Unser Interesse muss es sein, zukunftsfähige und leistungsstarke Strukturen der Bibliotheken zu schaffen und ihre Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Bildungsträgern nach Kräften zu unterstützen. Bedeutsam ist, wie ich finde, auch die Feststellung in § 1 des Gesetzentwurfs, dass Bibliotheken als Bildungseinrichtungen anerkannt werden.
Der eine oder andere mag sich etwas mehr von einem solchen Gesetz erhofft haben. Ich denke und hoffe je
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die Fraktion DIE LINKE im Mai 2009 den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes in den Landtag einbrachte, war mein Optimismus noch etwas gedämpft dahin gehend, ob wir in dieser Legislaturperiode tatsächlich zu einem Bibliotheksgesetz kommen werden. Aber bereits zwei Sitzungen später brachten die Koalitionsfraktionen einen eigenen, in vielen Punkten aber mit unserem Entwurf deckungsgleichen Entwurf in den Landtag ein. Deckungsgleich deshalb, weil sich beide Entwürfe an dem Musterentwurf des Bibliotheksverbandes orientiert haben.
In einer entscheidenden Zielrichtung waren sich die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE offenbar einig: Wir wollten und wollen die Bibliotheken in unserem Land stärken. Ich glaube, mit der heutigen Gesetzesverabschiedung wird uns das auch gelingen.
Es handelt sich um ein Gesetz, dessen Verabschiedung von der Enquetekommission, wie die Ministerin eben erwähnte, und auch von der Bibliothekskonferenz, die in Sachsen-Anhalt etabliert war, seit Jahren gefordert wurde. Nun wird diese Forderung umgesetzt. Die Linksfraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb heute auch zumindest mehrheitlich zustimmen.
Natürlich hätte es DIE LINKE gern gesehen, wenn sich der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung zu etwas mehr Stringenz und weitergehenden Regelungen durchgerungen hätte. Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf erreichen - ähnlich wie die Enquetekommission argumentiert hat -, dass das Vorhalten von Bibliotheken zu einer gemeinsamen Pflichtaufgabe der Kommunen wird und somit das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf ein gut erreichbares Bibliotheksnetz gesichert wird.
Wir wollten weiterhin eine konsequente Barrierefreiheit, und wir wollten die gesetzliche Festschreibung, dass Kinder und Jugendliche Bibliotheken kostenfrei nutzen können, was aus unserer Sicht die logische Konsequenz sein müsste, wenn wir Bibliotheken zu Bildungseinrichtungen erklären. Mit diesen Forderungen konnten wir uns leider nicht durchsetzen. Ich weiß heute auch nicht, ob es politischer Wille der Koalitionsfraktionen war, dass es nicht so kam, oder ob der Mut gefehlt hat.
Dennoch bedeutet der Gesetzentwurf für die Bibliotheken und deren Nutzer eine Verbesserung der Situation. In dem Gesetz soll erstmalig eine Definition der Bibliothek aufgenommen werden. Bibliotheken werden als unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtungen beschrieben. Jawohl, so ist es - das war auch uns sehr wichtig -: Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen.
Das Gesetz beschreibt außerdem die freie Zugänglichkeit der Einrichtungen für jedermann, es klärt Fragen zur
Landesfachstelle und es trifft Aussagen über die Notwendigkeit von Bestandsaktualisierungen. Weiterhin legt das Bibliotheksgesetz fest, dass für den Fall, dass Gebühren erhoben werden, diese sozial gerecht gestaltet werden müssen.
Summa summarum: Auch wenn unsere Forderungen weitergehend waren, ist das Gesetz aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Die Fraktion DIE LINKE wird dem Gesetzentwurf bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich zustimmen.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Gebhardt. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Reinecke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschied vom Buch, nur noch Surfen im Internet statt Büchereibesuch? - Ich glaube, mit dem heutigen Beschluss setzen wir ein wichtiges Zeichen für das Kulturgut Bibliothek; denn wir haben es neuerlich auf der Agenda.
Nach der Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur wäre Sachsen-Anhalt nach Thüringen das zweite Bundesland mit einem Bibliotheksgesetz. Ich weiß, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes in Hessen kurz bevorsteht. In weiteren Bundesländern sind entsprechende Initiativen in Vorbereitung.
Nach und nach wird die wichtige Empfehlung der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, die die Ministerin schon genannt hat, mit Leben erfüllt. Die Kommission hatte angeregt, Regelungen über Aufgaben und Finanzierung von Bibliotheken in Landesbibliotheksgesetzten zu verankern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Gesetzestexte auch in Details differieren, eines ist ihnen allen gemein: Bibliotheksgesetze tragen dazu bei, die öffentliche Wahrnehmung der Bibliotheken entsprechend ihrer hohen Bedeutung zu verbessern, ihre Position im Hinblick auf die Sicherung der finanziellen und sächlichen Rahmenbedingungen zu stärken und wesentliche Aufgaben und Zielstellungen für den Betrieb von Bibliotheken festzulegen.
Daher bin ich schon sehr froh, dass es uns gelungen ist, ein solches Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt auf den Weg zu bringen und heute hoffentlich auch zu verabschieden. Mein Dank geht an dieser Stelle auch an den Bibliotheksverband Sachsen-Anhalt, der mit seinem Mustergesetzentwurf maßgeblich dazu beigetragen hat, die Debatte in unserem Bundesland zu befördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage es noch einmal ganz klar: Wir weisen in dem Gesetz den Kommunen die Unterhaltung öffentlicher Bibliotheken nicht als Pflichtaufgabe zu. Mir ist auch klar, dass sich die Bibliotheken etwas anderes gewünscht hätten. Dann müsste jedoch auch geregelt werden, wie diese neue Pflichtaufgabe der Kommunen finanziert werden soll. Vor dem Hintergrund der Situation der öffentlichen Haushalte war die Einführung einer neuen Pflichtauf
gabe weder realistisch noch mehrheitsfähig. Ich denke, darüber haben wir hier im Hohen Haus auch diskutiert.
Wir haben den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen abgesehen von redaktionellen Änderungen nur an einer Stelle geändert: Nunmehr werden die Bibliotheken in § 1 als Bildungseinrichtungen definiert und in weiteren Vorschriften wird der Auftrag der Bibliotheken zur Kooperation mit Schulen und anderen Partnern in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur hervorgehoben.
Daneben legt das Gesetz wesentliche Grundsätze und Zielstellungen für den Betrieb von Bibliotheken fest. Es beschreibt die wesentlichen Bibliothekstypen und ihre Aufgaben, die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sowie die Fördermöglichkeiten. Das Gesetz verankert aber auch die Landesfachstelle als ein wesentliches Bindeglied sowie Planungs- und Beratungsstellen für die Bibliotheken im Land. Das, meine Damen und Herren, halte ich schon für sehr wichtig, weil Bibliotheken fachlich betrieben werden müssen.
Ja. - Die Anhörung wurde genannt. In der Anhörung haben wir erfahren, dass Verständnis für die Situation aufgebracht wird.
Auf den Wert des Gesetzes möchte ich nicht noch einmal eingehen. Das haben meine Vorredner und auch die Frau Ministerin hervorgehoben.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ein Gesetz keine Regelungen enthält, sollte man auf das Gesetz verzichten. Das wäre bei diesem Bibliotheksgesetz sicherlich anzuraten gewesen.
Wir haben eben durch meine Vorredner gehört, was nicht geregelt wurde, weil man es nicht regeln wollte. Es ist die Frage des Antrages der FDP, im Landesentwicklungsplan klar festzulegen, dass die zentralen Orte auch Bibliotheken in einer gewissen Qualität vorzuhalten haben.
Es steht im Landesentwicklungsplan, dass Bibliotheken dazugehören; aber die Frage der Festlegung der Standorte wurde umgangen, weil man Angst hatte, Finanzierungsprobleme zu bekommen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben eindeutig gesagt, dass es selbstverständlich ist, dass die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vor Ort Bibliotheken vorhalten, und dass sie das, unabhängig davon, ob Sie ein Gesetz verabschieden oder nicht, auch weiterhin machen, weil sich nämlich die örtliche Gemeinschaft
Sie hätten es ändern können, indem Sie im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes die Zuweisungen für die zentralen Orte, die derartige Einrichtungen vorhalten, erhöht und das Ganze so gestaltet hätten, dass die Kommunen selbst dafür sorgen können, dass die örtliche Gemeinschaft das Ganze nutzen kann.
Nichts von dem ist passiert. Sie verweisen stolz darauf, dass Sie schreiben, dass Bibliotheken Bildungseinrichtungen sind. Ob das im Gesetz steht oder nicht, ändert gar nichts daran, dass die Bibliotheken sich schon immer so gesehen haben und diese Arbeit hervorragend wahrnehmen, auch ohne dass hier viel Papier bedruckt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keinen Cent Geld gibt es mehr. Es wurde darauf verwiesen, dass es jetzt schon Geld gibt, nämlich 480 000 €. Man braucht kein Gesetz, um im Nachhinein zu begründen, dass man diese Zahlungen tätigt. An dieser Stelle ist die Verantwortung seit Langem wahrgenommen worden. Sie könnte aber durch die Frage des Ankaufes deutlich erhöht werden.
Man hätte darüber nachdenken können, Qualitätskriterien festzulegen. Man hätte die Chance nutzen können, wie in Thüringen auch andere Bibliotheken, die nicht Eigentum der Kommunen oder des Landes sind, einzubeziehen und den Zugang zu erweitern. Das wurde ebenfalls nicht gemacht, weil man einfach zu hasenfüßig war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An unserer Meinung hat sich nichts geändert. Das Gesetz ist nicht besser geworden. Verzichten Sie auf das viele Papier, das Sie hier bedrucken. Machen Sie mit dem Papier noch ein paar Bücher. Das bringt unserer Bevölkerung deutlich mehr. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktionen der CDU und der SPD haben ein umfangreiches Gesetzeswerk zum Bibliothekswesen in Sachsen-Anhalt eingebracht. Trotz aller Unkenrufe, die ich natürlich auch höre, lieber Herr Kollege Kley, meine ich, dass es allemal besser ist, heute dieses Gesetz zu verabschieden, als es nicht zu verabschieden.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts setzten sich Pioniere wie Heinrich Stephanie, Friedrich von Raumer oder Karl Benjamin Preusker aus guten Gründen für die Schaffung eines engmaschigen Netzes von Volksbibliotheken ein. Die weitsichtigen Absichten dieser Männer begannen sich dann einige Jahrzehnte später mit einem Erlass der preußischen Regierung von 1899 zu verwirklichen. Nach diesem Erlass in Preußen waren die Gründung und der Unterhalt öffentlicher Bibliotheken staatlicherseits zu fördern.