Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Für die Erarbeitung des Luftreinhalteplanes einschließlich der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind die Ursachen für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu ermitteln und entsprechend ihrem Verursacheranteil an der Grenzwertüberschreitung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu Minderungsmaßnahmen heranzuziehen.

Die planaufstellende Behörde - in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - ist zuständig für die Gebietsabgrenzung der Pläne, die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die Koordination der Tätigkeit der verschiedenen Behörden, die Beteiligung der Öffentlichkeit und letztlich die Festschreibung des Luftreinhalteplans.

Bei der Erstellung des Plans sind alle potenziell betroffenen Behörden und Einrichtungen einzubeziehen. Da diese Fachbehörden gegebenenfalls für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge Abstimmung des Planinhaltes erforderlich. Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Verkehrsbehörden festzulegen.

An dieser Stelle setzen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf an - durchaus aus der Sicht der Beteiligten und hier aus der Sicht der Städte. Ich betrachte das Anliegen verständlicherweise vor allem aus der Betroffenheit von Halle.

Bei einer beabsichtigten Zuständigkeitsverlagerung ist natürlich auch immer die Frage nach der Zweckdienlichkeit, aber auch nach der Wirtschaftlichkeit zu stellen. Die Übertragung muss in allen Konsequenzen geprüft werden.

Der Minister sprach bereits an, dass bei der Diskussion zur Funktionalreform auch immer die Bedingungen der Aufgabenübertragung kritisch hinterfragt wurden. Aufgabenzuständigkeiten sollten immer so geregelt werden, dass deren Erledigung bürgerfreundlich und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgen kann. Diese Bedingungen gilt es bei einer Zuständigkeitsverlagerung zu diskutieren.

Ich habe dazu zum jetzigen Zeitpunkt nur folgende Fakten:

Erstens. Es ist festzustellen, dass bisher nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Aktionspläne zur

Luftreinhaltung aufgestellt wurden. Somit war der größere Teil der Kommunen damit bisher nicht befasst.

Zweitens. Der personelle und sächliche Aufwand aufseiten des Landes ist eher gering einzuschätzen. Derzeit sind in Landesbehörden 0,6 Vollzeitstellen mit dieser Aufgabe betraut.

Diese Fakten werden wir bei der Beratung des Gesetzentwurfes mit betrachten und abwägen müssen. Wir stimmen einer Überweisung des Gesetzes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss, zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt zu.

Als erste Debattenrednerin wird die Abgeordnete Frau Hunger für die Fraktion DIE LINKE sprechen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Luftreinhaltung hat uns in Sachsen-Anhalt schon sehr lange beschäftigt. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit der Kreis der Verursacher der Luftschadstoffe und die Art dieser Stoffe gewandelt. Ich möchte Sie an die Smogverordnung erinnern, die zum Beispiel schon 1991 einige Schadstoffe besonders ins Visier genommen hat. Damals waren das Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid. Auch damals wurde bereits mit Fahrverboten reagiert und es gab auch schon damals Regelungen für Betriebseinschränkungen für Fabriken und ähnliche Einrichtungen.

Die Entwicklung ist inzwischen weitergegangen. Wir haben andere Heizungssysteme, andere Motoren, andere Kraftstoffe, und neben dem Stickstoffdioxid, das heute schon zur Sprache kam, sind andere Schadstoffe, wie Schwermetalle und eben auch Feinstaub, in den Fokus gerückt. Es gab sehr viele Diskussionen in der Öffentlichkeit, schon zu der Frage: Was ist überhaupt Feinstaub? Dann kamen die Partikelfilter in die Diskussion, die Umweltplakette, die Umweltzone.

Immer wieder wurde allerdings auch erwähnt, dass durch die Schadstoffe, gerade durch den Feinstaub, ganz bestimmte Teile des Feinstaubs, nachgewiesenermaßen erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen. Zum Beispiel ist Dieselruß wirklich krebserregend. Ich denke, das ist eine Gefahr, die man nicht unterschätzen darf.

Ich habe aber den Eindruck, dass das Gefahrenpotenzial öffentlich immer noch zu wenig wahrgenommen wird und dass geplante Maßnahmen, um diese Gefahren abzuwenden, als lästig, überflüssig, zu teuer und Ähnliches kommuniziert werden. Dies macht Eindämmungsmaßnahmen zusätzlich schwer und trägt auch nicht zu deren Akzeptanz bei.

Die EU hat mit einer Reihe von Richtlinien auf diese Maßnahmen zur Luftreinhaltung reagiert. Herr Kley hat das bereits ausführlich referiert und ich möchte das weglassen.

Uns ist bekannt, dass in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Verantwortung für die Luftreinhaltepläne trägt. Ein Blick auf die vorhandenen und nun fortzuschreibenden Luftreinhaltepläne - wir haben diese für Magdeburg, Aschersleben, Wittenberg und Halle - zeigt, dass dort die fachliche Arbeit in wesentlichen Teilen vom Landesamt für Umweltschutz geleistet wird, dass aber immer - wirklich immer - die

Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Stadtverwaltungen gesucht wird. Das kann nicht anders sein. Orts- und Detailkenntnis ist bei dieser Arbeit einfach unverzichtbar.

Ich kann nicht erkennen, warum es in diesem Prozess nicht möglich ist, dass sich die Stadtverwaltungen mit all ihrer Kompetenz - wie hatten Sie gesagt: für großflächige Lösungen - in diesen Städten einbringen können. Ich halte diese Verteilung der Verantwortung für sinnvoll.

Im Landesamt für Umweltschutz finden sich dazu der gebündelte Sachverstand und die Erfahrungen. Ich hoffe sehr, dass das auch weiterhin so bleibt und diese Stellen nicht Opfer des Personalabbaus werden. Ich würde dem Landesamt niemals unterstellen, dass es nicht wirksame Maßnahmen vorschlägt, die von der Stadt dann in dem Plan realisiert werden müssen.

Ich habe ein wenig den Verdacht, dass mit dem Antrag die Hoffnung verbunden ist, dass diese Pläne in der Verantwortung der Städte ein etwas dünneres Brett bohren könnten und dass damit Untersuchungen zu bestimmten ungeliebten Maßnahmen - Stichwort Umweltzone; das ist ausführlich dargestellt worden - von vornherein nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden könnten. Ich halte das nicht für zielführend.

Eine deutliche Absenkung der Schadstoffbelastung wird sich nur in Kombination verschiedener planerischer und ordnungsrechtlichter Maßnahmen erreichen lassen. Wie auch die Stellungnahme des Deutschen Städtetages zeigt, hat in diesen Maßnahmen auch die Umweltzone ihren Platz. In die Ausgestaltung dieser Umweltzone kann sich eine Kommune voll einbringen. Ich sehe dort keinerlei Hindernisse.

Da wir am 5. Mai 2010 im Umweltausschuss die Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie auf der Tagesordnung haben, können wir, denke ich, unsere Diskussion dort fortsetzen. Ich möchte vielleicht mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen.

Es ist relativ egal, wer die Verantwortung für die Luftreinhaltepläne übernehmen muss. Für alle beide, egal wer das wirklich tun muss, gilt: Eine dauerhafte Absenkung der Luftschadstoffbelastung in den Städten und Ballungsräumen ist nur dann zu erreichen, wenn die Quellen für die Emissionen endlich verringert werden und wenn wir diese Quellen nicht nur umleiten oder durch eine grüne Welle in andere Bereiche bringen, in denen der Schadstoffausstoß weitergeht. Wer wachsendem Verkehr vorrangig mit dem Bau neuer Straßen begegnet und kein Konzept zur Verringerung des Verkehrsaufkommens entwickelt, wird das Problem der Luftschadstoffe nicht wirklich lösen können. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Hunger. - Herr Kley, bitte schön.

Sehr geehrte Kollegin Hunger, würden Sie den Bau des Saale-Seitenkanals zur Verlagerung von Straßenverkehr auf das Schiff, welches deutlich umweltfreundlicher ist, unterstützen?

Nein. Wir haben uns mehrfach dahin gehend geäußert, dass wir die Bahn an dieser Stelle für das geeignete Verkehrsmittel halten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Hunger. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kolze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir dankenswerterweise von Herrn Minister Hövelmann in Vertretung für Herrn Minister Dr. Aeikens bereits detaillierte Ausführungen zu den Luftreinhalte- und Aktionsplänen erhalten haben, möchte ich mich zum Kern des Gesetzentwurfs der FDP kurz fassen.

Im vergangenen Jahr haben wir für das Land SachsenAnhalt eine Funktionalreform durchgesetzt. Diese wurde von der Opposition oft und gern als Reförmchen abgewertet.

(Zuruf von Herrn Kley, FDP)

Das Ergebnis der Funktionalreform war jedoch eines, das aufgrund vielfacher Verhandlungen und Überlegungen, die mit Augenmaß erfolgten, entstanden ist. Geplante Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen sind genauestens hinterfragt worden. Die Reform war im Endeffekt nicht umfangreich, was sie allerdings nicht schlechter macht.

Meine Damen und Herren! Die FDP möchte nun die Frage der Aufgabenzuständigkeiten erneut anbringen. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Luftreinhalte- und Aktionspläne liegt derzeit beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und soll nun auf die Landkreise und kreisfreien Städte und damit auf die Ebene verlagert werden, die für die Durchführung von Verkehrsbeschränkungen zuständig ist.

Der Überlegung, ob dies gerade im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse der jeweiligen Untersuchungen sinnvoll ist, möchte ich mich gar nicht verweigern. Nur dürfen wir nicht außer Acht lassen, meine Damen und Herren, dass wir durch eine Realisierung des Vorschlags den Landkreisen und kreisfreien Städten wiederum Aufgaben zuweisen, die sie gegebenenfalls nur mit weiterem finanziellen Aufwand werden leisten können.

Um das Pro und Kontra zur Verlagerung der Zuständigkeiten intensiver zu beraten, plädiere ich für weitere Beratungsgänge im Ausschuss. Dort haben wir dann die Möglichkeit, uns auch mit den kommunalen Spitzenverbänden in dieser Frage zu verständigen. Ich beantrage daher die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kolze. - Herr Kley, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern. - Herr Kley verzichtet.

Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2554 ein. Einer Überweisung an sich steht, soweit ich das mitbekommen habe, nichts im Wege. Es ist bean

tragt worden, den Gesetzentwurf in den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die LINKEN, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in den Umweltausschuss überwiesen worden.

Wer stimmt für die Beratung im Innenausschuss? Den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Es ist so beschlossen worden.

Jetzt geht es um die Federführung. Es wurde der Umweltausschuss vorgeschlagen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die LINKEN, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion. Damit ist der Umweltausschuss der federführende Ausschuss. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2556

Einbringer ist der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Bischoff.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen nunmehr den zu Jahresbeginn schon angekündigten Entwurf eines Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe - damals hieß es noch Heimbewohnerschutzgesetz; wir haben die Kritik angenommen, die von verschiedenen Seiten kam; es heißt also jetzt Gesetz über Wohnformen und Teilhabe - als Nachfolgeregelung zur Ablösung des Bundesheimgesetzes vor.

Ich habe damals, im Januar, als der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Landtag behandelt wurde, gesagt: Wir strengen uns an und versuchen, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen. Ich bin aber ganz froh, dass die Landesregierung das schon jetzt im April hinkriegt, sodass wir das Gesetz vielleicht noch vor der Sommerpause beschließen können.