Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes - es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2379 - hat der Landtag in der 70. Sitzung am 21. Januar 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Regelung zur Kostenerstattung im Aufnahmegesetz aufgehoben werden, weil die Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bereits berücksichtigt worden sind, dies also eine so genannte Doppelveranschlagung darstellt.

Die erste Beratung des Gesetzentwurfes erfolgte in der 68. Sitzung des Innenausschusses am 4. März 2010. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Innenausschuss, eine Anhörung durchzuführen und den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu dieser Anhörung einzuladen.

Die Anhörung fand am 15. April 2010 in öffentlicher Sitzung statt. Hierzu wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Integrationsbeauftragte der Landesregierung und der Finanzminister geladen.

Im Anschluss daran erarbeitete der Innenausschuss mit 6 : 3 : 1 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Der Ausschuss für Finanzen nahm den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sowie die vorläufige Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung der 95. Sitzung am 5. Mai 2010. Er empfahl dem federführenden Ausschuss für Inneres, das Inkrafttreten des Gesetzes in § 2 auf den 1. Juli 2010 zu ändern. Im Übrigen schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte in der 75. Sitzung des Innenausschusses am 3. Juni 2010. Der Anregung des Finanzausschusses wurde mehrheitlich gefolgt. Der Innenausschuss verabschiedete mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2623 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schindler, für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren, die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Damit kommen wir gleich zu dem ersten Debattenbeitrag von drei Minuten. Für die Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Frau Rente hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der uns heute in zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist die Folge des im Dezember 2009 beschlossenen FAG und des im Januar 2010 verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2010/2011. Der Gesetzentwurf ist somit eine notwendige Korrekturhilfe, eine Bereinigung der Doppelveranschlagung der Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht meiner Fraktion ist dieser Gesetzentwurf kein Lösungsweg. Die bisherige Regelung zur Erstattung der Unterbringungskosten an die kreisfreien Städte und an die Landkreise bedeutete zumindest eine relativ sichere Deckung für die entstandenen Kosten. Hinzu kommt, dass die bisherige Erstattungsmethode eine flexiblere und stärker bedarfsorientierte Ausgestaltung ermöglichte. Die Mittel müssen nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE so eingesetzt werden, dass sie bei den Leistungsempfängern ankommen, sodass eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen und damit eine weitgehend angeglichene Lebenssituation garantiert werden kann.

Mit der beabsichtigten neuen Regelung der pauschalen Erstattung der Kosten im Rahmen des Aufnahmegesetzes im FAG besteht die Gefahr, dass diese Zweckbindung deutlich in den Hintergrund und das Kriterium der Billigkeit in den Vordergrund gestellt wird. Die Kostenerstattung wird im Dschungel der Zuweisungen gemäß dem FAG untergehen und der Finanzbedarf bleibt auf der Strecke von Sparzwängen.

Die eigentliche Frage, worin für die Landkreise und kreisfreien Städte

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Schallpegel ein bisschen zu senken. Man versteht hier vorn nichts.

die bessere finanzielle Lösung zur Deckung ihrer Kosten besteht, wurde in den Beratungen im Innenausschuss bzw. im Finanzausschuss nicht beantwortet.

Auch unsere Bedenken gegen den Wegfall der bisherigen Absätze 2 bis 5 in § 2 und die Streichung der Anpassungsklausel für die Regelsätze konnten in den Ausschussberatungen nicht ausgeräumt werden.

Meine Damen und Herren! Das Land kann nicht Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen und sich dann einer soliden Finanzierung entziehen.

(Frau Fischer, SPD: Macht es doch nicht!)

Wir werden dieses Gesetz ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Rente, für Ihren Beitrag. - Wir kommen dann zu dem Redebeitrag der Fraktion der CDU. Der Abgeordnete Herr Kolze hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Damit sich meine Fraktion bei diesem Tagesordnungspunkt nicht wieder der Kritik meines sehr geschätzten Herrn Kollegen Kosmehl aussetzen muss, weil wir auf einen Redebeitrag verzichten, möchte ich kurz auf das Aufnahmegesetz eingehen.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes beinhaltet im Wesentlichen eine Streichung der Kostenerstattung für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz. Gestrichen wird diese Regelung, weil das von uns in der Dezembersitzung verabschiedete Finanzausgleichsgesetz in § 4 die Auftragskostenerstattung bereits berücksichtigt. Eine Doppelveranschlagung wird durch dieses Gesetz unterbunden.

Die notwendigen Personalkosten und personalbezogenen Sachkosten für die Beratung und Betreuung von rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern werden nach wie vor gesondert erstattet.

Als Abweichung von dem eingebrachten Gesetzentwurf haben wir uns im Innenausschuss darauf verständigt, dass das Gesetz entgegen der vorherigen Regelung mit Wirkung zum 1. Juli 2010 in Kraft treten wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese gesetzliche Regelung ist unumgänglich, um eine Mehrfachzahlung zu vermeiden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Abgeordneter Herr Kolze. - Für die FDP erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Wir bleiben dabei, dass eine Regelung im Aufnahmegesetz notwendig war, nachdem die Koalitionsfraktionen über die Haushaltsberatungen hinweg nicht in der Lage waren, diese Doppelveranschlagung zu erkennen. Noch viel besser wäre es gewesen, sie zu beheben.

(Frau Fischer, SPD: Machen wir jetzt!)

Danach hätten wir uns das ersparen können.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Beratungsverfahren im Innenausschuss darauf hingewirkt, dass wir schnellstmöglich beraten können.

(Frau Fischer, SPD: Ja!)

Frau Kollegin Fischer, einige Ihrer Kollegen von den Koalitionsfraktionen hätten dieses Gesetz wahrscheinlich erst im September beraten wollen. Ich denke, wir tun gut daran, es schnell zu beschließen, damit es schon für dieses Jahr wirksam wird. Ich finde es gut, dass der Finanzausschuss die Anmerkung gemacht hat, keine

Rückwirkung vorzusehen. In diesem Fall hätten wir unter Umständen noch ein paar verfassungsrechtliche Fragen klären müssen.

(Frau Fischer, SPD: Ja, deswegen!)

Insofern ist der 1. Juli 2010 das bessere Datum.

Eine letzte Bemerkung kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen. Sehr geehrte Frau Kollegin Rente, ich glaube, wer die Arbeit der Landkreise in diesem Bereich, aber auch die Arbeit der zuständigen Fachabteilung bzw. des zuständigen Referates im Innenministerium näher betrachtet, der wird feststellen, dass sich das Land Sachsen-Anhalt und die Landkreise sehr wohl um die betroffenen Menschen kümmern. Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, entweder den Landkreisen zu unterstellen, sie würden irgendwie Gelder sparen und versuchen, vom Aufnahmegesetz betroffene Bürgerinnen und Bürger auszugrenzen, oder anzunehmen, dass das Land selbst seinen Verpflichtungen, die es gesetzlich hat, nicht nachkommen wird.

An dieser Stelle sage ich ganz klar: Es war eine Doppelveranschlagung. Jetzt ist es nur noch eine Einfachveranschlagung. Aber diese Einfachveranschlagung ist ausreichend für den Zweck, nämlich das Aufnahmegesetz durchzuführen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosmehl. Es gibt eine Nachfrage. Herr Kosmehl, die Abgeordnete Frau Rente möchte eine Frage stellen. Wollen Sie diese beantworten? - Jawohl. Frau Rente, Sie haben das Wort.

Herr Kosmehl, in diesem Gesetzentwurf wurde diese Doppelveranschlagung, die auch für uns nicht diskutabel ist, korrigiert. Das ist richtig. Aber es wurden gleichzeitig einige Paragrafen und andere Absätze insbesondere in § 2 herausgenommen, in denen zusätzliche Finanzierungen beispielsweise der Krankheitskosten für die Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, vorgesehen waren. Diese wurden gestrichen. Darauf bezieht sich unsere Kritik. Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt worden, wie diese Finanzierung in Zukunft klargestellt werden soll.

Zum anderen gibt es immer wieder Angleichungen der Regelsätze. Auch diesbezüglich sind unsere Zweifel nicht ausgeräumt worden. Diese Klauseln sind alle aus dem Gesetz herausgenommen worden. Das ist für uns nicht akzeptabel. Daher lehnen wir das Gesetz ab.

Das habe ich als Intervention verstanden, nicht als Frage. Das nehmen wir zur Kenntnis. - Als letzter Debattenbeitrag folgt der Redebeitrag der Fraktion der SPD. Der Abgeordnete Herr Graner hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Argumente sind weitgehend genannt worden. Ich kann daher darauf verzichten, sie hier noch einmal zu wiederholen. Ich brauche meine Rede auch nicht zu Protokoll zu geben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Auch wenn wir damit dieses Thema für dieses Mal im Landtag beenden, denke ich, dass es wichtig ist, dass wir als Abgeordnete uns hin und wieder auch einmal über die Unterkunftsbedingungen der Flüchtlinge in unserem Land informieren.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Knöfler, fraktionslos)