Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

sondern ich erwarte, dass sich der Investor ernsthaft damit beschäftigt. Wir haben das Verursacherprinzip und deswegen möchte ich keinen Freikauf bei der Landgesellschaft - genauso wie ich das in der Regelung vorhin kritisiert habe. Das möchten wir nicht. Deshalb bitte ich einfach über diesen Flyer ein wenig nachzudenken. Man kann ihn anders formulieren. Man kann das Richtige meinen und das Richtige tun.

Ich sehe gerade, meine Redezeit ist gleich zu Ende. Dann spare ich mir einige weitere Dinge für den Ausschuss auf und möchte beantragen, dass wir im Ausschuss eine Anhörung durchführen, damit die wesentlichen Verbände, die hiervon berührt werden, ihr Votum dazu abgeben können.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Umweltausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft und - insbesondere wegen der neu eingeführten Alleenregelung - in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Denn ich glaube, dass wir diese Thematik einvernehmlich mit dem auch in dieser Sache sehr konstruktiv arbeitenden Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr besprechen wollen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bergmann. Es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Herrn Hauser von der FDP-Fraktion. Wollen Sie sie beantworten?

Bitte schön, Herr Hauser, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Bergmann, Sie erwähnten soeben den Vergleich zwischen dem Biber und der Hausmaus. Herr Kollege Kley hat versucht, Ihnen zu erklären, dass der Biber das einzige wildlebende Tier ist, das die Umwelt massiv verändert. Sie sagten: Das, was sich in der Natur bildet, muss man so hinnehmen. Meine gezielte Frage an Sie lautet: Sie sind Eigentümer eines erntereifen Weizenschlags mit einer Fläche von 50 ha und der Biber setzt den Weizenschlag so unter Wasser, dass Sie drei Wochen lang mit der Erntetechnik nicht dorthin kommen können. Hat der Landwirt das hinzunehmen - ja oder nein?

Meines Erachtens hat er das hinzunehmen. Das ist ein natürlicher Prozess. Vor 14 Tagen, als der Vulkan Asche gespuckt hat, kam die Frage auf, ob das Land einspringen muss. Können wir natürliche Prozesse aufhalten?

Ich will es noch einmal sagen: Wir verändern die Landschaft ständig. Wir können aber nicht erwarten, dass sich Tiere, deren Evolution Zehntausende von Jahren gedauert hat, auch innerhalb von zehn Jahren ändern. Die Kosten dafür wollen wir der Allgemeinheit aufbürden. Das ist nicht in meinem Sinne. Das sage ich Ihnen ganz klar.

Wir kennen alle die Ersatzgeldzahlungen, die man in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Gänse-Management eingeführt hat. Darüber kann man sich sicherlich verständigen. Aber ich bin nicht dafür, dass wir jede Form des Verlustes in irgendeiner Art und Weise auf das Land übertragen und sagen: Hallo, Allgemeinheit, jetzt bezahle mal schön! Ich denke, es gibt bessere Möglichkeiten.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2558. Wenn Sie der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, werden die Änderungsanträge in den Drs. 5/2572 und 5/2576 automatisch mit überwiesen.

Meine Damen und Herren! Die Antragstellerin hat beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen. - Auch in den Innenausschuss?

(Herr Scharf, CDU: Den brauchen wir nicht!)

Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, wer einer Überweisung in den Innenausschuss zustimmt. - Niemand. Wer stimmt dagegen? - Alle. Damit ist eine Überweisung in den Innenausschuss abgelehnt worden.

Dann stimmen wir über die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Wirtschaft und Arbeit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit sind der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge in die Ausschüsse überwiesen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2559

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Brakebusch von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie bereits in der Debatte zum Naturschutzgesetz angedeutet wurde, bedarf es infolge der Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch

einer Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“. Da es sich hierbei um umfangreiche Folgeänderungen handelt, haben wir davon abgesehen, diese in § 39 des Entwurfes des Naturschutzgesetzes aufzunehmen, um diesen Paragrafen nicht mit Bestimmungen zur Änderung anderer Rechtsvorschriften zu überfrachten. Wir bringen daher die Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen- Anhalt)“ als gesonderten Gesetzentwurf ein.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit diesem Gesetzentwurf werden die Bezüge auf das geltende Landesnaturschutzgesetz an das neue Bundesnaturschutzgesetz und das künftige Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt angepasst. Wir als regierungstragende Fraktionen haben uns im Hinblick auf Klarstellungsgesichtspunkte in den Beratungen ganz bewusst entschlossen, die bereits angesprochenen Folgeänderungen in einem eigenen Gesetzentwurf transparent darzustellen. Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen, wie die Anpassung an die Gebietsreform, vorgenommen worden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich unabhängig von den erwähnten Anpassungen, die durch das Bundesnaturschutzgesetz notwendig geworden sind, nochmals bekräftigen, dass wir den Nationalpark Harz auch weiterhin in einem größeren Kontext sehen müssen. Vor dem Hintergrund, dass der Harz als Region hauptsächlich vom Tourismus und von der Forstwirtschaft lebt und dass diese Bereiche wichtige Zukunftsperspektiven eröffnen, wollen wir dies auch weiterhin tatkräftig unterstützen.

Hinsichtlich der erfolgten Zusammenlegung der beiden Nationalparke im Harz und der in der Präambel des Nationalparkgesetzes dargestellten Schwerpunkte sind wir der Auffassung, dass die naturräumliche Einheit durch die Zusammenfassung besser geschützt und entwickelt werden kann und in der Vergangenheit erfolgreich entwickelt worden ist.

(Zustimmung von Frau Gorr, CDU)

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit den beiden Gesetzentwürfen die Rechtsbereinigung mit der vordringlichen Klarstellung des zukünftig noch geltenden Landesrechts im Vordergrund steht. Eine umfassende Novellierung des Landesrechts soll nicht erfolgen. Im Kern ist der Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz in Anpassung an das neue Bundesnaturschutzgesetz als Ausführungsgesetz ausgestaltet. - Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Brakebusch, für die Einbringung. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Minister Herr Dr. Aeikens hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch bei diesem Gesetzentwurf geht mein herzlicher Dank an die regierungstragenden Fraktionen für die Einbringung. Ich bin der Auffassung, dass wir auch hier ein gelungenes Gesetzeswerk vorliegen haben.

Es ist vernünftig, dass wir § 39 des eigentlichen Naturschutzgesetzes nicht überfrachten, sondern die Änderungen im Gesetz über den Nationalpark „Harz (Sach- sen-Anhalt)“ selbst vorgenommen werden. Hierin werden wir dann auch eine Rechtsangleichung an die bereits in Niedersachsen getroffenen Entscheidungen vornehmen. Das entspricht auch Artikel 4 der Präambel zu dem Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern zur Zusammenführung des Nationalparks „Harz“ und des Nationalparks „Hochharz“.

Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem auf der Basis dieses Entwurfs novellierten Nationalparkgesetz eine hervorragende Grundlage haben, um die erfolgreiche Arbeit im Nationalpark weiter fortzusetzen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Als erstem Redner erteile ich für die Fraktion DIE LINKE Herrn Lüderitz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist - der Minister sagte es eben - wiederum von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden. Für die betroffene Öffentlichkeit vor Ort ist es schwer nachvollziehbar, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe nicht gerecht wurde und die erforderliche Anpassung nicht selbst in den Landtag eingebracht hat; noch dazu, weil in die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes die unmittelbar Betroffenen, die Nationalparkverwaltung selber, die Beiräte oder die Verbände, in keiner Weise einbezogen wurden.

Was die rechtliche Anpassung angeht, ist, denke ich, eine Einbeziehung kaum erforderlich. Aber es gab durchaus diese oder jene Nuance der Veränderung in den vorliegenden Gesetzentwürfen. Ich halte das für wenig demokratisch legitimiert und ich glaube auch nicht, dass dieses Vorgehen in der Eilbedürftigkeit begründet ist, vor allem weil wir das Landesnaturschutzgesetz gerade erst in erster Lesung behandelt haben. Man hätte das auch noch nach der Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz machen können. Es wäre dort nichts angebrannt.

Was die Öffnungsklauseln des Bundesnaturschutzgesetzes betrifft, ist festzustellen, dass man wiederum weitgehend darauf verzichtet hat; im Gegenteil, man hat sich auf das absolut Minimale beschränkt. Das empfinde ich als nicht sehr positiv.

Ich will auch meine ganz persönliche Sicht auf den § 13, was die Wiederherstellung in einem Nationalpark betrifft, darstellen. Wenn ich zu Hause an meinem Schreibtisch sitze, dann blicke ich direkt auf den Meineberg.

(Zuruf von der CDU: Welchen Berg?)

- Den Meineberg.

(Zuruf von der CDU: Wo ist der denn?)

Die Kollegen Fachpolitiker wissen sehr wohl, was dieser berühmte, am Ortsrand Ilsenburgs liegende Meineberg beinhaltet. Er hat nämlich bezüglich der Borkenkäferproblematik eine sehr umfängliche Diskussion im Umwelt- und im Agrarausschuss nach sich gezogen. Darauf zielt diese Änderung der Wiederherstellung ab. Man hat

sich damals entschlossen, anders als es in anderen Nationalparks üblich ist, eine Bepflanzung vorzunehmen.

Ich als Umweltpolitiker hätte die bayerische Lösung bevorzugt. Ich hätte die so genannten Silberfichten stehen gelassen und einen natürlichen Aufwuchs zugelassen. Das wäre für den Nationalpark eine umweltpolitisch wesentlich geeignetere Lösung gewesen. Man hat sich jedoch für eine andere Lösung entschieden und im Rahmen von nicht üblichen Nachpflanzungen in den Entwicklungszonen des Nationalparks auf Wiederherstellung abgezielt. Das soll im vorliegenden Gesetzentwurf als Basis dienen und zukünftiges Handeln legitimieren.

Man hat einen zweiten Passus - auch das wurde schon von Kollegin Brakebusch angeführt -, den § 18 eingeführt. Man hat angeblich auf die Gebietsreform SachsenAnhalts abgestellt. Ich bin gespannt, ob die Kollegen aus dem Westharz die Formulierungen des vorliegenden Gesetzentwurfs akzeptieren; denn wir haben uns auf Ortsteile bezogen.

Der Westharz mit der Samtgemeinde Oberharz - Herr Minister Daehre hat es vorhin schon genannt - ist mit einem Sitz abgespeist worden. Die Stadt Wernigerode hat zwei Sitze, indem man die Ortsteile Schierke und Wernigerode zusammengeführt hat. Die Stadt Oberharz - bestehend aus den Ortsteilen Elbingerode und Elend - hat zwei Sitze. Die Diskussion stelle ich mir also durchaus interessant vor. Ich bin auch dafür, dass wir den Nationalparkbeirat, den Wissenschaftlichen Beirat und die Nationalparkverwaltung im Umweltausschuss anhören, um auch deren Meinung zu erfassen.

Auch über die Streichung des § 23 Abs. 4 kann man durchaus streiten. Ja, es ist richtig: Im Staatsvertrag ist der Wissenschaftliche Beirat verankert. In ihm ist auch festgelegt, wie dieser zukünftig zu behandeln ist. Aber ich halte die Festschreibung des Wissenschaftlichen Beirats in beiden Nationalparkgesetzen - in Niedersachsen wie auch in Sachsen-Anhalt - durchaus für erforderlich und notwendig, noch dazu, da wir wissen, dass die niedersächsischen Kollegen diesem Wissenschaftlichen Beirat nicht gerade wohlgesonnen gegenüberstehen. Auch darüber sollten wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten. - Danke.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Lüderitz. - Die Abgeordnete der CDU Frau Brakebusch verzichtet auf ihren Redebeitrag. Damit kommen wir zum Beitrag der FDP, für die der Abgeordnete Herr Kley spricht. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs ist bereits umfänglich dargestellt worden. Allerdings - diesbezüglich möchte ich meinem vormaligen Kollegen zustimmen - hätten wir die Chance nutzen können, aus den Erfahrungen der letzten Jahre das eine oder andere einzubauen. Wir werden im Umweltausschuss mit Sicherheit dafür sorgen, dass die Chance noch bestehen wird, und die Themen durch Einbeziehung der betroffenen Kreise noch einmal aufwerfen.