Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Mit dieser Novelle wird den Hegegemeinschaften und den unteren Jagdbehörden mehr Verantwortung zur Planung, Organisation und Kontrolle übertragen. Dem Wald-, Tier- und Artenschutz wird mehr Rechnung getragen. Die Gesetzesänderung eröffnet den unteren

Jagdbehörden ein flexibleres Handeln. Durch die Vereinfachung von Abschussrichtlinien soll wirkungsvoller dem Ansteigen des Unfallgeschehens, das durch Wild verursacht wird, entgegengewirkt werden.

Auch die Neuregelung bei der Wildfolge war längst überfällig. Aus jagdlichen Erfahrungen und aufgrund notwendiger Verbesserungen des Tierschutzes wird mit dieser gesetzlichen Neuregelung dem Tierschutz richtigerweise ein Vorrang gegenüber dem Pacht- und Grundstücksrecht eingeräumt.

(Herr Tullner, CDU: Also sind die Linken dafür!)

Hervorheben möchte ich - sicherlich - auch die Erweiterung des § 23 - Sachliche Verbote -, unter anderem das Verbot der Ausübung der Jagd mit Bleischrot auf Wasserwild.

Diskussionsbedarf haben wir noch zur Änderung des § 12 - Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke. Die Erleichterung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht aus meiner Sicht etwas im Widerspruch zu den Erfordernissen der großräumigen Wildbewirtschaftung. Einer weiteren Zersplitterung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke sollte man entgegenwirken.

Zur Änderung des Fischereigesetzes möchte ich nur anmerken, dass die Übertragung der Fischereiprüfung für Jugendliche an den Verband deutlich macht, dass wir viel mehr behördliche Bürokratie abbauen könnten, wenn wir den vielen Verbänden, nicht nur unseren Anglerverbänden, mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zugestehen würden.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP - Herr Tullner, CDU: Das stimmt!)

In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung beider Drucksachen in die Ausschüsse zu. Die gestrige Anhörung zum Naturschutzgesetz - das möchte ich zum Schluss noch anmerken -, insbesondere die Stellungnahme des Vertreters des Landesanglerverbandes, des Geschäftsführers Herrn Ritzmann, hat deutlich gemacht, dass zu der Problematik, die mit dem FDP-Antrag und mit der Darlegung von Herrn Hauser deutlich angesprochen wird, unbedingter Diskussions- und Handlungsbedarf besteht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Abgeordneter Herr Krause. - Wir kommen dann zu dem Beitrag der CDU. Abgeordneter Herr Daldrup hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Dieses Gesetz ist wahrlich an wenigen Stellen noch verbesserungsfähig. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ordentlich mit den Betroffenen, mit den Verbänden, mit den Anglerverbänden abgestimmt worden ist.

(Herr Höhn, DIE LINKE: So etwas ist selten! - Herr Tullner, CDU: Das muss man doch nicht erwähnen!)

Dieser Gesetzentwurf enthält auch heute schon die wesentlichen Bestandteile und die Dinge, die notwendig sind, nämlich die Reaktion auf erhöhte Wildbestände und auf Verkehrsunfälle durch Wild, aber auch die ver

einfachten Abschlussregelungen und nicht zuletzt die Fragen, wie wir mit der Selbstverwaltung umgehen wollen und wie die Landkreise durch die Funktionalreform dann auch dazu in die Lage versetzt werden.

Im Fischereigesetz gilt etwas Ähnliches. Es ist wichtig, dass wir die Frage der Fischereiprüfung für Jugendliche derart regeln, wie sie jetzt schon in diesem Gesetzentwurf steht, weil wir selbstverständlich Interesse daran haben, die Jugendlichen an die Anglerei heranzuführen. Letztlich sind die Angler nicht nur Angler, sondern auch Gewässerpfleger

(Zurufe von der FDP)

- natürlich -, und deswegen macht es Sinn.

Zu dem Antrag der FDP ist zu sagen - das belustigt die FDP offenbar mächtig -,

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

dass die Anliegen des Anglerverbands und der Verbände an dieser Stelle berechtigt sind

(Herr Tullner, CDU: Auch!)

und dass wir wirklich darüber diskutieren müssen, wie wir das Problem lösen. Denn die Kormorane sind tatsächlich ein gutes Beispiel für einen gelungenen Artenschutz, solange er denn notwendig war. Aber wir müssen irgendwann einmal die Kurve kriegen und feststellen, dass wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden muss. Darüber wollen wir im Ausschuss diskutieren und deswegen beantragen auch wir die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Für die FDP-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hauser das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Lieber Kollege Bernhard Daldrup, wir belustigen uns nicht über die Sache, sondern wir sind in der FDP freundliche und, ich hoffe, angenehme Menschen.

(Zustimmung bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Minister Aeikens, Sie haben damals am 8. Mai 2009 noch als Staatssekretär in der Landesdelegiertenversammlung angekündigt, dass das Landesjagdgesetz bis zum Jahresende 2009 überarbeitet wird. Jetzt haben wir zwar Juni 2010, aber das ist nicht übel oder verkehrt. Ein entsprechender Überarbeitungsbedarf hat sich von langer Hand und durch mehrere Delegiertenversammlungen des Landesjagdverbandes angekündigt. So gesehen ist die Novellierung überfällig.

Aber was uns von der FDP bei der gesamten Angelegenheit außer der praktischen Umsetzung wichtig ist: dass die Jägerschaft wie auch die Angler oder Fischer in der Gesellschaft verankert sind und akzeptiert werden.

Ich nenne ein lustiges Beispiel vielleicht noch zum Abschluss. In den Jahren 1995/1996 sind, wie Kollege Krause sagte, bezüglich der Jagd Zustände vorgekommen, dass die Gesellschaft Jagdstände umgesägt oder sonstige Hindernisse aufgestellt hat, um die Jagdaus

übung der Jäger zu erschweren. Darauf haben einige Jäger mit folgender Situation geantwortet. Sie haben in ihr Auto in das Rückfenster ein Plakat mit der Aufschrift gelegt: Betreten verboten, hier wird scharf geschossen.

Somit ist Ende der 90er-Jahre eine große Eskalation bei der Jägerschaft - nicht in allen Landesteilen, aber regional - entstanden. Das heißt für die Zukunft, dass diese Jägerschaft in der Gesellschaft akzeptiert werden muss und umgekehrt genauso. Wichtig und entscheidend für uns ist, dass von der Nutzung her, von der Landesnutzungskultur her eine Einheit entsteht. Denn wir sind Landesnutzer, wir schützen und nutzen. Das muss man immer wieder sagen.

Vor allem die Langenweddinger Erklärung - das muss ich ganz offen sagen -, das, was von Ministerin Wernicke und überfraktionell in den Landtagsfraktionen damals in die Welt gesetzt worden ist, ist ein Positivum. Es ist auch praktisch umsetzbar und hilft bei der Arbeit im Land. Das ist entscheidend und wichtig.

Zu den Anglern. Die Angelegenheit mit dem Erlangen des Friedfischangelscheins ist wichtig. Aber ein Punkt ist noch nicht besprochen worden und dieser wird erhebliche Probleme bringen: die Erreichbarkeit der Fischgewässer. Das wird ein erheblicher Punkt sein.

Ich freue mich schon auf die Beratung im Ausschuss, vor allem auf die fachlich und sachlich hochkarätige Diskussion. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Hauser. Auf eine sachliche und fachliche Diskussion freuen wir uns sicherlich alle. - Jetzt hat die Landesregierung noch einmal um das Wort gebeten. Herr Dr. Aeikens, wir eröffnen damit den Reigen noch einmal. Herr Dr. Aeikens, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie gestatten, dass ich trotz fortgeschrittener Zeit zu dem Thema Kormorane noch einige Worte verliere. Das Thema Kormorane beschäftigt den Landtag in vielfältiger Weise. Das dokumentiert sich durch Ausschussberatungen und diverse Anfragen, die wir beantwortet haben. Die Thematik stellt sich. Auch ich sehe, dass wir ein Problem mit relativ hohen Beständen haben, im langfristigen Trend steigend und mit erheblichen Auswirkungen auch auf den Artenschutz bei den Fischen.

Ich habe deshalb, da ich die Sorgen der Angler, der Fischer und auch der Artenschützer im Fischbereich ernst nehme, eine Prüfung in Auftrag gegeben, ob wir mit den jetzt möglichen Maßnahmen richtig liegen, warum sie so wenig in Anspruch genommen werden oder ob wir zu anderen Maßnahmen kommen müssen.

Allerdings helfen die von Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Hauser, unterbreiteten Vorschläge unserer Einschätzung nach nicht weiter, um zu einer Lösung des Problems zu kommen. Denn wenn Sie zum Beispiel die Besitzer der betreffenden Grundstücke fragen wollen, ob sie Vergrämungsabschüsse dulden, dann haben Sie einen neuen Sachverhalt, der das Ganze erschwert. Wir sollten hierbei die Parallele zum Jagdrecht wahren.

Die zweite Maßnahme hilft im Grunde auch nicht weiter. Außerdem gibt es dafür momentan keine gesetzliche Grundlage.

Die dritte Maßnahme, sich über Ländergrenzen kurzzuschließen, ist aus unserer Sicht ebenfalls kontraproduktiv. Richtig ist, dass der Kormoran keine Grenzen kennt. Aber man muss diesbezüglich in großen Räumen denken. Deshalb ist es konsequent zu fordern, dass die EU diesbezüglich in der Pflicht ist. Die Forderung nach einem europäischen Kormoran-Managementplan ist absolut berechtigt und wird auch von uns erhoben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gesagt, dass wir in der Landesregierung eine Prüfung in Auftrag gegeben haben. Herr Hauser, selbstverständlich lässt sich der Kormoran grenzüberschreitend nieder, er kennt keine Grenzen. Das wird auch die FDP nicht bestreiten.

(Zuruf von Herrn Kley, FDP - Herr Tullner, CDU: Aber es darf nichts kosten!)

Die Zielsetzung ist eindeutig. Es ist ein schwieriges Thema. Ich würde es begrüßen, wenn dieses Thema nicht nur im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sondern auch im Umweltausschuss beraten würde. Ich freue mich auf die Diskussion dort und bin gern bereit, die Ergebnisse der initiierten Überprüfung vorzustellen. - Herzlichen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Gibt es weitere Redewünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2650. Ich habe vernommen, dass einer Überweisung an sich zugestimmt wird. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung von allen Fraktionen. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt worden.

Wir kommen dann zu dem Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2648, Antrag der FDP. Hierzu ist ebenfalls die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Der Herr Minister hat ferner den Ausschuss für Umwelt vorgeschlagen.

(Herr Kley, FDP: Er kann das gar nicht vorschlagen!)

Ich lasse jetzt über den Vorschlag abstimmen. Wer ist für die Überweisung in den Umweltausschuss? - Also alle. Dann ist das Ihr Wunsch.

Dann lasse ich über die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und in den Umweltausschuss zur Mitberatung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 17 verlassen, meine Damen und Herren. - Herzlichen Dank.