Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs ist bereits umfänglich dargestellt worden. Allerdings - diesbezüglich möchte ich meinem vormaligen Kollegen zustimmen - hätten wir die Chance nutzen können, aus den Erfahrungen der letzten Jahre das eine oder andere einzubauen. Wir werden im Umweltausschuss mit Sicherheit dafür sorgen, dass die Chance noch bestehen wird, und die Themen durch Einbeziehung der betroffenen Kreise noch einmal aufwerfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur die Überführung des Bundesnaturschutzgesetzes bringt uns nicht weiter. Es ist erstaunlich, dass die Gemeindegebiets

reform der Anlass für diese Gesetzesänderung war. Vielleicht kann man das etwas erweitern, aufweichen oder aber zukünftig dafür sorgen, dass der kommunale Gebietsbestand nicht von oben durch Zwang verändert wird.

Nichtsdestotrotz ist es geboten - das hat Kollege Lüderitz soeben angesprochen -, auch noch einmal über den Umgang mit dem Nationalpark und einzelne Maßnahmen zu diskutieren. Das ist nicht nur das Thema Borkenkäfer. Das wird zukünftig auch der Tierbestand sein, bezüglich dessen die Schutzmaßnahmen sehr wohl im Widerspruch zu den eminenten Auswirkungen stehen, die ein Überbesatz an Schwarzwild und auch an Rehwild hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage ist, ob das gesetzlich geregelt werden muss. Ich bin mir sicher, dass die eine oder andere Notwendigkeit besteht, um entsprechende Eingriffsmaßnahmen langfristig abzusichern.

Wir können nicht einfach ein relativ kleines Gebiet Deutschlands - auch wenn der Harz im Verhältnis zu Sachsen-Anhalt groß ist, so ist er doch im Vergleich zu Europa und auch für die Tiere relativ klein - sich selbst überlassen, wenn wir die Pflicht einzugreifen übernommen haben, um einen weitestgehend naturähnlichen Zustand zu erhalten. Als etwas anderes will ich es nicht bezeichnen, wenn mitten in einer industrialisierten Kulturlandschaft eine kleine Insel geschaffen werden soll, die die Illusion einer gewachsenen Natur vorgaukelt. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die einzige Konsequenz wäre, den Harz rigoros leerzuziehen und sich selbst zu überlassen. Das will mit Sicherheit niemand.

Deshalb glaube ich, dass wir im Ausschuss noch einmal das eine oder andere Thema aufwerfen können. Dazu ist jetzt die Gelegenheit gegeben. Wir werden mit Sicherheit viel zu tun haben, um das gesamte Thema im Umweltausschuss zu beraten, zumal noch andere Gesetze vor uns liegen. Ich hoffe hierbei auf die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen. Ich bin mir der Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen sicher, da wir bezüglich solcher Bereiche immer gut zusammengearbeitet haben. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kley. - Wir kommen nun zum Beitrag der SPD, für die der Abgeordnete Herr Bergmann spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute von uns eingebrachte Nationalparkgesetz enthält keine substanziellen Änderungen der fachlichen Vorgaben. Es geht im Wesentlichen auf die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zurück. Dennoch halten wir es für sinnvoll, dass wir es heute nicht in einer mit dem Naturschutzgesetz verbundenen Debatte diskutieren; denn erstens sind es zwei voneinander getrennte Gesetze und zweitens sollte man die Gelegenheit nutzen, um noch einige Dinge zur Arbeit des Nationalparks zu sagen.

Vor knapp fünf Jahren sind die Gesetze in Kraft getreten. Bis 2011 sind noch einige Arbeitsschritte erforderlich. Hierzu gehört die Erstellung eines Nationalparkplans, der durch die Ministerien in Kraft gesetzt wird. Die Nationalparkverwaltung ist dabei, den gemeinsamen Wegeplan zu erstellen. Meines Wissens liegt der Wegeplanentwurf inzwischen vor und kommt im Sommer in die Anhörung und Beratung. Man ist bei der Überarbeitung der Nationalparkgliederung, das heißt bei der Aktualisierung der Aufteilung in Naturdynamik-, Naturentwicklungs- und Nutzungszonen, wobei die Naturdynamikzone auf ca. 75 % anwachsen wird.

Es sind weiterhin - gerade im Harz; ich glaube, das war es, was uns auch Herr Kley zu verstehen gegeben hat - aktive Waldentwicklungsmaßnahmen notwendig. Der Borkenkäfer hat die Entwicklung im Wesentlichen beschleunigt. Die Beratung im Umweltausschuss zum Thema Borkenkäfer hat aber auch gezeigt, dass der Umweltausschuss zusammen mit der Nationalparkverwaltung und dem Ministerium hierbei sehr fachgerecht reagiert hat, auch wenn das vor Ort manchmal schwer zu vermitteln ist.

Ich denke dennoch, dass wir den richtigen Weg gegangen sind. Es wird weiterhin richtig bleiben, eine begleitende Waldbehandlung durch Initialpflanzung und konsequentes Wildmanagement durchzuführen. Den Aussagen von Herrn Kley zur - ich nenne es einmal so - natürlichsten Natürlichkeit stimme ich zu. Das wird natürlich auf einer vergleichsweise kleinen Fläche nicht möglich sein.

Ich will des Weiteren kurz darauf eingehen, dass es in der Vergangenheit - ich habe das in der Zeitung gelesen - in der Zusammenarbeit der Länder einige Unstimmigkeiten gab. Davon hört man schon lange nichts mehr. Ich glaube, man arbeitet in der Nationalparkverwaltung inzwischen sehr gut zusammen. Das ist für mich auch dahin gehend wichtig - der Herr Minister hat es vor Kurzem angesprochen -: Wir möchten gern den Drömling zum Biosphärenreservat entwickeln. Auch bezüglich dieses Naturschutzprojekts ist die Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Seite wichtig, wo bereits ein Naturschutzprojekt läuft. Und was sich dann inzwischen vielleicht doch bewährt hat, kann dort sinnvoll fortgesetzt werden. Das ist in unser aller Sinne.

Ich möchte noch einen Wunsch eines Fraktionskollegen aufgreifen, einen Wunsch, der uns alle angeht. Ich möchte schon, dass wir uns im Ausschuss einmal Gedanken über die Schaffung eines Rettungshubschrauber-Landeplatzes am Brocken machen.

(Zustimmung von Frau Gorr, CDU)

In diesem Zusammenhang gab es vor Kurzem eine brenzlige Situation. Mir geht es nicht darum, den Tourismus zu beschleunigen, indem man auf den Brocken hochfliegen kann, sondern es geht mir wirklich nur um diese Ausnahmefälle. Ich glaube, die Zuständigkeit dafür liegt zum Teil im Sozialministerium und die Zuständigkeit für den Nationalpark liegt im Umweltministerium.

Ich denke, wir sollten im Ausschuss einmal darüber reden, ob man dafür nicht eine Lösung finden kann; denn das ist wirklich im öffentlichen Interesse. Ich könnte mir vorstellen, dass einige Leute in der Harzregion beruhigter wären, wenn das künftig möglich wäre und nicht durch Provisorien in irgendeiner Art und Weise gewährleistet werden muss.

Wenn Sie mir auch diesbezüglich noch beipflichten, dann kann ich nur sagen: Es war, glaube ich, ein erfolgreicher Vormittag für den Naturschutz. Herr Kollege Lüderitz hat von dem grünen Vormittag gesprochen. Den schließe ich hiermit mehr oder weniger ab.

Da auch die Oppositionsfraktionen keine wesentliche und besondere Kritik an unseren Gesetzen hatten, bin ich eigentlich sehr zufrieden und freue mich auf die gewohnt konstruktive Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank dem Abgeordneten Herrn Bergmann. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2559.

Ich habe vernommen, dass einer Überweisung des Gesetzentwurfes als solcher nicht widersprochen wird. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Umweltausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Beratung

Bericht über Flurneuordnungsverfahren

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2548

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2571

Ich erteile dem Einbringer des Antrages das Wort. Es spricht der Abgeordnete Herr Krause von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren stehen und standen in allen Landkreisen auf der Tagesordnung. Tausende Grundeigentümer und eine Vielzahl von Unternehmen und öffentlichen Körperschaften waren und sind darin involviert.

Ich möchte nur daran erinnern, dass in der DDR Eigentum an Gebäuden und baulichen Anlagen getrennt vom Besitz an Grund und Boden entstehen konnte. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften waren per Gesetz ermächtigt, genossenschaftliche Grundstücke mit betrieblichen Gebäuden und Anlagen zu bebauen. Darüber hinaus konnten sie die genossenschaftlich genutzten Flächen ihren Mitgliedern zur Eigenheimbebauung überlassen.

Wir alle wissen, dass die Bodeneigentümer in der Genossenschaft zwar nicht enteignet waren, aber doch nur sehr begrenzt über ihren Grund und Boden entscheiden konnten.

(Herr Daldrup, CDU: Gar nicht!)

Dazu muss gesagt werden, dass wir in der DDR - - Eine Anmerkung zu dem Zuruf „Gar nicht!“: Der Landwirt als

Eigentümer konnte Flächen an einen Zweiten verkaufen. Also zu dem Zuruf „Gar nicht!“: Das war begrenzt.

(Herr Borgwardt, CDU: Das war eingeschränkt!)

Dazu muss auch gesagt werden, dass wir in der DDR, gerade auch bezogen auf den Grund und Boden, ein völlig anderes Wertesystem hatten.

(Zuruf von Herrn Miesterfeldt, SPD)

Eigentum an Grund und Boden und auch Wohneigentum hatten weder eine existenzielle Bedeutung noch waren sie Bestandteil der Altersversorgung. - Das alles hat sich nach dem Jahr 1989 total verändert.

Die auf der Rechtsgrundlage der DDR geschaffenen Zustände waren nun mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Einklang zu bringen. Insbesondere in den 90er-Jahren war die Sicherung des Eigentums der Menschen im Osten Deutschlands eine der dringlichsten Aufgaben. Das war nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit und der Schaffung annähernd gleicher Lebensverhältnisse der Menschen in Ost- und Westdeutschland, sondern es ging vor allem auch darum, Investitionshemmnisse zu beseitigen, Hemmnisse für die wirtschaftliche Entwicklung abzubauen und privatrechtlich klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen.

Mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Abschnitt 8, insbesondere nach § 54 - Freiwilliger Landtausch -, nach § 56 - Bodenordnungsverfahren -, der zur Anwendung kommt, wenn kein freiwilliger Landtausch zustande gekommen ist, und nach § 64 - Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum - wurden dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Darüber hinaus ermöglicht das Flurbereinigungsgesetz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landesentwicklung die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes. Dies betrifft vor allem Maßnahmen, die zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Siedlung und der Dorferneuerung erforderlich sind, städtebauliche Vorhaben, den Ausbau des Infrastrukturnetzes und Maßnahmen zur Umsetzung des Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege und -gestaltung.

Nicht zuletzt möchte ich auf die Flurbereinigungsverfahren nach § 87 hinweisen, die durch die Bereitstellung von Land in größerem Umfang für Unternehmensinvestitionen erforderlich sind. Bei all diesen Ordnungsverfahren sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten federführend.

Dem Landwirtschaftsbericht 2008 des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt ist zu entnehmen, dass zum Abrechnungszeitpunkt im Jahr 2007 247 Bodenordnungsverfahren auf einer Gesamtfläche von ca. 200 000 ha mit mehr als 65 000 Teilnehmern anhängig waren. Das sind zurzeit laufende Bodenordnungsverfahren, die in Regie der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten umgesetzt werden.

Für den Planungszeitraum 2008 bis 2012 weist der Landwirtschaftsbericht weitere 80 Verfahren mit annähernd 81 000 ha und 24 000 Teilnehmern aus. Nicht enthalten in dieser Auflistung im Bericht sind die vielfältigen noch vorhandenen relativ kleinen Verfahren nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes zur immer noch notwendigen weiteren Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum.

Landesweit sind mehr als 200 Beschäftigte in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten mit der erforderlichen Vermessung von Grundstücken in Bodenordnungs- und Flurneuordnungsverfahren befasst. Damit - so muss man es sagen, wenn man die Fachbereiche miteinander vergleicht - arbeitet der größte Teil der Beschäftigten in diesem Bereich.

Auch wenn viele Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bereits abgeschlossen sind, zeigen die Planung und die Zahl der Anträge zur Eröffnung neuer Verfahren, insbesondere nach § 87 - Unternehmensverfahren - des Flurbereinigungsgesetzes und nach § 56 - Bodenordnungsverfahren - des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, dass in den kommenden Jahren weiterhin ein hoher personeller und finanzieller Aufwand für die Umsetzung erforderlich sein wird.

Auch die Enquetekommission des Landtages musste bei der Anhörung der Amtsleiter zur Kenntnis nehmen, dass sich der Aufgabenbestand auf diesem Gebiet nicht verringern wird. Wenn dies so ist, dann stellt sich für uns die Frage nach der möglichen Optimierung des personellen und vor allem auch des finanziellen und zeitlichen Aufwands bei der Umsetzung der laufenden und geplanten Verfahren.

Im Durchschnitt dauert ein Bodenordnungsverfahren im Land acht bis zehn Jahre. Die finanziellen Aufwendungen, die von Land, Bund und EU getragen werden, haben in der Vergangenheit pro Jahr jeweils bis zu 20 Millionen € betragen. Diese Aufwendungen geben insbesondere den Finanzpolitikern regelmäßig zur Haushaltsdebatte immer wieder Anlass zur Nachfrage hinsichtlich der Notwendigkeit dieser hohen Summen. - So viel zur Einführung in dieses Thema.

Meine Damen und Herren! Wir wollen der beantragten Berichterstattung nicht vorgreifen. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir die genannten Ausschüsse dazu veranlassen, sich auf der Grundlage einer umfassenden Berichterstattung der Landesregierung mit diesem Thema zu befassen, um Schlussfolgerungen hinsichtlich einer Optimierung der laufenden und der beantragten Verfahren zu ziehen. - In diesem Sinne bitten wir um Direktabstimmung über unseren Antrag und um Ihre Zustimmung dazu.

Eines möchte ich noch sagen: Ich denke, auch mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD ist eine direkte Beschlussfassung möglich. Ihr Antrag steht nicht im Widerspruch zu unserem Anliegen. Vielmehr systematisiert und erweitert er die geforderte Berichterstattung und zielt richtigerweise auf die Einbeziehung weiterer Ausschüsse ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.