Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Knöfler, fraktionslos)

Herr Kosmehl hat das eben schon angesprochen. Es ist bekannt. Die Trägerschaften sind unterschiedlich. Es gibt die kommunale Trägerschaft, die gemeinnützige Trägerschaft und die private Trägerschaft von Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen. Ich denke, es gehört auch dazu, dass wir uns jeweils vor Ort darüber informieren und uns selbst ein Bild davon machen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Graner, für Ihren Debattenbeitrag. - Ich sehe weiter keine Wortmeldungen, meine Damen und Herren. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2623.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir in Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen mit einbeziehen. Gibt es dazu abweichende Meinungen? - Das sehe nicht. Dann können wir so verfahren.

Ich lasse also abstimmen über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der Linkspartei. Enthält sich jemand der Stimme? - Das sehe ich nicht. Das Gesetz ist damit so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 13 verlassen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt (Zensusaus- führungsgesetz - ZensAG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2400

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2624

Die erste Beratung fand in der 71. Sitzung des Landtages am 18. Februar 2010 statt. Berichterstatter des Ausschusse für Inneres ist der Abgeordnete Herr Kolze. Herr Kolze, Sie haben das Wort. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist ebenfalls eine Dreiminutendebatte vereinbart worden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im

Land Sachsen-Anhalt - Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2400 - in der 71. Sitzung am 18. Februar 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Das Gesetz dient der Umsetzung des Zensusgesetzes 2011 vom 8. Juli 2009. Der Gesetzentwurf stand erstmals auf der Tagesordnung der 70. Sitzung des Innenausschusses am 15. April 2010. Dieser beschloss am 20. Mai 2010, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und anschließend eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten.

Zu der Anhörung, die am 20. Mai 2010 in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Präsident des Landesrechnungshofs, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Präsident des Statistischen Landesamtes eingeladen.

Im Anschluss an diese Anhörung erarbeitete der Ausschuss für Inneres in nichtöffentlicher Sitzung mit 8 : 4 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.

Mit Schreiben vom 1. Juni 2010 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ausschüssen eine Stellungnahme und eine Synopse zu dem Gesetzentwurf vor.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 96. Sitzung am 2. Juni 2010 mit dem Zensusausführungsgesetz und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er schloss sich mit 5 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung fand in der 75. Sitzung des Innenausschusses am 3. Juni 2010 statt. Der Innenausschuss verabschiedete mit 8 : 3 : 1 Stimmen unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme und der Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich danke dem Berichterstatter Herrn Kolze. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Innenminister Herrn Hövelmann das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Zensusausführungsgesetz für Sachsen-Anhalt ist erforderlich, um die Volkszählung, wie vom Abgeordneten Kolze dargelegt, am 9. Mai 2011 ordnungsgemäß und auch in guter Qualität durchführen zu können. Dieser Gesetzentwurf schafft dafür die organisatorischen und vor allen Dingen verfahrensrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen.

In erster Linie geht es darum, zur Unterstützung unseres Statistischen Landesamtes, das für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich ist, so genannte örtliche Erhebungsstellen einzurichten. Wir haben dafür 37 grö

ßere Gemeinden ausgewählt, die diese Aufgabe übernehmen sollen. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit unserem Statistischen Landesamt für einzelne Teilbereiche des Zensus vor Ort tätig werden. Das betrifft insbesondere die Organisation der Haushaltsbefragungen. Sie wissen: Rund 10 % der Haushalte in SachsenAnhalt werden hiervon betroffen sein.

Weiterhin geht es um die Durchführung der gesetzlich vorgegebenen Erhebungen in den so genannten Sonderbereichen. Hierbei sind Wohnheime und Alten- bzw. Pflegeheime betroffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte sagen, dass ich sehr dankbar dafür bin, dass im Ausschuss sehr zügig und sehr konstruktiv gearbeitet wurde, sodass heute die zweite Lesung stattfinden kann; denn das schafft Planungssicherheit für die betroffenen Kommunen. Dafür herzlichen Dank!

Im Rahmen der Ausschusssitzungen und der durchgeführten eben schon angesprochenen Anhörung wurden allgemeine Fragen zum Zensus diskutiert und auch in Bezug auf die konkrete Durchführung in Sachsen-Anhalt beantwortet. Dabei spielten auch datenschutzrechtliche Belange eine Rolle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal deutlich sagen, dass das Statistische Landesamt wie bei jeder anderen amtlichen Statistik so auch beim Zensus 2011 sicherstellt, dass das Statistikgeheimnis und der Datenschutz jederzeit strikt eingehalten werden. Daran besteht kein Zweifel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezüglich der Erstattung der Kosten haben wir uns, wie ich finde, auf eine gute, praktikable und auch unbürokratische Regelung verständigen können. Wir werden den Kommunen schon im Herbst 2010 eine Abschlagszahlung von jeweils 45 000 € überweisen bzw. zur Verfügung stellen. Bereits zum 30. Juni 2011 werden die restlichen Zahlungen erfolgen. Es sind insgesamt Mittel in Höhe von rund 6,7 Millionen €, die an die Kommunen erstattet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage für einen erfolgreichen Zensus 2011 schaffen. Ich darf sehr herzlich um Ihre Zustimmung bitten und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Scharf, CDU, und von Frau Weiß, CDU)

Ich danke dem Innenminister für seinen Beitrag. - Wir kommen dann zu den dreiminütigen Debattenbeiträgen. Für die FDP hat jetzt der Abgeordnete Herr Kosmehl das Wort. Bitte schön, Herr Kosmehl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich beim Landtag dafür bedankt haben, dass wir so zügig gearbeitet haben und dem Landtag heute eine Beschlussempfehlung vorlegen. Das war in der Innenausschusssitzung in Bezug auf Ihr Haus, nicht auf Sie persönlich, nicht der Fall. Ich hatte meine Zweifel, dass das Engagement, das der Landtag gerade auch mit der Sondersitzung an den Tag gelegt hat, dort zur Kenntnis genommen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es geschafft, den Kommunen, dem Land und insbesondere dem Statistischen Landesamt eine solide Grundlage für die Durchführung des Zensus 2011 vorzulegen.

Ich darf Ihnen noch einmal sagen: Wir kommen am Zensus nicht vorbei. Für uns Liberale ist dieser Zensus 2011 auch notwendig. Ich hatte im Rahmen der Debatte zur Einbringung bereits deutlich gemacht, wie viel auch für Sachsen-Anhalt auf dem Spiel steht, endlich verlässliche, aktuelle Daten über die Zusammensetzung, aber insbesondere auch über die Anzahl der Menschen, die in unserem Land leben, zu bekommen.

So bleiben uns heute nur noch zwei Kritikpunkte aus der Sicht der FDP darzustellen. Zum einen ist das der Datenschutz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle zeigt sich einmal mehr, wie gut es ist, einen unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu haben. Ohne seine Hinweise in der Anhörung wäre es uns sicherlich nicht gelungen, einigen Problemen, die bei der Durchführung des Zensus zu beachten sind, durch gesetzliche Regelungen Einhalt zu gebieten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts dagegen, wenn man sich Dritter, auch Privater bedient. Aber die Absicherung des Datenschutzes muss gewährleistet sein. Wir haben das Wort des Chefs des Statistischen Landesamtes, dass dies auch in SachsenAnhalt der Fall sein wird.

Umso mehr hätte ich mich gefreut, wenn sich die Koalitionsfraktionen der Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bezüglich eines noch enger gefassten Änderungsantrags hätten anschließen können, um das auf den Bereich der Gebäude- und der Wohnraumzählung zu beschränken.

Das haben sie nicht gemacht, aber immerhin - Chapeau! -, Sie haben zumindest dem Ministerium getrotzt und haben eine Regelung aufgenommen; denn auch das hat das Ministerium in der Anhörung für nicht notwendig erachtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein zweiter Kritikpunkt bleibt. Wir haben die Sorge, dass die Unterfinanzierung bei den Kommunen hängenbleibt. Wir können es nicht ändern. Eine nach dem Kampfhundegesetz avisierte Spitzabrechnung ist schlichtweg nicht möglich, weil das zu einer Kostenerhebung führen würde. Damit wären zusätzliche Kosten verbunden. Das heißt, wir konnten die Kosten nicht ermitteln. Daher konnten wir Ihnen auch keinen Änderungsantrag vorlegen. Es bleibt das schale Gefühl, dass wir den Kommunen eine Aufgabe überhelfen, für die sie nicht ausreichend bezahlt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich Ihnen für die Freien Demokraten sagen: Wir wollen den Zensus. Der Zensus wird kommen. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wir lehnen ihn aber auch nicht ab. Wir werden uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kosmehl, auch für die Einhaltung der Zeit. - Jetzt kommen wir zum Debattenbeitrag der SPD. Der Abgeordnete Herr Rothe hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kosmehl, mir ist gar nicht bewusst, dass ich dem Ministerium getrotzt hätte.

(Heiterkeit - Herr Gallert, DIE LINKE: Was ist aus unseren ordentlichen preußischen Beamten ge- worden? Er merkt nicht einmal, wenn er dem Mi- nisterium trotzt! - Herr Kosmehl, FDP: Wenn Sie es gemerkt hätten, hätten Sie es nicht gemacht! - Zuruf von Herrn Miesterfeldt, SPD)

Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes schaffen wir, Herr Gallert, die Grundlage für die Durchführung des Zensus 2011 in Sachsen-Anhalt. Die damit zu ermittelnden Zahlen bilden eine Grundlage für zahlreiche politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen auf Bundesebene, in unserem Bundesland und in den Kommunen.

Im Folgenden möchte ich mich nur zwei Punkten widmen, die wir im Gesetzgebungsverfahren näher diskutiert haben. Das sind auch die zwei Punkte, die Kollege Kosmehl herausgegriffen hat.

Der Datenschutz ist natürlich auch beim Zensus zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen Unberechtigten nicht zugänglich gemacht und nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung verwandt werden.

Um dies klarzustellen, Herr Kosmehl, haben wir in den Gesetzentwurf eine Vorschrift aufgenommen, wonach bei der Übertragung einzelner statistischer Arbeiten an Dritte durch das Statistische Landesamt sicherzustellen ist, dass eine andere als die für die Ausführung des Zensusgesetzes im Jahre 2011 zulässige Verwendung der bereitgestellten Daten ausgeschlossen ist.