Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

An dieser Stelle muss geholfen werden, hier kann nicht weggeschaut werden. Einen ersten Ansatz bietet das Bundesnaturschutzgesetz, wonach zur Abwendung erheblicher land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher bzw. sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden Ausnahmen getroffen werden können. Davon wird in SachsenAnhalt Gebrauch gemacht. Solche Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden. Seit 2007 werden diese für ein festgeschriebenes Gewässersystem vereinfacht vergeben. Dabei handelt es sich aber vornehmlich um festgelegte Fließgewässer. Genau an dieser Stelle ergibt sich das Problem.

Den Bewirtschaftern der Gewässer müssen diese Ausnahmen im Land flächendeckend zur Verfügung stehen, wie es zum Beispiel in den Nachbarländern Brandenburg und Sachsen der Fall ist. Des Weiteren bietet die

Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für einzelne Gewässer auch immer den Raum für Willkür. Das kann aus unserer Sicht nicht sein.

Es geht uns als FDP-Fraktion nicht darum, das wilde Abschießen dieser Wasservögel zu erlauben. Nein, im Gegenteil. Dem Schutzcharakter muss unter sorgfältiger Abwägung und Beachtung der Probleme im Hinblick auf andere heimische Tierpopulationen sowie wirtschaftliche Aspekte Sorge getragen werden. Es geht sozusagen um die Ausgewogenheit.

Ein Schritt dabei wäre die Vergrämung. Die Vergrämung hat sich als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dadurch kann aus unserer Sicht die Ansiedlung neuer Brutkolonien wirkungsvoll verhindert werden. Der Vergrämungsabschuss muss - das sage ich ganz offen - das letzte Mittel der so genannten Kormoran-Problematik sein und bleiben, um im Extremfall regulierend einzugreifen.

Ein weiterer Aspekt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig, und zwar die Rechte der jeweiligen Grundstückseigentümer, Grundstücksbesitzer oder auch Bewirtschafter zu den entsprechenden Maßnahmen. Es sollte aus unserer Sicht, wie es auch in Sachsen und Brandenburg der Fall ist, die Zustimmung bzw. eine Entscheidung der entsprechenden Grundbesitzer und Bewirtschafter im Vorfeld der Maßnahmen mit einbezogen werden.

Aus diesen genannten Gründen und vor allem in der sicheren Annahme, dass auf der EU-Ebene nach den Erfahrungen der Vergangenheit kurzfristig nichts geschieht, sind die bisherigen Regelungen zur Steuerung der Kormoranpopulation in Abstimmung mit den Nachbarländern um Sachsen-Anhalt so zu gestalten, dass ein wirksames Vorgehen zur Vermeidung von fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz von einzelnen Tierpopulationen - ausschließen werden wir es nie können, aber reduzieren oder minimieren - erfolgt.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Genau!)

Unsere Nachbarn innerhalb Deutschlands sind uns in diesem Punkt schon weit voraus. Ich erspare es mir, die Regelungen der einzelnen Bundesländer zu nennen. Nicht zuletzt weil Kormorane keine Landesgrenzen kennen, empfehlen wir der Landesregierung, die entsprechenden Regelungen in Abstimmung mit den Nachbarländern zu gestalten. Nun sind wir in Sachsen-Anhalt gefordert, und zwar zügig. Ich bitte um die Überweisung unseres Antrages in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank für die Einbringung, Herr Abgeordneter Hauser. - Wir kommen zu den Debattenbeiträgen. Der erste Debattenredner ist der Abgeordnete Herr Barth. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich meine Rede zu Protokoll geben.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Ich nehme das entgegen.

Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft.

(Zu Protokoll:)

Die Jagd ist eines der ältesten Kulturgüter der Menschheit - durch mangelndes Wissen der Zusammenhänge leider gelegentlich in Misskredit gebracht und in ihrer Wirkung für den Naturschutz oft unterschätzt. Insofern freue ich mich, dass heute hier im Hohen Haus die Jagd thematisiert wird, und möchte die Gelegenheit nutzen, ein paar grundsätzliche Überlegungen darzustellen.

In der vergangenen Woche habe ich mit ein paar Kollegen das Großtrappenschutzgebiet im Fiener Bruch besucht. Wir haben uns dort sehr eindrucksvoll über die Bemühungen, die Großtrappe als Art in unserem Land zu erhalten, informieren können.

Herr Dr. Litzbarski hat uns über die sehr komplexen Wirkungszusammenhänge im Zusammenhang mit der Erhaltung der Großtrappe informiert und die Jagd hat dabei eine durchaus zentrale Rolle eingenommen - selbstverständlich nicht die Jagd auf Großtrappen, sondern auf ihre Prädatoren. Die Großtrappe steht dabei als Flaggschiff für eine ganze Reihe von vom Aussterben bedrohter Vogelarten.

Um auf die Jagd zurückzukommen: Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Nahrungsangebot und der Dynamik eine Prädatorenpopulation. Mithin werden wir zu der Annahme verleitet, dass es nicht die Prädatoren sind, die letztlich einer Art den Garaus machen. Als Ganzes betrachtet, ist diese Aussage sicherlich richtig, denn die Arten leben mit ihren Jägern ja seit Urzeiten. Prädatoren - diese Erkenntnis sollten wir durchaus verinnerlichen - können aber für das Verschwinden von Arten das i-Tüpfelchen sein, womit wir wieder bei der Jagd wären.

Uns wurde fachlich sehr fundiert vor Augen geführt, dass ohne angemessene Jagdausübung die ackerbaulichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen nicht viel bringen. Sie decken quasi für Fuchs, Waschbär, Marderhund, aber auch Schwarzwild den Tisch.

Zur Erhaltung der Artenvielfalt brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz und wir brauchen dabei insbesondere die Einbeziehung der Jagd in den Naturschutz. Viele haben sicherlich bei der Anerkennung des Landesjagdverbandes als Naturschutzverband argwöhnisch die Stirn gerunzelt. Es war aber eine goldrichtige Entscheidung. Moderne Jagd bedeutet nicht das Ausleben von Gelüsten, sondern sie ist in sehr fundamentaler Wiese Hege des Wildes, Schadensbegrenzung und Naturschutzarbeit.

Uns allen ist klar, dass man mit Gesetzen nicht alles regeln kann. Was wir begleitend tun müssen, ist die Vernetzung der Verbandsarbeiten und die Animation der Jägerschaft, sich den Naturschutzherausforderungen zu stellen. Ich denke, wir erreichen das am ehesten durch Wissensvermittlung und Wertschätzung.

Den Inhalt der Novelle des Jagdgesetzes möchte ich nicht wiederholen. Ein für uns offener Punkt ist die Bestimmung der Nilgans als - wenn Sie so wollen - unerwünschte Art. Der Novelle ist zu entnehmen, dass die Nilgans in unserem Land nicht heimisch werden soll. Dafür halten in § 27 als Begründung die Störung des biologischen Gleichgewichts und die Verhinderung schwerer Schäden her.

Ich denke, wir sollten dieser Frage im Rahmen einer Anhörung nachgehen. Der Deutsche Bogenjagdverband hat sich sicherlich an alle Fraktionen im Landtag gewandt. Auch diesem Verband sollten wir, neben den üblichen Verbänden, die Gelegenheit geben, seine Vorstellungen vorzutragen.

Zum Fischereigesetz möchte ich Ihnen sagen, dass die SPD-Landtagsfraktion die Änderungen hinsichtlich des Jugendfischereischeins ausdrücklich begrüßt.

Es gibt nach unserer Auffassung noch weitere Punkte, die ich hier erwähnen möchte, um dem Zweilesungsprinzip zu entsprechen, falls sich der Ausschuss entschließen sollte, Änderungen vorzunehmen.

Dabei geht es einmal um die Einführung eines Friedfischfischereischeins, die generelle Übertragung der Prüfungsverordnung auf die Verbände und die Einführung eines Touristenangelscheins. Wir sollten neben den anderen Verbänden also auch den Deutschen Anglerverband hören und am Gesetzentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratung gegebenenfalls Änderungen vornehmen.

Zu dem Antrag der FDP möchte ich Ihnen nur kurz mitteilen, dass die SPD-Fraktion diesen in die Ausschüsse für Umwelt und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen möchte.

Was ich Ihnen eingangs bezüglich der Prädatoren der Großtrappen sagte, gilt natürlich auch für einige heimische Fischarten, wie zum Beispiel die Äsche. Welche Auswirkungen eine starke Population an Kormoranen gegebenenfalls auf andere Arten hat und welche wirtschaftlichen Schäden für die Fischereiwirtschaft entstehen, sollten wir im Rahmen einer Anhörung klären.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu dem Debattenbeitrag der Fraktion DIE LINKE. Der Abgeordnete Herr Krause hat das Wort.

(Herr Tullner, CDU: Der spricht aber!)

Der spricht aber, natürlich.

(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Gürth, CDU: Keine Worte, Taten wollen wir sehen! - Herr Tull- ner; CDU: Nicht ohne meine Kormorane!)

Nicht ohne Grund möchte ich gern das Wort ergreifen. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes und des Fischereigesetzes der Landesregierung kann ich feststellen, dass dieser - Sie haben es bereits festgestellt, Herr Minister - in nicht wenigen Fassetten die Handschrift der Landesjägerschaft trägt.

(Frau Weiß, CDU: Das ist gut so!)

Dies ist bereits auf dem Landesjägertag am 29. Mai 2010 von Dr. Stubbe, der zu dieser Zeit noch Präsident des Landesverbandes war, hervorgehoben worden.

(Herr Tullner, CDU: Er ist ja nicht mehr Präsident! Wer ist es denn jetzt?)

- Genau das wollte ich anmerken. Herr Dr. Stubbe hat am 29. Mai 2010 den Staffelstab an den neu gewählten Präsidenten weitergegeben.

(Frau Feußner, CDU: Ein CDU-Mann!)

Ich möchte nur feststellen: Aufgrund des langjährigen Bemühens des Landesjagdverbandes ist es gelungen, einige wichtige Erfahrungen der Jägerschaft unseres Landes in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen. An dieser Stelle ist eine sachliche Arbeit geleistet worden, deren Ergebnis den aktuellen Bedingungen und Erfordernissen im Jagdwesen Rechnung trägt.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ich sage das ausdrücklich, weil ich mich in diesem Zusammenhang gern daran erinnere - darum ergreife ich auch das Wort -, wie damals in der sehr emotionsgeladenen Zeit um 1991 das neue Landesjagdgesetz diskutiert, erarbeitet und beschlossen wurde. Damals ging es weniger um das Jagdwesen an sich, weniger um Hege und Pflege sowie um die Wildbestandsentwicklung und auch weniger darum, die völlig anderen Agrarstrukturen und die anderen Wilddichten zu berücksichtigen.

(Herr Gürth, CDU: Das ist 19 Jahre her!)

Das Jagdwesen wurde vor allem - Herr Gürth, Herr Scharf und auch Herr Püchel werden sich daran erinnern - als Politikum behandelt. Die Erfahrungen der hiesigen Jäger, die in den Dörfern in Jagdgenossenschaften organisiert waren, waren kaum gefragt. Wir diskutierten das damals neue Jagdgesetz; eigentlich war es von Geburt an schon ein altes, das uns von Niedersachsen damals fast ohne Abstiche und ohne Änderungen übergestülpt worden ist.

Es wurde in einem Klima diskutiert, in dem selbst - - Ich möchte die drei Herren ansprechen, Herr Gürth, Herr Scharf und Herr Püchel. Sie werden sich daran erinnern: Selbst Landtagsabgeordnete aus den Koalitionsparteien hatten Angst, sich öffentlich als Jäger zu outen. Erst als es in diesem Hohen Haus um die Aufklärung eines sehr fragwürdigen Abschusses eines Hirsches ging, wurde nach und nach laut, dass es neben Herrn Krause von der PDS noch weitere Jäger im Landtag gab.

(Herr Gürth, CDU: Wer war das denn?)

Sie werden sich an diese schönen Debatten erinnern. Entschuldigen Sie diesen kleinen Ausflug in die jüngere Geschichte. Ich möchte das einfach unter das Thema „20 Jahre Landtag von Sachsen-Anhalt, 20 Jahre Landesjagdgesetz“ stellen. Minister Daehre ist nicht da, aber ich glaube, auch Herr Minister Aeikens, der damals Abteilungsleiter war, wird sich an die Debatten und Tagesordnungspunkte zu dem Thema erinnern können.

Nun aber zu der Novelle selbst.

(Herr Tullner, CDU: Na endlich!)

Mit dieser Novelle wird den Hegegemeinschaften und den unteren Jagdbehörden mehr Verantwortung zur Planung, Organisation und Kontrolle übertragen. Dem Wald-, Tier- und Artenschutz wird mehr Rechnung getragen. Die Gesetzesänderung eröffnet den unteren