Um dies klarzustellen, Herr Kosmehl, haben wir in den Gesetzentwurf eine Vorschrift aufgenommen, wonach bei der Übertragung einzelner statistischer Arbeiten an Dritte durch das Statistische Landesamt sicherzustellen ist, dass eine andere als die für die Ausführung des Zensusgesetzes im Jahre 2011 zulässige Verwendung der bereitgestellten Daten ausgeschlossen ist.
Wir haben in den Ausschussberatungen in der Tat auch die Frage der Kostenerstattung an die Kommunen ausführlich erörtert, die eine so genannte Erhebungsstelle einrichten. Das Land Sachsen-Anhalt geht hierbei keinen Sonderweg; vielmehr sind die Kosten für die Vorbereitung und die Durchführung des Zensus durch die statistischen Bundes- und Landesämter nach einem bundeseinheitlichen Schema kalkuliert worden. Diese Ermittlungsmethode hat der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt geprüft und für gut befunden.
Ich darf aus meiner persönlichen Erfahrung als ehrenamtlicher Zähler bei der Volkszählung in Westdeutschland im Jahr 1987 sagen: Man kann mit einer solchen Erhebung, mit einer solchen Haushaltsbefragung natürlich einen sehr unterschiedlichen Aufwand verbinden.
Von der knappen Befragung bis zur stundenlangen Erörterung von Sinn und Zweck einer Volkszählung. Deshalb finde ich es durchaus sachgerecht, dass man den angemessenen Aufwand hierbei in pauschalierter Form ermittelt und den Kommunen erstattet.
Der Aspekt der Tarifsteigerung ist berücksichtigt worden, sodass wir uns auch in diesem Detail, denke ich, durchaus kommunalfreundlich verhalten haben.
Vielen Dank dem Abgeordneten Herrn Rothe. - Wir kommen damit zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Tiedge, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die generellen Bedenken meiner Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich bereits bei der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht. Deswegen nur noch einige kurze Bemerkungen.
Unsere Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Volkszählung und hinsichtlich der Frage der Verhältnismäßigkeit zwischen der Preisgabe von persönlichen Daten und dem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger konnten auch in der Anhörung nicht beseitigt werden. Im Gegenteil, sie wurden zum Teil noch bestärkt.
Es darf auch nicht darüber hinwegtäuscht werden, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die auch in der Anhörung nicht zerstreut werden konnten. So ergeben sich aus der Erhebung der Daten umfassende Möglichkeiten für die Abbildung von Persönlichkeitsbildern und damit für die soziale Stigmatisierung von Bürgerinnen und Bürgern durch Meldedaten der Agentur für Arbeit. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass adressgenau sämtliche Daten einer, also der entsprechenden Person zugeordnet werden können.
Völlig unverständlich ist und bleibt, warum der Staat das bloße Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung hinterfragt. Das geht den Staat einfach nichts an.
Ich möchte an dieser Stelle noch auf zwei weitere Punkte eingehen, die hauptsächlich zu unserer ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf geführt haben. Sie wurden in den Debattenbeiträgen heute bereits angesprochen.
Zum ersten: Wieder einmal überträgt das Land den Kommunen eine Aufgabe, ohne zu gewährleisten, dass die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Nun streiten Land und Kommunen nicht etwa nur über Peanuts. Nein, hierbei besteht bei der Veranschlagung der Kosten eine Differenz von sage und schreibe mehreren Millionen Euro.
In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wurde ausgeführt, dass in der verbandsinternen Anhörung ausschließlich kritische Anmerkungen erfolgten.
So befürchten die Kommunen eine massive Unterfinanzierung, die auch dann nicht mehr korrigiert werden kann, wenn die Befragungen abgeschlossen sind, da der 30. Juni 2011 als Zahlungstermin festgeschrieben ist und damit keine Nachfinanzierung mehr möglich ist. Das heißt, die Kommunen werden auf diesen Kosten sitzen bleiben. Heute kann niemand sagen, wie das Finanzproblem gelöst werden kann.
Das zweite Problem ist ein datenschutzrechtliches. So sollen für bestimmte Aufgaben private Dritte beauftragt werden bzw. wurden schon beauftragt. Nun mag man bei der Bewertung des Eintütens und Wegschickens der Fragebögen noch großzügig darüber hinwegblicken. Aber dass auch die Entgegennahme der ausgefüllten Erfassungsbögen und das Einscannen derselben durch Dritte erfolgen soll, ist schon mehr als abenteuerlich. Das zeugt von keinem sensiblen Umgang mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir wollen natürlich niemandem etwas unterstellen. Aber der Handel mit Daten ist ein äußerst lukratives Geschäft. Eine Datei mit Angaben über sämtliche Wohnungen und Grundstücke dürfte dabei äußerst interessant sein. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt dabei auf der Strecke. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. - Danke.
Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2624. Ich schlage vor, hinsichtlich der Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen § 32 unserer Geschäftsordnung anzuwenden und über die gesamte Beschlussempfehlung in einem Abstimmungsgang abzustimmen. Widerspricht jemand? - Nein.
Dann lasse ich abstimmen. Es wird in einem Abstimmungsgang über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet „Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2011“, kurz „Zensus-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit abgestimmt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der LINKEN und von Frau Knöfler. Wer enthält sich der Stimme? - Stimmenthaltungen bei der FDP-Fraktion. Das Gesetz ist somit beschlossen woorden, meine Damen und Herren. Wir können den Tagesordnungspunkt 14 verlassen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei und anderer Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern
Die erste Beratung fand in der 71. Sitzung des Landtages am 18. Februar 2010 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kosmehl. Es wurde vereinbart, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte abzuhandeln. Herr Kosmehl, ich erteile Ihnen jetzt das Wort.
und nicht in freier Rede wiedergebe. Ich muss gestehen, dass es etwas ungewöhnlich ist, dass der Berichterstatter bei der Abstimmung über das Gesetz im Ausschuss nicht anwesend war. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme trotzdem dem Berichtswunsch des Ausschusses sehr gern nach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei und anderer Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern in der Drs. 5/2426 in der 71. Sitzung am 18. Februar 2010 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt. Anlass für die Änderung des Gesetzes ist die Einführung eines akkreditierten Studienganges mit der Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts (B. A.) - Polizeivollzugsdienst“ an der Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 68. Sitzung am 4. März 2010 mit dem Gesetzentwurf. Im Verlauf der Beratung fand der Antrag der Fraktion DIE LINKE, eine Anhörung durchzuführen, nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin verständigte man sich darauf, verschiedene Institutionen zu bitten, sich im Wege eines schriftlichen Anhörungsverfahrens dennoch zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
Am Ende dieser Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres mit 8 : 0 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und empfahl, den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasste sich in der 61. Sitzung am 12. Mai 2010 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres. Ein von der Fraktion DIE LINKE gestellter Änderungsantrag auf eine Neufassung des § 11 wurde bei 3 : 7 : 1 Stimmen abgelehnt. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte der Bildungsausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 3 Stimmen zu.
Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erreichte den Ausschuss für Inneres mit Schreiben vom 18. März 2010. Zur abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf im Innenausschuss in der 75. Sitzung am 3. Juni 2010 lagen unter anderem auch die Stellungnahmen des Landesrechnungshofs, des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, des Vorsitzenden des Personalrates der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt und deren Rektorin, des Verbandes der Verwaltungsrichterinnen und
Zur Beratung lag außerdem ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, in dem angeregt wurde, die Zahl der ehrenamtlichen Richter bei landespersonalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nicht zu verringern. Der Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/2625 vorliegende Beschlussempfehlung. Bei der abschließenden Gesetzesberatung fanden die eingegangenen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sowie die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes teilweise Berücksichtigung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank dem Abgeordneten Herrn Kosmehl für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Ich schlage Ihnen hier ebenfalls vor, dass wir § 32 unserer Geschäftsordnung anwenden und über die Beschlussempfehlung in einem Abstimmungsgang abstimmen. Widerspricht dem jemand? - Das sehe ich nicht.
Dann lasse ich über die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei und des Landespersonalbertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit in einem Abstimmungsgang abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen. Wer lehnt ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Stimmenthaltung bei der FDP.