Ich denke, Ihre Aussage hinsichtlich der Konzessionsabgaben stimmt. Keine Frage. Das wird nicht bestritten, auch nicht von mir. Ich hoffte verständlich gemacht zu haben, dass wir mit unserem Antrag über einen so genannten Prüfauftrag hinausgegangen sind.
Dass mit dem „Hinwirken“ und dem „wird gebeten“, denke ich, interpretieren Sie, Frau Dr. Hüskens, aus Ihrer Sicht. Das steht Ihnen zu. Ich habe versucht zu erklären, was wir damit meinen. Ich bin mir darin sicher, dass es eine Signalwirkung ist. Mehr will ich an dieser Stelle nicht sagen. - Danke.
Danke sehr, Frau Reinecke. - Für DIE LINKE kann Herr Gebhardt erwidern. - Darauf verzichtet er. Somit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Wir stimmen über die Anträge gesondert ab. Ein Überweisungsersuchen für den Antrag in Drs. 5/2615 und
dementsprechend auch für den Änderungsantrag liegt nicht vor, sodass wir zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 5/2683 abstimmen können.
Im Namen der Antragsteller hat Herr Dr. Schellenberger um folgende Änderung des Antrages ersucht und das mündlich eingebracht. Im zweiten Absatz soll es heißen: „ein entsprechend überarbeitetes Planungs- und Nutzungskonzept“. Es sollen also die Wörter „Planungs- und“ eingefügt werden. In der letzten Zeile soll es heißen: „Ausschuss für Finanzen bis August 2010 vorzulegen“.
Frau Präsidentin, stimmen Sie mir darin zu, dass der Antrag der LINKEN gegenüber dem Antrag der FDP der weitergehende ist und dass darüber zuerst abgestimmt werden müsste?
Ja. Das ist der Antrag der Fraktion der FDP unter Tagesordnungspunkt 11 a. Wir stimmen gesondert über die Anträge ab. Sie wurden auch getrennt eingebracht. Ich stimme Ihnen nicht zu, da wir einzeln abstimmen und ein Änderungsantrag zu dem Antrag der FDP-Fraktion vorliegt.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag in der mündlich geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Dennoch ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag in der Drs. 5/2615 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Der Antrag ist angenommen worden.
Dennoch müssen wir über den Antrag unter Tagesordnungspunkt 11 b abstimmen, wenngleich voraussehbar ist, was kommt. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2647 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik und zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtages am 10. Dezember 2009 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Reinecke.
Ich habe nicht ein Zeichen gegeben, dass Sie vor dem Pult stehen bleiben sollen, weil man mich sonst nicht sieht. Weil Sie so klein sind, sieht man mich trotzdem. Aber wenn ich rede, ist es eigentlich so, dass niemand davor steht. - Jetzt können Sie Bericht erstatten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll eine Grundlage für die staatliche Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen im Bereich der sozialen Arbeit geschaffen werden. Gleichzeitig soll damit die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Sachsen-Anhalt gewährleistet werden.
Der federführende Ausschuss für Soziales hat in der 52. Sitzung am 3. Februar 2010 zunächst beschlossen, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf, insbesondere zu dessen Umsetzung und den Auswirkungen der darin enthaltenen Regelungen, durchzuführen.
Die Anhörung fand in der 53. Sitzung am 10. März 2010 statt. Daran nahmen für die Universitäten Herr Professor Dr. Olk von der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg und für die Fachhochschulen Frau Stirtzel von der Fachhochschule Magdeburg-Stendal, die gleichzeitig die Fachhochschule Merseburg vertreten hat, teil. Eingeladen war auch der mitberatende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Sowohl Herr Professor Dr. Olk als auch Frau Stirtzel nahmen ausführlich zu dem vorgelegten Gesetzentwurf Stellung und schilderten die Erfahrungen aus den bisher durchgeführten Bachelor-Studiengängen und auch die Auswirkungen der gegenüber den Diplomstudiengängen veränderten Bedingungen auf die Absolventinnen und Absolventen. Dabei betonten sie die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Erlangung der staatlichen Anerkennung des entsprechenden Studienabschlusses.
Sie gingen des Weiteren unter anderem auf die vom Ausschuss vorgebrachte Frage nach der Vergleichbarkeit von Bachelor- und Diplomabschlüssen und die Frage des Studienortwechsels innerhalb und außerhalb Deutschlands ein.
In der 54. Sitzung am 14. April 2010 erarbeitete der federführende Ausschuss für Soziales die vorläufige Beschlussempfehlung. Dazu lag ihm die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 12. April 2010 vor, die weitgehend mit dem zuständigen Fachministerium abgestimmt worden war. Die darin enthaltenen Änderungsvorschläge waren überwiegend redaktioneller Art. Auch der damals noch bestehende weitere
Beratungsbedarf mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales bezog sich nicht auf den Inhalt. Änderungsanträge seitens der Fraktionen wurden nicht gestellt.
Der Ausschuss hat sodann den Gesetzentwurf in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Fassung einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung angenommen. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in der 61. Sitzung am 12. Mai 2010 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und diese mit 7 : 0 : 4 Stimmen in unveränderter Fassung angenommen.
Die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2622 hat der federführende Ausschuss für Soziales in der 56. Sitzung am 2. Juni 2010 erarbeitet. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat wiederum dazu im Vorfeld eine weitere Stellungnahme vorgelegt, die vollständig mit dem Fachministerium abgestimmt worden war. Auch in dieser Sitzung wurden lediglich einige rechtsförmliche und sprachliche Hinweise angenommen; am Inhalt wurde nichts geändert. Änderungsbedarf seitens der Fraktionen gab es also nicht.
Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Gesetzentwurf mit den Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als Beschlussempfehlung an den Landtag zu verabschieden. Diesem Antrag wurde schließlich einstimmig gefolgt.
Im Namen des Ausschusses für Soziales bitte ich Sie nunmehr, dieser Empfehlung ebenfalls zu folgen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Reinecke, für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2622. Da eine Debatte nicht beantragt worden ist, gehe ich davon aus, dass es kein Ansinnen auf Einzelabstimmung gibt.
Ich sehe Nicken. Dann lasse ich über die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Die erste Beratung fand in der 70. Sitzung des Landtages am 21. Januar 2010 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres ist die Abgeordnete Frau Silke Schindler. Sie haben Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes - es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2379 - hat der Landtag in der 70. Sitzung am 21. Januar 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.