Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Planungsunterlagen unvollständig und müssen von den Antragstellern ergänzt werden. Zu sechs Projekten wurden bisher keine vollständigen Planungsunterlagen von den zuständigen Schulträgern vorgelegt.

Das Projekt Grundschule Seehausen, nach dem Sie ganz konkret fragten, befindet sich derzeit in der baufachlichen Prüfung durch den Landesbetrieb Bau. Das Landesverwaltungsamt erwartet das Ergebnis der baufachlichen Prüfung - so wurde dem Kultusministerium mitgeteilt - in der 25. Kalenderwoche.

Projekte aus der zweiten Antragsrunde, also 2009, befinden sich noch nicht in der weiterführenden Prüfung durch das Landesverwaltungsamt. Die Maßnahmenträger arbeiten derzeit daran, die vollständigen Unterlagen zusammenzustellen.

Zu Frage 2: Es kam im Jahr 2009 im Landesbetrieb Bau zu einem erheblichen Bearbeitungsstau durch die Fördermaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II und der EU-Förderung, unter anderem speziell von Kindertageseinrichtungen. Nachdem nunmehr das Paket der Kindertageseinrichtungen, wozu die Anträge zeitlich etwas früher eingereicht worden waren, im Landesbetrieb Bau weitestgehend abgearbeitet ist, werden die dadurch frei gewordenen Arbeitskapazitäten zusätzlich für die Prüfung der Schulen genutzt, um die vorliegenden Maßnahmen schnellstmöglich zu bearbeiten. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage. - Frau Dr. Paschke, bitte.

Frau Ministerin, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es eigentlich ein untragbarer Zustand für die Schulträger, speziell für die von mir genannte Grundschule Seehausen ist, die schon 2009 die Bestätigung eines vorfristigen Maßnahmenbeginns hatte, bei der die Fenster und die Heizung ausgewechselt werden müssen, die ein hervorragendes pädagogisches Konzept auf den Tisch gelegt hat usw., die also alle Bedingungen erfüllt hat, seit 2009 bis zur 25. Kalenderwoche 2010 warten zu müssen? Bis der Schulträger alle Ausschreibungen gemacht hat, ist es Winter und dann kann man wieder nicht anfangen. Das ist untragbar. Stimmen Sie darin mit mir überein?

Ich bedauere das auch. Dies sind die Auskünfte, die wir bekommen haben. Mehr kann ich dazu im Moment leider auch nicht sagen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Sie nehmen das sicherlich mit.

Wir kommen zur Frage 6 der Abgeordneten Frau Eva von Angern, DIE LINKE, zum Einsatz von Fachkräften gemäß § 21 Abs. 3 des Kinderförderungsgesetzes LSA. In Vertretung des Ministers für Gesundheit und Soziales wird Ministerin Frau Professor Dr. Kolb die Antwort geben. Frau von Angern, Sie haben das Wort. Bitte.

Danke sehr. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Detlef Eckert in der Fragestunde am 7. Mai 2009 zu den Einsatzmöglichkeiten von staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern antwortete für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Kuppe, dass gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes das Landesjugendamt auf Antrag im Einzelfall Personen mit weiteren pädagogischen Ausbildungsabschlüssen, zum Beispiel Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, als Fachkräfte zulasse, wenn sie für die pädagogische Arbeit in einer konkreten Tageseinrichtung geeignet sind.

Dadurch sei geregelt, dass bei Bedarf der Einsatz von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern in einer konkreten Kindertagseinrichtung möglich ist. Innerhalb einiger Träger von Kindertageseinrichtungen ist jedoch aktueller Kenntnisstand, dass der Einsatz von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern in Kindertageseinrichtungen nur nach einem erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin möglich ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge sind seit Inkrafttreten der Regelung des § 21 Abs. 3 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes beim Landesjugendamt eingegangen und wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden, weil die Fachkräfte für die pädagogische Arbeit in einer konkreten Kindertageseinrichtung geeignet waren bzw. sind?

2. Wie vollzieht das Landesverwaltungsamt die jeweilige Prüfung der Voraussetzung der Eignung der pädagogischen Arbeit in einer konkreten Kindertageseinrichtung und wie entstanden die einzelnen Kriterien der Prüfung?

Vielen Dank, Frau von Angern. - Frau Ministerin Kolb, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Eva von Angern wie folgt.

Zur ersten Frage: Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind im Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt bisher fünf Anträge eingegangen. Alle fünf Anträge wurden positiv beschieden. Es wurde jeweils die beantragte konkrete Kindereinrichtung als Einsatzort festgeschrieben.

Zur zweiten Frage: Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung. Die individuellen Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsinhalte sowie die praktischen Erfahrungen der Antragsstellerin bzw. des Antragstellers werden geprüft und mit dem Anforderungsprofil der jeweiligen Einrichtung verglichen. Als Voraussetzung für die Entscheidung war bisher Folgendes gegeben:

Erstens. Eine Heilerziehungspflegerin war bereits langjährig in der Kindertageseinrichtung tätig und somit vollständig in das Team und die gesamte pädagogische Arbeit integriert. Sie soll nunmehr auch im Regelbereich eingesetzt werden, da zurzeit nicht in ausreichender Zahl behinderte Kinder angemeldet sind.

Zweitens. Eine Antragsstellerin verfügte über einen Abschluss als Fachkraft für soziale Arbeit plus einem Montessori-Diplom und war bereits langjährig tätig.

Drittens. Bei den anderen Anträgen von bereits seit längerer Zeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt es sich um Abschlüsse eines Magisterstudiengangs bzw. um eine Diplomsozialpädagogin mit der Fachrichtung Gesundheits- und Sozialwesen.

Vielen Dank.

Wir kommen zu Frage 7 der Abgeordneten Frau Fiedler, DIE LINKE, zur personellen und fachlichen Absicherung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Förderschulen und der präventiven Grundversorgung an den Grundschulen. Die Antwort erteilt dann die Ministerin Frau Wolff.

Danke, Herr Präsident. - Meine Herren und Damen! Mit dem Erlass zur „Unterrichtsorganisation in den Grundschulen“ vom 7. Mai 2010 löst eine neue Form der Förderung von Kindern mit Behinderungen in den Grundschulen die bisherigen ambulant-mobilen Angebote ab.

Diese neue präventive Grundversorgung zur Reduzierung der Zahl der Kinder, bei denen die Einleitung eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens erforderlich ist, wird derzeit vom Landesverwaltungsamt organisatorisch durch Zuweisung von Lehrerstunden vorbereitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die Realisierung der durch Erlass neu geregelten präventiven Grundversorgung an den Grundschulen personell gewährleistet?

2. Inwieweit ist die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Förderschulen durch ausgebildete Sonderschullehrkräfte gewährleistet?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie beantworten jetzt bitte die Fragen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Frage der Abgeordneten Frau Jutta Fiedler für die Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die personelle Absicherung der präventiven Grundversorgung wird gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums vom Fachreferat Unterrichtsversorgung im Landesverwaltungsamt vorbereitet. Die damit verbundenen Abordnungen werden von den zuständigen Personalreferaten verfügt. In die personelle Absicherung wurden sowohl die Grund- als auch die Förderschulen einbezogen. Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes kann die präventive Grundversorgung abgesichert werden.

Zu Frage 2: Die personelle Absicherung des Unterrichts im Schuljahr 2010/2011 wird ebenfalls vom Landesverwaltungsamt auf der Grundlage der Angaben der Förderschulen vorbereitet. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit an Förderschulen übernehmen grundsätzlich ausgebildete Lehrkräfte. Derzeit verfügen 70 % der Lehr

kräfte an Förderschulen über eine sonderpädagogische Qualifikation.

Es gibt eine Nachfrage. - Abgeordnete Frau Fiedler, bitte schön.

Frau Ministerin, wir halten dieses Voranbringen des Inklusionsprinzips an den Schulen für eine sehr gute Sache. Es gibt ja auch Druck von internationaler Seite, von Bundesseite und von Landesseite sowie von den Behindertenverbänden. Dennoch bereitet sich gegenwärtig nach meiner Kenntnis eine Protestwelle im Land vor. Wir finden das sehr bedauerlich.

Untersetzen will ich meine Frage, die ich gleich anschließe, mit ein paar Zahlen. Sie sagten gerade, 70 % der Lehrkräfte an den Förderschulen seien ausgebildet. Das heißt also, etwa ein Drittel sind schon jetzt nicht ausgebildet. Die bestehen zum großen Teil aus Abordnungen von anderen Schulen.

Nun kommen durch diese neue Grundversorgung noch einmal viele Abordnungen von den Förderschulen an die Grundschulen dazu. Das sind einige hundert nach meinem Kenntnisstand. Diese Abordnungen sind vorrangig oder fast ausschließlich ausgebildete Sonderschullehrkräfte. Das heißt also, die werden dann ersetzt durch weitere Abordnungen von nicht ausgebildeten Lehrkräften, nach meinem Kenntnisstand aus den Sekundarschulen. Bisher gab es schon keine Fortbildungen oder Weiterbildungen für diese Abordnungslehrkräfte.

Meine Frage lautet jetzt: Inwieweit wird eine Lehrerfort- und -weiterbildung für diese neu abgeordneten Lehrkräfte organisiert und inwieweit nehmen Sie zum Beispiel innerhalb der Zielvereinbarungen Einfluss darauf, dass auch ein Modul Sonderschulpädagogik in der Ausbildung der Lehrkräfte der Regelschulformen geschaffen wird?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte.

Frau Fiedler, danke für die Nachfrage. Zunächst: Es hört sich natürlich etwas missverständlich an, wenn man sagt, wenn 70 % der Lehrkräfte an Förderschulen eine sonderpädagogische Qualifikation aufweisen, seien die anderen nicht ausgebildet. Die haben natürlich auch eine Ausbildung.

(Herr Dr. Eckert, DIE LINKE: Aber nicht die son- derpädagogische!)

- Nicht die sonderpädagogische Ausbildung. Da haben Sie natürlich Recht.

Sie haben angedeutet, es gebe so eine Art Protestbewegung gegen das integrative Lernen.

(Zuruf von Herrn Dr. Eckert, DIE LINKE)

Ich glaube, das hängt mit dem zusammen, was Sie danach gesagt haben, nämlich dass sich viele der Betreuungskräfte einfach nicht vorbereitet fühlen und vor der großen Heterogenität der zu betreuenden Gruppen einfach doch etwas Respekt haben, um es vorsichtig auszudrücken.

Sie haben dann zwei ganz große Themen angesprochen. Zum Thema Fort- und Weiterbildung. Wir sind gerade dabei - der Auftrag ist bereits erteilt -, die Fort- und Weiterbildung des Landes, wie sie bislang organisiert ist, inhaltlich, aber auch organisatorisch evaluieren zu lassen. Wir haben in der Tat festgestellt, dass einiges von dem, was angeboten wird, nicht richtig angenommen wird, während andere Dinge fehlen. Genau das schauen wir uns zurzeit auch an.

Sie haben ein zweites großes Fass aufgemacht, nämlich das Thema der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen. Auch da wird es zum Bereich Lehrerausbildung Sondervereinbarungen geben, zum Teil sogar noch vorab außerhalb der Zielvereinbarungen im engeren Sinne. Also: Dieses Thema ist durchaus im Blickfeld.

Vielen Dank.

Wir kommen dann zu der letzten Frage. Sie stellt der Abgeordnete Herr Lange von der Fraktion DIE LINKE zum Thema Barrierefreiheit am Bibliotheksbau an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Antwort wird ebenfalls Frau Professor Dr. Wolff geben. - Bitte, Herr Lange.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Mit dem Bau des Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Zentrums an der Martin-Luther-Universität ist auch der Bau einer Bibliothek verbunden, welche den größten Teil der dezentralen Klein- und Kleinstbibliotheken der beteiligten Institute aufnehmen soll.