Wochen sehr bewegt hat. Der Vertreter des Opferverbandes „Trotz Allem e. V.“ hat Folgendes gesagt:

„Das Sperren solcher Seiten ist das falsche Signal. Es symbolisiert nämlich genau das, was die traumatisierten Kinder, die zu traumatisierten Erwachsenen werden, sowieso schon erleben, eine Gesellschaft, die nicht hinschauen will. Wenn wir aber Kinderpornografie verhindern wollen, müssen wir hinsehen, nämlich zu den Opfern und sie aus der Situation herausholen, indem wir die Bilder aus dem Internet entfernen.“

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Ich hoffe, dass wir auch in den Ausschüssen - wenn der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird - eine sachliche Debatte führen können. - Danke.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, Frau von Angern, Herr Kosmehl: Ich habe große Sympathie für das Anliegen, das in den beiden Anträgen zum Ausdruck kommt. Wir werden einer Direktabstimmung über die Anträge dennoch nicht zustimmen. Wir werden stattdessen um eine Überweisung bitten. Dazu sage ich zum Schluss noch etwas.

Es ist hier schon gesagt worden, dass in diesem Haus - ich denke, unter allen anderen auch - Konsens dahin gehend besteht, dass der Schund, der im Internet auftaucht, zu verbannen ist und dass wir Kinderpornografie, wo immer und wie sie auch begangen wird, strafrechtlich konsequent verfolgen müssen.

Das Netz hat unser Leben verändert. Es bietet unglaubliche Möglichkeiten zur Information und Kommunikation. Es bietet aber auch Möglichkeiten zum Missbrauch, eben auch für all jene, die mit krimineller Energie pädophile Verhaltensprägungen ausleben oder damit sogar krumme Geschäfte machen wollen.

Das Ziel muss es sein - darin kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen -, diesem kriminellen Handeln Einhalt zu gebieten. Die Geister scheiden sich aber offensichtlich noch daran, wie das wirkungsvoll geschehen kann.

Wir haben - der Name ist schon wiederholt genannt worden - dieses Zugangserschwerungsgesetz. Es ist auch als „Stopp-Gesetz“ bekannt geworden, weil ein Stoppzeichen auf dem Bildschirm erscheinen soll. Die Geschichte des Gesetzes ist bereits dargelegt worden. Es war in Kraft getreten. Aber es soll erst einmal nicht wirksam werden, weil es auch aus meiner Sicht durchaus berechtigte Zweifel daran gibt, dass das Sperren allein das Problem löst. Wenn es nach mir ginge, würde ich gern rechtliche Vorkehrungen dafür haben, dass das Zeug erst gar nicht im Netz erscheint.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist aber blauäugig. Wenn es aber schon im Netz ist - Herr Kosmehl, diesbezüglich kann ich Ihrem leidenschaftlichen Plädoyer nur beitreten -, dann brauchen wir ein wirksames Instrumentarium, damit es gelöscht werden kann.