Zu 1: Es geht um die Anregungen und Hinweise, die wir gegeben haben. Die Landesregierung fordert sowohl für die Forschungs- als auch für die Demonstrationsvorhaben die jeweils höchsten Sicherheitsstandards.
Als ein wesentlicher Mangel des Gesetzentwurfs wird die Tatsache angesehen, dass die Haftung für Folgeschäden nach der geplanten Übertragung der Verantwortung vom Betreiber auf das Land fallen soll. Auch wenn diese Übertragung erst nach der Stilllegung und dem Ablauf von weiteren 30 Jahren erfolgen soll, hat das Land diese Übertragung strikt abgelehnt. Hiermit steht das Land nicht allein da.
Damit verbunden ist auch die Ablehnung der zuständigen Behörde durch das Land. Diese Ablehnung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die möglichen finanziellen Risiken für das Land wegen der langen Betrachtungszeiträume nicht kalkulierbar sind.
Die im Rahmen der Anhörung gegebenen zahlreichen Einzelhinweise zu Verfahrensabläufen und von Klarstel
lungen durch die Vertreter der Bundesregierung wird das Land unterstützen. Die zum Teil bekannten Interessen der Industrie zur Vereinfachung des Gesetzes wurden nicht mit aufgegriffen.
Zu 2. Es geht darum, wie die Landesregierung die Risiken für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs beurteilt. Auf der Grundlage der in Aussicht gestellten Konkretisierungen im Gesetz und den zu durchlaufenden Genehmigungsverfahren müssen alle sicherheitsrelevanten Fragen vor dem Beginn der CO2-Speicherung so abgeklärt sein, dass keine Gefahren für Mensch und Umwelt hervorgerufen werden können.
In Sachsen-Anhalt ist das Forschungsvorhaben „Clean“ in der Altmark als Anwendung der CCS-Technik in einer nahezu erschöpften Erdgaslagerstätte in der Planung. Der Planer ist aber nicht das Land oder der Bund, sondern der private Eigentümer der alten Erdgaslagerstätte, Gaz de France. Dieses Unternehmen ist hier tätig und kann natürlich innerhalb des Rechtsrahmens alle möglichen Aktivitäten entfalten. Das Unternehmen hat auch eine Vereinbarung mit Vattenfall unterschrieben.
Für die CO2-Speicherung in dieser Erdgaslagerstätte gibt es zurzeit keine Genehmigung. Erst wenn das genannte CCS-Gesetz vorliegt und das entsprechende Genehmigungsverfahren mit konkreten Antragsunterlagen durchlaufen ist, kann eingeschätzt werden, ob ein Risiko besteht und, wenn ja, welches und wie dem begegnet werden soll bzw. was im Rahmen dieses Gesamtverfahrens überhaupt durch das Land entsprechend gesteuert werden kann. Dazu gehört die Prüfung eines sicheren Transports ebenso wie die Bewertung von Leckagerisiken bei Bohrloch und Speicher.
Planungen zum Bau von möglichen CO2-Transportleitungen liegen im Lande aktuell nicht vor. Der Ausgangspunkt dafür müsste eine konkrete Investitionsaktivität für ein Kohlekraftwerk sein. Das ist nicht der Fall, sodass ich also hier nur mitteilen kann, dass Gaz de France als bisher aktives Unternehmen nach mehreren Verhandlungen und Unterhaltungen mit mir dieses Verfahren derzeit unterbrochen hat. Ich habe klar gesagt, dass ich erst weiterrede, wenn das Gesetz vorliegt.
Dieses Gesetzgebungsverfahren läuft. Wir werden uns offensiv darin einbringen. Die Unzulänglichkeiten oder Risiken, die wir sehen, werden wir zu Protokoll geben und von deren Beachtung unser Abstimmungs- bzw. Begleitverfahren abhängig machen. So weit sind wir aber noch nicht.
Wir kommen zur Frage 6. Sie betrifft das Thema Umsetzung EU-Schulbauförderprogramm und wird von dem Abgeordneten Herrn Henke von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Die Antwort wird Kultusministerin Frau Wolff geben. - Bitte schön, Herr Henke.
Die Ferropolis-Schule Gräfenhainichen und die Sekundarschule Coswig sind im Rahmen des EU-Schulbauförderprogramms vom Kultusministerium als förderfähig eingestuft und in die Prioritätenliste aufgenommen worden.
Bis jetzt steht der Fördermittelbescheid immer noch aus, sodass der Schulträger, der Landkreis Wittenberg, nicht mit den geplanten Maßnahmen beginnen kann. Die Verzögerung erschwert die Planung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und damit die Realisierung pädagogischer Vorhaben.
In der Landtagssitzung am 17. Juni 2010 verwies Ministerin Frau Professor Wolff zu einer ähnlichen Frage auf eine erhebliche Belastung des Landesbetriebes Bau und hob zugleich hervor, dass künftig zusätzliche frei gewordene Kapazitäten für die Prüfung der Schulbaumaßnahmen eingesetzt würden.
1. Gibt es besondere Gründe, die zu Verzögerungen bei der Bewilligung der Fördermittel für die genannten Vorhaben an den beiden Schulen führen, und wenn ja, worin bestehen sie?
2. Für wie viele weitere Maßnahmen im Rahmen der EU-Schulbauförderung stehen derzeit die Bewilligungen noch aus?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Henke darf ich namens der Landesregierung wie folgt beantworten.
Zu Frage 1: Die Förderwürdigkeitszusage und die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die Sekundarschule Ferropolis in Gräfenhainichen wurden mit Schreiben des Kultusministeriums vom 10. März 2009 erteilt. Zur Vorbereitung des Bauvorhabens fand am 8. Oktober 2009 eine Vor-Ort-Konsultation statt, an der außer dem Antragsteller das Landesverwaltungsamt Halle und der Landesbaubetrieb teilnahmen.
Das Raumprogramm wurde am 4. November 2009 und erneut, mit einem Änderungsantrag, am 15. Februar 2010 eingereicht. Die Planungsunterlagen für die HU Bau wurden mit Datum vom 12. Januar 2010 bzw. 17. Februar 2010 beim Landesbetrieb Bau eingereicht. Nach Auskunft des Landesbetriebs - Zuletzt von heute Morgen - wird die baufachliche Prüfung bis 15. September 2010 abgeschlossen sein.
Nach Übergabe der Unterlagen an das Landesverwaltungsamt soll dort unverzüglich der Zuwendungsbescheid ausgefertigt werden. - So viel zum Stand der Dinge. Über besondere Verzögerungsgründe ist mir nichts bekannt.
Anders ist es im Fall der Sekundarschule Coswig. Hierfür hat der Antragsteller nach unseren Informationen noch keine Planungsunterlagen vorgelegt. Das müsste also noch geschehen.
Zu Frage 2: Aus der ersten Runde mit Anträgen bis zum 30. November 2008 erhielten 37 kommunale Schulträger eine Förderwürdigkeitszusage. Mit Stand vom August 2010 war für zwölf Maßnahmen ein Zuwendungsbescheid
erteilt, 19 befanden sich in der baufachlichen Prüfung und in sechs Fällen wurden bislang keine Planungsunterlagen zur HU Bau eingereicht. Aber die Dinge sind in Bewegung. Nach unserer aktuellen Anfrage sind derzeit 13 Anträge in der baufachlichen Prüfung. In nunmehr vier Fällen liegen noch keine Planungsunterlagen zur HU Bau vor.
Förderwürdigkeitszusagen erhielten auch zwei freie Träger. Hierfür liegt ein Zuwendungsbescheid vor, die andere Maßnahme wird baufachlich geprüft. Die baufachlichen Prüfungen für alle vorliegenden Anträge, so die Auskunft des Landesbetriebs Bau, soll bis November abgeschlossen werden.
Aus der zweiten Antragsrunde gingen 34 Förderwürdigkeitszusagen hervor, davon wiederum zwei an freie Träger. Für diese beiden sowie für 29 Maßnahmen kommunaler Träger wurden noch keine Planungsunterlagen zur HU Bau eingereicht. Die restlichen drei kommunalen Vorhaben befinden sich in der baufachlichen Prüfung.
Neben dem zuständigen Landesbaubetrieb will auch das Landesverwaltungsamt das Seine tun, damit jeder Antragsteller der zweiten Antragsrunde, der bis September 2010 vollständige Unterlagen einreicht, noch in diesem Jahr einen Zuwendungsbescheid erhält. Das wird dadurch ermöglicht, dass das Landesverwaltungsamt die Möglichkeit nutzen kann, Anträge bis zu einem bestimmten Finanzvolumen selbst zu prüfen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Es gibt zwei Nachfragen. - Die Frage von Frau Rente hat sich erledigt. Dann Frau Dr. Paschke. - Frau Ministerin, bleiben Sie bitte am Rednerpult; Frau Dr. Paschke hat noch eine Nachfrage.
Frau Ministerin, der Fragesteller hat sich schon auf meine Kleine Anfrage vom 17. Juni bezogen, er hat sie erwähnt. Darin ging es um die Schule Seehausen in der Altmark. Sie hatten in der Antwort gesagt, dass der Antrag in der 25. Kalenderwoche aus der baufachlichen Prüfung wieder in das Landesverwaltungsamt kommt. Das ist die Woche vom 21. bis 27. Juli 2010. Nach meiner Information hat der Antragsteller aber bis heute keinen Fördermittelbescheid erhalten. Es wird zumindest so argumentiert, dass die Stadt Seehausen für das Jahr 2010 noch keinen bestätigten Haushalt hat und es deshalb kein Geld gibt.
Meine feste Überzeugung ist, dass die Scheibe aus dem Jahr 2009, als die Stadt sich nicht in der Konsolidierung befand, durch das Land - in Anführungsstrichen - schuldhaft verzögert worden ist. Sie müssten zumindest den finanziellen Anteil für das Jahr 2009 bekommen.
Sie werden das sicherlich nicht gleich beantworten können, aber ich würde schon gerne wissen, nach welchem Erlass oder welcher Richtlinie das Landesverwaltungsamt in diesem Fall verfährt.
Danke für die Nachfrage. Ich kann Ihnen zusagen, das zu prüfen. Wir würden Ihnen dann gern auf dem kurzen Wege auf die Frage zu diesem speziellen Fall antworten.
Wir kommen zur letzten Frage, der Frage 7. Sie wird gestellt von dem Abgeordneten Herrn Kosmehl von der Fraktion der FDP und betrifft die Absenkung der EUBeihilfe bei Regionen, die vom statistischen Effekt betroffen sind. Die Antwort gibt Minister Herr Dr. Haseloff. - Bitte schön, Herr Kosmehl.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem „EU-Wochenspiegel“ Nr. 30/2010 der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union ist zu entnehmen, dass die EU-Kommission am 20. Juli 2010 entschieden hat, dass bei einem Großteil der vom statistischen Effekt betroffenen Regionen der Beihilfestatus abgesenkt wird. Hiervon ist in SachsenAnhalt auch die Region Halle betroffen. Die maximale Beihilfeintensität wird in den betroffenen Regionen ab dem 1. Januar 2011 bei Großinvestitionen um zehn Prozentpunkte abgesenkt.
2. Welchen finanziellen Umfang hat die Entscheidung der EU-Kommission für die Region Halle und welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Frage 1: Mit Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2010 und Veröffentlichung des Wortlauts der Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. August 2010 erfuhr die Landesregierung von der getroffenen Entscheidung der Europäischen Kommission, die Fördersätze auch in der so genannten NUTS-II-Region Halle/Saale zu senken.
Zu Frage 2, finanzieller Umfang und all das, was Sie ebenfalls gerade formuliert haben: Die von der Europäischen Kommission beschlossene Reduzierung bezieht sich auf die folgende prozentuale Absenkung der Fördersätze. Für die Region Halle wird ab 1. Januar 2011 der Fördergebietsstatus von Fördergebiet A auf Fördergebiet C geändert. Die Beihilfeintensitäten für Unternehmen werden entsprechend abgesenkt.
Prozentual bedeutet dies für die regionale Unternehmensförderung in der Region Halle bezüglich der großen Unternehmen bisher einen Anteil von 30 %, dann 20 % der Förderhöhe, bei mittleren Unternehmen bisher 40 %, dann 30 % und bei kleinen Unternehmen bisher 50 %, dann 40 %.
Demgegenüber enthält die Entscheidung der Europäischen Kommission keine betragsmäßige Reduzierung der Fördersätze; es ist lediglich die Förderhöhe betroffen. Vor diesem Hintergrund wäre eine vorausschauende betragsmäßige Quantifizierung aufgrund der Vielzahl von Variablen, zum Beispiel die Anzahl von Anträgen oder das Volumen der beantragten Förderung, spekulativ.