- Nein, so flapsig meine ich das gar nicht, Frau Dr. Hüskens, und das wissen Sie auch. Aber wir haben natürlich auch weiter darüber nachgedacht. Die Situation, die ich hier beschrieben habe, zwingt uns zu einer Änderung, zumindest in der Landeshaushaltsordnung.
Liebe Frau Kollegin Fischer, zunächst möchte ich sagen, dass mir Ihre Rede außerordentlich gut gefallen hat.
Nein, gar nicht. - Ich bin jetzt gar nicht so pessimistisch und hoffe darauf, dass der Finanzminister mit seiner Überzeugungskraft in der SPD-Fraktion noch darauf hinwirken kann, dass wir in ein oder zwei Jahren vielleicht doch über eine Verfassungsänderung nachdenken können.
Aber zu der Frage, die ich stellen wollte. Ich habe vorhin in meiner Rede vergessen, einen Aspekt zu beleuchten, deswegen kleide ich es einmal in eine Frage.
Der Finanzminister hat vorhin gesagt, er wolle dem Landtag einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Stimmen Sie mir darin zu, dass der Landtag dann aber erwartet, dass es nicht nur pro forma ein ausgeglichener Haushalt ist, in dem man - ich nenne das Stichwort Theaterförderung - einige Positionen kürzt und darauf vertraut, dass der Landtag das wieder rückgängig macht? Wir haben schon die Erwartung, dass wir einen wirklich ausgeglichenen Haushalt im Parlament beraten. Wir wollen nicht mit umgelegten Problemen belastet werden, sodass es nachher heißt, der Landtag habe die Schulden gemacht. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Stimmen Sie diesbezüglich mit mir überein?
Ich gehe natürlich davon aus, dass der Finanzminister, wenn er sagt, er wird einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, nicht einen pro forma ausgeglichenen Haushalt vorlegen wird. Bei unseren Änderungen, Herr Tull
ner, die wir dann vornehmen, müssen wir immer schauen, dass wir, wenn wir eine Position erhöhen, irgendwo anders streichen müssen. Das haben wir, glaube ich, in den letzten Jahren deutlich gezeigt und praktiziert.
Was Ihre Frage zu der Verfassungsänderung betrifft, kann ich nur sagen: Alles ist entwicklungsfähig, auch eine Schuldenregelung in anderer Form.
(Oh! bei der FDP - Minister Herr Bullerjahn: Ja, das ist bei anderen Fraktionen nicht so gewe- sen!)
Danke sehr. Damit ist die Debatte beendet. Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2616 ein. Ich habe nicht vernommen, dass irgendjemand gegen eine Überweisung ist. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf an den Finanzausschuss überwiesen werden soll.
Da niemand widerspricht, frage ich: Wer ist damit einverstanden, dass der Gesetzentwurf an den Finanzausschuss überwiesen wird? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Finanzausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen und kommen zum Tagesordnungspunkt 8.
Wir treten jetzt in Debatten mit einer Redezeit von fünf bzw. drei Minuten ein. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich das Präsidium heute früh darauf verständigt hat, heute und morgen § 62 - Rededauer - der Geschäftsordnung des Landtages etwas stringenter zu handhaben. Sie sollten versuchen, sich an die vorgegebene Redezeit zu halten, damit wir einigermaßen im Zeitplan bleiben.
Die erste Beratung fand in der 58. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2009 bzw. in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 statt. Wie Sie sicherlich schon wahrgenommen haben, wird Herr Dr. Schellenberger der Berichterstatter sein. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Einführung. Da wir uns kurz fassen sollen, werde ich auch versuchen, es recht kurz zu machen.
Da Sie schon vieles vorweggenommen haben, kann ich sagen, dass wir in der Sitzung am 2. Dezember 2009 eine Anhörung durchgeführt haben, was so üblich ist. Am 3. Februar 2010 haben wir im Ausschuss über die beiden Gesetzentwürfe, die Sie gerade genannt haben, intern beraten. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD als Beratungsgrundlage zu verwenden. In einer weiteren Sitzung am 3. März 2010 haben wir einige Fragen und die entsprechenden Regelungen erläutert.
In der Sitzung am 14. April 2010 haben wir eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet, die mit 8 : 1 : 0 Stimmen beschlossen worden ist. Darin sind auch einige Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes berücksichtigt worden.
In jener Sitzung brachte die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag zu § 10 Abs. 3 des Gesetzentwurfs ein. Darin ging es um die Berücksichtigung der Standorte der Bibliotheken im Landesentwicklungsplan. Wir haben diesen Vorschlag aufgenommen und haben darum gebeten, ihn in einem speziell dafür vorgesehenen Ausschuss zu überprüfen.
Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres bzw. für Finanzen haben in ihren Sitzungen am 30. April 2010 bzw. am 5. Mai 2010 der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses jeweils mehrheitlich zugestimmt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich am 30. April 2010 mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Einbindung der Bibliotheken in den Landesentwicklungsplan beschäftigt. Im Ergebnis seiner Diskussion lehnte er den Antrag ab.
Die Ausschussmitglieder vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass der Änderungsantrag eine zu strikte Vorgabe für den Ausstattungsgrad der Bibliotheken in den betreffenden Zentren beinhalte und die Entscheidung den Zentren vor Ort überlassen werden sollte. Zudem habe das Anliegen im Entwurf des Landesentwicklungsplans unter Abschnitt 2.2.1. - Bildung und Kultur - bereits Berücksichtigung gefunden, sodass dem Anliegen nicht mehr Rechnung getragen werden müsse.
In der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf lehnte auch der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur diesen Änderungsantrag der Fraktion der FDP mehrheitlich ab. Anschließend wurde der Gesetzentwurf mit 10 : 1 : 0 Stimmen beschlossen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir bei der abschließenden Beratung einen kleinen Fehler gemacht haben. In § 10 hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Das kommt auch einmal vor.
Wer arbeitet, der macht auch Fehler, was bei uns relativ selten ist, deshalb auch ohne Worte. Hier kann ich es aber nicht ohne Worte machen. Ich muss Sie noch einmal auf einen wichtigen Satz hinweisen - ich zitiere -:
„Das Land fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Förderrichtlinie den Auf- und Ausbau von Bibliotheken, ihre Vernetzung, die Aktualisierung des Bestan
Dieser Satz steht inzwischen zweimal in dem Gesetzentwurf; einmal reicht. Weil er so wichtig ist, ist er inzwischen zu einem eigenen Absatz unter § 10 geworden, nämlich Absatz 1/1. So gesehen wäre es sinnvoll, den gleichen Satz 3 in § 10 Abs. 1 zu streichen.
Ich möchte Sie bitten, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der gerade vorgetragenen Änderung zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht die Kultusministerin Frau Professor Dr. Wolff. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grundlegenden Dinge über Sinn und Notwendigkeit eines Bibliotheksgesetzes wurden bereits im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen ausführlich vorgetragen und erörtert. Deshalb kann ich wohl voraussetzen, dass Einigkeit darüber besteht, dass ein Bibliotheksgesetz geeignet sein kann, die Bedeutung der Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu untermauern und ihnen mehr Handlungs- und Planungssicherheit zu geben. Dies haben auch die Beiträge in der Anhörung über den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes am 2. Dezember 2009 deutlich gemacht.
Erinnern möchte ich daran, dass die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ in ihren Empfehlungen den Ländern geraten hat, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Das Vorhalten öffentlicher Bibliotheken sollte darüber hinaus keine freiwillige Aufgabe sein, sondern zu einer Pflichtaufgabe werden.
So schön es auch wäre: Der zweiten Empfehlung können wir leider nicht folgen; denn die Unterhaltung von Bibliotheken obliegt den jeweiligen Trägern. Angesichts der Finanznot kann eine solche Pflichtaufgabe den Kommunen nicht zusätzlich auferlegt werden.
Immerhin konnte man sich darauf verständigen, dass - so steht es in der Beschlussempfehlung - die Kommunen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten öffentliche Bibliotheken unterhalten. Ganz allein lassen wir sie dabei nicht. Das Land fördert, wie in § 10 des Gesetzentwurfes formuliert ist, den Auf- und Ausbau von Bibliotheken, deren Vernetzung und die Aktualisierung des Bestandes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Kunst und Kultur. In diesem Jahr sieht der Haushaltsplan dafür Mittel in Höhe rund 480 000 € vor.
Unser Interesse muss es sein, zukunftsfähige und leistungsstarke Strukturen der Bibliotheken zu schaffen und ihre Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Bildungsträgern nach Kräften zu unterstützen. Bedeutsam ist, wie ich finde, auch die Feststellung in § 1 des Gesetzentwurfs, dass Bibliotheken als Bildungseinrichtungen anerkannt werden.